Protokoll der Sitzung vom 07.03.2025

Diese Beliebigkeit, über die Sie entscheiden, das ist Willkür. Das hat eben nichts mehr mit einer neutralen und sachgerechten Geschäftsordnung zu tun.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Und das BSW macht mit!)

Ja, das ist schade. Dann haben wir den Antrag der Linken – das ist jetzt ein bisschen kurios –, daran habe ich weniger auszusetzen als am Ausgangsantrag der Koalitionsfraktionen. Die Regelung zu den Parlamentarischen Gruppen, da muss ich sagen: Ja, kann man regeln, ist jetzt nicht falsch, aber so ein bisschen verkennen Sie dabei zum Beispiel die Genese, wie eine Parlamentarische Gruppe entsteht. Parlamentarische Gruppen werden ja nicht reingewählt, sondern sie entstehen meistens dadurch, dass Kleinfraktionen am Ende Leute von der Stange gehen und dann hat man plötzlich eine Parlamentarische Gruppe.

(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Es soll auch bei größeren Fraktionen gewesen sein, dass Leute von der Stange gehen, Herr Möller!)

Man müsste also eigentlich auch regeln, dass diejenigen, die keinen Anspruch auf bestimmte Positionen, wie zum Beispiel einen Vizepräsidenten haben, dann diesen Vizepräsidenten auch verlieren. Das regeln Sie leider nicht. Das fehlt also.

Dann haben wir mit der Nummer 3 einen kritikwürdigen Punkt. Da versuchen Sie so ein bisschen, Gleichbehandlungsgründe zu kultivieren. Da geht es um Krankheiten und die Gleichstellung von beispielsweise Schwangerschaften mit Krankheiten. Ich sehe dafür überhaupt keinen Bedarf, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von den Linken. Diese Änderung ist überflüssig,

(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ein Vorschlag aus der Kommission der Abgeordneten!)

denn schon die bisherige Rechtslage hat klargestellt, dass der Schwangerschaftszustand beispielsweise bei Frauen, der nicht als Krankheit bezeichnet wird, als sonstiger wichtiger Grund natürlich auch ein Fernbleiben von der Sitzung entschuldigt. Dafür gibt es überhaupt keinen Bedarf.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Doch!)

Doch, sagen Sie. Na, Sie können es ja gleich erläutern.

Gut, ich denke das reicht vielleicht erst mal für Erste. Ich brauche ja noch ein paar Minuten, um zu reagieren. Also dann wünsche ich uns eine schöne Debatte.

(Beifall AfD)

Danke schön an den Abgeordneten Stefan Möller. Als Nächste habe ich Katja Mitteldorf für die Fraktion Die Linke auf der Rednerliste stehen. Bitte ans Rednerpult.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen, vielleicht auch noch am Livestream, wir unterhalten uns heute über die Geschäftsordnungsänderung bzw. sind ja mehrere Vorschläge hier eingebracht. Die Geschäftsordnung selbst ist am Ende das Instrument, was wir uns als Landtag geben, um miteinander Verfahrensabläufe zu vereinbaren und für uns auf den geeinten Grundlagen Arbeitsfähigkeit herzustellen. Das ist also eine Geschäftsordnung, für alle die von außen zusehen und sich jetzt vielleicht fragen, was wir hier besprechen.

Die Brombeerkoalition hat einen sehr umfangreichen Antrag eingereicht. Auch wir haben einen Geschäftsordnungsantrag eingereicht, auf den ich zunächst eingehen möchte, um dann noch ein paar Worte zu verlieren zu den Vorschlägen der Brombeerkoalition.

