Protokoll der Sitzung vom 31.01.2023

Jetzt noch als Letztes hinsichtlich der Funktion der Staatssekretärin bzw. des Staatssekretärs folgende

(Abg. Kemmerich)

allgemeine Anmerkung: Diese Funktionen haben eine sehr spezielle Ausgestaltung. Sie sind das unverzichtbare – würde ich mal beschreiben –, verbindende Scharnier zwischen politischer Funktion, Entscheidungsbereich und dem ausführenden Aufgaben- und Funktionsbereich der Landesregierung und der Ministerien. Deshalb sind sie zu Recht politische Beamte, und das sind sie nicht erst seit der Zeit der Ramelow-Regierung, wie es so schön von der Opposition formuliert wird, sondern es ist schon immer so. Angesichts eines solchen laufenden Prüfverfahrens glauben wir, dass sich diese Scharnierfunktion ausdrücklich von den allgemeinen Landesbediensteten unterscheidet. Eine weitere Debatte zu diesem Thema bin ich gern bereit zu führen, wenn dieser Abschlussbericht vorliegt.

Allerletzte Bemerkung: Die CDU verknüpft in ihrem Antrag auch noch gleich das Thema „Ministerwechsel“ und entsprechende Kompetenzfragen. Gegenfrage an die CDU: Sie haben sich in Ihrer Regierungszeit doch auch nicht reinreden lassen beim Ministerwechsel, die gar im seltensten Falle nicht ganz so wenig gewesen sind. Es ist mir nur eine in Erinnerung, ich will es nur mal sagen, die Kollegin Walsmann möge es mir dann verzeihen.

Herr Blechschmidt, Ihre Redezeit ist gleich zu Ende.

Ich komme zum Ende.

Finanzministerin wurde sie mit der Begründung, weil sie wie eine schwäbische Hausfrau handeln kann. Das war die Kompetenz, um Finanzministerin in Thüringen zu werden.

(Unruhe CDU)

Ich sehe den Kollegen Montag schon an: Das ist auch eine Voraussetzung. Aber wie gesagt, die CDU möge bitte vor

Herr Blechschmidt, Ihre Redezeit ist zu Ende.

ihrer eigenen Tür kehren.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt haben wir noch eine Wortmeldung, und zwar die Frau Abgeordnete Dr. Bergner wünscht das

Wort und bekommt es auch. Und ich darf erneut um Ruhe bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer!

(Unruhe CDU)

Ich darf um Ruhe bitten. Wenn Sie sich mit Herrn Tischner irgendwie lustig unterhalten wollen, draußen gibt es sogar Kaffee. Bitte, Frau Dr. Bergner.

Ich hatte eigentlich nicht vor, zu dieser Debatte etwas zu sagen, habe aber jetzt zugehört und muss sagen, es ist eines Parlaments nicht würdig, wie wir uns untereinander Vorwürfe machen, gegenseitig Beschuldigungen machen. Es ist eine Beschäftigung mit sich selbst. Auf die Menschen, die uns als Abgeordnete bezahlen, wirkt das richtig katastrophal. Und ich muss sagen, ja, an der Stelle ist das Volksbegehren, was ich angezettelt habe,

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und das jetzt läuft zur Unterschrift, Parlamente nicht nur wählen, sondern auch abwählen zu können, eigentlich die richtige Antwort auf die zwei Stunden, die wir jetzt hinter uns haben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Bürger für Thüringen sind hier überhaupt nicht gewählt!)

Und ich denke, es gibt hinreichend viele Thüringer, die das honorieren werden. Danke.

Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Möchte die Landesregierung erneut das Wort ergreifen? Bitte, Herr Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich versuche zu vermeiden, meine Ausführungen zu der ersten Aktuellen Stunde, die heute hier stattgefunden hat, noch mal zu wiederholen.

