Protokoll der Sitzung vom 06.03.2025

Ich habe gehört, dass es hier einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss gibt. Ich vermute, es war damit der Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten gemeint. Dann würde ich zunächst diesen Überweisungsantrag abstimmen wollen. Wenn Sie für diesen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktion der AfD. Wenn Sie gegen diesen Antrag auf Überweisung stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt.

Dann würde ich diesen Antrag abstimmen. Wenn Sie für diesen Antrag der AfD zum Neustart der Kernkraft stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der AfD. Wenn Sie gegen diesen Antrag stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der

Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Ich danke Ihnen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Sehr geehrte Abgeordnete, wir kommen nun, wie bereits angekündigt, zum Wiederaufruf des Tagesordnungspunkts 19

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/92/372/585/597 -

Ein Hinweis dazu: Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach

(Minister Kummer)

diesem besteht der Richterwahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

In der zurückliegenden Plenarsitzung hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten.

Für eine erste Wahlwiederholung werden vorgeschlagen durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner und Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog und Herr Abgeordneter Sven Küntzel, durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher, als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Die Fraktion der CDU schlägt vor als Mitglieder Herrn Abgeordneten Niklas Waßmann und Herrn Abgeordneten Christoph Zippel sowie Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herrn Abgeordneten Stefan Schard, Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Weißkopf und Frau Abgeordnete Marion Rosin. Die Fraktion Die Linke schlägt vor als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig.

Ich eröffne die Aussprache. Gibt es den Wunsch nach Redebeiträgen? Das ist nicht der Fall.

Dann erläutere ich Ihnen noch kurz die Stimmzettel. Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Nina; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Düben-Schaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo; Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

(Vizepräsident Quasebarth)

Der Form halber schaue ich noch mal in die Runde und stelle die Frage: Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit der Stimmabgabe? Das ist der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen die Wahlergebnisse bekannt geben. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen 83, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 52 Jastimmen, 31 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen ebenfalls 83, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 49 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen 81, ungültige Stimmen entsprechend 2. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 50 Jastimmen, 30 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen hier 83, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 51 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen BSW sowie SPD auch nach einer ersten Wahlwiederholung die entsprechende Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorbereitung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich.

Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU sowie Die Linke nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht haben, stelle ich nun die Frage, ob Wahlwiederholungen durchgeführt werden sollen. Das sehe ich bei der CDU nicht. Das sehe ich bei der Linken auch nicht. Das heißt, diese Frage wird für heute verneint.

Damit schließe ich diesen TOP und rufe nun vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 20

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/93/371/587/598 -

auf.

Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 und Artikel 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes.

Nach diesen besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter 10 Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen und jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein.

Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. In der

zurückliegenden Plenarsitzung hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht. Für eine erste Wahlwiederholung werden wie folgt vorgeschlagen:

Durch die Fraktion des BSW als Mitglieder – vielleicht können wir ein bisschen Ruhe wieder insgesamt reinkriegen, dann schaffen wir heute im besten Fall auch noch ein paar Inhalte.

Durch die Fraktion des BSW als Mitglieder: Herr Abgeordneter Alexander Kästner, Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog sowie Herr Abgeordneter Sven Küntzel.

Durch die Fraktion der SPD als Mitglieder: Herr Abgeordneter Lutz Liebscher und als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz.

Die Fraktion der CDU schlägt vor als Mitglieder: Herrn Abgeordneten Niklas Waßmann, Herrn Abgeordneten Christoph Zippel sowie Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterinnen bzw. Vertreter Herrn Abgeordneten Stefan Schard, Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Weißkopf sowie Frau Abgeordnete Marion Rosin.

Die Fraktion Die Linke schlägt vor als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf sowie als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig.

Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.

Dann erläutere ich nun die Stimmzettel. Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Nina; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Düben-Schaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis, Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner,

(Vizepräsidentin Güngör)

Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Muhsal, Wiebke; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Prof. Dr. Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry und Zippel, Christoph.

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Danke.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe nun die Ergebnisse der Wahl bekannt. Ich bitte dafür um eine gewisse Aufmerksamkeit.

Auf den Wahlvorschlag der CDU wurden 83 Stimmen abgegeben, davon gültige Stimmen 83, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 49 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Nun zum Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: Hier wurden ebenfalls 83 Stimmen abgegeben, gültige Stimmen 83, ungültige entsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 49 Jastimmen, 34 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit ebenfalls nicht erreicht.

Zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Auch hier wurden 83 Stimmen abgegeben. Es waren 83 Stim

men gültige, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 49 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Zum Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Auch hier wurden 83 Stimmen abgegeben. Es waren 83 Stimmen gültige, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 50 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht.

Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen des BSW und der SPD auch in einer ersten Wahlwiederholung