Protokoll der Sitzung vom 14.11.2024

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, der vorliegende Antrag schließt an die im April des Jahres mit Stimmen von Rot-Rot-Grün und CDU erfolgte Änderung der Thüringer Verfassung an und fordert die Umsetzung im Landesentwicklungsprogramm, was insofern bemerkenswert ist, da das zuständige Ministerium das links geführte Ministerium für Infrastruktur ist unter der nunmehr geschäftsführenden Frau Karawanskij, die auch für das Landesplanungsgesetz zuständig ist, dem im Antrag Demokratiedefizite und ein Mangel an Transparenz attestiert werden. Ich habe mich daher beim Lesen gefragt, ob man der geschäftsführenden Ministerin aus den eigenen Reihen mit diesem Antrag einen Gefallen getan hat, und stimme da dem BSW zu.

Rückblickend auf die Debatte zu dieser Verfassungsänderung möchte ich kurz auf die Position unserer Fraktion eingehen, bevor ich mich dann diesem Antrag hier widme. Wie unser Parlamentarischer Geschäftsführer bei der Plenardebatte im April dargelegt hat, gab es Staatsziele und Vorschläge, die wir begrüßten, wie die Konnexität und das Ehrenamt. Bei anderen Änderungsvorschlägen war die Auswirkung auf die Gesellschaft oder der damit verbundene Missbrauch der Verfassung allzu deutlich, weswegen wir sie ablehnten, so das mit den Kampfbegriffen „Klimaneutralität“ oder „Wirtschaftstransformation“ versehene schwammige Ziel der Nachhaltigkeit. Denn das Ergebnis dieses Verständnisses von linker Nachhaltigkeit ist zum Beispiel der Niedergang der Thüringer Zuliefererindustrie.

„Nachhaltig“, ein oft benutztes Wort, das sich auch in dem vorliegenden Antrag mehrfach wiederfindet, kommt übrigens ursprünglich aus dem Forstbereich. Inzwischen wird es aber wie eine Monstranz von denjenigen vor sich hergetragen, die der Ökologie und der Ökonomie dauerhaft schaden.

(Beifall AfD)

Wirklich nachhaltig wäre es jedenfalls, den Wald und die Wirtschaft vor ideologisch begründeten Transformationsphantasien zu schützen. Wir unterstützen keine Versuche, das höchste Gesetz Thüringens als Vehikel politischer Ansichten zu verformen – um auf die Verfassungsänderung im April zurückzukommen –, weswegen wir auch der Änderung in Gänze nicht zugestimmt haben. Und in

(Abg. Heber)

diesem Geiste jener Verformung der Gesellschaft befindet sich dieser Antrag der Linksfraktion, freilich kaschiert mit wohlklingenden Worten, wobei der Duktus des Antrags nicht über die Intention hinwegtäuschen kann.

Da bin ich bei einem weiteren Begriff des Antragstitels, den gleichwertigen Lebensverhältnissen. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Land und Stadt sollten im Freistaat selbstverständlich sein. Dass sie es nicht sind, liegt nicht zuletzt an der regierenden Politik, und diese war in den letzten zehn Jahren eine linke Politik,

(Beifall AfD)

eine Politik, die den ländlichen Raum vernachlässigt hat, wohl auch, weil die Wählerklientel in Erfurt, Jena oder Weimar zu finden war. Vernachlässigt wurde etwa die medizinische Versorgung. Es wurden Geburtsstationen im ländlichen Raum geschlossen. Die Frühchenstation in Suhl muss um ihre Existenz bangen und als Bittsteller auftreten. Ein Konzept der Landesregierung zum Erhalt der Thüringer Kliniken liegt indes nicht vor. Dass der Finanzausschuss nun Gelder zur Anschubfinanzierung für zwei Südthüringer Klinikeinrichtungen ermöglicht hat, lag auch an der Beharrlichkeit der Bürger, Betriebsräte und Landräte.

