Protokoll der Sitzung vom 07.03.2025

Danke schön, Frau Dr. Urban. Als Nächstes rufe ich von der Fraktion der CDU den Abgeordneten Christoph Zippel ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Sicherung der stationären Versorgung in Thüringen, zu dem wir jetzt schon einiges gehört haben, ist dringend notwendig. Ich denke, das ist uns allen klar, wenn wir uns die Gesamtsituation der Gesundheitsversorgung anschauen. Diese weist strukturelle und personelle Missstände auf. Unsere Krankenhäuser stehen schlichtweg vor enormen Herausforderungen. Die derzeitige Krankenhausstruktur, das ist unstrittig, das haben auch alle Vorredner bestätigt, ist weder bedarfsgerecht noch aktuell wirtschaftlich effizient, wie die durchschnittliche Auslastung von nur 67,5 Prozent zeigt. Eine Auslastung von 80 Prozent, welche für ein Krankenhaus hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit anzustreben wäre, wird damit weit verfehlt. Besonders die Kliniken im ländlichen Raum kämpfen mit den Folgen des demografischen Wandels, der den Handlungsbedarf zusätzlich verschärft. Fehlendes Personal ist ein zentrales Problem. Und es sind eben nicht nur finanzielle Gründe, die Krankenhäuser dazu bewegen, Versorgungsaufträge zurückzugeben. Vielfach fehlt es schlichtweg an Personal, um eine Versorgung aufrecht zu erhalten. Fachkräfte werden oft ineffizient gebunden, während sie an anderen Standorten dringender benötigt werden.

Meine Damen und Herren, das ist nicht der Zustand, welchen wir uns alle für das Gesundheitssystem in Thüringen wünschen. Thüringen braucht eine bedarfsgerechte und effiziente Gesundheitsversorgung, insbesondere auch in den ländlichen Regionen. Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag schlagen wir konkrete Lösungsansätze vor. Eine bedarfsgerechte Steuerung der Krankenhauslandschaft muss Doppelstrukturen

abbauen und Ressourcen effizienter nutzen. Das ist der Schlüssel, um unser System funktionabel zu halten.

Durch abgestufte Versorgungsangebote und überregionale Schwerpunkte wird die Qualität der medizinischen Versorgung nachhaltig gesteigert. Spezialisierung und Bündelung von planbaren medizinischen Eingriffen an Standorten mit höchsten Qualitätsstandards senken Komplikationsraten und verbessern Behandlungserfolge. Eine kluge Personalpolitik lenkt Fachkräfte gezielt dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht werden, und schafft Anreize für Mediziner, sich in strukturschwachen Gebieten niederzulassen. Diese Personalstrategie umfasst jedoch auch eine neue Strategie zur Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich sowie der dringend benötigten Allgemeinmediziner.

Innovative Modelle wie die teilstationäre Poliklinik 2.0 – ich will darauf noch einmal explizit eingehen. Es geht um das Thema „teilstationär“. Es ist vom Vorredner der AfD immer fehlerhafterweise von einer kompletten Ambulantisierung ausgegangen worden, die unserer Antrag atmet, aber es geht uns tatsächlich um eine teilstationäre Versorgung, um beides miteinander vernetzt zu denken und die sektorenübergreifende Versorgung, von der wir hier seit 10/15 Jahren reden, auch endlich in die Praxis umzusetzen.

(Beifall BSW)

(Abg. Dr. Urban)

Modelle wie die Poliklinik 2.0 sichern diese sektorenübergreifende Versorgung, ohne ineffiziente stationäre Strukturen künstlich zu erhalten. Die Aufrechterhaltung einer umfassenden Gesundheitsversorgung auch in den ländlichen Regionen kann gelingen, indem fachärztliche und teilstationäre Versorgung erhalten wird.

Die Bereitstellung – ich bin sehr stolz darauf, dass wir uns darauf einigen konnten – von bis zu 100 Millionen Euro an Transformationsmitteln sorgt für eine gezielte finanzielle Absicherung dieser dringenden Transformation. Ihre Verwendung wird unter transparenten Kriterien erfolgen, um sicherzustellen, dass notwendige Investitionen zielgerichtet erfolgen.

Uns ist dabei besonders wichtig, dass auch die enge Einbindung des Rettungsdienstes sichergestellt wird,

dass auch die Notfallversorgung flächendeckend und zügig gewährleistet wird und mitgedacht wird in diesen Versorgungsstrukturen. Die hier beschriebenen Maßnahmen dienen direkt der einzelnen Patientin und dem einzelnen Patienten. Es besteht in dieser Sache dringender Handlungsbedarf.

