Der Antrag verlangt, dass sich die Thüringer Landesregierung auf Bundesebene für weitreichende Eingriffe in das Mietrecht einsetzt, darunter Verschärfung der Mietpreisbremse bis hin zu einem Mietpreisdeckel, das gesetzliche Vorkaufsrecht für Kommunen und die Einführung eines bundesweiten Eigentümerregisters. Doch wir müssen realistisch bleiben. Das Mietrecht ist und bleibt Bundesrecht und der Freistaat Thüringen hat keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Wir können darüber diskutieren, was der Bund tun sollte, aber wir dürfen keine falschen Erwartungen schüren. Denn damit verkaufen wir den Bürgerinnen und Bürgern Symbolpolitik und keine echten Lösungen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Einführung eines Mietpreisdeckels. Klingt erst mal gut, doch in der Praxis hat er verheerende Folgen. Schauen wir uns an, wo es bereits versucht wurde: in Berlin. Dort wurde der Mietpreisdeckel eingeführt mit dramatischen Konsequenzen. Statt sinkender Mieten gab es weniger
Wohnungsangebote. Vermieter zogen Wohnungen vom Markt zurück, Investitionen blieben aus. Am Ende mussten Tausende Menschen noch länger auf bezahlbaren Wohnraum warten. Und das Verfassungsgericht hat den Mietpreisdeckel schließlich gekippt, weil er verfassungswidrig war. Die Wahrheit ist, ein Mietpreisdeckel löst das Problem nicht, er verschärft es. Denn wenn sich Investitionen in den Wohnungsbau nicht mehr lohnen, wird weniger gebaut. Und wenn weniger gebaut wird, steigen die Mieten am Ende sogar weiter. Was wir brauchen, ist mehr Wohnraum, denn nur ein größeres Angebot sorgt dafür, dass Mieten nicht weiter steigen.
Ein weiterer Punkt in Ihrem Antrag ist die Forderung nach einem Eigentümerregister. Was bedeutet das in der Praxis? Bürokratischen Aufwand mit zweifelhaftem Nutzen. Wir haben ein Grundbuch, ein Handelsregister und Eigentumsverhältnisse stehen bereits darin. Ein weiteres Register bedeutet mehr Bürokratie, mehr Belastung, ohne echten Mehrwert für Mieterinnen und Mieter.
Ein Punkt aus Ihrem Antrag verdient auch ernsthaft geprüft zu werden: das Recht von Mieterinnen und Mietern, Nebenkosten in bestimmten Situationen direkt an die Versorgungsunternehmen zahlen zu können, weil wir Fälle erleben, in denen Vermieter Abschlagszahlungen nicht weiterleiten und Vermieter dann Strom, Wasser und Heizung abgeschaltet haben. Das ist ein Problem und es wäre sinnvoll, hier über Lösungen zu sprechen. Lösungen heißen für uns aber im Grundsatz nicht mehr Regulierung, sondern mehr Wohnungsbau. Und genau dafür setzen auch bereits bestehende Programme an: mit Familienbaudarlehen und Förderprogrammen, um mehr Menschen den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen, Bürokratieabbau beim Wohnungsbau, damit günstiger gebaut werden kann, und die gezielte Förderung des Wohnungsbaus, statt Investoren abzuschrecken. Diese Maßnahmen, die nachweislich funktionieren, sind nicht Eingriffe in den Markt, sondern sie bewirken, dass mehr Wohnungen gebaut werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Die Linke setzt auf alte und leider in vielen Teilen gescheiterte Konzepte. Er schafft keine neuen Wohnungen, sondern schreckt Investoren ab. Er fordert Regelungen, die unsere Landeskompetenz übersteigen, und er ignoriert die negativen Erfahrungen aus anderen Städten und Ländern. Deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen. Aber wir wollen das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ ernst nehmen. Deshalb überweisen wir den Antrag an den zuständigen
Ausschuss. Dort können wir sachlich prüfen, welche Maßnahmen helfen und welche nicht und wie wir Mieterinnen und Mietern in Fällen schützen können, in denen die Vermieter Abschlagszahlungen nicht weiterleiten. Lassen Sie uns gemeinsam an echten Lösungen erarbeiten: für mehr bezahlbaren Wohnraum, für eine zukunftsorientierte Wohnungspolitik, aber ohne falsche Versprechen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde schon einiges gesagt, aber ich möchte mal in Richtung von Herrn Waßmann gucken und auch in Richtung der anderen.
