Protokoll der Sitzung vom 31.01.2023

Außerdem sollen die Ost-Länder die Hälfte der Kosten tragen, indem sie der Stiftung beitreten sollen. Hier schiebt der Bund für uns ganz klar die Verantwortung auf die Länder ab. Der Bund hat hier die Aufgabe. Wir haben als Länder gerade im Osten vielfältige Aufgaben, was die Renten in der Überleitung angeht, wo viele Zahlungen stattfinden. Hier wäre der Bund in der Verantwortung gewesen und deswegen hätte auch die 1 Million Euro eingestellt werden müssen von Bundesseite. Ministerpräsident Ramelow hat gesagt, dass er gerade die ostdeutschen Länder hinter sich versammeln will,

um eine einheitliche Position gegenüber dem Bund zu kreieren. Das hat nicht stattgefunden. Da hätten wir uns mehr Engagement erhofft.

Am Ende möchte ich noch sagen, es ist irgendwie für mich das Gefühl, man hat das Thema jetzt auf die Tagesordnung genommen, man hat ein bisschen was gemacht und damit soll es auch gut sein. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Das bringt keine Gerechtigkeit. Deswegen muss der Bund hier schnellstens nachbessern und mindestens die 1 Milliarde Euro an Geldern einstellen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Dr. König. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Pfefferlein das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, fangen wir doch mal mit dem Guten an. Ab sofort können Bedürftige mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten Anträge auf Hilfe aus einem Härtefallfonds stellen. Nach einem ewigen Ringen hat die Große Koalition in Berlin die dafür zuständige Stiftung auf den Weg gebracht. Damit kann wenigstens einem Teil der Versäumnisse begegnet werden, denn 1990 wurde versäumt, diese und andere Ungerechtigkeiten in einem vernünftigen und gerechten Einigungsvertrag zu regeln. Als 1997 mit dem Rentenüberleitungsgesetz die Anwendung des sogenannten Westrentenrechts in Kraft trat, wurden damit gleich auch die Alterssicherungsansprüche von Frauen aus DDR-Zeiten beseitigt. Nun hat sich endlich etwas bewegt, auch wenn das jetzt vorliegende Ergebnis der Kompromiss mit dem wohl kleinsten gemeinsamen Nenner ist. Das beendet die finanzielle und rechtliche Benachteiligung nicht, erkennt aber verschiedene berechtigte Ansprüche an.

Dieses Parlament hat sich im Juni 2021, also noch zu Zeiten der großen Koalition in Berlin, mit diesem Härtefallfonds befasst. Damals reichte die CDU-Fraktion einen Antrag ein, mit dem die finanzielle und rechtliche Benachteiligung von den in der DDR geschiedenen Frauen beendet werden sollte. Scheinbar war hier bei den Kolleginnen und Kollegen in Vergessenheit geraten, dass diese Ungerechtigkeit jahrzehntelang von der CDU-geführten Bundesregierung nicht angefasst wurde. Zwar hatte 2021 die damalige Bundesregierung einen Fonds in Höhe von 1 Milliarde Euro beschlossen – das

(Abg. Dr. König)