Vernachlässigt wurde die Infrastruktur. Ich erinnere daran, dass etwa die Hälfte der Landesstraßen sanierungsbedürftig ist. Vernachlässigt wurde die Familie, vernachlässigt wurden die Innenstädte und die Finanzierung der Kommunen. Vernachlässigt wurde die Lebensqualität der Menschen im ländlich und kleinstädtisch geprägten Raum, allzu deutlich zu sehen bei der sogenannten Energiewende, die auf dem Rücken des ländlichen Raums ausgetragen wird.

Wer also den Ausbau der Windindustrie und von PV-Feldern fordert, der strebt weder gleichwertige noch nachhaltige Verhältnisse an, sondern dem fehlt der Respekt vor der ländlichen Bevölkerung und der Natur.

(Beifall AfD)

Auch das Beispiel Wohnraum, das im Antrag erwähnt wird, ist ein gutes Beispiel, das zeigt, dass linke Politik in der Realität zum Gegenteil dessen führt, was angeblich bezweckt ist. Denn Baukosten, Bürokratie und ausufernde Auflagen, wie jüngst auf dem Thüringer Bautag wieder angemahnt, sind nicht vom Himmel gefallen, sondern politisch verursacht durch eine Politik, die die Energiekosten durch Subventionierung nicht grundlastfähiger und Abschaffung grundlastfähiger Energieerzeugung nach oben treibt und damit die gesamte

Lieferkette verteuert und auch den sozialen Wohnungsbau erschwert, durch eine Politik, die durch Vorschriften bei der Heizung den Hausbau verteuert.

Hinzu kommt die Wohnraumverknappung durch eine linke Einwanderungs- und Asylpropaganda, eine Politik am Wählerwillen vorbei, und da hilft es auch nicht, wenn Sie in Ihrem Antrag die Demokratie bei sogenannten Bürgerräten verortet sehen, wenn damit gemeint ist, dass diese Bürgerräte von linker Hand verlesen linke Politik ausführen sollen.

(Beifall AfD)

Und auch der Verweis auf die Mitwirkung der Kommunen ist geheuchelt. Denn diese werden finanziell kurzgehalten und ausgeblutet.

Parlamentarische Vorgänge zeigen deutlich, dass Sie von der Linksfraktion in der letzten Legislatur die demokratische Teilhabe in Ihrem Sinne gestutzt haben. So wurde Ende 2022 mit den Stimmen von Rot-Rot-Grün und der FDP das Landesplanungsgesetz, auf das Sie sich nun beziehen, so geändert, dass etwa Mitteilungen zu Genehmigungen von Windenergieanlagen nicht mehr zwingend in den kommunalen Amtsblättern veröffentlicht werden, sondern nunmehr digital, was einen Teil der Bevölkerung vom Informationsprozess und damit dem Teilhabeprozess ausschließt, was der Demokratie schadet.

Bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms – LEP –, auf das Sie sich hier ebenfalls beziehen, hat Rot-Rot-Grün die vielen Stellungnahmen von Bürgern, Bürgerinitiativen und Gemeinden ignoriert, die sich gegen die Naturzerstörung durch die Windindustrie gewehrt haben. Sie verschweigen damit Ihre eigenen Handlungen bei der vormaligen Änderung des Landesplanungsgesetzes und des LEP, wenn Sie nun von Demokratie reden, denn Sie haben da die Demokratie gestutzt. Einer Wiederdemokratisierung des Gesetzes und Programms können wir indes zustimmen, wenngleich ich davon ausgehe, dass diese Teilforderung nicht in wirklich demokratischem Sinne gemeint ist. Schließlich ist sie eingebettet in einen Text, der keine Zweifel daran lässt, dass Sie nicht aufhören können, an der Gesellschaft herumzuexperimentieren.

An dieser Stelle darf ich Sie auch an die Vorgänge zum Oberzentrum Südthüringen erinnern. Es ist gerade schon von Frau Heber angesprochen worden. Da war von Transparenz und Mitbestimmung nicht viel zu sehen, als die Ministerin von den Linken vier Bürgermeister erst hingehalten und dann vor vollendete Tatsachen gestellt hat, sodass deren jahrelanges Projekt eines Vierer-Oberzentrums nun erledigt ist.

