Protokoll der Sitzung vom 07.03.2025

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ja, sehr geehrter Herr Handke, das ist ja schön, wie Sie hier …

(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Hande heißt der Mann!)

Bitte? Hande, Entschuldigung. Er redet zu selten.

(Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Sie hören mir nur nicht zu!)

Das auch, ja, das stimmt. Aber dieses Mal habe ich Ihnen zugehört. Und Sie haben hier viel Theorie berichtet, insbesondere wie die Zeit war, als es die AfD noch nicht gab. Ja, nur die Zeiten sind halt ganz andere.

(Abg. Hande)

Und dieser Gesetzentwurf ist gerade Folge dessen, dass die AfD da ist. Denn hier soll die Brandmauer höher gemauert werden. Nichts anderes findet hier statt.

(Beifall AfD)

Ich hatte das ja schon in der ersten Lesung dargelegt, dass die Anpassung an das Verfassungsschutzgesetz schon unter der rot-rot-grünen Koalition vor, ich glaube, zwei oder drei Jahren direkt das Ziel hatten, die neuen Mehrheitsverhältnisse oder die Besetzungspraxis an die neuen Mehrheitsverhältnisse anzupassen, sodass man da geschmeidig an der AfD vorbeikontrollieren kann, denn die soll ja draußen bleiben. Nichts anderes findet natürlich jetzt statt mit diesem skurrilen Wechsel zurück auf die einfache Mehrheit, aber eben

wiederum mit der Fokussierung auf Opposition und Regierung. Das Problem ist, wir haben hier eben keine normale Opposition und Regierung. Wir haben eine Minderheitsregierung, die auf einen Teil der Opposition angewiesen ist, die sich ganz klar gebunden hat an einen ganz bestimmten Teil der Opposition. Und das sind Sie und wir nicht.

(Beifall AfD)

Damit wissen Sie auch, wer hier wirklich Opposition ist und wer hier eigentlich Zuträger der Regierung ist. Angesichts derart verschwimmender Verhältnisse, was eigentlich hier Opposition und was hier regierungstragend ist, verbietet sich so ein Gesetzentwurf im Grunde schon von vornherein.

Noch deutlicher, Herr Bühl, werden Sie in der Zeitung. Danke, dass Sie das gestern gesagt haben, dass es heute abgedruckt werden konnte und dass ich es auch noch lesen konnte. Herr Bühl sagte nämlich klipp und klar – und damit unterschreibt er noch mal ganz deutlich, in welche Richtung dieses Gesetz …

Entschuldigung. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hande?

Ja, am Ende meiner Rede.

Herr Bühl sagte ziemlich deutlich und unterstreicht damit noch mal das Ziel dieses Gesetzentwurfs: „Für mich ist klar, die AfD kann nicht Teil einer Kommission sein, in der sie sich im Endeffekt selbst überwachen würde. Das würde das ganze Gremium konterkarieren. Das muss die AfD für sich akzeptieren.“ Na ja, Herr Bühl, wir akzeptieren das natürlich nicht. Das hätte Sie wahrscheinlich auch gewundert, denn Sie erzählen gleich zweimal Unsinn. Das Erste: Natürlich überwachen wir uns nicht selber, sondern wir überwachen die, die uns überwachen. Das ist ein Unterschied. Das sollten Sie wissen.

(Beifall AfD)

Wir würden dann tatsächlich aus erster Hand mitbekommen, welche Machenschaften unternommen werden, um eine Opposition mit illegalen, nach meiner Überzeugung sogar mit strafbaren Methoden zu kontrollieren, um ihr die Möglichkeiten zu nehmen, politisch zu handeln und sie möglichst sogar zu verbieten.

(Beifall AfD)

Wir könnten natürlich auch darauf aufmerksam machen, wenn andere Kontrolleure das nicht sehen wollen. Wir würden also eine ganz andere Öffentlichkeitswirkung haben für ein bestimmtes Versagen der Kontrolle.

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sie wissen schon, dass diese Gremien geheim tagen!)

Na ja, Sie wissen schon, dass es einen öffentlichen PKK-Bericht gibt. Und in diesem öffentlichen PKKBericht haben bestimmte Sachen einfach drinzustehen. Das tun Sie bisher nicht, weil Sie nämlich den Mantel des Schweigens darüber kleiden. Das gehört einfach zur Wahrheit dazu. Diesen Zustand, diesen rechtswidrigen Zustand, dieses Absehen von Kontrolle, die aber dem Parlament übertragen ist, das wollen Sie perpetuieren. Das ist nicht verfassungskonform, das ist auch nicht rechtskonform. Sie versuchen hier, legislatives Unrecht zu schaffen, um weiter gegen die Opposition vorgehen zu können,

(Beifall AfD)

und zwar die, die Sie nicht unterstützt, weil Sie nämlich ein Problem haben mit Opposition, die die Regierung wirklich kritisiert, die sich nicht an Leitplanken hält, was gesagt werden soll und was nicht gesagt werden darf. Das ist natürlich anders bei den Kollegen hier drüben, die genau in ihrem Milieu mittlerweile mitschwimmen. Und da unterscheiden wir uns eben.

Und zweitens: Das ist der typische Zirkelschluss, der schon für sich die ganze Systematik ad absurdum führt. Wer entscheidet denn nach diesem Konzept, was Sie jetzt aufstellen, wer in der PKK den Verfassungsschutz kontrollieren darf?

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das Parlament!)

