Protokoll der Sitzung vom 22.12.2022

Ich möchte als Weimarer Abgeordneter noch kurz ein Herzensanliegen vorstellen: Das ist die Mach

barkeitsstudie für die Erneuerung der Einrichtung des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie und der zugehörigen Rittergutscheune in Ehringsdorf. Ich habe in den letzten Monaten einige meiner Kollegen dorthin – ich sage mal – gebeten, die sich die Arbeitsbedingungen angeschaut haben. Diese Arbeitsbedingungen sind für Landesbedienstete nicht hinnehmbar. Ich freue mich, dass wir jetzt in den Einzelplänen 02 und 18 entsprechende Mittel und Verpflichtungsermächtigungen eingefügt haben, und hoffe, dass die Staatskanzlei hier zügig entsprechend den Planungen vorwärtskommt. Das ist für mich persönlich ein guter Erfolg. Wir werden also diesem Einzelplan zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Montag von der Gruppe der FDP.

(Beifall Gruppe der FDP)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich vielleicht auf einen Punkt fokussieren. Wir haben ja verschiedene Änderungsanträge auch in diesem Bereich gestellt. Da gibt es ein paar, wo wir Mittel absenken wollen, auch allgemein absenken wollen. Aber ich will vielleicht auf einen Punkt mal hinweisen, der aus unserer Sicht auch zukünftig deutlich mehr Beachtung finden sollte. Das ist die Frage der Kulturstiftung des Freistaats.

Hier haben wir eine Erhöhung des Ansatzes um 600.000 Euro gefordert. Uns ist das wichtig und ich möchte Ihnen kurz erläutern, warum uns das wichtig ist. Denn hier wird eines getan, wovon im Allgemeinen hier im Rund immer gerne gesprochen wird. Hier wird Kulturarbeit gefördert in den Regionen, in Verantwortung der Regionen, häufig von Ehrenamtlern auf die Beine gestellt. Und wir sind der Überzeugung als Freie Demokraten, dass Kulturförderung am Ende des Tages die wirkungsvollste Art der Demokratieförderung ist.

(Beifall Gruppe der FDP)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das ist richtig!)

Denn gerade in diesen Fragen ist es doch so, dass Menschen die Bildung erhalten, die wir in der Demokratie von mündigen Bürgern erwarten: sich zu beschäftigen, sich auch kritisch mit Dingen zu beschäftigen, die man vielleicht nicht sofort versteht,

(Abg. Aust)

aber in die man sich einarbeitet, sich damit auseinandersetzt, dass man zum Diskurs fähig ist, eine andere Position akzeptiert und den anderen dennoch akzeptiert, selbst wenn man persönlich zu anderen Schlüssen kommt.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und in diese Kulturarbeit in den Regionen, die eben nicht die Highlight-Förderung ist, die über die Grenzen Thüringens hinaus Bekanntheit hat, sondern in den Kommunen wirkt,

(Beifall Gruppe der FDP)

bei den Jugendlichen, bei den Älteren, dort, wo wir die Möglichkeit haben, durch ehrenamtliches Engagement zusammenzuführen, Bildung zu leisten, muss das Geld hin, statt es breit zu verteilen. Auch so verstehen Sie sicherlich unseren Ansatz hier in diesem Einzelplan.

Also, noch mal dazu: Kultur ist Demokratieförderung, Kulturförderung ist Demokratieförderung. Wir müssen dafür sorgen, dass tatsächlich aus den Ideen in den Regionen die Kulturarbeit erwächst, die am Ende dazu führt, dass wir in dieser Gesellschaft klug, aber nicht unkritisch, aber doch immer in Respekt miteinander und voreinander umgehen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie diesem Antrag auch zustimmen können.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, es ist heute schon mehrfach gesagt worden, dieser Haushalt ist ein Haushalt der besonderen Art. Er ist ein Kompromisshaushalt, und das meine ich weniger positiv als negativ.

Hinter uns liegt ein Jahr im Zeichen der Globalen Minderausgabe, und da hat leider auch der Einzelplan 02 der Staatskanzlei durch die irrige Forderung nach 330 Millionen Euro weniger durchaus schädliche Früchte getragen. Wir haben in Thüringen besondere Zustände, auch das ist uns hier allen klar, und die sorgen leider auch dafür, dass die CDU an bestimmten Stellen Einfluss auf diesen Haushalt nehmen konnte. Ich glaube tatsächlich auch, dass der Begriff des Verteidigungshaushalts

in dieser Legislatur durchaus auch noch mal besonders zutrifft.

