Protokoll der Sitzung vom 31.01.2023

Er nimmt uns, den Abgeordneten, sowie denen, die uns hierhergeschickt haben, dem Wähler also, in diesem speziellen Fall die Entscheidungsbefugnis aus der Hand und ermächtigt wen auch immer, in Zukunft nach Gutdünken darüber zu entscheiden, was passiert. Dies ist für uns nicht akzeptabel. Andernfalls soll das Gesetz weiterhin wie ein Damoklesschwert über den Spielhallenbetreibern hängen, die nicht wissen können, ob ihr Geschäft und damit ihre Existenzgrundlage in einem halben Jahr noch bestehen darf oder ob die irgendjemandem, den sie nicht einmal kennen, nicht gefällt. Dasselbe gilt für den im FDP-Entwurf ebenfalls zur Streichung vorgesehenen § 3. Es soll nicht die Aufgabe eines Gesetzgebers sein, den Betreibern von Spielhallen das Leben so schwer wie möglich zu machen, indem man ihnen jede Rechts- und Planungssicherheit nimmt. Dies führt letztlich nur dazu, dass die sich auf dem Boden des Rechtsstaats bewegenden Marktteilnehmer früher oder später aufgeben und sich das gesamte Geschäft in die Illegalität verlagert, wo sich die Szene dann endgültig jeder Kontrolle zu entziehen versucht und außerdem keinen Pfennig Steuern mehr abführt, zumindest nicht an den Staat. Das wollen wir nicht. Wir wollen hier in Thüringen keine Berliner Verhältnisse.

(Beifall AfD)

Im Übrigen aber stelle ich mir schon seit längerer Zeit die Frage, ob die ganze Diskussion, die wir hier seit fast einem Jahr führen, der Zeit- und Personalaufwand, den wir betreiben, ob all dies wirklich noch verhältnismäßig im Jahr 2023 ist. Letztlich soll es ja um den Schutz von gefährdeten Gruppen, besonders von den Jugendlichen gehen. Ist es da aber nicht doch reichlich angestaubt, sich über Monate mit einer Regelung zu befassen, in der geklärt wird, auf welcher Grundlage ein mit Bandmaß und Zollstock bewaffneter städtischer Mitarbeiter in seiner kleinen Welt hinauszieht, während sich in Sachen Glücksspiel im Internet seit einem Vierteljahrhundert Dinge entwickeln, von denen die meisten von uns vermutlich überhaupt keine Vorstellung haben, frei von jeder Kontrolle durch den Staat und ohne einen roten Heller abzuführen. Hier zu praktikablen Lösungen zu finden, wäre sicher eine lohnenswertere Aufgabe für die Parlamente, die Ministerialbürokratie und die vollziehenden Stellen, als die hier wieder und wieder gewälzte Thematik. Auch vor diesem Hintergrund werden wir von der AfD dem Änderungsgesetzentwurf der FDP zustimmen und hoffen, dass sich eine entsprechende Mehrheit findet, um endlich Sicherheit für die Spielhallenbetreiber herzustellen und die Sache selbst zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Laudenbach. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Lehmann zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gibt ja immer mal wieder Tagesordnungspunkte hier im Plenum, die einen besonders fordern. Manchmal liegt es am Gegenstand der Beratung. Manchmal liegt es an den Debattenbeiträgen. Heute liegt es definitiv an beidem. Ich kann mich in vielen Punkten – der Abgeordnete Korschewsky hatte ja schon die Genese des Gesetzentwurfes und zwar auch schon der vorangegangenen Gesetzesänderung dargestellt – anschließen, weil es natürlich nicht sein kann, dass wir sagen, wir bringen solange neue Gesetzentwürfe ein, bis das dabei rauskommt, was uns hier gefällt, sondern es geht natürlich grundsätzlich darum, zu sagen: Wir beraten Gesetze hier gründlich, auch mit einer entsprechenden Frist anzuhören, mit einer entsprechenden Frist sich darauf vorzubereiten, um dann auch eine saubere Beratung durchzuführen. Der Abgeordnete Kemmerich hat vorhin selber dargestellt: Einen Tag vor dem entsprechenden Ausschuss hat die FDP den Änderungsantrag eingereicht. Das heißt aber, das wissen Sie auch, dass der uns am selben Tag vorlag und wie gründlich die Beratung im Ausschuss war, das wissen Sie selber, dass das nicht der Fall war. Das kann man noch mal infrage stellen. Ich will aber auf einen Punkt noch mal eingehen, und das ist der, wo ich sage, das fordert mich tatsächlich inhaltlich besonders. Das ist der Punkt, wenn die FDP sagt, sie will eigentlich die Spielhallenbetreiber stärken, und mit dem Gesetzentwurf, den sie vorlegt, mit dem Änderungsantrag, den sie vorlegt, genau das Gegenteil macht.