Sie verwischen Ihre eigentlichen Absichten mit schönen Begriffen, so wird Naturzerstörung als „nachhaltig“ bezeichnet. Die Geschlechter werden erst aufeinandergehetzt und dann abgeschafft, um es „Gleichstellung“ zu nennen. Der Wohnraum wird verknappt, um dann unter dem Deckmantel der staatlichen Hilfe staatlichen Eingriffen anheimzufallen – und vieles mehr. Gleichwertige Lebensverhältnisse, Erhalt sozialer Errungenschaften, Gleichbehandlung, Ablehnung jeglicher Form von Extremismus, auch den, den Sie in Ihrem Antrag vergessen haben, nämlich den linken und den religiösen, Schutz der Ressourcen, Naturschutz, Lebensqualität aller Bürger, all das sollte selbstverständlich sein. All das ist zu unterstützen, es ist ehrlich gemeint. Für all das hat die Politik der empathische Dienstleister und nicht der übergriffige Zuchtmeister zu sein. Dass diese Werte in zehn Jahren linker Regierungen in Thüringen nicht selbstverständlich waren, sondern von den Bürgern eingefordert werden mussten, unter anderem am 1. September, dass sie von der Opposition, also der echten, der AfD, eingefordert werden mussten, und Ihre schiere Politik der letzten zehn Jahre zeigen, wie wenig es Ihnen von den Linken tatsächlich um diese Werte geht, sondern vielmehr um Oktroyierung, Kontrolle und Transformationsfantasien zulasten des Landes. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Ich danke der Abgeordneten Nadine Hoffmann von der AfD und rufe als Nächstes Abgeordnete Anja Müller von der Partei Die Linke ans Rednerpult.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich glaube, die Debatte zeigt, wie wichtig unser Antrag war, den wir hier eingebracht haben. Ich will mal ganz kurz ein bisschen auf die einzelnen Redner eingehen.

Herr Kummer, dass Sie Ihren parlamentarischen Nachhaltigkeitsbeirat immer wieder hervorheben, der ein zahnloser Tiger und sehr intransparent war, das war mir schon bei der Nachhaltigkeitskonferenz bewusst. Und wenn man sagt, man muss das alles gesetzlich machen und will es da und da und eher in so einem Beirat, da sage ich Ihnen, das ist wieder hinter verschlossenen Türen, und das wollen wir nicht bei der Landesplanung.

(Beifall Die Linke)

Dann will ich mal ein bisschen auf Frau Heber eingehen – ich hoffe, ich sage es richtig, verzeihen Sie mir –: Es gibt natürlich ein Bundesverfassungsge

richtsurteil vom 24. März 2021, einem wunderschönen Tag, und zwar ging es da um das Staatsziel Umwelt und Klima. Und da hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, die Staatsziele müssen von allen Ebenen der Gesellschaft total umgesetzt werden. Also ist Ihre Aussage, die Sie gerade getroffen haben, falsch, weil mit diesem wunderschönen Urteil Staatsziele Handlungsleitfaden für alle Ebenen sind.

(Unruhe BSW)

Jetzt komme ich aber mal zu meinem Antrag. Und ich merke, man muss da, weil natürlich viele neue Abgeordnete da sind, vielleicht das eine oder andere umstellen. Aber unser Antrag „Leben in Thüringen – gleichwertig und nachhaltig in allen Bereichen der Gesellschaft und in allen Regionen“ ist für uns ein erster Schritt, nämlich zur Umsetzung der beiden neuen Staatsziele. Die sind seit vier Monaten in Kraft. Und ich bin so dankbar, dass wir die noch in die Verfassung eingeführt haben. „Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, in Stadt und Land“, heißt es in dem neuen Artikel 41c. Und Artikel 41b lautet: „Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist Grundlage allen staatlichen Handelns. Das Land und seine Gebietskörperschaften haben die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren und ein menschenwürdiges Leben für alle heutigen und künftigen Generationen zu ermöglichen.“

