Wir haben ja auch in dem Bereich dann die 10Millionen-Euro-Förderung, das heißt, da können die Kommunen auf die entsprechenden Förderungen durch Anträge zugreifen. Wir haben weitere Titelgruppen mit dem Haushaltsmanagementsystem, dem Antragsmanagementsystem und dem Dokumentenmanagementsystem, wo wir dann auch diesen ganzen Bereich der elektronischen Akte bearbeiten, und da ist es auch wichtig, dass das Land auch weiter vorankommt.
Für uns ist wichtig, dass es auch in diesem Bereich der Ausbildung weitere Kooperationen gibt, das ist ja auch der Fall. Ansonsten bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. Sie sehen, im Bereich der Digitalisierung ist noch viel zu tun und wir leisten unseren Beitrag dazu.
Ich weiß, dass 3 Minuten eng sind, ich würde aber trotzdem dringend darum bitten, dass sich alle an diese 3 Minuten halten. Als Nächstes erhält das Wort für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Weltzien.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe tapfere Zuschauer am Livestream, wir haben heute viel über Verantwortung und Zukunftsfähigkeit gehört. Wenn man sich daran erinnert, dass die CDU vor wenigen Wochen mit einem umfangreichen Papier die digitale Revolution hier in Thüringen ausrufen wollte, verwundert es doch umso mehr, dass es im Einzelplan 16, wo genau hierfür die Grundlagen gelegt werden, keine Änderungsanträge der CDU und auch nicht der FDP gab.
Aber wenn man reinschaut, steht da eben auch viel Richtiges, und zwar aus allen Häusern und Bereichen der Landesverwaltung. Schwerpunkt ist und bleibt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Dass ganz Deutschland hier noch länger braucht, ist zwar deprimierend, aber seitens des IT-Planungsrates bereits festgestellt. Umso interessanter wird dann doch der große Wurf der Bundesregierung, wenn im kommenden Jahr das OZG 2.0 kommt. Wir sind alle gespannt.
Die etatisierte Registermodernisierung der Verwaltungen ist eine Mammutaufgabe. Sie ist aber essenziell auf dem Weg zur digitalen Verwaltung und zum medienbruchfreien E-Government. Doch wo mehr auf digitale Prozesse und Datenhaltungen gesetzt wird, werden auch die Themen „Datenschutz“, „Datensicherheit“ und „Resilienz“ mehr Beachtung brauchen. Da diese Aufgaben aber eben nicht an der Tür der Landesverwaltung stehen bleiben, sondern vor allen Dingen auch in den Kommunen
gestemmt werden müssen, ist es umso wichtiger, dass die KIV als zuverlässiger Partner der kommunalen Familie in diesem Einzelplan 16 weiter gestärkt wird.
Weitere Schwerpunkte – mit Blick auf die doch fortgeschrittene Zeit des Tages nur noch schlagwortartig –: Die klangvollen Programme FRIEDA und DAISY sind gute Kameradinnen der Thüringer Blaulichttruppen und helfen bei der fortschreitenden Digitalisierung interner und einsatzbezogener Prozesse. Digitale Schule wird nicht nur mit dem neuen Schulgesetz gestärkt, sondern auch mit den Investitionen von 3,6 Millionen Euro in die Betreibung und Weiterentwicklung der Thüringer Schulcloud. Damit Bildung bzw. Ausbildung auch weiterhin am Puls der Zeit bzw. Wirtschaft bleibt, sei exemplarisch der Ausbau eines CAD-Ausbildungsraumes an der Staatlichen Fachschule für Bauwirtschaft und Verkehr erwähnt. Grüße gehen raus, war auch mal meine Schule.
Zusammenfassend bleibt die Freude darüber, dass es gelungen ist, dieses Jahr auf eine Globale Minderausgabe zu verzichten und endlich mit voller Kraft mehr und mehr digitale Prozesse für die Thüringer Bürgerinnen an den Start zu bringen. Packen wir es an!