haben wir eben schon gehört –, die Auszahlung scheiterte aber an der Beteiligung der Länder. Natürlich haben wir damals 2021 mit einem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nachgelegt und die Landesregierung gebeten, darauf hinzuwirken, dass Lösungen für alle betroffenen Personen und Berufsgruppen gefunden werden, sich dafür einzusetzen, dass die Lebensrealitäten aller Personen- und Berufsgruppen berücksichtigt werden und damit der Bund seiner Finanzierungsverpflichtung für den Ausgleich der rentenrechtlichen Probleme und Benachteiligungen nachkommt. Das ist leider die Wahrheit, dass durch die unzureichende Überführung der zahlreichen DDR-Zusatzversorgungssysteme, Sonderversorgungen und Sachlagen in das westdeutsche Rentensystem Missverhältnisse und daraus resultierende Ungerechtigkeiten entstanden sind. Nun wurde vom Bundeskabinett zur Abmilderung aus der Ost-West-Rentenüberleitung ein Härtefallfonds in Höhe von 500 Millionen Euro freigegeben. Dieser Fonds wird von einer Stiftung betreut, die ihren Zweck innerhalb von drei Jahren verwirklichen soll. Menschen, deren zu DDR-Zeiten erworbene Rentenansprüche nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden, sollen vom Bund eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Unter diesen Umständen ebenfalls begünstigt werden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion und deren Angehörige. Das ist zumindest ein Anfang und damit hat die jetzige Regierung in Berlin in kurzer Zeit viel mehr geschafft als ihre Vorgängerregierungen in Jahrzehnten. Allerdings sind die bildenden Künstlerinnen und Künstler, Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler und Leistungssportlerinnen und Leistungssportler nicht berücksichtigt. Ein Gerechtigkeitsfonds ist das so nicht. Fürs Erste müssen noch einmal die Diskussionen über die Länderbeteiligung geführt werden, um den Topf noch aufzufüllen. Der Appell zur Solidarität kommt auch von der BündnisgrünenBundestagsfraktion. Aber natürlich ist das in erster Linie eine Bundesangelegenheit und darf und kann nicht allein auf die Länder abgewälzt werden. Wir würden es sehr begrüßen, wenn der Fonds mit mehr Geld einem größeren Empfängerkreis zur Verfügung stehen würde – und zwar schnell. Da dürfen wir nicht noch einmal Jahre vergehen lassen. Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Pfefferlein. Jetzt steht noch Herr Kollege Montag von der Gruppe der FDP auf meiner Liste.

Verehrter Herr Präsident, lieber Kollege König, man kann sich natürlich immer beschweren, aber man braucht auch einen Gegenstand, über den man sich beschweren kann. Insofern hat die Ampel schon mehr geschafft als die CDU in 16 Jahren Regierung.

(Beifall SPD)

Das ursächliche Problem – das ist ja heute auch schon besprochen worden – ist natürlich das Gesetz zur Überleitung der DDR-Renten in das gesamtdeutsche Rentensystem. Dort sind Ungerechtigkeiten vor mehr als 30 Jahren entstanden. Im Zentrum der Debatte stehen ja seitdem die insgesamt 27 Zusatzrentensysteme, die in der Regelungswut der damaligen DDR entstanden sind. Zehn sind mittlerweile durch Gerichtsentscheidungen in das bundesdeutsche Rentensystem überführt worden, für die verbliebenen sollten andere Regelungen gefunden werden.

Die aktuelle Bundesregierung schiebt hier auch etwas an, nämlich die Einmalzahlung von 2.500 Euro von Bundesseite zu finanzieren und auch die Länder dabei eben mit in die Verantwortung zu nehmen. Das begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Aber wer profitiert aktuell von dem Härtefallfonds? Das sind die ehemaligen Beschäftigten bei der Deutschen Reichsbahn, die Pflegenden von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben haben, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit, Ehefrauen, wenn für einen dienstlichen Aufenthalt im Ausland mit dem Ehegatten die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde, nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe, Balletttänzer, Spätaussiedler, jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Gleichzeitig haben wir natürlich auch Verständnis für die Ernüchterung von einigen Betroffenen, denn richtig ist, das Ziel des Härtefallfonds ist nicht, die entstandenen Ungerechtigkeiten allesamt aus der Welt zu schaffen, sondern die entstandenen absoluten Härten abzufedern. Genau darum geht es ja in diesem Härtefallfonds auch von der Bundesebene. So ist es klar geregelt, dass die gesetzliche Rente der Betroffenen, die diese Zahlungen zukünftig erhalten sollen, in der Nähe der Grundsicherung liegt. Der Härtefallfonds ist ein erster, aber eben ein wichtiger Schritt

(Abg. Pfefferlein)

in die richtige Richtung, der 30 Jahre währenden Ungerechtigkeit zu begegnen.

Sie haben es selber angesprochen, liebe Frau Stange, die Frage ist, wir diskutieren aktuell nur über 50 Prozent des Fonds, den der Bund füllt. Für die anderen 50 Prozent sind die Länder zuständig. Einige haben auch schon erklärt, diese Einmalzahlung leisten zu wollen. Bis zum 31. März 2023 können die Länder der Stiftung beitreten, wenn sie hälftig ihren finanziellen Anteil einbringen und damit die Leistungen mit 2.500 Euro erhöhen. Es ist also an der hiesigen Landesregierung, wenn sie das denn möchte, dem Haushaltsgesetzgeber einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, den der dann diskutieren kann. Möglicherweise gibt es dafür dann auch eine entsprechende Mehrheit.