Ich will nur auf ein paar Punkte eingehen – 3 Minuten sind kurz. Wir haben verteidigen können, dass wir Investitionen im Bereich der Medien und Bürgermedien aus dem letzten Jahr tatsächlich erhalten können und diese auch finanziell absichern können. Dazu konnten wir finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Förderung von regionalem Journalismus einstellen – meine Fraktionsvorsitzende hat dazu ja auch vorhin schon in der Generalaussprache ausgeführt. Und ja, auch die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle ist zukünftig gesichert und kann damit die kürzlich begonnene Arbeit im LSBTIQ-Bereich – und man kann das A oder das Sternchen sagen oder man kann es auch lassen – weiterführen. Wer tatsächlich der Meinung ist, dass Antidiskriminierungsarbeit, die dafür sorgt, dass Menschen empowert werden, dass Menschen in dieser Gesellschaft die gleichen Rechte bekommen wie die Mehrheitsgesellschaft, wer das als Ideologiepolitik abtut, dem kann ich, ehrlich gesagt, auch nicht mehr helfen. Der hat vergessen, dass wir in einer Einwanderungsgesellschaft leben, und der kann gleichzeitig übrigens auch nicht über den demografischen Wandel rumheulen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre aus meiner Sicht aber noch viel mehr nötig gewesen in diesem Haushalt. Dieser Haushalt ist einer der engsten Haushalte, der am wenigsten Spielraum hat, der wirklich Spitz auf Knopf genäht ist, und ich muss ehrlich sagen, wer in diesem Land tatsächlich gute Kulturpolitik, aber auch Demokratiepolitik und Antidiskriminierungspolitik machen möchte, der muss sich mit diesem Haushalt dann auch stärker beschäftigen, und da muss aus meiner Sicht deutlich mehr Geld rein.

(Beifall DIE LINKE)

Der Kollege Urbach hat es ja angesprochen mit Ihrer Beratungsstelle für das ländliche Bauen. Zur Umsetzung haben Sie ja eben nicht die Stiftung „Baukultur Thüringen“, sondern ein Freilichtmuseum gewählt. Ich möchte an dieser Stelle vielleicht auch noch mal ganz öffentlich festhalten, dass Ihre Projekte vielleicht deswegen nicht umgesetzt werden, weil Sie vielleicht mit übergroßem Anteil einfach unzureichende Anträge einreichen, die teilweise einfach nicht umsetzbar sind – nur so viel. Wir haben das versucht, Ihnen auch noch mal zu erklären und Ihnen klarzumachen gar nicht im Sinne von „wir wollen das verhindern“ oder „wollen nicht, dass da Geld eingestellt wird“, sondern es ist immer sinnvoll, das Geld an die richtige Stelle zu packen, wenn man möchte, dass es dann auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Aber Sie haben sich da

(Abg. Montag)

eher für die Bockiges-Kind-Politik entschieden, und dann ist das jetzt so, wie es ist. Aber ich bitte doch darum, dann auch wirklich leise zu weinen, wenn bestimmte Dinge nicht so funktionieren, wie Sie sich das vorgestellt haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann erhält für die Landesregierung das Wort Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will in den mir zur Verfügung stehenden 3 Minuten ein Panorama des Einzelplans 02 entfalten. Gestatten Sie, dass ich nicht auf jeden Haushaltstitel im Detail eingehen kann. Aber vielleicht ein paar Punkte, die mir doch wichtig erscheinen.

