Die zweite Frage ist zu der Prämie: Würden Sie diese Prämie nur an die Leute auszahlen, die keinen Migrationshintergrund haben oder vielleicht auch nicht deutsch genug aussehen aus Ihrer Sicht?
Und die dritte Frage: Wenn dann, wie Herr Höcke ja immer meint – Machtfantasien –, die AfD an der Macht wäre, was sicher nicht passieren wird, aber wenn das so wäre – nur mal gespielt –, würden Sie dann die Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten mit ausländischem Hintergrund, Migrationshintergrund, dann auch der Remigration unterliegen lassen? Also würden Sie die dann aus dem Land ausweisen?
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Uns würde reichen, wenn die Rechtslage angewandt wird, die vorhanden ist!)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Augsten. Es waren noch 1 Minute und 23 Sekunden übrig. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt eine weitere Wortmeldung vor von Herrn Abgeordneten Möller.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Sehr geehrter Herr Augsten, natürlich beantworten wir Ihre Fragen sehr gern.
Gibt es einen Zusammenhang zwischen fehlenden Arbeitsplätzen und der AfD? Ja, natürlich gibt es den, wenn die AfD mit ihrer Familienpolitik beispielsweise hier erfolgreich wäre, wenn sie mit ihrer Steuerpolitik erfolgreich wäre, wenn sie die also umsetzen könnte, wenn sie ihre Sicherheitspolitik umsetzen könnte, dann können Sie sich sicher sein, dass viele Menschen erstens hier Kinder bekommen würden, sich wieder für Kinder entscheiden würden und zweitens natürlich auch ausländische Fachkräfte bereit wären, sich in Thüringen niederzulassen.
Aber wenn natürlich eine türkische Krankenschwester abends um 21 Uhr über den Erfurter Anger geht, weil sie noch mal in eine Gaststätte möchte, und dort angemacht wird oder ausgeraubt wird, dann spricht sich das natürlich auch in der Türkei rum, Herr Augsten. Und das ist der Grund, warum die eben nicht hierherkommen.
Und wenn eine Ärztin aus Rumänien beispielsweise gesagt bekommt, was für Steuerabzüge sie hier bekommt und wie schlecht mittlerweile das Sozialsystem ist, wie lange sie auf den Facharzt warten muss und wie viel Unterrichtsausfall ihre Kinder haben, dann wird sie eben auch nicht nach Thüringen kommen, sondern wird eben nach England gehen oder nach Norwegen, wo das alles noch funktioniert.
Und tatsächlich, Herr Augsten, Sie haben die Lösung schon erkannt: Das ändern wir, indem die AfD endlich regiert. Und da muss ich Ihnen widersprechen, die AfD wird regieren. Da können Sie sich sicher sein.
Prämien nur für Deutsche – na ja, ich weiß ja, in manchem Fiebertraum ist das so, vor allem hier so auf der linken Seite. Aber natürlich sieht die Realität anders aus. Wenn Sie sich zum Beispiel unser Familiengeld anschauen, wir hatten ja einen entsprechenden Antrag Anfang letzten Jahres in den Haushalt eingebracht, der bezog sich auf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Und genauso werden wir das natürlich auch in dem Fall handhaben, weil wir eben diskriminierungsfrei sind, wirklich diskriminierungsfrei.
Drittens: Schieben wir Auszubildende, gut integrierte Ausländer ab, junge Leute ab, die in den Ausbildungsverhältnissen sind? Ja, das ist natürlich der allergrößte Quatsch, denn Sie wissen selbst, das geht gar nicht. Es gibt das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht. Also selbst derjenige, der keinen Aufenthaltstitel ursprünglich hatte, hat mittlerweile einen. Und natürlich ist die AfD an Recht und Gesetz gebunden und wird sich an Recht und Gesetz halten.
Entscheiden Sie doch besser darüber, was Sie wollen, und wir entscheiden darüber, was wir wollen. Und wir kommunizieren dann auch das, was wir wollen. Das brauchen Sie für uns nicht machen, Herr Augsten, glauben Sie es uns.
Wir sind in der Lage, unsere Positionen selbst zu formulieren. Und wissen Sie, was das Schönste ist? Die Wähler draußen, die verstehen ganz genau, wann jemand eine Horrorgeschichte über die AfD erzählt und wann die richtige Geschichte erzählt wird. Und genau so sehen die Wahlergebnisse aus.
