Protokoll der Sitzung vom 07.03.2025

Zu Frage 4: In den Jahren 2023 und 2024 wurden die am Haltepunkt Gera-Langenberg haltenden Züge von etwa 60 bis 70 Reisenden im Mittel der Wochentage genutzt. Dieser Wert stellt die Anzahl Einsteiger plus Aussteiger in alle bzw. aus allen Zügen eines Tages dar. Das entspricht einer durchschnittlichen Fahrgastnachfrage von etwa drei Fahrgästen pro Zug.

So weit meine Ausführungen.

Danke schön. Ich sehe Rückfragen des Fragestellers. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Antworten. Ich setze mal voraus, dass es sicherlich naheliegend ist, dass mit der Einführung des Deutschlandtickets sich die Frequentierung auch solcher Bahnhalte erhöht hat und dass möglicherweise die Prämissen von 2012 – sie sprachen davon, dass es da Abstimmungen gegeben hat, die bis heute fortgelten – sich ein Stück weit dann doch überholt haben.

Jetzt meine Frage: Wenn wir jetzt in die Zukunft schauen und wissen, dass es in Zukunft auf der Strecke Leipzig–Gera nicht nur zu einer durchgehenden Elektrifizierung im Rahmen der Milliarden aus dem Kohleausstieg kommen soll, wie wird denn die Landesregierung dort die Herangehensweise zur Bedienung solcher kleineren Bahnhalte in die Diskussion einbringen für einen dann zukünftigen Ausbau dieser Strecke zwischen Gera und Leipzig? Im Ernst, ich habe das vorige Woche selber noch mal gestoppt, das sind 60 Sekunden, wo der Zug am Bahnsteig langgackelt.

Das setzt voraus, dass diese Umsetzung tatsächlich kommt. Ich glaube, dafür muss man sich auch noch mal starkmachen, das tun wir auch. Aber systematisch kann ich das jetzt mündlich nicht beantworten. Das würden wir schriftlich nachreichen. Aber die Voraussetzung, denke ich, ist erst mal das Entscheidende, die muss gegeben sein. Ansonsten ist es häufig so, dass es natürlich auch gefühlt immer eine hohe Erwartungshaltung gibt an zusätzliche Halte, das haben wir auch in verschiedenen anderen Bereichen, auch bei Buslinien zum Beispiel hat man das häufig, und wenn es dann darauf ankommt, sitzen die Leute halt doch nicht drin. Ich denke, da muss man gucken, dass man das empirisch noch mal genau erhebt zu gegebener Zeit, aber hier ist die Voraussetzung freilich, dass der Ausbau tatsächlich kommt. Da kann man sich auch noch einsetzen, das ist klar, das sollten wir alle miteinander tun.

Ich sehe keine weiteren Rückfragen vom Fragesteller und aus dem restlichen Rund auch nicht. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung und rufe die dritte Anfrage, die des Abgeordneten Steinbrück in der Drucksache 8/574, auf. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Neugeschaffene Abteilung für Bevölkerungsschutz im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Zuständigkeiten erhält die neue Abteilung für Bevölkerungsschutz im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung?

2. Handelt es sich dabei ausschließlich um Aufgaben, die zuvor in anderen Abteilungen angesiedelt waren, falls nein, welche neuen Aufgaben werden der Abteilung für Bevölkerungsschutz zusätzlich übertragen?

3. Wann und über welche Kanäle wurden die Stellenausschreibungen für die Abteilungsleitung und die sechs weiteren Stellen der Abteilung für Bevölkerungsschutz veröffentlicht?

4. Wenn die sechs neuen Stellen nicht bis zum 15. März 2025 besetzt werden, wann rechnet das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung realistisch mit einer vollständigen Besetzung?

Danke.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, Herr Staatssekretär Bausewein, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Steinbrück beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In der Abteilung Bevölkerungsschutz sollen zukünftig folgende Aufgabenbereiche gebündelt werden: Brandschutz, zivile Verteidigung, Katastrophenschutz, Rettungswesen, Informations- und Kommunikationstechnik für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungswesen, Krisenmanagement, Cybersicherheit und das Projekt „Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule 2.0“.

Zu Frage 2: Ja, die eben genannten Aufgaben waren bislang in der Abteilung 2, Staats- und Verwaltungsrecht, in der Abteilung 4, Polizei des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung angesiedelt.

Die Fragen 3 und 4 würde ich gern gemeinsam beantworten: Die Ausschreibungen der freien Dienstposten erfolgen nach Einrichtung der neuen Abteilung Bevölkerungsschutz sukzessive und werden entsprechend der üblichen Praxis auf den einschlägigen Kanälen zum Beispiel über das Karriere- und Bewerberportal veröffentlicht.

