Werte Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat Staatsferne gefordert und das, was wir bekommen haben, ist das ganze Gegenteil. Statt politischer Neutralität erleben wir zwangsfinanzierten Haltungsjournalismus, der bestimmte Meinungen bevorzugt und andere systematisch ausblendet. Eine jüngste Studie der Technischen Universität Dortmund zeigt, dass zwei Drittel der Journalisten den linken Parteien nahestehen, Meinungsvielfalt ist daher Fehlanzeige.
Auch die Jugend wendet sich ab. Das Durch- schnittsalter der Zuschauer von ARD und ZDF liegt mittlerweile bei über 60 Jahren. Die jungen Menschen informieren sich längst im Internet und bei
freien Medienschaffenden, weil sie eben keine einseitige Berichterstattung und keine moralisierende Bevormundung mehr wollen. Das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verliert also auch in Zukunft an Relevanz und Bedeutung, und doch halten Sie starr an den alten Strukturen fest.
Werte Kollegen, unser Antrag zielt darauf ab, diese Fehlentwicklungen jetzt an der Wurzel zu packen und eine Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ermöglichen. Wir fordern die Kündigung der bestehenden Medienstaatsverträge bis zum 31. Dezember 2024 und eine Neuverhandlung mit den anderen Bundesländern.
Es geht uns eben nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Nein, wir wollen ihn wieder zurückführen auf seine Kernaufgabe: unabhängige Nachrichten, Bildung und Kultur. Wir wollen ein System, das transparent ist und in einem effizienten finanziellen Korsett agiert, ohne wieder völlig auszuufern. Die Gehälter und Pensionen sollen sich am öffentlichen Dienst orientieren und nicht nur in astronomische Höhen schießen. Es kann doch nicht sein, dass Bürger für ein Angebot zahlen müssen, das sie weder nutzen noch unterstützen und dem sie auch schon lange nicht mehr vertrauen. Dementsprechend muss der Rundfunkbeitrag als Zwangsabgabe endlich abgeschafft werden.
Die Finanzierung des neuen öffentlich-rechtlichenRundfunks muss werbefrei gestaltet werden, auch um da die Unabhängigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig müssen die Aufsichtsgremien wirklich staatsfern besetzt werden, um politische Einflussnahme zu verhindern.
Schluss mit den kosmetischen Korrekturen, es ist nun an der Zeit für einen echten Systemwechsel. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Meinungsvielfalt fördert, einen Rundfunk, der seinem Auftrag gerecht wird.
Meine Damen und Herren, es geht um die Zukunft unserer Medienlandschaft. Stimmen Sie unserem Antrag zu, nehmen Sie dem Bürger endlich die finanzielle Belastung und sorgen Sie dafür, dass das Vertrauen in unsere Medienlandschaft wieder zurückgewonnen wird. Vielen Dank.
Für die AfD sprach Abgeordneter Haseloff. Ich rufe nun Abgeordneten Matthias Hey für die Fraktion der SPD ans Rednerpult.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die FUNKE Mediengruppe titelte heute: Die AfD will das Aus des MDR. Das kann man auch ruhig so stehen lassen, auch wenn Sie versucht haben, es jetzt in Ihrer Begründung wieder ein bisschen zu entkräften. Ihr Antrag zielt darauf ab, sämtliche Staatsverträge in irgendeiner Form und vor allem auch den MDR-Staatsvertrag zu kündigen. Sie implizieren mit Ihrer Einbringung des Antrags auch wieder, dass die Menschen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und auch dem MDR eigentlich gar nicht mehr vertrauen. Die Zahlen sprechen eine andere Sprache.
Nur damit Sie es mal gehört haben: 5,7 Millionen Menschen schauen jeden Tag das Programm des MDR im Fernsehen, also auch über das Sendegebiet hinaus. Es ist damit das erfolgreichste Dritte Programm in ganz Deutschland. Mehr als 3 Millionen Menschen im Sendegebiet des MDR stellen das Radio an und hören diese Sender. Also ich würde das nicht tun, wenn ich diesen Sendern misstrauen würde. Aber das tun Sie eben, das gefällt Ihnen nicht.
Das Grundproblem ist, wenn ich solche Anträge wie den von Ihnen lese, der im Übrigen keinerlei Lösungsvorschläge bringt, sondern nur Forderungen an die Landesregierung: Da steht unter anderem, die Pflichtbeiträge müssten abgeschafft werden und die Sender sollen im Übrigen werbefrei sein. Darauf komme ich gleich noch. Von diesem „Grundfunk“, von dem Sie öfter auch gern mal in Ihren Medien sprechen, die Sie mittlerweile auch mit wessen Geld auch immer etabliert haben, sollen die sich quasi vollkommen werbefrei im öffentlichrechtlichen Rundfunk finanzieren.