Sich selbst an die Nase packen, auch die eigene Verantwortung zu kennen, ist hier das Motto, und nicht nur auf den Bund zu zeigen, denn die Beseitigung von Ungerechtigkeit ist nicht nur die Aufgabe der Bundesebene, sondern wir sind ein Gemeinwesen, ein Staatswesen, wo es nicht nur die Bundesebene gibt, sondern auch die Länderebene. Deswegen rufen wir hier auch die Länder auf, ihren Teil dazu beizutragen. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Montag. Damit sehe ich jetzt aus den Reihen der Abgeordneten erst mal keine Wortmeldungen mehr. Herr Minister Prof. Hoff, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben hier, glaube ich, bei der gesamten Diskussion einen weitgehenden Konsens in diesem Thüringer Landtag. Der Konsens besteht darin, dass es gut und richtig ist, dass Ungerechtigkeiten in der Rentenüberleitung bewältigt werden. Es ist ein Schritt dazu in diesem Fonds geschafft worden. Es besteht gleichzeitig Konsens darin, dass die Regelungen, die in diesem Fonds gefunden worden sind, für viele Gruppen nicht ausreichen und dass diese Gruppen berechtigt darauf hinweisen, dass das eigentliche Ziel, die Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung mit einem solchen Fonds zu bewältigen, aus zwei Gründen nicht ausreichend umgesetzt werden. Erstens, weil die Regelungen, die gefunden worden sind, dazu führen, dass eine ganze Reihe von Akteurinnen und Akteuren, die quasi mit ihrer Rente zu nah an der

Fondsgrenze sind, eigentlich aus der Möglichkeit, entsprechende Anträge zu stellen, rausfällt, das heißt, dass ihre soziale Situation nicht adäquat berücksichtigt ist, und eine ganze Reihe von Gruppen – ich muss die jetzt nicht alle wiederholen, weil sie hier in der Diskussion schon genannt worden sind – in diesem Fonds bislang nicht enthalten ist. Ich habe niemanden gehört, der hier im Thüringer Landtag gesagt hat, dass es richtig ist, dass sie da nicht drin sind und die da auch auf keinen Fall reindürfen. Die Konstituierung dieses Fonds hat viel Zeit, für viele Betroffene viel zu lange Zeit gebraucht. Ich glaube, es ist für die Betroffenen auch ein Stück weit unerheblich, wer seit 1990 in der Bundesregierung gewesen ist. Das sind hier drei Fraktionen und eine Gruppe, wir können uns hier gegenseitig immer Verantwortung zuschieben, aber wir stehen hier gemeinsam als politische Akteure in einer Verantwortung. Es ist jetzt ein Fonds geschaffen worden. 1875 hat Marx mal in einem Begleitschreiben an Wilhelm Bracke zu den Randglossen zum Gothaer Programm die Formulierung gefunden: „Jeder Schritt wirklicher Bewegung ist wichtiger als ein Dutzend Programme.“ So ist ein Teil dieser Diskussion hier durchaus zu verstehen, nämlich anzuerkennen, dass es diesen Fonds jetzt gibt.

Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, zwei Entscheidungen zu treffen. Die erste Entscheidung muss auf Bundesebene getroffen werden. Der Ministerpräsident hat sich in einem Schreiben auch noch mal an den Bundessozialminister gewendet und gesagt, welcher Spielraum auch auf Bundesebene gesehen wird, um entsprechend diesen Fonds auch zu erweitern. Wir wissen, dass die Chancen dafür viel zu gering sind. Die Forderung aufzumachen und darum zu werben und dafür zu kämpfen, dass es getan werden soll, ist trotzdem wichtig. Und das spricht sich hier auch, glaube ich, niemand im Raum gegenseitig ab, genauso wie auf der anderen Seite auch nicht behauptet wird, dass das gesamte Fondsmodell, nur weil es aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend ist, nicht in Ordnung wäre. So hat auch, glaube ich, hier niemand argumentiert.

