Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Werner zur Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD wirft sehr viele Fragen auf – das ging mir auch so –, aber vor allem zeigt er noch einmal ganz deutlich, wessen Geistes Kind Sie sind, und dass Sie sich gar nicht trauen, immer ganz klar zu formulieren, was Sie eigentlich wollen, denn Ihr Gesetz führt als Titel aus: Thüringer Gesetz zur Förderung von Familien, Kindern und Jugendlichen, oder auch: Gesetz zur Einführung des Thüringer Begrüßungsgeldes und des Thüringer Schülerbonus. Nur im Kleingedruckten liest man dann, dass es Ihnen darum geht, die Familie aus Vater, Mutter, Kind oder Kindern ins Zentrum zu stellen, und es geht Ihnen nur um Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft. Das wirft doch sehr
viele Fragen auf. Zum einen ist das Gesetz handwerklich schlecht gemacht. Darauf wurde aber auch schon eingegangen. Beispielsweise ist nicht klar, wenn Sie sagen, das Begrüßungsgeld soll bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres gewährt werden, wenn man nachweisen muss, dass man wiederum seinen Hauptwohnsitz drei Jahre in Thüringen hat. Das geht aus meiner Sicht gar nicht zusammen. Und auch was die Finanzierung angeht, ich kann es hier auch nur sagen, ist für mich nicht klar, wie es eigentlich finanziert werden soll. Aber es ist vor allem ein schlimmes Gesetz, ein falsches Gesetz, das hier ganz in die falsche Richtung geht.
Ich will hier an der Stelle erst einmal sagen, dass ich den Koalitionsfraktionen sehr dankbar bin, aber auch anderen, die sich hier wirklich mit eingebracht haben, dass wir in Thüringen genau diesen Paradigmenwechsel, von dem Sie gesprochen haben, auf den Weg gebracht haben. Denn wir verstehen hier in Thüringen Familie als eine vom gewählten Lebensmodell unabhängige Gemeinschaft, in der Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, und zwar unabhängig davon, wie sie leben und lieben und auch woher sie kommen. Es schließt für uns beispielsweise auch gleichgeschlechtliche Paare oder Patchworkfamilien und Alleinerziehende, aber auch Familien ohne Kinder mit ein. Ich bin froh, dass wir viele Dinge auf den Weg gebracht haben, die ermöglichen, dass Familien hier gut leben können, das heißt: ein Aufbau einer sozialen Infrastruktur, zum Beispiel durch unser Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, auch unser wirklich divers besetzter Landesfamilienrat, der uns viele Hinweise gibt, an welchen Stellen wir weiter agieren müssen, aber auch, um ein Beispiel zu nennen, die Förderrichtlinie zur Kinderwunschbehandlung, die wir auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare geöffnet haben. Alles das zeigt, dass hier verstanden wurde, was moderne Familienpolitik ist. Herr Montag beispielsweise hat es angebracht, Familien wünschen sich eben vor allem Zeit füreinander. Sie wünschen sich, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist. Und hier wird vieles getan, zum Beispiel sind die beitragsfreien Kindergartenjahre ein Beitrag dazu,
dass es lange Möglichkeiten gibt, Kinder auch gut zu versorgen im Kindergarten. Aber auch das Thema „Ganztagsschulen“ usw. leistet hierzu einen sehr großen Beitrag. Was Familien auch wollen und vor allem Frauen wollen, ist eben nicht nur bessere Vereinbarkeit von Frauen und Familie, sondern auch eine gerechte Verteilung von Care- und Fami
Das hängt sicherlich auch mit der Zusammensetzung Ihrer Fraktion zusammen. Sie haben ein tradiertes Bild, das von Vater, Mutter und Kind redet, und dass die Mütter nach Möglichkeit möglichst lange zu Hause bleiben. Wir wollen eine Familie, in der gleichberechtigt Familien- und Care-Arbeit übernommen wird, in der Zeit da ist für Kinder,
und das wird durch unsere moderne Familienpolitik, die wir hier in Thüringen gemeinsam auf den Weg gebracht haben, auch umgesetzt.