Eine Transformation findet unter Zeitdruck statt, strukturelle Veränderungen sind unvermeidlich und stellen sich aktuell schon von selbst dar. Wir werden vor Sachverhalte gestellt, wir werden vor Entwicklungen gestellt, wo wir aufpassen müssen als Politik, dass diese uns nicht überrollen, dass diese uns nicht überholen.

Der demografische Wandel lässt uns zusätzlich nur wenige Jahre, um die grundsätzlichen Weichen dieser Transformation in einem positiven Sinne zu stellen – eigentlich ist „Jahre“ fast schon zu hoch gegriffen. Die Realität von Abteilungs- und Klinikschließungen, die ich angedeutet habe, in Thüringen zwingt die Politik unseres Landes, diese Prozesse geordnet zu gestalten. Das ist die größte Herausforderung in diesem gesamten Prozess, dass alles geordnet abläuft, und uns nicht alles überrollt.

Diese strukturellen Veränderungen sind keine bloßen Umbauten, sondern grundlegende Reformen, die unsere Gesundheitsversorgung zukunftssicher, wirtschaftlich tragfähig und qualitativ hochwertig gestalten. Sie geschehen nicht zum Selbstzweck, sondern um Thüringens Gesundheitssystem langfristig zu stabilisieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie inständig, diesem Antrag zuzustimmen. Nur durch entschlossenes und zukunftsorientiertes Handeln können wir die stationäre Versorgung in Thüringen sichern und gemeinsam den Weg zu einem modernen, leistungsfähigen Gesundheitssystem ebnen und Weiterentwicklungen ermöglichen.

Am Ende des Tages müssen wir uns fragen: Wollen wir die Herausforderungen annehmen oder uns von leistungsschwachen Strukturen lähmen lassen? Den Antrag abzulehnen, würde eine kurzfristige Komfortzone erzeugen, was sicherlich bequem wäre, oder auch illusorische Vorstellungen erzeugen nach dem Motto: Es kann ja alles so weiter funktionieren. Wir hoffen und bauen hingegen auf eine nachhaltige Lösung.

Ich darf Sie bitten, den Antrag zu unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine moderne, leistungsfähige Gesundheitsversorgung ebnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

Herzlichen Dank. Ich darf nun die Landesregierung nach vorn bitten. Frau Ministerin Schenk, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist ein bisschen schwergefallen, in der Debatte eigentlich festzustellen, wo jetzt der konkrete Dissens potenziell liegen

(Abg. Zippel)

könnte. Für Güngör hat es klargemacht, wo es konkrete Änderungsbedarfe gab für ihre Fraktion. Aber was Sie, Herr Lauerwald, betrifft, war ich schon ein bisschen verwundert, weil Sie ja genau – das hat auch der Abgeordnete Zippel gerade eigentlich ziemlich deutlich gemacht – das offenbar nur missverstehen, was die Koalitionsfraktionen hier im Antrag vorgelegt haben. Es ist einfach das ständige Bedürfnis – muss man zumindest unterstellen –, irgendwo einen Streit in den Raum zu stellen, den es eigentlich gar nicht gibt. Wir können natürlich diese ganze Diskussion über die Transformation des Krankenhauswesens und unserer Gesundheitspolitik allgemein auf eine billige Parole reduzieren und könnten sagen: Krankenhäuser schließen – ja oder nein. Das ist hier aber überhaupt gar nicht die Frage, sondern das ist ja Allgemeingut. Es würde niemand bestreiten – und das haben wir auch in der letzten Plenardebatte schon festgestellt –, dass wir zu viele Klinikbetten haben und dass – und das haben Sie selbst auch gesagt und das ist ja auch Ihre Profession, deswegen können Sie es am besten einschätzen – Qualität vor Komfort gehen muss. Und das bestreitet niemand, das würde Ihnen auch jeder Arzt und jede Ärztin genau so, wie Sie es dargestellt haben, bestätigen.

Deswegen ist es doch nur folgerichtig, was die Koalitionsfraktionen hier vorgestellt haben, nämlich festzustellen: Es gab bundesgesetzliche Regelungen, die sind in einer krimihaften Sitzung im Bundesrat beschlossen worden, und mit diesem Krankenhaustransformationsgesetz muss man jetzt arbeiten. Da gibt es einen ganz logischen Weg und da hilft es auch nicht, immer wieder festzustellen, dass der 8. Krankenhausplan eben auf den Weg gebracht wurde, bevor diese bundesgesetzlichen Regelungen getroffen wurden. Das ist nun mal einfach fakt, denn Zeit verläuft ja nun mal von der einen Richtung in die andere, man kann nicht zwischendurch irgendwie mal eine kleine Umkehr machen und versuchen, Sachen schon zu wissen, die noch nicht beschlossen sind. Niemand wusste am Anfang dieser Bundesratssitzung, ob das Gesetz dann hinten rauskommt. Deswegen war es auch folgerichtig, dass das Gesundheitsministerium zu damaliger Zeit den Plan so vorgelegt hat, wie er ist.