Vielen Dank.

Es gibt Rückfragen seitens des Fragestellers. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, Frau Präsidentin. Welche Qualifikationen werden denn für die neuen Stellen Voraussetzungen sein und wie werden die eingruppiert?

Unterschiedlich eingruppiert, es geht zum Beispiel um eine stellvertretende Abteilungsleiterstelle, das ist eine B3, es geht um eine A14-Stelle, auch noch ein paar andere. Die sind auch noch nicht da, Herr Abgeordneter, das muss ich sagen. Wir gründen die Abteilung jetzt. Der Haushalt muss erst noch beschlossen werden. Die Abteilung wird nach der Installierung bereits arbeitsfähig sein, aber die volle Arbeitsfähigkeit entfaltet sich natürlich erst, wenn die Stellen da sind. Das wird – wie gesagt – erst geschehen, wenn der Landeshaushalt verabschiedet wurde.

Ich sehe eine weitere Rückfrage. Frau Abgeordnete Große-Röthig.

Handelt es sich bei der B3-Stelle um eine umgesetzte B3-Stelle oder um eine neu zu schaffende B3-Stelle?

Es handelt es sich um eine neu zu schaffende.

Weitere Rückfragen diesbezüglich kann ich nicht erkennen.

Dann rufe ich die nächste Anfrage, die der Abgeordneten Rosin in der Drucksache 8/584, auf und für die Landesregierung wird dann das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten. Frau Tasch nimmt das in Vertretung vor.

(Staatssekretär Bausewein)

Ja, danke schön.

Zuständigkeit im Baugenehmigungsverfahren bei der Bahnhofssanierung in der Stadt Gotha

Die Stadt Gotha beabsichtigt, das seit dem Jahr 2021 im Eigentum der Stadt befindliche historische Bahnhofsgebäude mit Unterstützung der Europäischen Union umfassend zu sanieren und einer zukunftsorientierten Nutzung zuzuführen. Das beabsichtigte Investitionsvolumen liegt bei ca. 15 Millionen Euro. Die für die Stadt handelnde kommunale Tochtergesellschaft hat bei der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde der Stadt einen Bauantrag eingereicht. Nunmehr hat das Eisenbahn-Bundesamt als Behörde des Bundes mitgeteilt, dass dieses für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens die federführende zuständige Behörde sei. Diese Mitteilung sei der Stadt Gotha bereits im Sommer 2024 durch die Behörde zugegangen.

Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha Herr Kreuch hat in der Stadtratssitzung am 13. Februar 2025 seine Fassungslosigkeit darüber zum Ausdruck gebracht, dass sich die Bundesbehörde rühmt, für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für das Projekt zuständig zu sein. Gleichzeitig brachte er seine Sorge zum Ausdruck, dass nunmehr dieses Verfahren die Umsetzung der Planungen verzögern könnte mit der Folge, dass möglicherweise Fördermittel der Europäischen Union verfallen und nicht rechtzeitig abgerufen werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Kritik des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha berechtigt, der beanstandet, dass das EisenbahnBundesamt die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren zur Restaurierung des Bahnhofs in Gotha an sich gezogen hat mit der Maßgabe, dass Antragsteller im Genehmigungsverfahren nicht die Stadt Gotha, sondern die Deutsche Bundesbahn ist?

2. Kann die Landesregierung, sofern eine Zuständigkeit der unteren staatlichen Bauaufsichtsbehörde nicht gegeben ist, gegenüber der Bundesbehörde darauf hinwirken, dass die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens zügig durchgeführt wird, um weitere Verzögerungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die bereitgestellten EU-Fördermittel fristgerecht verwendet werden können?

Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Dr. Knoblich, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rosin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zunächst gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Die umfassende Sanierung des historischen Bahnhofsgebäudes in Gotha ist eine Aufgabe, die die Landesregierung sehr unterstützt. Hinsichtlich der notwendigen Genehmigungsverfahren sind aber der Bund, vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt, und die Stadt, vertreten durch die untere Bauaufsichtsbehörde, in der Pflicht. Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Eisenbahninfrastruktur der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft, ob die Stellungnahme der vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach § 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes berühren. Die Belange des Eisenbahn

Bundesamts werden von dem Vorhaben „Bahnhof Gotha – Umbau, Modernisierung und Nutzungsänderung Bahnhofsgebäude“ berührt.