(Beifall DIE LINKE)

Jetzt können Sie sagen, Sie teilen die Rechtsauffassung des Ministeriums nicht, Sie akzeptieren die Rechtsauffassung des Ministeriums nicht, aber wenn sich eine Abgeordnete hier in den Landtag stellt und quasi auch in Ihrem Namen sagt, dass diese Rechtsauffassung eine Drohung wäre, mit der Abgeordnete unter Druck gesetzt werden sollen, dann wird es doch zumindest einigermaßen absurd und dann würde ich auch von Ihnen erwarten, dass Sie da noch mal klarstellen, was Sie eigentlich damit machen wollen. Mit dem, was Sie jetzt vorlegen, und mit dem, was Sie hier heute

(Abg. Laudenbach)

beschließen wollen, schießen Sie sich ein Eigentor. Es wird dazu führen, dass die Duldungen auslaufen, dass es Spielhallen in Thüringen gibt, die geschlossen werden sollen, bei denen wir uns hier in diesem Rund darauf verständigt haben, dass sie den Status – und da bin ich bei Herrn Korschewsky; dass Sie dafür sprechen, wundert mich auch – behalten können, dass sie Sicherheit haben und dass ihnen eben genau das nicht passiert, was Sie ihnen jetzt androhen. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Lehmann. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Kemmerich zu Wort gemeldet.

(Zwischenrufe aus dem Hause)

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zwischenrufer von der linken Seite, vielleicht machen wir das, was unserer Überzeugung entspricht und nicht Ihrem Willen.

Thüringer Spielhallengesetz, unser Änderungsantrag – ich will es auch relativ kurzfassen, aber erst noch einmal zu dem Beratungsgegenstand: Spielhallen sind das mit Abstand am stärksten reglementierte Glücksspiel. Sie tragen neben Ausbildungsleistungen, dass sie Arbeitsplätze bevorraten, dass sie Innenstädte verschönern, auch dazu bei, dass manche Kämmerer …

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja, lachen Sie ein bisschen lauter, weil das ist das, was die Betreiber hören möchten, wie Sie über die denken.

Eine vernünftig ausgestattete Spielhalle braucht sich hinter nichts zu verstecken. Am Ende freut sich auch jeder Kämmerer darüber, wenn sie einen Beitrag dazu leisten, dass die städtischen Finanzen besser sind. Darüber reden wir hier gerade.

Insgesamt sind sechs Bundes- und Landesgesetze Gegenstand der Regelungswut für die Spielhallen: Glücksspielstaatsvertrag, Spielverordnung, Thüringer Glücksspielgesetz, Thüringer Spielhallengesetz, Thüringer Spielhallenverordnung, Gewerbeordnung. All das wird doch geregelt.

Zu anderen Glücksspielen: Es gibt keinerlei Abstandsgebote bei Wettbüros oder belastbare Angaben bei Wettbüros, Spielbanken zueinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Das können wir in den Innenstädten sehen.

Online-Casinos, Online-Poker, Online-Sportwetten, jedes mobile Endgerät ist ein eigenständiger Glücksspielraum – keine Regulierung, keine Kontrollmöglichkeiten, kein Ende nach 22.00 Uhr, rund um die Uhr ist es zugänglich. Und zu der Diskussion, die wir gerade führen – und das steht in § 12 der Verordnung drin, dieser Übergangsverordnung –, sagt uns der TÜV Rheinland, ich zitiere wörtlich: Wir sind befugt, Audits gemäß des bei der DAkkS hinterlegten Standards Geprüfte Qualität in Spielhallen – Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement durchzuführen. – Anmeldung ist ausreichend bis zum 30.04. dieses Jahres. Ein Abschluss der Zertifizierung ist nicht sicherzustellen, aber darauf kommt es hier nicht an nach übereinstimmender Gesetzgebung. Insofern ist die Streichung und die Willkür, die damit verbunden war, die seit Monaten der Duldung, die weit über das Gesetz hinaus ja notwendig war, weil der Gesetzgeber hier seiner gesetzgeberischen Pflicht nicht nachgekommen ist, damit gewährleistet.