Die relevante Ansage ist doch: Jetzt, müssen wir doch feststellen, haben wir ein Zeitfenster, das in diesem Jahr ganz konkret bedeutet, wir wechseln – und das wurde ja von den Abgeordneten dargestellt – von dem sturen Vorhalten von Fällen hin in einer Konvergenzphase zu der Frage, dass wir das Vorhalten von Betten da, wo es notwendig ist, finanziell beleuchten wollen. Diese Konvergenzphase, die dann eintritt ab 2027, muss jetzt vorbereitet werden. Da heißt es erst mal ganz klar – das habe ich ja auch im Ausschuss so dargestellt und will das auch gern hier noch mal tun –, dass wir ab April in den Prozess der Umsetzung starten, will sagen, es gibt dann ein Tool, da können dann die Krankenhäuser ihre Anträge einpflegen und diese Anträge müssen dann an den Medizinischen Dienst zur Prüfung übermittelt werden. Genau dieser Reformprozess – ob man nun Fan von Karl Lauterbach ist oder nicht – trägt ja eigentlich nur diesem Prinzip Rechnung, das Sie alle gerade übereinstimmend geschildert haben, nämlich dass wir erstens die Qualität

hochhalten wollen, zweitens den Netzwerkgedanken stärken wollen – und das wird ja in Thüringen schon gelebt mit Traumanetzwerk, Herzinfarktnetzwerk usw. – und drittens irgendwie dahinkommen müssen, dass natürlich die elektiven Eingriffe dort umgesetzt werden, wo ich eben weiß, in fünf Tagen, in sieben Tagen, in acht Wochen ist meine Operation und da fahre ich dahin und dann werde ich dort operiert und da habe ich die beste Qualität, weil der Arzt eben einfach schon 27 Hüften operiert hat und nicht bloß 5, und da ist die Wahrscheinlichkeit, dass es bei 27 Hüften besser klappt einfach da. Das ist ein Kalenderspruch, das weiß jeder, ist nicht überraschend.

Deswegen ist es doch nur folgerichtig – was auch der Abgeordnete Zippel gerade dargestellt hat –, dass wir uns jetzt fragen – und das ist der Punkt „Liquidität“ –: Wie kommen wir dazu, dass die bestehenden Häuser, die am Netz aktuell sind, nicht unkontrolliert irgendwie vor sich hin schwanken, sondern mit diesem

(Ministerin Schenk)

Transformationsprozess in dem Moment, in dem Anträge gestellt werden, und in dem Moment, wo der Medizinische Dienst prüft, ob die Leistungsgruppen erbracht werden können – nach ganz klaren Kriterien, die Sie im Gesetz finden, die in der Anlage stehen: Fahrzeiten, Vorhalten von Fachärzten, Sie müssen sich das vorstellen wie so ein kleines Quartett. Ich kann meinen Facharzt dann mehrmals einsetzen, um Leistungsgruppen zu heben oder auch nicht. Die Gruppen überschneiden sich natürlich auch im gewissen Sinne, je nachdem, welche Leistung ich erbringen will. Das ist doch jetzt die Aufgabe und dafür braucht man natürlich auch Geld, denn es gibt den Transformationsfonds vom Bund und es gibt – das konnte man ja dem Sondierungspapier entnehmen – das dringende Bedürfnis, Sie haben es Zwischenfinanzierung genannt. Und genau das adressieren die Koalitionsfraktionen. Diesen Zeitraum, bis man vom Bund den Transformationsprozess begleiten kann, wo ich also Kreißsaal 1 mit Kreißsaal 2 vielleicht zusammenschiebe und deswegen bestimmte Transformationsprozesse abbilden muss, diesen Zeitraum muss man ja irgendwie füllen und das bedeutet natürlich in Thüringen – das muss man einfach mal ehrlich aussprechen bei einer sinkenden Bevölkerung –, dass wir eben auch Rückbau haben, dass wir vielleicht an einem Klinikstandort sagen: Das wird kein Krankenhaus mehr im klassischen Sinn sein, sondern teilstationär – genauso, wie es Herr Zippel gerade ausgeführt hat. Deswegen ist es doch logisch, dass es nicht darum geht, irgendwo Krankenhäuser zu schließen und panisch durchs Land zu rennen und zu sagen: Jetzt will uns die Regierung die Krankenhäuser wegnehmen. Nein, das Ziel ist, dass man eine sichere, verlässliche, wohnortnahe medizinische Versorgung hat. Genau so steht es im Regierungsvertrag: Standorte medizinischer Versorgung sollen erhalten bleiben.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