Vielen Dank. Als Nächster erhält das Wort für die Gruppe der FDP Abgeordneter Kemmerich. Er möchte nicht. Dann habe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Einzelplan vorliegen. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Schubert zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte auch ein paar kurze Ausführungen zum Einzelplan 16 machen, der ja eigentlich erst mal ein Haushalt für die Landesverwaltung, also für die IT der Landesverwaltung, ist. Da sind wir jetzt dabei und das ist auch hier abgebildet, das neue Rechenzentrum Ilmenau mit einer OpenStack-Technik, also einer OpenSource-Technik, auszustatten.
Es ist schon vom Abgeordneten Kowalleck erwähnt worden, dass wir da wieder 10 Millionen Euro eingestellt haben, davon sind 4 Millionen schon
durch VEs gebunden, aber wir haben auch VEs in den Folgejahren zur Verfügung, sodass wir also bescheidmäßig – und die meisten Verfahren ziehen sich über mehrere Jahre hin – da auf einer guten Seite sind, dass wir auch im nächsten Jahr dann viele Maßnahmen im Bereich OZG-Umsetzung fördern können.
In dem Zusammenhang muss man noch mal erwähnen, dass das nicht alles ist, wir haben noch mal 4 Millionen Euro eingestellt, wo wir über die KIV mit dem sogenannten Starterpaket in die Kommunen gehen, wo jede Kommune kostenfrei und praktisch im Vollservice von der KIV fünf Verfahren umgesetzt bekommt, die dann online nutzbar sind. Das ist schon in diesem Jahr angelaufen, wird im nächsten Jahr fortgesetzt. Sämtliche Basisdienste wie Antragsmanagementsystem, Servicekonto oder die EfA-Verfahren, die angeboten werden, werden auch von uns in der Finanzierung übernommen.
Das ist einmalig in der Bundesrepublik. Die anderen Länder haben da ein kompliziertes Abrechnungsverfahren, was die EfA-Sachen angeht, dass sozusagen nach Nutzerzahlen in den Kommunen dann die Abrechnung gegenüber den anbietenden Ländern erfolgt. Wir haben gesagt, das ist alles viel zu kompliziert und wir finanzieren das aus dem Einzelplan 16. Also auch das haben wir vorgesehen.
Zum Abschluss möchte ich noch sagen, ich habe natürlich immer das Problem: Als Finanzstaatssekretär bin ich eher bestrebt, weniger Geld auszugeben oder weniger zu etatisieren, aber der IT-Bereich und der E-Government-Bereich – sage ich voraus – werden in den nächsten Jahren weiter anwachsen, weil immer mehr Prozesse digitalisiert werden. Das kann man auch an den Banken bei den Unternehmen sehen, da wird der digitale Bereich weiter ausgebaut und wird auch weiterhin viel Geld kosten. Ich bin gespannt, wie das dann in dem nächsten Haushalt abzubilden ist, denn ich kann mir jetzt schon die Anmeldungen von den einzelnen Ressorts vorstellen. Wir müssen dann gucken, wie wir das in dem Rahmen des Gesamthaushalts irgendwie abbilden können. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen zu diesem Einzelplan? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließen wir auch die Aussprache zum Einzelplan 16 und wir kommen zum Einzelplan 18 – Staatliche Hochbaumaßnahmen –. Als Erster erhält das Wort für die Fraktion der CDU Abgeordneter Malsch.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will hier beim staatlichen Hochbau nur ein Thema noch mal aufgreifen, zu dem ich beim Einzelplan 10 keine Zeit mehr hatte. Es geht um den Schulbau. Wir starten mit diesem Haushalt eine Schulbauoffensive: Die Zuwendungen an staatliche Schulträger für Baumaßnahmen an Schulen und Schulsporthallen erhöht die CDU-Fraktion um 4,5 Millionen Euro.
Der Schulbau soll mit einer Offensive für attraktive Schulgebäude in allen Regionen des Landes gestärkt werden, damit immense Investitionsbedarfe schneller erfüllt werden können, damit sich auch die Kleinsten – wie zum Beispiel Selma aus Steinbach, die mit ihren sechs Jahren jetzt nämlich den Livestream der Verhandlungen verfolgt – freuen können, zukünftig in die Schule zu kommen. Die zusätzlichen Mittel dienen der Beschleunigung des Schulbauprogramms und sollen zusätzliche Schulbauvorhaben, insbesondere in den ländlichen Räumen Thüringens, ermöglichen.