Der Haushalt der Staatskanzlei umfasst den Bereich Bundes-, Europaangelegenheiten und die Kultur, gleichzeitig auch den Bereich der Antidiskriminierungsstelle, aber auch beispielsweise zentrale Aufgaben, die die Staatskanzlei koordinierend für die Ressorts und mit den Ressorts wahrnimmt, und dazu gehört beispielsweise eben auch, dass das Personalentwicklungskonzept 2025 fortgeschrieben werden soll. Hierfür sind Mittel vorgesehen. Ich weise aber gleichzeitig darauf hin, dass sich die Erstellung eines Personalbedarfskonzepts in die gesamten Anträge einbetten muss, die zu diesem Thema vom Landtag schon verabschiedet worden sind. Die Kollegin Henfling hat hier auf einen Sachverhalt, darauf hingewiesen, dass die Menge an Anträgen, insbesondere bei der CDU-Fraktion, nicht zwingend dafür spricht, dass auch jeder Antrag aufeinander bezogen ist, selbst wenn die Ursprungsanträge schon Anträge der CDU-Fraktion gewesen sind. Insofern macht es – glaube ich – Sinn, dass wir auch in einem gegenseitigen Beratungsprozess miteinander darüber diskutieren, welches Ziel an welcher Stelle auch in welcher Frist tatsächlich verfolgt werden soll und das, was beispielsweise zur Vereinfachung von Förderverfahren seitens der CDU-Fraktion beantragt worden ist, spricht von der Antragstellung her nicht in jedem Fall für die qualitative Umsetzung, die man sich dafür erhofft. Insofern haben die Haushaltsberatungen an der einen oder anderen Stelle auch dazu beigetragen, das Erwartungsmanagement wieder auf einen rea

listischen Punkt zurückzuführen. Das erscheint mir wichtig zu sein und gleichzeitig glaube ich, dass das Jahr 2023 davon geprägt sein wird, dass wir hier miteinander auch darüber diskutieren müssen, was die demografische Entwicklung auch für den öffentlichen Dienst bedeutet, wenn 49.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst in den nächsten Jahren aus Altersgründen aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden werden.

Tarife, Mindesthonorare sind die wesentlichen Treiber, mit denen wir uns im Kulturbereich auseinanderzusetzen haben. Wenn wir gute Arbeit im Kulturbereich wollen, heißt das eben auch, dass wir die Gehälter der Beschäftigten finanzieren, und dass wir dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die nicht in festen Arbeitsverhältnissen, sondern als freie selbstständige Kulturschaffende, tätig sind, mit Mindesthonoraren auch die Möglichkeit haben, von der Arbeit, die sie leisten, auch leben zu können. Und insofern werden wir in den nächsten Jahren, ohne dass der Kulturbereich als solcher ausgeweitet wird, gleichzeitig mehr auch in diese Mindesthonorare und die Tarife investieren müssen, und dafür müssen wir entsprechend Sorge tragen. Insbesondere dann, wenn wir die Kulturvielfalt in dem Rahmen, der hier beschrieben worden ist, auch miteinander erhalten wollen. Wir haben in den letzten Jahren dankenswerterweise eine Vielzahl von Bundesmitteln für Investitionen erhalten. Die zu steuern auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Rahmenbedingungen, die zwischen Bund und Ländern derzeit diskutiert werden, unter dem Begriff „Beschleunigung von Planungsund Genehmigungsverfahren“, heißt auch, dass wir die öffentlichen Genehmigungsverfahren miteinander beschleunigen müssen. Das Thema hat im letzten Kulturausschuss auch eine Rolle gespielt.

Dem Denkmalschutz den Rahmen zu geben, den er braucht, ist wichtig. Gleichzeitig hat Kollege Urbach kritisiert, dass im ursprünglichen Haushaltsentwurf beim Denkmalschutz Mittel reduziert wurden. Man kann nicht auf der einen Seite 500 Millionen bzw. 250 Millionen weniger Ausgaben fordern, und auf der anderen Seite bei jedem Haushaltstitel, wo die Landesregierung konsolidierend den Rahmenbedingungen Rechnung trägt, dann kritisieren und sagen, dort soll man es nicht machen. Dieses Prinzip „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ funktioniert in der Opposition, auf der Regierungsseite nicht. Gleichzeitig bin ich dankbar, dass hier entsprechend Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Kyffhäuser-Stiftung ist als ein Beispiel angesprochen worden. Ich verstehe die Mittel, die in den Haushalt hier eingestellt werden, ganz klar