Gegenstand des Antrags der Baugesellschaft Gotha mbH ist die Änderung des gesamten Empfangsgebäudes als Bahnbetriebsanlage. Der Antrag geht damit deutlich über die Zulassung der bahnfremden Nutzungen hinaus. Das Empfangsgebäude soll sowohl bahnbetrieblich als auch bahnfremd genutzt werden. Aufgrund der fortbestehenden Nutzung für Bahnbetriebszwecke, die durch den Personentunnel aber auch bestimmter Elektroanlagen im Gebäude gegeben ist, gilt der Bahnhof als Bahnbetriebsanlage, die dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsvorbehalt unterfällt. Dies ergibt sich für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung aufgrund der Regelung für Planfeststellungsverfahren aus § 38 Baugesetzbuch.

Darüber hinaus ist für die bahnfremden Nutzungen eine Baugenehmigung nach Thüringer Bauordnung erforderlich. Dies ergibt sich aus dem Anwendungsbereich der Thüringer Bauordnung. In den landesrechtlichen Baugenehmigungsverfahren zur Zulassung der bahnfremden Nutzungen ist sowohl die Deutsche Bahn AG als Anlagenverantwortliche als auch das Eisenbahn-Bundesamt weiterhin zu beteiligen.

Zu Frage 1: Nein. Die Zuständigkeit – bei aller Sympathie: nein –, die Zuständigkeit ergibt sich aus dem geltenden Recht und ist geteilt für bahnbetriebliche und bahnfremde Nutzungen. Dies hat auch die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bestätigt. Für die geplanten Änderungen des Empfangsgebäudes sind daher mindestens zwei Genehmigungen nötig. Zum einen ist eine eisenbahnrechtliche Zulassungsentscheidung gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz durch die Deutsche Bahn beim Eisenbahn-Bundesamt zu beantragen, da in dem nicht teilbaren Gebäude weiterhin Bahnbetrieb stattfinden wird und sowohl die Gebäudehülle als auch der Brandschutz betroffen sind. Neben dieser Zulassungsentscheidung benötigen die bahnfremden Nutzungen zudem eine landesrechtliche Baugenehmigung, da die eisenbahnrechtliche Zulassungsentscheidung ausschließlich Nutzungen zulassen kann, die Bahnbetriebszwecken dienen. Inwieweit dies in den Vorgesprächen zwischen Eisenbahn-Bundesamt, Bauherren, Planer und der Bauaufsichtsbehörde ausreichend kommuniziert wurde, ist uns nicht bekannt. Die aktuelle Kritik deutet aber darauf hin, dass die Stadt Gotha als Antragstellerin davon ausgegangen ist, dass ein Baugenehmigungsverfahren allein ausreiche. Aufgrund der bahnbetrieblichen Nutzung ist jedoch zuerst das eisenbahnrechtliche Planverfahren

durchzuführen. Dies wurde in einer Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamts an die Bauaufsichtsbehörde inzwischen klargestellt.

Zu Frage 2: Wie auch in anderen Genehmigungsverfahren ist Voraussetzung einer zügigen Durchführung die Mitwirkung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Mit Einreichung des Antrags beim EisenbahnBundesamt Ende Februar wurde das Verfahren gerade erst eröffnet. Zur Dauer des Verfahrens kann von Landesseite keine Aussage getroffen werden. Die Landesregierung hat auch keine Möglichkeit, auf die Dauer oder das Ergebnis des Verfahrens einzuwirken. Es dürfte auch dem Eisenbahnbundesamt nachvollziehbar sein, dass ein Vorhaben von dieser städtebaulichen Bedeutung mit bestehenden Förderzusagen eine hohe Priorität aufweist. Daran kann vonseiten des Antragstellers auch erinnert werden. Das wird auch Knut Kreuch in gebotener Form sicherlich tun. Und natürlich wird auch die Landesregierung die Entwicklung verfolgen und bei Bedarf Gespräche suchen, ohne aber in ein fachrechtliches Verfahren eingreifen zu können.

So weit die Beantwortung.

Danke schön, Herr Staatssekretär. Jetzt versuche ich, Blickkontakt zu Frau Tasch zu erzeugen. Ja.

(Staatssekretär Dr. Knoblich)

Ich habe mal eine Nachfrage. Ich lese ja nur vor, aber ich habe trotzdem mal eine Nachfrage. Wenn ich hier lese, 2021 ist das Eigentum übergegangen, und so wie ich das hier rauslese, ist die Stadt dann zügig an die Planung gegangen und die Stellungnahme vom Eisenbahn-Bundesamt ist erst jetzt im Februar 2025 eingegangen. Da liegt ja doch etliche Zeit dazwischen. Da gab es sicher Kommunikationsprobleme, die das ganze Verfahren verzögert haben. Darüber können Sie mir jetzt keine Aussagen geben. Da liegen ja drei Jahre dazwischen. Es muss ja einer gemerkt haben, dass es nicht weitergeht.

Der Satz wird sicherlich als Frage jetzt noch enden.