Daneben haben extrem gestiegene Baupreise zahlreiche Schulbauprojekte in ganz Thüringen zu einer großen Herausforderung gemacht. Unter anderem aufgrund deutlicher Preissteigerungen im Materialund Energiebereich sowie im Handwerk steigen aktuell die Kosten bei vielen bereits begonnenen Schulbauprojekten in Thüringen bzw. ergeben sich bei sämtlichen laufenden Schulbauprojekten zurzeit Kostensteigerungen gegenüber dem Planungsstand zum Zeitpunkt des jeweiligen Fördermittelantrags. Weil die für die Schulbauförderung geltenden Förderbestimmungen eine Förderhöchstgrenze von 5 Millionen Euro vorsehen und ein erforderlicher Nachförderbedarf diese Grenze übersteigt, kommt die Sicherstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahmen aus den Schulbaufördermitteln selbst nicht in Betracht. Dies werden wir auflösen, indem den Kommunen spezielle Finanzhilfen in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um die bereits bewilligten und laufenden Schulbauprojekte erfolgreich abzuschließen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Einzelplan 18 beinhaltet die staatlichen Hochbaumaßnahmen von allen Ministerien und vom
Thüringer Rechnungshof bis hin zu der Kofinanzierung der EFRE-Fördermittel für die Hochschulen und Hochschulkliniken. Dieser Haushaltsplan umfasst kleine und große Neubau-, Umbau- und Erweiterungsbauten, wie zum Beispiel der Landespolizeiinspektion Erfurt, der Landesfeuerwehrschule, des Sportgymnasiums Oberhof, der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld, des Landgerichts Erfurt, der Friedrich-Schiller-Universität, der Bauhaus-Universität in Weimar, um nur einige wenige zu nennen.
Eingeplant sind auch die Kosten für Baupreissteigerungen. Veranschlagt ist auch die Weiterführung von Baumaßnahmen, die bereits begonnen oder geplant wurden. Mit dem Beschluss des Haushalts gibt es Planungssicherheit für alle großen und kleinen Baumaßnahmen, auch für die Unterhaltung von Gebäuden und für notwendige Sicherungsarbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden wie zum Beispiel am Schloss Reinhardsbrunn.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 18.15 Uhr durch und ich will euch nicht überstrapazieren. Sie können alle selbst lesen. Sie, liebe Zuschauer, können sich gern bei Nachfragen an mich wenden, insbesondere zu den Detailaufgaben. Die Aufgaben sind vielfältig und viel zu komplex, um sie in 3 Minuten zu klären. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein zentraler Bestandteil der staatlichen Hochbaumaßnahmen im Freistaat Thüringen ist der Hochschulbau, und auf den möchte ich gern in den 3 Minuten kurz eingehen.
Exzellente Forschung und Lehre brauchen exzellente Standortbedingungen. An nahezu allen Hochschulen in Thüringen wird gebaut oder es sind Vorhaben in Planungsphasen so weit fortgeschritten. Das betrifft sowohl Forschungs-, Labor- und Lehrgebäude als auch Wohnheime, Mensen und Sporthallen. Die strategische Bedeutung von Modernisierungs-, Sanierungs- und Neubauprojekten im Bereich des Hochschulbaus ist kaum zu überschätzen. Moderne attraktive Hochschulbauten sind notwendig, um ideale Rahmenbedingungen für die klügsten Köpfe von heute und morgen im Land zu garantieren, sie sind die Fachkräfte, die wir so dringend brauchen.
Starke und exzellente Hochschulen sind aus unserer Sicht einer der zentralen Motoren der Wirtschaft im Freistaat. Das spiegelt sich auch im Einzelplan 18 wider, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Etat in der Hauptgruppe 7, den Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausund Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken, werden 2023 Landesmittel im Umfang von 33,7 Millionen Euro bereitgestellt. Das sind 14 Prozent oder 4,3 Millionen Euro mehr als in 2022. Mit diesen Mitteln werden Forschungsund Lehrgebäude an mehreren Hochschulstandorten saniert oder neu errichtet.