(Abg. Henfling)

als die Durchleitung von Mitteln, um die Kofinanzierung von Bundesmitteln zu gewährleisten. Das macht tatsächlich Sinn. Hier waren wir im vergangenen Jahr sehr unbürokratisch und ich hoffe, dass uns das auch im nächsten Jahr gelingt, und sage gleichzeitig an dieser Stelle, auch in Richtung Bund, wir haben viel Aufwand damit, dass der Bund an der einen oder anderen Stelle Maßnahmen festlegt, ohne sich konkret mit den Ländern und den Kommunen abzustimmen, ob vor Ort tatsächlicher Bedarf oder die Umsetzungsmöglichkeit besteht. Dann werden Erwartungen geschaffen, die am Ende nicht erfüllt werden können. Der Frust ist groß, und da müssen wir – glaube ich – dafür sorgen, dass genau diese Schwierigkeiten reduziert werden, damit wir zu einem sinnvollen Mitteleinsatz und insbesondere bei weniger werdendem Personal auch zu den entsprechenden Ressourcensetzungen kommen. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Damit hat sich die Redezeit für die Fraktionen noch einmal kurz verlängert. Gibt es noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe keine – doch, Herr Kollege Urbach.

Es geht mir einfach darum, Herr Gleichmann, es noch einmal kurz klarzustellen. Das sind schon diese 1,2 Millionen Euro. Der Haushaltsposten, der Titel umfasst aber natürlich auch noch andere Veranstaltungen der TSK. Dementsprechend im Erläuterungsteil unten können Sie das erkennen, dass wir tatsächlich 600.000 Euro mehr haben, um 1,2 Millionen Euro für den Katholikentag zur Verfügung zu stellen. Danke.

Vielen Dank, Herr Urbach. Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. Damit beende ich die Aussprache zum Einzelplan 02 – Thüringer Staatskanzlei –.

Wir kommen zum Einzelplan 03 – Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, einschließlich Kapitel 17 20 und Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes –.

Die Redezeiten verteilen sich so wie bei den anderen Tagesordnungspunkten auch. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht der CDU-Fraktion besteht, insbesondere im Bereich der kommunalen Familie, erheblicher Handlungsbedarf, auch wenn wir heute Morgen schon dazu von verschiedenen Sprechern etwas anderes gehört haben. Feststeht, dass durch die gestiegenen Aufgaben, durch die gestiegenen Energiepreise und durch den gestiegenen Preisindex, sprich Inflationsrate, ein Handlungsbedarf besteht, den wir der kommunalen Familie ausgleichen wollen.

Deswegen haben wir ganz konkrete Änderungsvorschläge in Höhe von insgesamt 120 Millionen Euro auf den Tisch gelegt. Ich will es nur noch mal sagen, weil wir uns natürlich nicht zu 100 Prozent in den Verhandlungen durchsetzen konnten.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Zurück- gezogen!)

Bereits am 14. Oktober 2022 haben wir folgende Änderungsanträge eingereicht. Ich mache das kursorisch – 60 Millionen Euro für das sogenannte Kleine Kommunen-Programm, 30 Millionen Euro Mehrbelastungsausgleich für die Landkreise. Ich will nur daran erinnern, dass ja der Thüringer Rechnungshof der Landesregierung eine Neuregelung des Mehrbelastungsausgleichs ins Stammbuch geschrieben hat und auch der Thüringer Landkreistag diese Forderungen natürlich vehement aufgegriffen hat.

Dann insgesamt 30 Millionen Euro als Ausgleich für die Theaterpauschale und Sonderlastenausgleich Klimaschutz im KFA. Beide Maßnahmen werden ja von uns begrüßt, aber dürfen nicht dazu führen, dass die Schlüsselmasse um diese 30 Millionen Euro gekürzt wird. Das wollten wir ausgleichen – ich habe es gesagt –, wir haben uns letzten Endes nicht durchsetzen können. Aber geblieben sind das Kleine-Kommunen-Programm in Höhe von 45 Millionen Euro und zusätzliche 50 Millionen Euro im Sondervermögen für gestiegene Energiekosten bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insofern freuen wir uns, dass wir auch einen Änderungsantrag eingereicht haben, um Finanzhilfen des Landes in Höhe von 10 Millionen Euro für Schulbauprojekte zur Verfügung zu stellen und damit das durch extreme Kostensteigerungen verursachte drohende Scheitern von uns abgewendet werden konnte.

Kommunalrelevante Themen sind das eine, auf der anderen Seite haben wir uns natürlich auch Gedanken gemacht, wie wir den Katastrophenschutz stärken können, wie die Feuerwehren gestärkt wer

(Minister Prof. Dr. Hoff)