Ich würde aber wirklich gern, weil Herr Möller zuletzt mich gebeten hat, ihm zu erklären, warum ich finde, dass das wichtig ist, zunächst mal mitteilen: Herr Möller, ich finde es ein bisschen putzig, dass Sie hier vorn stehen, und es hatte für mich ein bisschen den Eindruck, als hätten Sie vergessen, dass Sie gleich noch eine Klausur kontrollieren müssen von jemandem, der bei Ihnen studiert, und weil Sie das aber mündlich begründen müssen, haben Sie sich jetzt hier irgendwelche Sachen zurechtgestammelt. Am Anfang habe ich gedacht, Sie haben gar nicht den richtigen Antrag vor sich liegen. Ich war erst ganz irritiert, was Sie aus dem Antrag der Brombeerkoalition zu lesen vermögen. Das fand ich insgesamt sehr spannend und würde sagen, wenn man so viel zu kritisieren hat, dann kann man ja, wie das in einem Parlament üblich ist, selbst einfach Vorschläge einbringen und selbst auch Änderungsanträge stellen. Das haben Sie natürlich wieder nicht gemacht. Sie machen es sich wie immer leicht, indem Sie sich hier hinstellen und sagen, alle anderen sind doof und alle anderen hauen natürlich nur auf Sie drauf. Das ist ja Ihre Erzählung.

Jetzt will ich Ihnen mal sagen, warum Punkt 3 – Kollege Bühl hat das ja auch schon reingerufen ins Rund – unseres Antrags selbstverständlich wichtig ist. Das eine ist – das hat Kollege Bühl schon angedeutet – ein eindeutiges Ergebnis und eine Empfehlung der Expertenkommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts auf Reformbedarf. Da war ja auch Ihre Fraktion vertreten und – soweit ich das in Erinnerung habe – auch regelmäßig da. Der Kollege Braga war sozusagen beratend für Ihre Fraktion in diesem Gremium. Und ein Ergebnis dieser Kommission war genau zu dem Punkt, wie man eigentlich dafür sorgen kann, dass es eine bessere Vereinbarkeit von Mandat und Familie gibt. Teil eines Reglungsbedürfnisses ist sehr wohl,

(Abg. Möller)

festzustellen, dass Mutterschutz im Kontext des Thüringer Landtags bis dato überhaupt gar nicht geregelt war und dass das selbstverständlich eine Benachteiligung darstellt

(Beifall Die Linke)

und mit Sicherheit nicht dazu beiträgt, dass sich Mandat und Familie besser vereinbaren lassen. Wenn Sie es richtig lesen in unserem Antrag und wenn man nicht erst eine neue Erfindung machen will, kann man sich natürlich auf gesetzliche Grundlagen berufen, die es in diesem Staat schon gibt. Und da sind wir beim Mutterschutz angekommen, den wir vorschlagen, mit aufzunehmen in die Geschäftsordnung, und uns gleichermaßen im Sinne des Mutterschutzes natürlich auch mit der Frage beschäftigen, inwiefern ein

Beschäftigungsverbot vorliegt. Wenn Sie mal interessehalber – Sie haben natürlich recht, Schwangerschaft ist keine Krankheit, übrigens ist es auch kein Zustand, wie Sie ihn sozusagen gerade beschrieben haben. Sie können sich gern mal informieren. Wenn Frauen in öffentlichen Verwaltungen Tätigkeiten nachgehen, dann ist nicht selten, dass ein Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Und wir hier im Landtag haben bis dato nicht mal die Möglichkeit gehabt – ich beantworte Ihnen Ihre Frage gern am Ende meiner Rede –, uns auf Mutterschutz zu berufen, so es denn nötig wäre. Deswegen ist es eine konsequente Logik, dass wir das hier in der Geschäftsordnung aufnehmen.