Lassen Sie mich aber ein Letztes benennen, und das ist das, was uns, glaube ich, hier alle aufregt und was wir hier auch so nicht stehenlassen können. Sie haben Ihren Gesetzentwurf in Verbindung gebracht mit dem Thema der demografischen Entwicklung und auch der Fachkräfteentwicklung. Ich finde es wirklich furchtbar, wie Sie hier agieren und wie Sie hier argumentieren. Ich will auch noch einmal sagen, ich habe einen hohen Respekt und eine hohe Wertschätzung gegenüber all den Menschen, die hierherkommen, um in Thüringen zu arbeiten und uns zu unterstützen, dass unsere Sozial- und Wirtschaftssysteme weiter aufrechterhalten werden können. Wenn wir nicht in den letzten Jahren so viel Zuwanderung gehabt hätten durch ausländische Arbeitskräfte, dann hätten wir schon jetzt ein viel größeres Problem bei der Besetzung von Stellen mit Fachkräften, beim Umgang mit dem Fachkräftemangel gehabt. Derzeit sind 60.000 Menschen in Thüringen mit einer ausländischen Herkunft, die hier arbeiten, die hier Steuern zahlen, die hier dazu beitragen, dass das Wirtschaftssystem trotzdem am Laufen gehalten werden kann. Warum sollten genau diese Menschen und deren Kinder nicht die Möglichkeit haben, genauso am gesellschaftlichen Reichtum zu partizipieren? Warum sollten diese Kinder hier ausgeschlossen werden, wo doch die Eltern hier genauso Steuern zahlen und dazu beitragen, dass wir als Land Thüringen weiter all die Dinge leisten können, die uns an der Stelle auch wichtig sind? Und schauen Sie sich die Zahlen an: Wir haben derzeit einen Anteil von Menschen mit ausländischer Herkunft an der Bevölkerung, der bei 5,6 Prozent liegt. Und dann schauen Sie sich an, wie viele Menschen mit ausländischer Herkunft sozialversicherungspflichtig sind. Das sind 7,6 Prozent, und das ist in den Jahren extrem angestiegen. Das zeigt noch mal, wir müssen dafür dankbar sein, dass diese Menschen
hierherkommen, dass sie ihre Heimat verlassen, um hier tatsächlich uns als Land zu unterstützen. Das wird unser Beitrag für die Zukunft sein. Wir wollen, dass Thüringen ein gutes Land ist, in dem Zuwanderung nicht nur möglich ist, sondern wir wollen zeigen, dass wir eine Willkommenskultur haben, die diesen Menschen auch gerecht wird.
Sie sind die einzigen, die an der Stelle in eine andere Richtung argumentieren. Reden Sie mit Wirtschaftsunternehmen, reden Sie mit dem Handwerk, die sind genau auf dem Weg zu sagen, was können wir tun, damit wir hier eine gute Willkommenskultur haben. Dazu gehört unter anderem auch eine gute Kommunikation. So, wie Sie agieren, schrecken Sie Menschen ab, das wollen wir genau nicht, und ich hoffe, dass inzwischen viele andere Menschen das genauso verstanden haben. Ich habe manchmal den Eindruck, Herr Höcke, dass es so eine Art Neiddebatte ist, dass Sie eigene Ängste haben, die an der Stelle hier vor allem im Vordergrund stehen. Ich weiß nicht, warum Sie so ein Problem damit haben, Menschen, die anders sind, hier auch zu akzeptieren. Das liest man auf jeden Fall immer wieder heraus.
Ich glaube, wir wollen, dass alle Menschen hier gut leben können, egal, woher sie kommen, egal, wie sie leben und lieben, egal, welcher Herkunft sie sind, egal ob jung, alt, ob mit oder ohne Behinderung, und das ist das Ziel, das wir uns gestellt haben, das wir gemeinsam umsetzen und bei dem wir auch schon sehr viel erreicht haben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass Foto- und Videoaufnahmen von der Tribüne oben nicht gestattet sind, vielleicht löschen Sie das einfach auf Ihrem Handy, wenn Sie es gerade eben getan haben.
Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, einmal an den Haushalts- und Finanzausschuss und einmal an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstim
men? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wer möchte diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überweisen? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der BfTh. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt und wir schließen diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6784 - ERSTE BERATUNG
Nach einer sehr emotional geführten Debatte dürfen die Haushälter jetzt wieder mal für etwas Beruhigung sorgen, denke ich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Am 20. Oktober 2022 hat der Bundestag bereits gesetzlich eine einmalige 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner und die Versorgungsempfänger aufgrund der inflationsbedingt steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise beschlossen. Mehrere Länder, unter anderem Bayern, Niedersachsen oder auch NRW haben mittlerweile in ihren Beamtenversorgungsgesetzen diese Pauschale eingeführt oder geplant. Bisher fehlt in Thüringen eine solche gesetzliche Grundlage, um auch unseren Versorgungsempfängern des Landes analog dazu eine Einmalzahlung zu gewähren. Eben wegen dieser Zuständigkeiten im föderalen System in Deutschland konnte der Bund zwar eine Entlastung für die Rentnerinnen und Rentner, nicht aber für die Ruhestandsbeamten in den Ländern regeln. Aus diesem Grund haben wir als rot-rot-grüne Fraktionen den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Anspruchsberechtigt wä
ren demnach insbesondere Versorgungsempfängerinnen und ‑empfänger nach dem Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und dem Thüringer Altersgeldgesetz.
Mit diesem Gesetzentwurf soll in Thüringen ein weiterer Baustein zur Abmilderung der gestiegenen Lebenshaltungskosten speziell bei den Energiepreisen eingefügt werden – eine Leistung, die auch durch die Beamtenbünde im Bund und den Ländern eingeworben wird. Es schafft natürlich Gleichberechtigung zwischen Rentnerinnen und Rentnern und den Versorgungsempfängern, denn hohe Energiekosten fallen einfach an und unterscheiden nicht zwischen Rente und Pension. Beide Gruppen wollen wir daher gleichermaßen entlasten. Vielen Dank.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Als Erster erhält Abgeordneter Kowalleck für die Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auswirkungen des Ukrainekriegs beschäftigen uns nun schon seit mehreren Monaten und gerade auch der Bereich der Hilfen ist hier insbesondere wichtig. Sie alle wissen, wir haben im Land mit erhöhten Kosten, mit erhöhten Preisen für Energie, Nahrungsmittel und Lebenshaltungskosten insgesamt zu kämpfen. Da ist es wichtig, dass denen geholfen wird, die Unterstützung brauchen. Wir alle haben hier in den vergangenen Monaten schon darüber diskutiert, in welchen Bereichen Hilfe notwendig ist. Wir als CDU-Fraktion im Thüringer Landtag haben insbesondere darauf gedrungen, dass Energiehilfen im Rahmen des Sondervermögens ausgezahlt werden. Ich denke, das war ein wichtiger Beitrag insbesondere für unsere Wirtschaft, für die Institutionen, aber eben auch im privaten Bereich, dass wir hier ein Zeichen gesetzt haben, dass Hilfen da ankommen, wo sie gebraucht werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir das Thema der Versorgungsempfänger. Hier ist es auch so, dass wir intensiv darüber diskutieren müssen, wo die Hilfen angesetzt werden müssen. Ich habe das bereits gesagt, es gibt schon verschiedene Hilfsmaßnahmen in den unterschiedlichen Bereichen. Wichtig ist uns immer dabei gewesen, dass es keine Gießkannenregelung gibt, sondern wirklich
da angesetzt wird, wo Hilfe gebraucht wird. Wir haben in den letzten Monaten verschiedene Anhörungen durchgeführt, auch im Bereich der Besoldung, und da spielten auch die Versorgungsempfänger eine Rolle. Ich möchte daran erinnern, dass verschiedene Zuschriften kamen, die auch den Bereich der Coronahilfen angesprochen haben. Da war es so, dass die Versorgungsempfänger keine entsprechenden Hilfen erhalten haben.
Für uns ist es wichtig, noch mal intensiv darüber zu diskutieren, wo die Hilfen notwendig sind. Wir möchten den Gesetzentwurf gern im Haushaltsund Finanzausschuss mit einer entsprechenden Anhörung diskutieren, damit wir auch noch mal die verschiedenen Hinweise von den Betroffenen erhalten.