(Zwischenrufe aus der Fraktion Die Linke: Das Parlament!)

Am Ende ist es der Verfassungsschutz. Nein, es ist der Verfassungsschutz. Denn der Verfassungsschutz sagt, ich beobachte die größte Oppositionspartei, die größte Oppositionsfraktion, die größte Fraktion insgesamt hier im Land. Und dann darf die natürlich nach Ihrer Logik nicht mehr den Verfassungsschutz kontrollieren. Das heißt, der Kontrollierte entscheidet, wer ihn kontrolliert.

(Beifall AfD)

Also, meine Damen und Herren, dass das mit einem vernünftigen, funktionierenden Rechtsstaat nicht übereinzubringen ist, das sollte jedem klar sein. Dazu braucht man kein Jurist sein, da braucht man nicht mal studiert zu haben. Ich könnte jetzt noch viel erzählen zur Praxis des Verfassungsschutzes, es ist aber heute schon viel dazu gesagt worden. Deswegen, Herr Hanke, Hande. Ich merke es mir nicht, tut mir leid, aber irgendwann habe ich es drauf. Bitte schön.

Na ja, Sie gehen ja jetzt eh nach Berlin. Aber dennoch, schönen Dank für die Möglichkeit, dass ich eine Zwischenfrage stellen kann. Sie haben jetzt von Ausgrenzung gesprochen und in der ersten Lesung hatten Sie von systematischer Ausgrenzung der AfD gesprochen. Aber Sie hätten doch auch die Möglichkeit, für dieses Gremium, auch nach dieser Änderung, für beide Gremien entsprechend Kandidaten aufzustellen und zu kandidieren. Wenn, ich sage jetzt mal, die Entscheidung dieses Hohe Haus hier trifft, jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet, wo sehen Sie denn da im Fall eines Gewähltwerdens oder in Ihrem Falle vielleicht Nichtgewähltwerdens eine systematische Ausgrenzung?

(Beifall Die Linke)

Ich wundere mich immer, wie selektiv Sie die Realität wahrnehmen.

(Heiterkeit Die Linke)

Wenn wir uns in unserer freien Entscheidung als Abgeordnete der AfD-Fraktion entscheiden, Ihre Kandidaten nicht in den Richterwahlausschuss zu wählen, was für ein Geschrei da losgeht. Das wäre ja Missbrauch, das ginge ja gar nicht. Aber hier geht es plötzlich. Also bitte schön, versuchen Sie doch mal die gleichen Standards anzuwenden bei der Besetzung von Gremien.

(Beifall AfD)

Und natürlich fällt es Ihnen relativ einfach, so zu argumentieren, weil das Verfassungsgericht natürlich sich hier auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, sondern seit Jahren der Frage ausweicht, wie eigentlich damit zu verfahren ist, wenn eine Parlamentsmehrheit versucht, die Rechte einer Minderheit vollkommen zu beschneiden, indem man einfach jeden Kandidaten ablehnt. Dieser Frage weicht das Verfassungsgericht aus.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wir haben jeden einzelnen Kandidaten begründet, jeden einzelnen!)

Meine Prognose oder meine Hypothese ist, das hängt auch mit der politischen Verortung dieser Verfassungsrichter zusammen und den Narrativen, die sich im Verfassungsgericht mittlerweile über die AfD auch verfangen haben.

(Unruhe CDU)

Das werde ich auch weiterhin so aussprechen, auch wenn mir dafür wieder der Delegitimierungsvorwurf um die Ohren gehauen wird, weil auch das Verfassungsgericht nicht frei von Kritik ist.

(Beifall AfD)

Ich würde mir tatsächlich wünschen, dass im Verfassungsgericht endlich mal auch nicht nur die Theorie betrachtet wird, sondern die Praxis. Und in der Praxis ist es leider so, dass eine Partei oder die Vertreter einer Partei, die 39 Prozent bei der letzten Wahl erreicht haben, in diesem Parlament systematisch aus Kontrollgremien, aus staatlichen Gremien ausgegrenzt werden und man dafür sogar die Rechtslage anpasst. Dass das nicht mehr nur ein Geschmäckle hat, sondern nichts mehr mit neutralem Rechtsstaat zu tun hat, das sollte eigentlich den Richtern des Verfassungsgerichts klar sein. Ihnen sollte es eigentlich auch klar sein. Sie ziehen keine Konsequenzen daraus. Ich hoffe, das Verfassungsgericht schafft das irgendwann mal. Danke schön.

(Beifall AfD)

Bevor ich nach weiteren Wortmeldungen frage, würde ich darum bitten, engagierte Dialoge, auch wenn sie auf der Regierungsbank stattfinden, nach draußen zu verlegen. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Vielleicht muss ich auch warten, bis der miteinander geführte Dialog fertig ist.

(Heiterkeit im Hause)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich will Sie gar nicht stören. Vielleicht stören wir Sie als Hintergrundgeräusch. Es wäre lieb, wenn Sie Dialoge dann nach draußen verlagern könnten.

Ich habe eine weitere Wortmeldung gesehen von Frau Dorothea Marx. Bitte.

(Abg. Möller)

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Hande hat eben in seiner Frage schon mal die richtige Richtung gewiesen. Wir haben als Parlament das Recht zur Selbstorganisation und uns hier eben im Rahmen unserer Möglichkeit auch Verfahrensregeln zu geben. Und was wir hier machen, ist, dass wir Ihren Erpressungsversuchen

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: … Erpressungsversuch?!)