Parlamentarische Gruppen: Ja, wenn Sie richtig lesen, dann sehen Sie auch, dass im Einleitungstext dazu steht: Es müssen natürlich die Voraussetzungen da sein, um überhaupt eine Parlamentarische Gruppe zu gründen. Wer in der letzten Legislatur und auch in der Legislatur davor da war, der weiß, dass Absetzbewegungen hier in diesem Rund irgendwie zu einer ganz merkwürdigen Normalität geworden sind. Das mag an verschiedenen Gründen liegen, die müssen wir auch nicht bewerten. Aber sie werden – und davon sind wir überzeugt – auch im bundespolitischen Kontext, auch in Zukunft vermutlich immer häufiger vorkommen. Und wer sich in der letzten Legislatur das – ich glaube – halbjährige Diskutieren und Ringen um die Frage angesehen hat, welche Rechte die Parlamentarischen Gruppen bekommen, die wir dann hatten – dann am Ende noch eine Parlamentarische Gruppe –, welche Rechte die im Vergleich zu allen anderen Fraktionen bekommen und was mit finanziellen Sachen geregelt ist und so --- Wir haben ein halbes Jahr – wenn es reicht, vielleicht war es sogar länger – darum gestritten und uns bemüht, Lösungen zu finden. Und ich finde es ein Versäumnis – das sage ich ganz ehrlich –, dass wir das in der letzten Legislatur nicht gleich in die Geschäftsordnung aufgenommen haben, nachdem wir eine Einigung erzielt hatten, wie mit Parlamentarischen Gruppen umzugehen ist. Und für den möglichen Fall, dass wir wieder eine, mehrere oder sonstige Parlamentarische Gruppen bei uns im Landtag finden – in dieser oder in den nächsten Legislaturperioden –, halten wir es für geboten, uns im Sinne der Effizienzgewinnung quasi die Arbeit nicht immer wieder von Neuem zu machen, sondern bereits in unserer Geschäftsordnung rechtliche Grundlagen dafür zu haben.

Das sind jetzt die zwei Punkte, die Sie herausgegriffen haben. Wir haben natürlich selbstverständlich auch Punkte aufgenommen, die in gewisser Weise übrigens auch Opposition stärken – Achtung, weil Sie ja in den Änderungsanträgen vor allem die Schwächung der Opposition wahrnehmen. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir das, was in verschiedenen Ausschüssen in gewisser Weise schon, ich sage mal, ein gewisses Gewohnheitsrecht – in Anführungsstrichen – war, jetzt auch in der Geschäftsordnung festschreiben: dass bei Selbstbefassungsanträgen, die vorher das Quorum nicht erfüllt haben – weil es ja Fraktionen gibt, die das Quorum nicht allein erfüllen –, dieses Quorum durch Beschluss der Tagesordnung erfüllt werden kann, damit dann schon im Vorhinein klar ist, dass eine Beratung dieses Tagesordnungspunktes in dieser Sitzung stattfinden kann und nicht, wie sonst in der Geschäftsordnung stand, dass es dann in der nächsten Sitzung

beraten wird. Das ist im Übrigen eine Stärkung von Opposition und deswegen war dies für uns auch ein sehr wichtiger und besonderer Punkt, den wir an dieser Stelle aufnehmen wollten.

Jetzt will ich auch noch ganz kurz zu dem Antrag der Brombeerkoalition sprechen, der sehr umfangreich ist. Ich glaube, das war mit Sicherheit auch sehr viel Arbeit, diesen Umfang in doch relativ kurzer Zeit hier auf den Tisch zu legen. Er enthält natürlich viele Punkte, die wir auch als sinnvoll erachten. Ich will auch da bei der Frage der Konstituierung des Landtages anfangen. Wir haben selbstverständlich in dieser Legislaturperiode, im letzten Jahr sehr wohl spüren können, dass das Alter nicht grundsätzlich Garant dafür ist, dass eine Sitzungsleitung und eine Konstituierung eines Thüringer Landtags in der gewohnten Würde und mit Anerkennung der Abgeordnetenrechte aller Abgeordneten erfolgt.

(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Ergo ist es für uns auch nachvollziehbar und eine logische Konsequenz, dass man davon ausgehen kann, dass es wahrscheinlich der bessere Weg ist, wenn Abgeordnete schon eine gewisse Zeit Teil dieses Parlaments sind und sich demzufolge in parlamentarischen Abläufen, in Rechtsvorschriften und ähnlichen Dingen bereits gut auskennen, und sich auf genau diesen Punkt zu verständigen. Deswegen finden wir das äußerst unterstützenswert.