Wir haben die Diskussion alle geführt, jetzt ist das Parlament insoweit gefragt. Ich danke Ihnen, dass Sie meinen Ausführungen dann später mit Aufmerksamkeit gelauscht haben. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Jetzt schaue ich in Richtung Landesregierung. Herr Minister Tiefensee, bitte.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in der Debatte haben wir zwei Dimensionen, das habe ich jetzt gelernt. Das eine ist die sachliche Auseinandersetzung darüber, was mit der Annahme eines Gesetzes, wie es jetzt wieder auf dem Tisch liegt, für Folgen verbunden sind, und das andere ist die Begleitmusik.

Frau Bergner, wir diskutieren im Kern hier nicht um die Fragen Spielsucht und Steuereinnahmen und es geht absolut nicht, dass Sie in diesem Hohen Haus einen Vorfall, eine Aussage eines Mitarbeiters meines Hauses, der nichts anderes macht, als die Rechtsauffassung des Hauses darzustellen,

(Abg. Lehmann)

disqualifizieren und so tun, als hätte er gedroht. Was um Gottes willen soll ein Mitarbeiter eines Ministeriums für einen Grund haben, was sollte ihn als guten Beamten veranlassen, mit irgendetwas zu drohen, also Sie quasi in die Enge zu treiben oder was auch immer Sie damit meinen? Es geht nachher in dem zweiten Teil, den ich besprechen werde, um nichts anderes als um die Frage: Welche Rechtsauffassung haben wir, welche Konsequenzen folgen aus dem, was Sie heute beschließen?

Das Gleiche gilt auch in Richtung AfD-Fraktion. Wenn der Gesetzgeber eine Verordnungsermächtigung gibt, dann ist es ein ganz legitimer Vorgang, denn nicht in allen Gesetzen wird alles ins Detail geklärt. Das ist weit entfernt davon, dass irgendetwas – ich entsinne mich jetzt nicht genau, wie Sie es formuliert haben – eine Art, was weiß ich, Diktatur oder dergleichen ist. Eine Verordnungsermächtigung wird vom Gesetzgeber gegeben, damit die Feinheiten der Ausführungen geklärt werden können und ein gewisses Maß an Flexibilität da ist, um auf die Gegebenheiten zu reagieren. Es gibt den schönen Film „…denn sie wissen nicht, was sie tun“. Ich sage nur: Wenn Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben, wissen Sie, was Sie tun, denn es ist mehrfach ausgeführt worden, dass wir im Ausschuss Gelegenheit zur fachlichen, ja, auch zur juristischen Diskussion gehabt haben.

Ich schließe mich denen an, die eigentlich gehofft hatten, dass der Gesetzentwurf heute nicht eingebracht wird. Wir haben, Herr Montag, als es heute um die Frage der Tagesordnung ging, alle darauf gewartet, dass Sie sich melden und sagen, wir ziehen den Tagesordnungspunkt 2 zurück.

Nun sind nicht alle Mitglieder der Fraktionen, die geneigt sind, zuzustimmen, in der Fachmaterie so tief drin. Wenn wir aber mal die Frage außer Acht lassen, was dieser oder jener von Spielsucht hält und wie notwendig Steuern sind und wie schön Spielhallen sind, alles nicht Gegenstand der heutigen Debatte, wenn wir das mal außen vor lassen, dann müssen diejenigen, die heute für dieses Gesetz die Hand heben, gewärtig sein, dass sie den Spielhallenbetreibern nicht etwa eine größere Sicherheit geben, wie oftmals gesagt wird, sondern sie beschließen heute etwas, was die Unsicherheit erhöht. Ich denke, dass allen Beteiligten der Diskussion deutlich geworden ist, dass das Beibehalten der Verordnungsermächtigung in § 12 Thüringer Spielhallengesetz für den Vollzug sowie für die Betreiberinnen und Betreiber, also sowohl für die, die das Gesetz durchzusetzen haben, als auch für die, die davon betroffen sind, von wesentlicher Bedeutung ist.