Herr Waßmann, die Bundesratsinitiative, die in der Überschrift erwähnt worden ist, dürfte Ihnen ja wohl nicht entgangen sein, denn der Antrag zielt natürlich darauf ab, dass sich die jetzige Thüringer Landesregierung in Bewegung setzt und eine Bundesratsinitiative mit den Forderungen aufgreift.
Da will ich mal mit einem Mythos aufräumen. Der Mietendeckel in Berlin ist nicht gescheitert oder für verfassungswidrig erklärt worden, weil er schlecht war. Nein, das Bundesverfassungsgericht hat dazu geurteilt, dass es eben nicht ein Land allein gestalten kann, sondern der Bund regeln muss. Deswegen auch diese Bundesratsinitiative.
Was ist denn passiert in Berlin, als der Mietendeckel eingeführt worden ist? Über 40 Prozent der Mieterinnen und Mieter konnten auf einmal wieder leben. Die hatten mehr Geld zum Leben zur Verfügung, mehr Geld für Kinder, mehr Geld, um mal ins Kino zu gehen, denn das hat der Mietendeckel ermöglicht. Deswegen kämpfen und streiten wir auch weiterhin dafür.
Jetzt komme ich gern zurück zum Antrag. Es ist nicht nur Hartmannsdorf. Ich habe auch Ruhla erwähnt. Das war vor zwei Jahren groß in den Schlagzeilen, weil da genau das Gleiche passiert ist, dass Menschen im Dunkeln saßen, im Kalten, kein Warmwasser hatten. Das hat uns eine Familie erzählt, die ein kleines Kind hatte. Was macht man denn da, wenn ich nicht weiß, was der Vermieter gerade mit dem Geld macht, das überwiesen worden ist? Geht das an den Versorger oder nicht? Also es ist wirklich kein Einzelfall, was da passiert ist. Deswegen wollen wir auch in Thüringen nicht aufhören, darüber zu diskutieren.
Ich bin erst mal dankbar, dass die Bereitschaft vorhanden ist, dass man das auch im Ausschuss diskutiert. Aber ich will auch noch mehr Beispiele anbringen: Weimar, da ging es um das Thema „Fernwärme“. Da wurden auf einmal überhöhte Kosten von den Mieterinnen und Vermietern und auch von den Unternehmen verlangt, um die Fernwärme zu finanzieren. Darüber müssen wir uns auch verständigen. Hartmannsdorf habe ich erwähnt. Es gibt Zehntausende falsche Nebenkostenabrechnungen, die in den letzten Wochen aufgeflogen sind, weil wir als Linke eine App anbieten, um die Nebenkosten auch überprüfen zu lassen. Die Mietwucher-App der Linken hat gezeigt, auch hier in Erfurt, dass in vielen Städten einfach überhöhte Mieten verlangt werden. Diese App hat mit mehr als 70.000 Überprüfungen auch noch mal deutlich gemacht, dass zwei Drittel davon überhöhte Mieten sind. Von diesen zwei Dritteln ist ein Viertel Wucher und das auch hier
in Thüringen. Deswegen lohnt es sich, dafür zu kämpfen, weil wir sagen, das ist nicht nur unsozial, sondern das ist ein richtiger Skandal, der da passiert.
Olaf Scholz war einst als Mietenkanzler in den letzten Wahlkampf gegangen. Aber leider, muss man sagen, ist nicht viel rumgekommen, um die Mieten zu deckeln oder Preise und Nebenkosten dauerhaft bezahlbar zu halten. Eine künftige Bundesregierung und auch die künftige Landesregierung oder die jetzige Landesregierung müssen da mehr tun. Ich habe mir mal die Zahlen rausgesucht. In den Jahren 2017 bis 2022 sind allein hier in Thüringen über 240 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau durch das Land ausgereicht worden. Davon sind 1.627 Wohnungen gebaut und 535 Wohnungen modernisiert worden. Das sind Zahlen, auf denen wir aufbauen müssen.
Die Schwäche der jetzigen Mietpreisbremse – und da komme ich wieder zum Mietendeckel zurück, das ist wirklich eine richtige Ober- und Kappungsgrenze für Mieten – ist, dass sie den Anstieg der Mieten tatsächlich nicht verhindert. Und wir wollen kurzfristig die Verlängerung der Bremse in eine nahtlose Überführung in einen Mietendeckel. Die zu hohen Neben- und Betriebskosten sind bei vielen Menschen die Ursache für die unbezahlbaren hohen Mieten. Wir wollen hier auch die Mieter entlasten und das Modell muss reformiert werden. Da nenne ich auch ein Beispiel. So ist es unter anderem eigentlich nicht Aufgabe der Mieterinnen
und Mieter, die Grundsteuer zu tragen. Das wird aber auch derzeit gemacht. Wir schlagen vor, dass die Mieterinnen und Mieter zukünftig direkt die Nebenkosten an den Versorger zahlen sollen.