Lieber Herr Schard, Sie haben in Ihrem Redebeitrag meinen Hinweis darauf, dass ich Ihrer Aufforderung, die Sie mehrfach medienöffentlich geäu

(Abg. Blechschmidt)

ßert haben, nicht nachkommen kann, als Maßregelung empfunden. Dies steht mir natürlich absolut fern; ich würde nie auf die Idee kommen, Sie zu maßregeln, aber Sie darauf hinzuweisen, ebenso wie den Abgeordneten Kemmerich, der sich davon bitte auch nicht gemaßregelt fühlt, dass aus der richterlichen Unabhängigkeit der Mitglieder des Thüringer Rechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 1 Satz 2 unserer Verfassung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Rechnungshofgesetz die Unabhängigkeit als eigene verfassungsrechtliche Instanz äußert und sich eben darin auch eine Dispositionsfreiheit des Rechnungshofs äußert, die eben nicht bedeuten kann, dass wir als Landesregierung quasi zur Transparenz beitragen, indem wir die Dokumente, die der Rechnungshof bearbeitet, die der Rechnungshof von uns verlangt hat, eigenständig veröffentlichen, um damit die Arbeit des Rechnungshofs zu umgehen. Das können wir eben nicht. Und es ist Ihnen unbenommen, sich weiterhin hinzustellen und zu sagen, das ist das Interesse der Landesregierung, zu verschleiern, nicht transparent zu sein etc. Ich sage weiterhin, wenn die Rechtslage eine andere wäre, würden wir anders agieren, aber so sind wir alle gemeinsam gehalten, auf den Abschluss dieses Verfahrens zu warten und dann miteinander in Austausch darüber zu treten, welche Schlussfolgerungen vorliegen. Und der Abgeordnete Bühl hat heute in seiner Rede, die ja von dpa auch diesbezüglich aufgegriffen ist, davon gesprochen, dass volle Transparenz her muss, im Zweifel auch durch einen Untersuchungsausschuss. Ich kann hier nur noch wiederholen: Ich habe vor einem Untersuchungsausschuss keine Sorge, ich sage nur, das Instrument braucht es nicht, weil wir alles dafür tun, diese Transparenz, die notwendig ist, die Sie sich wünschen, auch herzustellen. Gleichzeitig ist es Ihre Entscheidung, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Wenn Sie das wollen, sind Sie herzlich eingeladen, dies zu tun. Dann werden wir im Ergebnis zu den gleichen Fakten, zu dem gleichen Gespräch kommen, das wir auf Basis des Rechnungshofberichts auch haben werden.

Ich will dann auch, weil Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schard, nun, obwohl wir zwei Ausschusssitzungen gemeinsam miteinander bestritten haben – ach so, stimmt, Sie waren beim Haushaltsausschuss nicht da –, also, nachdem wir die Justizausschusssitzung miteinander bestritten haben, Sie das Wortprotokoll, aus dem heute schon zitiert worden ist, auch zur Kenntnis genommen haben, indem Sie die Fragestunden verfolgt haben, indem Sie mir selbst auch Fragen gestellt haben, die Antworten gelesen haben, stehen Sie hier und – nun muss ich das wirklich auch, intellektuell fin

de ich das nicht redlich – stellen Sie sich hin und ohne auch nur irgendeinen einzigen Punkt die Ihnen dargestellten Fakten, beispielsweise im Hinblick auf das Transformationsamt des Staatssekretärs oder der Staatssekretärin, das sich eben darin ausdrückt, dass politische Beamtinnen und Beamte den gleichen Auswahlkriterien, Eignung und Leistung und Befähigung, nach Artikel 33 Grundgesetz unterliegen, aber der Unterschied zu den regulären Beamtinnen und Beamten darin besteht, dass diese eine Neutralitätspflicht haben, während die politischen Beamten eine Loyalitätspflicht haben, dass Sie das so völlig ignorieren und die Unterstellung hier in den Raum argumentieren, dass diese Landesregierung und offensichtlich alle anderen Landesregierungen und die Bundesregierung ja auch, die sich an das gleiche Recht halten, Staatssekretärinnen und Staatsekretäre,

(Zwischenruf aus dem Hause)

die dadurch auch unter einen Pauschal… – Ich kann Sie nicht hören, weil ich gerade rede, sehr geehrter Herr Vorsitzender –

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie wollen es nicht hören!)