Ansonsten ist es uns wichtig, wie ich eingangs gesagt habe, dass wir weiter über die notwendigen Hilfen in diesem Land sprechen, denn wir sehen leider, dass es auch aufgrund der Situation in der Ukraine weiterhin notwendig ist, nicht da vor Ort zu unterstützen, sondern auch hier in unserem Lande. Da sind wir weiterhin Gesprächspartner, haben auch entsprechende Anträge eingebracht, insbesondere was den Landeshaushalt 2023 angeht. Da werden wir jetzt am Freitag noch mal im Haushalts- und Finanzausschuss in die Diskussion gehen und dann in einer Woche hier an dieser Stelle darüber diskutieren, was für unser Land notwendig ist. Wir als CDU-Fraktion haben unsere Anträge in dem Sinne eingereicht. Es ist uns wichtig, da auch vor Ort entsprechend zu unterstützen. Danke schön.
Vielen Dank. Als Nächstes erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneter Müller das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, der seit zehn Monaten andauernde Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine führt weiterhin zu steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreisen und zu Steigerungen der allgemeinen Lebenshaltungskosten aller Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das zumindest einen Teil der gestiegenen Kosten abmildern soll. Neben allgemeinen Preisbremsen ist auch eine Entlastung der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beamten
des Bundes vorgesehen. Und sie alle sollen zum 1. Dezember 2022 beschlossene Energiepauschalen von 300 Euro erhalten.
Um die Versorgungsempfänger des Landes Thüringen gegenüber denen des Bundes nicht schlechter zu stellen, soll eine entsprechende Zahlung daher grundsätzlich auch der Kreis der Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen in Höhe von je 300 Euro einmalig erhalten und erreichen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll helfen, diese Lücke bei der Berücksichtigung der Thüringer Leistungsempfänger zu schließen. Es handelt sich dabei um die Empfänger von Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld im Geltungsbereich gemäß § 1 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes. Ich bitte um Überweisung in den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die steigenden Energiepreise in Verbindung mit der allgemeinen Inflation führen zu einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten, die insbesondere auch Rentner und die Versorgungsempfänger des Freistaats trifft. Die hier vorgeschlagene Anhebung oder Ausreichung einer Energiepauschale gleicht den Maßnahmen, die die Bundesregierung für die betroffenen Personengruppen bundesweit getan hat, ist vertretbar und auch folgerichtig. Denn es wäre nicht zu erklären, wenn genau diese Gruppe nicht in den Genuss dieser Zahlungen käme.
Allerdings – und das muss man betonen und das ist Aufgabe der Politik –, neben dem Abfedern der Härten, die nun in dieser Zeit eintreten, ist es langfristig und kurzfristig natürlich auch wichtig, dass die Gründe, die zur Inflation und zur Angebotsverknappung führen, beseitigt werden. Deshalb gibt es noch mal Gelegenheit, hier zu sagen, wir müssen alles tun, um eben die Angebotsmenge zu erhöhen. Das ist eine unvoreingenommene Forschung in den Energiefeldern fossiler Energie. Ich nenne hier Schiefergasgewinnung in Deutschland, weitläufig bekannt als Fracking, und natürlich auch weitere Forschung bei der friedlichen Nutzung von Atomund Kernenergie.
Gestern war es etwas kurz, deshalb heute noch mal: Wir verstehen nicht, dass – weltweit sind über 440 Anlagen in Betrieb, 50 Anlagen im Bau – wir uns in Deutschland weiterhin verschließen, hier wenigstens weiter zu forschen. Die vierte Generation, die sogenannten Flüssigsalzreaktoren, versprechen kernschmelzungsfreie Nutzung. Der Atommüll ist ein minimales Abfallprodukt nur noch bei dieser Forschungsfrage. Deshalb stellt sich nicht die Frage des Endlagers, sondern die Frage der weiteren Nutzung.
Herr Kemmerich, ich weise Sie darauf hin, dass wir uns gerade im Tagesordnungspunkt 11 befinden und Sie doch bitte zur Sache reden.