Das, was wir also heute beschließen sollen/wollen, ist wesentlich, gravierend. Nach § 3 Thüringer Spielhallengesetz kann die zuständige Behörde von den dort normierten Abstandsgeboten abweichen und eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Voraussetzung hierfür ist jedoch unter anderem eine Zertifizierung der Spielhalle. Das Zertifizierungsverfahren kann derzeit jedoch nicht ausgeführt werden, da es noch keine akkreditierende Stelle in Deutschland gibt, welche die entsprechenden Verfahren durchführen kann. Die hierfür zuständige – man merke auf – Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, eine Gesellschaft des Bundes, hat die Akkreditierungsverfahren für die zur Zertifizierung vorgesehenen Stellen bis jetzt noch nicht zum Abschluss bringen können. Die Thüringer Spielhallenverordnung enthält daher in § 12 eine Übergangsvorschrift, nach der die Spielhallen, für die eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde, zu dulden sind. Diese Vorschrift sieht ein Auslaufen der Duldung zum 30.04.2023 vor. Hierdurch soll Rechtssicherheit für die Vollzugsbehörden und die Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber bis zur tatsächlichen Möglichkeit zur Durchführung der Zertifizierungsverfahren und in der Folge die mögliche Erteilung einer Ausnahmegenehmigung hergestellt werden. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH kann nach wie vor keine Auskunft geben, wann die Akkreditierungsverfahren abgeschlossen werden können.

Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP sieht nun die Streichung des § 12, also der Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Thüringer Spielhallenverordnung, vor. Bei Wegfall der Verordnungsermächtigung würde die Thüringer Spielhallenverordnung zwar weiter gelten, da sie zum Zeitpunkt ihres Erlasses auf der geltenden Ermächtigungsgrundlage des § 12 beruhte. Allerdings könnte die Verordnung dann nicht mehr geändert und zum Beispiel die Duldungsfrist nicht mehr verlängert werden. Die Folgen sind mehrfach angesprochen worden. Man kann das rechtlich anders sehen. Man kann meinen, dass eine reine Anmeldung reicht. Alles das können Sie durchaus in Ihre Entscheidung einbeziehen. Unsere Rechtsauffassung ist, dass das zur Folge hat, dass ab den 01.05.2023 sämtliche Spielhallen zu schließen wären, für die derzeit keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Ohne diese Übergangsregelung wäre jede Spielhalle, welche ohne eine Erlaubnis betrieben wird, illegal und würde unter den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels fallen. Und das, Frau Bergner, noch mal ganz klar, ist keine Drohung, sondern es ist einfach eine rechtliche Tatsache aus unserer Sicht.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf keine Folgeänderungen im Thüringer Spielhallengesetz für den

(Minister Tiefensee)

Wegfall der Verordnungsermächtigung vor. Der § 10a Abs. 3 des Thüringer Spielhallengesetzes beinhaltet, dass Verbundspielhallen unter anderem nur dann genehmigt werden können, wenn das Personal im Sinne der Rechtsverordnung des § 12 geschult wurde. Entfällt durch Annahme des Gesetzentwurfs die Verordnungsermächtigung, läuft der Verweis ins Leere.

Ich will nicht noch einmal zusammenfassen, was mehrfach gesagt worden ist. Ich kann all denjenigen, die sich mit der Materie nicht befasst haben und gegebenenfalls nur auf diejenigen verweisen oder auf diejenigen hören, die im Wirtschaftsausschuss gesessen haben, nur dringend bitten, sich das noch mal zu überlegen. Es hätte keine Folgen gehabt, den Gesetzentwurf erneut zu verschieben. Meine Bitte wäre, geben Sie keine Pressemitteilung raus, die im Ansatz den Tenor hat, dass Sie den Spielhallenbetreibern was Gutes tun wollten. Das wäre eine Farce. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Und damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5567 in zweiter Beratung. Wer stimmt dafür? Dann bitte ich um Stimmenauszählung. Und dann bitte die Gegenstimmen. Wiederum Bitte um Auszählung. So, das waren 40 zu 32. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, erhebt sich jetzt bitte von den Plätzen. Mit dem gleichen Ergebnis. Danke. Dagegen? Wiederum mit dem gleichen Ergebnis. Enthaltungen? Meine Damen und Herren, damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und mit diesem Tagesordnungspunkt auch die heutige Sitzung und freue mich auf eine weiterhin konstruktive Woche miteinander. Danke schön.

Ende: 18.17 Uhr