Auch das Eigentümerregister – das hat hier schon eine Rolle gespielt – soll den Mieterinnen und Mietern helfen. Gerade für viele Fälle, auch in Thüringen, wäre das eine Lösung gewesen. Im Übrigen ist das auch eine Forderung des Deutschen Mieterbundes und die greifen wir hiermit gern auf.
Frau Müller, ich unterbreche Sie ganz kurz. Es sind gerade sehr viele Nebengespräche. Ich weiß, es ist spät. Aber sonst kann man das auch nach draußen verlagern.
Wir sagen auch deutlich, es darf keine unsozialen Sperren bei Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser und Heizung geben. Auch das finden Sie in unserem Antrag.
Ein wichtiger Baustein zur Reduzierung des Mietpreises ist mehr sozialer Wohnungsbau, das stimmt, und mehr große Wohnungsbestände in öffentlicher und gemeinnütziger Hand. Deswegen wollen wir ein bundeseinheitliches gesetzliches Vorkaufsrecht der Kommunen. Und wir wollen, dass der Bund die Kommunen mit einem Sofortprogramm für den sozialen Wohnungsbau massiv unterstützt. Die 240 Millionen Euro, die ich eben erwähnt habe, reichen eben auch in Thüringen nicht aus. Da brauchen wir gemeinsam die Hilfe des Landes. Ich möchte noch mal …
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Zehn Jahre in der Regierung, das hätten Sie alles schon machen können!)
Ich habe Ihnen doch gerade gesagt, was das Land Thüringen in den letzten Jahren unternommen hat in Bezug auf die Millionen, die wir umgesetzt haben.
Auch unsere Ministerinnen und Minister sind damals sehr aktiv gewesen und jetzt hoffen wir, mit einer neuen Landesregierung, mit einer neuen Bundesregierung da vorwärtszukommen. Ich glaube, das hilft auch den Mieterinnen und Mietern in Thüringen und deswegen müssen wir uns auch hier gar nicht so groß zanken. Es geht doch um die Menschen.
Ich könnte jetzt noch ein bisschen mehr erzählen, aber – das empfehle ich und ich freue mich und deswegen möchten wir, dass der Antrag im Ausschuss für Digitales und Infrastruktur beraten wird – vielleicht bringe ich auch zu dieser Beratung mal ein Heft der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit.
Dort werden Fakten und Mythen des Mietendeckels erklärt – da ist Berlin noch mal erwähnt, was eben von Herrn Kobelt angesprochen worden ist –, dass da auch viele Falschmeldungen unterwegs sind. Dazu kommen wir gern ins Gespräch. Vielen Dank.
Danke, Frau Müller. Das Angebot wurde schon mal mit „unbedingt“ kommentiert. Also ich denke, wir kriegen das organisiert. Ich schaue in die Runde. Es gibt doch noch mal eine Meldung der SPD. Herr Liebscher, bitte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezahlbares und sicheres Wohnen ist für uns alle von existenzieller Bedeutung. Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke greift das Themenfeld auf – dafür vielen Dank.
Als SPD-Fraktion teilen wir die grundlegende Zielsetzung, Mieterinnen und Mieter zu schützen und den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Wohnen ist für uns ein Grundrecht und Teil der Daseinsvorsorge. Bezahlbarer Wohnraum ist nicht nur eine Frage des Geldbeutels, sondern auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Lebensqualität.