Und jetzt habe ich noch mal den Hinweis: Laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen solche Staatsziele in allen Bereichen und umfassend wirksam umgesetzt werden. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung können von Land und Kommunen dann auch selbst gewählt werden. Der Kern des Antrags: Vorrangig müssen gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Bereichen der Gesellschaft hergestellt werden, nur dann kann es wirklich erfolgreich gelingen – und das ist nämlich der Unterschied zu dem, was ich immer höre –, auch das geografische Stadt-Land-Gefälle auszugleichen. Denn gleichwertige Lebensverhältnisse werden viel zu häufig immer nur in Bezug auf StadtLand betrachtet und bei uns geht es vielfältig darum.

Thüringen hat trotz aller Anstrengungen der letzten Jahre mit der Städtekette und den um sie herum gelegenen ländlichen Gebieten ein ziemlich auffallendes Ungleichgewicht. Das wissen wir selber. Es geht bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse um gleiche Teilhabe für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Thüringen in allen Bereichen ihres Alltags. Und was bedeutet denn das? Na klar, bezahlbares Wohnen und bezahlbare Energie,

(Abg. N. Hoffmann)

Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge bei Gesundheit, Pflege und Mobilitätssicherung, gute Arbeit, gute Bildung für alle, Ausbau der demokratischen Mitbestimmung, Bekämpfung der Umwelt- und Klimaprobleme, aber – und das ist für uns als Linke immer das A und O – immer verbunden mit sozialer Sicherheit und sozialer Unterstützung. Wir als Linke-Fraktion sagen mit unserem Antrag, das alles wollen wir hier im Landtag diskutieren. Aber – und das empfinden wir eben auch als Linke – es ist von besonderer Bedeutung, dass die Einwohnerinnen und Einwohner in diese Prozesse mit eingebunden werden müssen. Das habe ich eben schon mal gesagt, sei es in Bürgerräten oder in anderen Dialogverfahren, die sollen einfach mitgestalten, denn sie wollen doch auch sagen, wie wir gemeinsam in Thüringen miteinander leben wollen. Daher zielt der Antrag auch auf ein DreißigerSchild für eine Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms.

Ich gucke mal rüber zum Staatssekretär. Wir haben bei der Teilfortschreibung auch über die Demokratisierung des Landesentwicklungsgesetzes gesprochen. Und wir hatten nicht immer Spaß, weil wir natürlich viel mehr wollten. Aber man hat sich dann darauf verständigt, auch im Zuge mit den anderen Fraktionen, nein, es soll mal erst die digitale Auslegung sein. Wir wollten als Fraktion damals schon viel weiter und das fordern wir hier nämlich auch ein. Denn wir wollen die Ideen mit den Menschen entwickeln und nicht über ihre Köpfe hinweg.

Die Punkte 2 und 3 des Antrags greifen ja auch explizit den Bereich der Landesentwicklung und der Landesplanung heraus. In diesem Bereich hat die Pflicht zur Herstellung gleichwertiger und nachhaltiger Lebensverhältnisse eine ganz besondere und wichtige Bedeutung. Wir sind zutiefst überzeugt, wenn wir die vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen als solidarische Gesellschaft meistern wollen, braucht es diese Dialoge auch für mehr Akzeptanz.

Die Herausforderungen sehen wir ja – eben ist das Stichwort Krankenhausplanung oder Krankenhausreform des Bundes gefallen. Wir erleben die Proteste auf der Straße, die Diskussionen in den Kreisräten und den Netzwerken. Und wir erleben leider auch immer wieder die Fake News. Eben fiel es wieder, das Land hätte die Frühchenstation in Suhl geschlossen. Das stimmt einfach nicht. Wir hatten hier im Landtag dazu eine Anhörung mit dem Chef der Kassenärztlichen Vereinigung. Der hat gesagt, der Bund hat die Vorgaben auf 25 festgelegt. Bei 25 Frühchen wird diese Frühchenstation aufrechterhalten, davon weichen sie nicht ab. Ich sage mal ein ganz dolles Lob an Frau Ministerin

Heike Werner. Sie hat nämlich immer wieder diese Ausnahmegenehmigung geschaffen, dass eben die Frühchenstation Level 1 in Suhl immer noch offen ist.