Ein großer Teil wird in die Schaffung eines Universitätscampus am Jenaer Inselplatz investiert. Hier – wie beispielsweise auch an der Bauhaus-Universität in Weimar – nutzt der Freistaat dabei EFREFördermittel für die forschungsbezogene Gebäudeinfrastruktur in bedeutendem Umfang. Allein für den Campus am Inselplatz sind das im kommenden Jahr 45 Millionen Euro, die vom Land mit 17,5 Millionen Euro kofinanziert werden. Der Landeszuschuss an das Universitätsklinikum Jena für den 2. Bauabschnitt beläuft sich im kommenden Jahr auf 12,6 Millionen Euro. Insgesamt werden hier in den nächsten Jahren noch über 170 Millionen Euro Landesmittel aus Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalition hat mit einem Änderungsantrag dafür gesorgt, dass für die dringend notwendige grundhafte Sanierung des Wohnheims der Staatlichen Fachhochschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr in Gotha Planungskosten in Höhe von 200.000 Euro in den Haushalt 2023 eingestellt werden. Für die Arbeiten selbst sind für die kommenden Jahre 6 Millionen Euro im Landeshaushalt über Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Das begrüßen wir als SPD-Fraktion ausdrücklich. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt zu diesem Einzelplan keine weiteren Wortmeldungen. Dann erhält als Nächstes das Wort für die Landesregierung Ministerin Karawanskij.
Hochbaumaßnahmen finden sich gebündelt wieder und weisen für 2023 mehr als 160 Millionen Euro Ausgaben aus. Da ist natürlich schon zu betrachten, dass wir in dem vergangenen Jahr mit wirklich massiven Störungen, auch in Planungs- und Bauprozessen, zu tun hatten, mit steigenden Energieund Rohstoffpreisen, aber auch mit Verfügbarkeiten von Baustoffen bzw. auch Fachkräften. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir dieses Instrument einer mittelfristigen Hochbauplanung haben, damit wir natürlich auch in der Bauverwaltung und im staatlichen Hochbau eine verlässliche, zeitlich verlässliche, aber auch, was die Ressourcenplanung betrifft, eine Realisierung unserer baupolitischen Ziele darstellen und miteinander diskutieren können.
Aktuell werden unter der Regie des Thüringer Infrastruktur- und Landwirtschaftsministeriums und des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr mehrere große Baumaßnahmen umgesetzt wie an der Staatskanzlei, bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz, Polizeidirektion und Landesverwaltungsamt Weimar – um nur einige aufzuzählen, also eine ganze Reihe von Maßnahmen bzw. Projekten.
Ich möchte allerdings noch mal die Gelegenheit nutzen, den Fokus auf die Umsetzung von klimapolitischen Zielen und durchaus zukunftsgewandten Zielen zu lenken, die auch jetzt im Einzelplan 18 mit einem Sammeltitel entsprechend dort Niederschlag finden. Dabei geht es um Barrierefreiheit in unseren eigenen Liegenschaften und genauso aber auch um die Ausstattung von den eigenen Liegenschaften mit Photovoltaik-Anlagen. Das betone ich deswegen, weil es durchaus auch noch mal eine Landesverwaltung unter Schwierigkeiten setzt, hier tatsächlich alle Liegenschaften bzw. alle Objekte in Betracht zu nehmen, und natürlich auch wenn wir historische Bauten haben, dort die Umsetzung von Barrierefreiheit durchaus nicht trivial ist.
Daneben ist in dem Sammeltitel auch noch das ressourcenschonende Bauen verankert, genauso auch wie die Errichtung von Ladestationen für Elektromobilität. Ich sage das vor diesem Hintergrund, dass wir natürlich auch mit Verweis auf die Suche bzw. den Wettbewerb um die Fachkräfte für Arbeitsbedingungen sorgen müssen – nicht nur in den Dienstvereinbarungen und was die Aufgabenfelder betrifft, sondern natürlich auch, was die Möglichkeiten der Einrichtung von Arbeitsplätzen betrifft in der großen Rahmengestaltung.
Also zusammenfassend meinen vielen Dank auch für die Debatte, die wir hatten, jetzt im Parlament bzw. im Fachausschuss. Ich denke, dass wir mit der mittelfristigen Hochbauplanung und auch mit