Lassen Sie mich zunächst auf die im Antrag erwähnte Situation in Hartmannsdorf bei Eisenberg eingehen, die exemplarisch die Dringlichkeit des Gegenstands verdeutlicht. Kurz nach Weihnachten 2024 wurden dort etwa 50 Mietparteien ohne Heizung und Warmwasser zurückgelassen, weil ihr Vermieter die Rechnungen an den Energieversorger nicht bezahlt hatte. Dies geschah, obwohl die Mieter ihre Miet- und Nebenkosten pünktlich entrichtet hatten. Das ist absolut inakzeptabel und verdeutlich die gefühlte Machtlosigkeit der Mieter in derartigen Situationen. Das ist eben kein Einzelereignis, wie wir schon gehört haben. Ich könnte noch ähnliche Fälle aus Magdeburg und Halle benennen, die zeigen, dass wir klare und durchsetzbare Regeln brauchen, um Mieterinnen und Mieter vor unseriösem Vermieterverhalten zu schützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, niemand sollte in die Situation geraten, ohne Heizung oder Strom dazustehen, weil Vermieter ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Daher teilen wir die Forderung nach einem Verbot von Versorgungssperren, die durch das verantwortungslose Verhalten eines Vermieters zustande kommen. Der Thüringer Mieterbund hat völlig recht, wenn er bessere gesetzliche Regelungen fordert, die es Mietern ermöglichen, im Notfall direkt mit den Versorgern Absprachen zu treffen. Die rechtliche
Umsetzung ist jedoch komplex und erfordert sorgfältige Prüfung. Es muss geklärt werden, wer dieses unkorrekte Vermieterverhalten feststellt und ab welchem Punkt Mieter das Recht haben sollten, Zahlungen direkt an die Versorger zu leisten. Hier bestehen auch aus unserer Sicht große gesetzliche Regelungslücken, die geschlossen werden müssen.
Die Forderung nach einer Reform der Betriebskosten, insbesondere die Begrenzung der Umlagefähigkeit bestimmter Kosten erkennen wir als wichtigen Diskussionspunkt an. Auch sollte die Grundsteuer nicht komplett auf die Mieter umgelegt werden. Grundsätzlich tragen die Betriebskosten zu einem erheblichen Teil mit zu steigenden Wohnkosten bei. Allerdings müssen wir bedenken, dass Betriebskosten ihren Namen tragen, weil sie sich in erster Linie aus der Nutzung der Wohnung durch die Mieter ergeben. Hauptkostentreiber sind dabei die gestiegenen Energiekosten, Versorgungs- und Dienstleistungskosten.
Dennoch steht für uns fest: Eine grundsätzliche Reform der Betriebskostenregelung sollte Teil einer umfassenden Mietrechtsnovelle auf Bundesebene sein. Die Schaffung eines Eigentümerverzeichnisses, um Transparenz zu stärken, stellt aus unserer Sicht eine sinnvolle Weiterentwicklung bereits bestehender Möglichkeiten dar und müsste datenschutzrechtskonform ausgestaltet werden. Bereits jetzt können sowohl Mieter als auch Mietinteressierte für eine zukünftige Wohnung gemäß § 12 Grundbuchordnung Einsicht
in das Grundbuchs eines Mietobjekts nehmen. Seit 2020 sind Hausverwalter außerdem dazu verpflichtet, Name und Anschrift des Eigentümers offenzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als SPD setzen wir uns seit jeher für bezahlbares Wohnen ein. Auf Bundesebene haben wir bereits wichtige Schritte unternommen: Die Erhöhung des Wohngeldes und die Einführung des Bürgergeldes tragen dazu bei, die finanzielle Belastung der Haushalte zu mildern. Unter Bauministerin Klara Geywitz hat die Bundesregierung eine Rekordinvestition von 18,15 Milliarden Euro bis 2027 für den sozialen Wohnungsbau beschlossen – ein klares Bekenntnis zu sozialem und bezahlbarem Wohnen.
Wir sollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum beim Erwerb von Wohnraum geben und unterstützen daher die Forderung nach einem effektiveren Vorkaufsrecht.
Zur Mietpreisbremse: Wir als SPD haben uns immer für die Verlängerung eingesetzt. Ende vergangenen Jahres wurde ein entsprechender Antrag von SPD-geführten Ländern in den Bundesrat eingebracht und auch im Bundestag hat die SPD zeitgleich einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Das zeigt, dass wir bereit sind, konkrete Schritte für den Mieterschutz zu gehen.
Einen deutschlandweiten Mietendeckel sehen wir allerdings kritisch, nicht zuletzt nach den Erfahrungen im Land Berlin. Investitionskraft und Investitionsbereitschaft der Vermieter in ihre Bestände würden damit außerdem vermutlich eher sinken. Wir müssen daher realistisch bleiben und die Wirtschaftlichkeit als Grundbedingung für notwendige private Investitionen anerkennen. Ehrliche Vermieter – und das ist die große Mehrheit – dürfen wir nicht unter Generalverdacht stellen oder gar verschrecken, denn sie sind der wesentliche Teil der Lösung des Problems.