Die Mündlichen Anfragen und die Aktuellen Stunden. Das ist auch, glaube ich, ein Thema, da wird vielleicht jede oder jeder hier im Parlament auch eine persönlich sehr andere Auffassung haben und vermutlich, wenn wir uns alle unsere persönlichen Meinungen dazu mitteilen, kämen wir vielleicht gar nicht auf einen Punkt. Ich kann es aber für mich mal sagen, ich bin absolut irgendwie gar kein Freund dieser Aktuellen Stunden, weil ich nach wie vor den Mehrwert darin nicht erkenne, dass wir einen ganzen Mittwoch lang gegenseitig ja nicht in die Debatte kommen – das ist ja irrelevant, also das findet ja gar nicht statt –, sondern wir uns alle zu einem Thema noch mal sagen, was wir im Zweifel voneinander auch schon wissen. Ich halte es für die Abarbeitung von Tagesordnungen und der Frage, ob wir es schaffen, Gesetze, Anträge und Ähnliches abzuarbeiten, zumindest für begrüßenswert, mal den Versuch zu wagen, diese Aktuellen Stunden in ihrem Ablauf und in ihrer Häufigkeit zu verändern. Ich kann mich, sage ich mal, auch nicht ganz mit meinem persönlichen Wunsch durchsetzen, zu sagen, lasst uns das doch gleich lassen. Deswegen sind wir, glaube ich, ziemlich bereit, mal zu gucken, ob es auch funktioniert. Ich kann zumindest erkennen, dass es ermöglichen kann, dass wir anders effizient auch mit der Tagesordnung umgehen. Deswegen bin ich für den Vorschlag zumindest dankbar.

Und ganz ehrlich, ich finde es auch ein Effizienzgewinn, wenn wir die Mündlichen Anfragen nicht mehr stattfinden lassen. Wir müssen ja auch ehrlich mit uns selber sein. Wir haben die Fragestunden, da kann man mal gucken, wer tatsächlich hier im Rund sitzt und wer sich tatsächlich und ernsthaft dafür interessiert, was Abgeordnete auf ihre Mündlichen Anfragen – ja, der Kollege Schubert interessiert sich immer – für Antworten bekommen. Wir verlieren – in Anführungsstrichen – für die Abarbeitung der Tagesordnung in der Regel zwei Stunden.

Das heißt, ich finde es spannend, quasi auch ein bisschen nach dem Vorbild des Bundestags dann darüber zu reden, dass wir in eine Regierungsbefragung eintreten. Übrigens, Herr Möller, die Sorge teile ich nicht, dass irgendwie die Landesregierung uns jetzt Dinge vorsetzt und wir können daran nichts ändern, weil in dem Vorschlag der Brombeere ist ja auch eindeutig drin, dass im Ältestenrat erstens darüber informiert wird und zweitens wir selbstverständlich im Ältestenrat als gutes Gremium unsere Interessen dann auch vertreten, sollte die Landesregierung der Meinung sein, dass sie uns nicht alle Ministerinnen und Minister in regelmäßigen Abständen vorbeischickt. Das können wir, glaube ich, ganz gut machen.

Ich will noch einen Punkt sagen, was nicht in unserem Antrag ist, aber für uns nach wie vor eine Wichtigkeit hat. Das ist, dass wir zwar als Plenum öffentlich tagen, aber dass es für meine Fraktion noch immer ein entscheidender Punkt ist, weiter darüber mit Ihnen zu debattieren, wie wir dazu kommen, dass die Ausschüsse, und zwar die Fachausschüsse, endlich öffentlich tagen.