Die zweite Entscheidung ist – darauf hat der Abgeordnete Montag hingewiesen: Es ist durch den Haushaltgesetzgeber und die Landesregierung gemeinsam die Entscheidung zu treffen und die Rahmenbedingungen zu setzen, ob selbst dann, wenn es von der Bundesseite die Mitteilung gibt, dass es keine Erweiterung dieses Fonds gibt, wir uns als Freistaat Thüringen wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern an diesem Fonds beteiligen wollen und uns damit tatsächlich unterscheiden von beispielsweise dem Freistaat Sachsen, der ultimativ

(Abg. Montag)

durch den Ministerpräsidenten dort ausgeschlossen hat, dass sich Sachsen an einem solchen Fonds beteiligt. Eine solche Positionierung gibt es von Thüringen nicht, sondern wir haben gesagt: Wir wollen die Entscheidung über die Beteiligung auch vor dem Hintergrund treffen, dass wir noch mal dafür werben wollen, dass der Fonds erweitert wird, und wenn es eine Entscheidung gibt, dass er nicht erweitert wird, müssen wir für uns die Entscheidung treffen, ob wir das machen wollen. Da sehe ich in der Landesregierung niemanden, der sagt: Nein, das darf auf keinen Fall passieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich dann den vierten Teil und rufe den fünften und damit heute letzten Teil der Aktuellen Stunde auf.

e) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Die Repräsentanz gebürtiger Ostdeutscher in den Führungspositionen des Thüringer Arbeitsmarktes stärken“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/7172 -

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Lehmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Geburtsurkunde sagt, dass ich in einem Land geboren bin, das es nicht mehr gibt. Das ist ein Schicksal, das ich mit vielen hier im Raum teile. Für mich persönlich bedeutet das, dass es viele Orte, die es in meiner Kindheit gegeben hat, schlicht und ergreifend nicht mehr gibt. Der Kindergarten, in den ich gegangen bin, ist kein Kindergarten mehr, die Eisdiele, der Spielzeugladen und viele Spielplätze gibt es nicht mehr. Meine Eltern haben ihre Arbeit verloren, sich über viele Jahre durchgekämpft und das waren keine einfachen Jahre, weder für die Generation meiner Eltern noch für meine Generation. Ich bin dennoch immer dankbar dafür gewesen, in Freiheit aufzuwachsen, und dafür, dass meine Eltern mir das Gefühl gegeben haben, dass ich jetzt alles werden kann, weil ich als Erste in meiner Familie studieren konnte, weil ich als Erste in meiner Familie ein Abitur machen konnte, dass ich studieren, leben, arbeiten könnte, wo immer ich das möchte.

Ich habe über viele Jahre gedacht, dass es keinen Unterschied macht, wo ich geboren bin, weil ich dachte, in einem vereinten Deutschland aufgewachsen zu sein, ich dachte, wie viele Menschen in meiner Generation, dass diese Freiheit tatsächlich bedeutet, auch alle Chancen zu haben, aber es macht eben doch noch einen Unterschied, wo man geboren ist.

Das ist eine Erfahrung, die viele Ostdeutsche machen mussten, ob mein ostdeutsches Abitur, mein Studium an einer ostdeutschen Hochschule, der Ausbildungsabschluss meiner Freundin an einem ostdeutschen Betrieb tatsächlich gleichwertig sind mit einem westdeutschen – das ist etwas, was über viele Jahre infrage gestellt wurde, weil man ganz oft und aus westdeutscher Perspektive davon ausging, dass eine ostdeutsche Bildungsbiografie weniger Wert ist als die eines Westdeutschen. Auch wenn ich den Aufschrei schon höre, möchte ich an der Stelle noch auf eines hinweisen: Die Art und Weise, wie Herr Kemmerich sich heute über die designierte Justizministerin geäußert hat, ist genau das, was viele Ostdeutsche über viele Jahre erlebt haben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Genau dieser Umgang, diese Form der Debatte sind der Grund, warum es auch nicht folgenlos bleibt, wenn solche Diskussionen geführt werden. Darauf hat jetzt der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider, noch mal hingewiesen und ich bin ihm sehr dankbar dafür, dass er es gemacht hat, denn es gibt Zahlen, die uns wirklich alle nachdenklich machen sollten.