Standorte medizinischer Versorgung können eben vieles sein. Da sind wir alle natürlich bei der Erkenntnis – das hat Frau Dr. Urban angesprochen –, dass es irgendwie darum gehen muss, dass man natürlich im Notfall – das ist dann das Ziel von einem Masterplan Rettungsdienst – überall versorgt wird. Es ist aus meiner Sicht schon wirklich grenzwertig, zu behaupten, dass irgendjemand das Krankenhaus aus dem Dorf wegträgt und die Bevölkerung auf dem Land dann unversorgt bleibt. Das erzeugt nur Panik. Unser Ziel muss es doch sein – und das Ziel sollten alle Menschen teilen –, dass Thüringen ein Ort ist, in dem die Menschen gern und gesund und lange leben. Wir müssen unsere Krankenhauslandschaft so transformieren, dass es an allen Orten in Thüringen eine sichere, erreichbare, wohnortnahe medizinische Versorgung gibt. Dann, wenn ich planbare selektive Eingriffe, schwierige, komplizierte Prozesse habe, Frühchenfragen, irgendwelche Operationen, irgendwelche Karzinome, was weiß ich, habe ich natürlich einen längeren Weg vor mir. Natürlich gilt es da auch die Frage zu beantworten, wie die ältere Bevölkerung, die nicht mehr so mobil ist, da aufgefangen werden kann, wie man da erreichen kann, dass die dann eben doch in ein Klinikbett kommt. Aber ich bitte Sie wirklich eindringlich, in solchen Debatten nicht die ganze Zeit dieselbe Analyse vorzutragen wie alle Akteure hier im Haus und dann aber zu sagen: Die Krankenhäuser werden geschlossen. Das wird nur zu einer Sache führen – das muss man dann vielleicht unterstellen –, dass man irgendwie Populismus schürt und am Ende niemand bereit ist, den Transformationsprozess mitzutragen, obwohl das am Ende die Qualität der Gesundheitsversorgung sichern wird. Denn niemand will ja – und das ist keine Anekdote zum Schluss –, dass man irgendwo ein Kind zur Welt bringt, wo das Kind quasi ein Wahnsinnsereignis ist, sondern man will eigentlich, dass Gesundheitsversorgung Fließband ist, weil die Kompetenz dann am höchsten ist, wenn ich es häufig getan habe. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

(Ministerin Schenk)

Danke schön. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich habe jetzt niemanden übersehen. Ich habe auch keinen Antrag auf Ausschussüberweisung gehört. Deshalb würde ich dann jetzt direkt in die Abstimmung gehen.

Wer dem Antrag in der Drucksache 8/565 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Die Fraktion Die Linke enthält sich komplett. Weitere Enthaltungen habe ich nicht gesehen. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Damit möchte ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. In Anbetracht der Zeit, wir wollen vorankommen und vielleicht heute noch bisschen schönes Wetter genießen, komme ich damit zu Tagesordnungspunkt 16. Wir hatten den vorhin zurückgestellt, weil wir Tagesordnungspunk 18 vorgezogen haben.

Ich rufe damit Tagesordnungspunkt 16 auf

Für eine verantwortungsvolle Digitalisierung an Thüringer Grundschulen – das analoge Lernen bleibt Voraussetzung für den Erwerb fundierter Kenntnisse und Fertigkeiten Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/539 -

Wird die Begründung gewünscht? Herr Jankowski, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste und Schüler auf der Tribüne und am Livestream, digitale Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Dinge des täglichen Lebens werden heutzutage zum Beispiel über unsere Smartphones abgewickelt. Vieles erleichtert unseren Alltag, erspart uns unnötige Wege und gibt uns schnelle Möglichkeiten, sich auszutauschen oder überall zu kommunizieren. So soll es auch sein. Die Digitalisierung erleichtert oftmals unser Leben.