Also, ich höre auf, Herr Vorsitzender. Sie wollen offensichtlich einen Zwischenruf machen, ich will Sie daran nicht hindern.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es gibt im Bund Parlamentarische und verbeam- tete Staatssekretäre, das ist ein Unterschied! Das müssen Sie mal zur Kenntnis nehmen!)

Das ist ein interessanter Einwurf, dass es im Bund Parlamentarische Staatssekretäre gibt. Ich verweise hierzu übrigens auf meine Ausführungen in den Fragestunden. Nur hat das mit dem Punkt, den ich angesprochen habe, nichts zu tun, weil wir hier, sehr geehrter Herr Vorsitzender, der mir – das können Sie im Livestream nicht sehen – den Rücken zudreht und mir auch nicht zuhört, weil er mit einem Abgeordnetenkollegen spricht. Soweit zu dem Interesse an einer wirklichen Sachdebatte hier.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: So eine Heulsuse!)

Ist der Begriff „Heulsuse“ ein parlamentarischer Begriff? Ich frage Sie nur, Frau Präsidentin?

Nein, ist er nicht.

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Okay. Danke, Herr Zippel.

Ich kann mir auch gar nicht vorstellen, dass das bei Ihnen jemandem einfällt. Aber gut.

Ich will nur, weil wir ja hier über die Art der parlamentarischen Debatte sprechen und ich sage: Sie stellen alle Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Bund wie in den Ländern, die nach diesen Regelungen – und sehr geehrter Herr Abgeordneter, da geht es eben gerade nicht um die Parlamentarischen Staatssekretäre, sondern um die verbeamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – einer Loyalitätspflicht unterliegen. Und Sie tun so, als ob die alle pauschal inkompetent seien. Das finde ich nicht redlich.

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das unter- stellen Sie mir!)

Dann will ich zu den Ausführungen, die hier zu den Kabinettsmitgliedern gemacht worden sind, etwas sagen. Ich will von dieser Stelle aus ganz deutlich Anja Siegesmund für acht Jahre hervorragende Arbeit in dieser rot-rot-grünen Landesregierung danken. Sie hat Umwelt, Naturschutz, Energie nach vorne gebracht, die Energiewende gestaltet.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern ganz herzlichen Dank an Frau Siegesmund und ihre Arbeit in diesem Kabinett, die heute die letzte Kabinettssitzung als Ministerin mit uns gemeinsam absolviert hat.

Ich will auch dem früheren Abgeordneten Dirk Adams für seine Tätigkeit in der Fraktion – er hat als Fraktionsvorsitzender in der vergangenen Wahlperiode großen Anteil an der Funktionsfähigkeit und auch dem Entstehen von Rot-Rot-Grün gehabt – ganz herzlich danken, auch für seine Arbeit, die er in seiner politischen Tätigkeit in Thüringen hatte.

Und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Doreen Denstädt und Bernhard Stengele, die morgen ernannt und dann auch hier im Landtag vereidigt werden.

Ich habe nicht genug Redezeit, die ehrliche, kompetente und auch erfolgreiche Arbeit jedes Kabi

nettsmitglieds dieser Landesregierung zu würdigen und würde mir nur wünschen, dass wir auch in der politischen Debatte respektieren, dass die formale Qualifikation, die hier am Beispiel von Frau Ministerin Werner thematisiert worden ist und die völlig außer Acht lässt, was die politische Arbeit von Frau Werner in den letzten acht Jahren, davor eine über Jahre hinweg andauernde Tätigkeit in verantwortungsvoller Funktion auch im Sächsischen Landtag ist. Dass hier pauschal einem Mitglied der Landesregierung die Kompetenz für die Führung des Amtes abgesprochen wird, finde ich in der Sache unangemessen, inhaltlich nicht adäquat und für die politische Kultur in unserem Freistaat auch nicht gut.