(Beifall Die Linke)

Wir können nicht – und dabei bleibe ich – auf der einen Seite irgendwie Transparenz fordern und uns immer gegenseitig irgendwie sagen, die Bürgerinnen und Bürger kriegen gar nicht mit, was wir in den Ausschüssen machen und andererseits aber die Öffentlichkeit der Ausschüsse sozusagen verhindern. Deswegen will ich das an der Stelle noch mal voranstellen, dass die Öffentlichkeit der Ausschüsse – und die Problematik ist, dass wir dafür die Verfassung ändern müssen, schon auch klar – weiterhin Priorität haben muss in der Debatte für zukünftige Geschäftsordnungs- und Verfassungsänderungen,

(Beifall Die Linke)

weil Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, die Arbeit, die wir tatsächlich leisten – und die wird nämlich primär in den Ausschüssen gemacht, für alle, die das noch nicht wussten, nämlich gar nicht hier, sondern in den Ausschüssen – zu sehen, was, wie und in welcher Art und Weise wir dort tatsächlich arbeiten. Deswegen noch mal die Werbetrommel dafür.

Und ja, Herr Möller, jetzt habe ich noch sieben Sekunden und Sie dürfen mich trotzdem noch was fragen. – Jetzt habe ich noch zwei.

Wenn die Abgeordnete nach der alten Rechtslage, soweit sie schwanger war, aus sonstigen Gründen von ihren Verpflichtungen als Abgeordnete entbunden wurde, und nun wird sie ebenfalls entbunden bei einer Schwangerschaft nur aus Gründen des Mutterschutzes, wo ist denn da die Besserstellung?

Die Besserstellung besteht vor allem darin – da müssen Sie schon beide Teile lesen, lieber Kollege –, dass Frauen, die im Mutterschutz sind und ein Beschäftigungsverbot haben, nach Antrag die Möglichkeit haben, an Ausschuss-Sitzungen teilzunehmen zum Beispiel. Das heißt, sie werden nicht an ihrer Arbeit gehindert, sie werden aber auch nicht gezwungen im Zweifel, in medizinischen Notfällen hier erscheinen zu müssen, weil Ihnen sonst Ihr Sitzungsgeld abgezogen wird. Vielen Dank.

(Beifall Die Linke, SPD)

Ich danke der Abgeordneten Katja Mitteldorf und wünsche mir für die Fraktion der CDU Abgeordnete Ulrike Jary ans Rednerpult.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit großer Freude meinerseits beraten wir nun diesen Tagesordnungspunkt am Ende dieser Plenarwoche. Das liegt nicht daran, dass da draußen die Sonne so sehr scheint und ich mich auf das Wochenende freue, sondern der Grund ist ein anderer. Wir

(Abg. Mitteldorf)

beraten nämlich heute über nichts Geringeres als die umfangreichste Geschäftsordnungsänderung in der Geschichte des Thüringer Landtags.

(Beifall CDU, BSW)

Mit dem Antrag der Koalition wollen wir unsere Geschäftsordnung modernisieren und die Arbeit in diesem Haus vor allen Dingen effizienter gestalten. Das haben wir auch schon gehört. Dafür wurden sämtliche bisherige Arbeitsprozesse und Instrumente kritisch geprüft und hinterfragt. Wir wollen durch Vereinfachung und Verschlankung dazu beitragen, den Fokus auf die inhaltliche, fachliche Arbeit zu legen, und auch ein Stück weit wegkommen von der Selbstbeschäftigung.

Neu eingeführt – auch das haben wir gehört – wird das prälegislative Konsultationsverfahren in § 54d. Damit wird das Parlament in seiner Gesamtheit durch die Landesregierung frühzeitig in die Erstellung von Gesetzentwürfen eingebunden. Diese Neuerung ist eine direkte Umsetzung des Regierungsvertrags der Koalition. Wir haben uns in den Verhandlungen klar zu Folgendem bekannt. Dialog mit dem Parlament, Transparenz und Konsultation.

(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Und Ausgrenzung!)

Wir setzen auf eine engere Anbindung des Parlaments in die Regierungsarbeit. Mit der Einführung dieses