Das bedeutet aber nicht, dass man alle positiven Erfahrungen, die man als Erwachsener mit digitalen Medien macht, auch eins zu eins auf Kinder und Jugendliche übertragen kann. Genau diese Betrachtung fehlte in den letzten Jahren oftmals beim planlosen und zum Teil von Aktionismus getriebenen Ausbau der Digitalisierung in unserem Bildungssystem komplett. Sicherlich kann Digitalisierung den Bildungsprozess auch positiv beeinflussen, wenn sie sinnvoll und durchdacht umgesetzt wird. Sie kann aber auch, wenn sie falsch ausgelegt ist, den Bildungserfolg der Schüler hemmen. Vor allem ist die Digitalisierung im Bildungssystem auch kein Allheilmittel, um die anderen Probleme und hier insbesondere zum Beispiel den gravierenden Lehrermangel irgendwie zu übertünchen. In den letzten Jahren konnte man aber immer wieder den Eindruck erlangen, dass bei der Digitalisierung im Bildungssystem nach dem Motto „Viel hilft viel“ verfahren wird. Deutschland steht damit international auch nicht allein da, auch in vielen anderen Ländern agierte man ja ähnlich. Nun ist man aber an einem Punkt angekommen, dass gerade die Länder, die Vorreiter bei der Digitalisierung im Bildungsbereich waren, jetzt wieder einen Schritt zurückgehen. Ich denke hier nur zum

Beispiel an Dänemark oder auch an Schweden. Denn auch dort hat man mittlerweile mitbekommen, dass doch nicht immer alles Gold ist, was glänzt.

Als Argument dafür, dass Digitalisierung im Bildungsbereich angeblich notwendig sei, wurde in den letzten Jahren ja immer wieder hervorgebracht, dass die Schüler auf ihre spätere Welt vorbereitet werden müssen und deswegen Digitalisierung notwendig ist. Ja, in unserer aller Welt nimmt der Anteil von digitalen Medien immer weiter zu und darauf müssen die Schüler auch vorbereitet werden. Was wir den Schülern aber beibringen müssen, ist ein reflektierter und kritischer Umgang mit den neuen Medien. Sie brauchen die intellektuellen und kognitiven Fähigkeiten, um die Medien sinnvoll bewerten und nutzen zu können, und es ist die Aufgabe des Bildungssystems, diese Medienkompetenz zu vermitteln. Dafür müssen wir aber nicht unser Bildungssystem auf Teufel komm raus digitalisieren, erst recht nicht an unseren Grundschulen.

Wir haben teilweise aber auch in Thüringen schon Tabletklassen an Grundschulen und hier ist der Einsatz der digitalen Medien im Schulalltag definitiv noch nicht altersangemessen. Gerade bei jungen Schülern im Grundschulalter zeigt die Forschung eindeutig, dass die Nachteile der Digitalisierung deutlich größer sind als die vermeintlichen Vorteile. Um dem gegenzusteuern, haben wir diesen Antrag hier eingebracht. In unserem Antrag fordern wir unter anderem, dass in den Thüringer Grundschulen digitale Medien und künstliche Intelligenz nicht im alltäglichen Unterricht eingesetzt werden sollen, also dass wir definitiv keine Tabletklassen an Grundschulen haben wollen. Wir reden hier immerhin von 6- bis 10-jährigen Kindern. In den ersten Klassen haben die Schüler einfach noch nicht den nötigen Entwicklungsstand. Hier haben digitale Medien im Schulalltag nichts zu suchen.

(Beifall AfD)

Die Grundschulen haben vor allem die Aufgabe, dass die Kinder zunächst die grundlegenden Kernkompetenzen vermittelt bekommen, also dass das Fundament für ihren weiteren Bildungsweg gelegt wird, dass die Kinder schreiben lernen, dass sie rechnen lernen, dass sie lesen lernen. All das funktioniert noch am Besten ohne technischen Schnickschnack. Gerade das Grundschulalter ist zudem wichtig für die Ausbildung und Entwicklung der motorischen Fähigkeiten der Kinder. Deswegen ist es gerade wichtig, dass viel gezeichnet, gebastelt und gemalt wird. Deswegen ist vor allem auch das Erlernen einer gebotenen Handschrift so unendlich wichtig, da durch das händische Schreiben auch die motorischen Fähigkeiten trainiert werden. All dies entwickelt sich aber nicht durch das rumtippen auf glatten Glasflächen. Auch hier gibt es die entsprechenden Studien, die das eindeutig belegen. Ich komme nachher in meinem Debattenbeitrag noch darauf zurück.

Es ist an der Zeit, dass die Digitalisierung insbesondere in unseren Grundschulen kritisch betrachtet wird, und deswegen haben wir diesen Antrag hier eingestellt. Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion zu

unserem Antrag und beantrage schon jetzt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Danke für die Einbringung. Wir eröffnen damit jetzt die Aussprache. Ich habe als ersten Redner Herrn Dirk Hoffmeister vom BSW.

(Abg. Jankowski)