(Beifall Die Linke)

Auch um diesen Fake News einfach mal entgegenzuwirken, brauchen wir doch diese Dialogprozesse, wie wir dieses Land miteinander gestalten. Unser Antrag zielt einfach darauf ab, dass wir in einem Ausschuss diskutieren, wie wir uns das vorstellen, wie wir die Landesplanung zukünftig gestalten wollen. Soll es weiterhin so sein, dass nur die Landesregierung darüber entscheidet und der Landtag eben nur eine entsprechende Stellungnahme abgeben kann? Oder ich gehe mal auf die Kreistagsebene. Im Kreistag ist es so, da wird im Kreistag bestimmt, dass der Landrat da drin ist. Dann sind es vielleicht noch ein oder zwei …

(Zwischenruf Abg. Kummer, BSW: Darf ich eine Zwischenfrage stellen?)

Das muss hier hinten jemand sagen, nicht ich. Nein, ich will jetzt auch ehrlich gesagt nicht.

Im Kreistag ist es so, da wird der Landrat hingeschickt, da werden zwei Vertreterinnen und Vertreter da reingeschickt, aber die haben keine Rechenschaft, im Kreistag darüber zu berichten, wie es entsteht oder was in der Regionalen Planungsgemeinschaft diskutiert wird. Wollen wir so intransparent sein, ja oder nein? Wir stehen dazu, wir würden das gern mit Ihnen gemeinsam diskutieren und beantragen deswegen Ausschussüberweisung an den Haushaltsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)

Vielen Dank, Frau Anja Müller. So weit zum Antrag der Fraktion Die Linke. Die Landesregierung, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, vier Punkte zu dem Antrag zu sagen. Zunächst mal meinen Dank für die intensive Debatte zur Rolle und Bedeutung der Landesplanung für die Entwicklung gleichwertiger und nachhaltiger Lebensverhältnisse im Land.

Zum einen bedanke ich mich für den Antrag, der noch mal deutlich gemacht hat, welche Rolle die Landesplanung hat, welche Notwendigkeiten sie hat. Aber ich glaube, eines ist ganz wichtig, das hat Herr Kummer gesagt: Durch die Aufnahme neuer Staatsziele gibt es womöglich tatsächlich die

(Abg. Müller)

Notwendigkeit, das Landesplanungsgesetz entsprechend zu ändern, um die Punkte, die in die Verfassung aufgenommen worden sind, dann auch gesetzlich zum Gegenstand der Landesplanung zu machen. Das ist möglicherweise auch eine wichtige Anregung für künftige parlamentarische Debatten, auch für Debatten zu diesem Antrag dann im Ausschuss.

Zweitens möchte ich sagen, weil das hier Thema war: Wir hatten einen ganz konkreten Anlass zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, das sind die bundesgesetzlichen Vorgaben im Wind-an-Land-Gesetz. Das war der ursprüngliche Ansatz, weshalb wir uns der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zugewendet haben, weil wir vor der Verantwortung standen, die entsprechenden Vorranggebiete für Windkraft in der Landesplanung auszuweisen. Wir haben dann noch einen weiteren Punkt aufgenommen, das war das Thema „Grundzentren, Mittelzentren und Oberzentren“. Aber natürlich finde ich es vollkommen richtig, wenn man in der jetzigen Legislatur hingeht und sagt: Gibt es entweder eine Notwendigkeit, weiter fortzuschreiben, oder – das hat Kollege Kummer auch angedeutet – ist es nicht notwendig, ein neues Landesentwicklungsprogramm aufzustellen, weil viel größere Themen in den Blickpunkt zu nehmen sind? Ich will darauf hinweisen: In dem Kabinettsbeschluss zur Fortschreibung ist bei einem ganz konkreten Thema, dem Thema „Oberzentrum Südthüringen“, ausdrücklich festgehalten, dass genau das Thema in der jetzigen Legislatur evaluiert werden soll.