Wenn nur zwei von 247 DAX-Vorständinnen aus dem Osten kommen, wenn nur eine der 16 Bundesverfassungsrichterinnen aus dem Osten kommt, wenn von den 100 größten Hochschulen in Deutschland lediglich eine von einem Ostdeutschen geleitet wird, dann ist das etwas, was uns als ostdeutsche Politikerinnen und Politiker in einem ostdeutschen Parlament nachdenklich machen muss. Es setzt sich fort, weil selbst in den ostdeutschen Unternehmen der Anteil der Führungskräfte, die einen ostdeutschen Hintergrund haben, gerade mal bei 33,5 Prozent liegt. Und je höher man in der Führungsetage kommt, je höher man in der Hierarchieebene kommt, umso höher ist der Anteil von Westdeutschen.

Das gleiche Bild zeichnet sich ab bei Hochschulen, bei Medien, bei Gerichten, auch hier stellen Ostdeutsche oft nur einen geringeren Anteil der Führungskräfte dar. Es geht jetzt gar nicht darum, infrage zu stellen, dass Menschen, die in Westdeutschland sozialisiert sind, hier nicht auch arbeiten dür

(Minister Prof. Dr. Hoff)

fen und Karriere machen dürfen. Aber die Chancen dafür sind extrem unterschiedlich verteilt und das sieht man zum Beispiel auch, wenn man sich anschaut, woher Ministerinnen und Minister in den Ländern kommen.

Wenn man sich das anschaut, dann sieht man – ich habe der Einfachheit halber Berlin mal rausgenommen, weil das immer so eine Frage ist, wo die zuzuordnen sind: In den ostdeutschen Ländern kommen 55 Prozent der Ministerinnen aus Ostdeutschland und 45 Prozent aus Westdeutschland. In den westdeutschen Kabinetten gibt es genau einen ostdeutschen Minister von über 100 Ministerinnen und Ministern.

Ich sage es an der Stelle noch mal, es gibt keine Neiddebatte, aber wir müssen sensibler dafür sein, wir müssen sichtbar machen, wie unterschiedlich Wege in Hierarchien und in Karriereplanung sind. Ich bin sehr froh, dass sich die Bundesregierung da jetzt auf den Weg gemacht hat, und ich hoffe und bin zuversichtlich, dass die Landesregierung diese Bemühungen aufnimmt, denn ich glaube, wir brauchen das auch hier in Thüringen, wir brauchen einen Bericht darüber, erstens, wie die Repräsentanz in der Landesverwaltung in nachgeordneten Behörden, in Hochschulen, aber auch in der Wirtschaft, in Führungsebenen aussieht, um eine valide Datengrundlage zu haben.

Wir brauchen zweitens auf dieser Basis ein Konzept mit konkreten Handlungsoptionen, das die Landesregierung verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen und einzuleiten. Wir brauchen drittens eine Evaluation, ob diese Maßnahmen greifen, denn wenn sie es nicht tun, werden wir früher oder später auch über eine Ostquote sprechen und diskutieren müssen. Denn an dieser Stelle sage ich selbstbewusst als Ostdeutsche – ohne uns fehlt etwas. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lehmann. Jetzt hat für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Möller das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, die Unterrepräsentation Ostdeutscher in Thüringens Führungsetagen ist seit Jahrzehnten bekannt. Auf eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2020 antwortete mir allerdings der Staatssekretär Schubert von der SPD damals: „Bei der Einstellungs- und Beförderungspra

xis des Freistaats ist die Herkunft der Bediensteten nicht relevant. […] vielmehr Eignung, Leistung, Befähigung“ seien die entscheidenden Aspekte.

(Beifall AfD)

Ja, das hätte er besser wissen können, der Herr Schubert von der SPD, auch vor der Besetzung des Energieministeriums mit einem westdeutschen Schauspieldirektor.

(Heiterkeit und Beifall AfD)

Schon die Zahlen damals 2020 – 30 Jahre nach der Wende – zeigten beispielsweise bei der Justiz – bei Richtern und Staatsanwälten –, dass die dortigen Positionen fast zu zwei Dritteln von Westdeutschen besetzt sind. Das ist nicht bedeutungslos. Die Chance, dass beispielsweise ich wegen meiner politischen Äußerungen demnächst irgendwann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren machen muss, ist gar nicht mal so gering.