Vielen Dank, Herr Möller. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Für die Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Suckert zu Wort gemeldet.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat im Rahmen seiner Beratungen zum Haushalt 2024 entschieden, erstmals 50.000 Euro für die Einführung einer Praktikumsprämie für das Handwerk zu etatisieren. Das für die Wirtschaft zuständige Ministerium hat daraufhin den Kammern im Rahmen eines Modellprojekts die Mittel bewilligt. Aufgrund der unerwartet hohen Nachfrage haben die Handwerkskammern mittels zweier Änderungsbescheide zusätzlich weitere 55.000 Euro erhalten, sodass mithin insgesamt rund 105.000 Euro für die Schülerpraktikumsprämie im Handwerk bewilligt wurden. Ausgezahlt wurden am Ende ca. 91.400 Euro. Nach Angaben der drei Thüringer Handwerkskammern erhielten insgesamt somit 480 Schülerinnen und Schüler eine Praktikumsprämie. Insgesamt hätten diese 752 Praktikumswochen geleistet.
Meine Damen und Herren, aktuell befinden wir uns in der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025. Das bedeutet, dass der Kreativität oder Innovation, wie sie hier gefordert wurde, sehr enge Grenzen gesetzt sind bzw. dass diese gegen Null geht, dass bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2025 die Landesregierung an Artikel 100 Abs. 1 Thüringer Verfassung gebunden ist und nur Ausgaben leisten darf, die im Sinne des Artikel 100 Thüringer Verfassung nötig sind, um gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten bzw. gesetzlich bestehende Maßnahmen durchzuführen oder rechtlich begründete Verpflichtungen des Landes zu erfüllen, dass hingegen freiwillige Leistungen des Landes wie Förderungen des Landes, wie zum Beispiel Förderung der Praktikumsprämie für das Handwerk, grundsätzlich nicht dazugehören. Insoweit bleiben das Inkrafttreten des Landeshaushaltes 2025 und das Vorliegen entsprechender haushaltsrechtlicher Ermächtigungen abzuwarten. Darüber hinaus – und auch das muss besprochen werden – gibt es Begehrlichkeiten nunmehr der drei IHKs, gleichermaßen in dieses Programm aufgenommen zu werden.
Das TMWLLR wird zu einem Termin einladen. Das war auch im Ausschuss schon so besprochen worden, im Wirtschaftsausschuss. Ende der Woche werden die Einladungen zu diesem Thema an die jeweiligen Stakeholder versandt. Denn ich glaube, es ist notwendig, dass wir die Fördermittel oder die Fördermechanismen, die uns zur Verfügung stehen, gemeinsam neu betrachten und überdenken sollten. Dazu sind Sie herzlich eingeladen. Ich denke, dass wir mit dieser Plattform all die Ideen, die heute hier vorgetragen worden sind, mit integrieren können und zu einem guten Ergebnis kommen werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die beantragten Ausschussüberweisungen. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum und die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt.
Ich würde beginnen mit der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die
Stimmen aus der Fraktion Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Ausschussüberweisung zugestimmt.
Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über den Antrag zur Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. Somit klärt sich auch die Federführung, über die wir nicht abstimmen müssen, weil nur die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft- und Ländlicher Raum beschlossen wurde.
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Ver
fassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“ Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga, Cotta, Czuppon, Dr. Dietrich, DübenSchaumann, Erfurth, Gerhardt, Haseloff, Häußer, Höcke, N. Hoffmann, T. Hoffmann, Jankowski, Kießling, Kramer, Krell, Laudenbach, Dr. Lauerwald, Luhn, Möller, Mühlmann, Muhsal, Nauer, Prophet, Rottstedt, Schlösser, Steinbrück, Thrum und Treutler der Fraktion der AfD - Drucksache 8/457 - dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/619 - dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/620 -
Folgender Hinweis: Bei dem Antrag handelt es sich in Nummer 1 um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit 32 Unterschriften ist das verfassungsgemäße Quorum von einem Fünftel, wie es in § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt
wird, erreicht. Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen i.V.m. § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Ziffer I des Antrags. Die Nummern II bis IV sind vom Minderheitsrecht nicht erfasst und können geändert werden.