Ich würde mich, wenn ich so einen Antrag schreibe, zunächst über die Faktenlage informieren: ZDFinfo – werbefrei, ZDFneo – werbefrei, 3sat – werbefrei, ARTE – werbefrei, KiKA – werbefrei. Im Hörfunk sämtliche Klassikwellen, auch die Info-Wellen, ein Sender wie NDR 1 mit einem riesigen Einzugsgebiet, die könnten wirklich Schotter machen – alle werbefrei. Die Öffentlich-Rechtlichen in der anderen Form, die wir jetzt sehen können, machen es bis abends 20.00 Uhr und am Wochenende gar nicht. Das muss man doch berücksichtigen, wenn man so einen Antrag schreibt. Tun Sie nicht, ist okay.
Dann schreiben Sie, es muss einfach abgeschafft werden. Es kommt keinerlei Debatte auf, wie man das machen könnte, wenn es keine Pflichtbeiträge gäbe. Es gibt ein englisches Modell, da wird es über die Steuern geklärt. Das ist auch relativ neu
Die gute alte BBC muss sich letzten Endes darüber im Klaren sein, dass so, wie das Parlament gerade gestrickt ist und wie es abstimmt, dann die Gelder kommen oder nicht. Das kann ja nicht Ihr Ernst sein, wenn es um öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht.
Ich frage mich immer: Wie mögen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise des MDR – das ist ja ein Wiedergänger, das ist das dritte Mal, seitdem Sie hier im Thüringer Landtag sind, dass Sie einen solchen Antrag bringen – vorkommen? Auf der einen Seite, wenn sie die horrenden Pensionsansprüche und auch die Vergütung der Intendanten – das ist wirklich unanständig, dazu gibt es, glaube ich, keine zwei Meinungen – hören, auf der anderen Seite eben diese Radikalinskis, die sagen: Brauchen wir alles nicht, können wir alles abschaffen, alles in die Abteilung „weg damit“. Wie mögen die sich vorkommen?
Menschen, die auch hier immer unsere Debatten hinter dieser Glasscheibe verfolgen, die vor dem Mikro, hinter der Kamera sitzen, keine großen Intendanten, die keine großen Rentenansprüche haben. Das sind viele Leute, die die Kabel tragen, die die Kameras schleppen, die zum Teil auch in der MAZ-Technik sitzen, die die Sendungen zusammenschneiden, wie mögen die sich vorkommen, wenn die diese Beurteilung seitens der AfD hören? Ich finde das infam.
Ich finde, auch das muss hier mal gesagt werden: Liebe Kolleginnen und Kollegen vom MDR, Sie machen einen tollen Job.
Da will ich Ihnen noch abschließend sagen: Ihnen geht es gar nicht darum, einen klaren Weg, eine klare Lösung aufzuzeigen. Ich meine, in einem Satz „klare Lösungsansätze“ und „AfD“ zu bringen, ist sowieso sehr schwierig, ist wie Coca-Cola und Diabetes-Vorsorge. Aber ich will Ihnen eines sagen: Ihnen geht es im Grunde gar nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. Darum geht es Ihnen nicht. Sie ärgert der öffentlich-rechtliche Rundfunk und der stört Sie. Sie ärgert, dass es Journalisten gibt, die recherchieren. Sie ärgert, dass immer mal wieder zutage tritt, woher die Geldströme kommen, die die AfD in Deutschland und vielleicht auch hier in Thüringen unterstützen. Sie ärgert, dass es irgendwann mal zutage tritt, dass Sie sich zu Konferenzen treffen, wo über Remigration – oder sollte ich besser sagen Deportation –
von Millionen von Menschen gesprochen wird. Das möchten Sie nicht. Sie möchten diesen öffentlichrechtlichen Rundfunk in dieser Form abschaffen und das sollten Sie dann eigentlich auch so klar hier vorn am Mikrofon sagen. Ich kann Ihnen sagen, die Mehrheit dieses Hauses wird darauf überhaupt nicht eingehen. Wir lehnen diesen Antrag ab. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Abgeordneter Matthias Hey. Als Nächster steht Abgeordneter Jonas Urbach von der CDU auf der Rednerliste, den ich ans Rednerpult bitte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der heute von der AfD eingereichte Antrag beinhaltet in der Tat nicht allzu viel Neues. Er wiederholt das, was von der AfD in regelmäßigen Abständen und sachlich immer wieder inkorrekt und plakativ vorgetragen wird. Erlauben Sie mir erst mal ein paar grundsätzliche Anmerkungen.
Der erste Grundsatz zum Grundrecht der Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz: Danach wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Aufgabe zugewiesen, unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation eine freie und umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten. Die Rundfunkanstalten haben einen entwicklungsoffenen Versorgungsauftrag, der sich an die Allgemeinheit der Bevölkerung richtet und unabhängig vom Staat wahrgenommen werden muss. Diesem Auftrag hat die Rundfunkfinanzierung die ökonomische Grundlage zu vermitteln.
Der zweite Grundsatz lautet: Die Rundfunkfinanzierung ist programmneutral zu gestalten. Diese Finanzierung hat entsprechend dem allgemeinen Versorgungsauftrag ein allgemeines Rundfunkangebot an jedermann zu ermöglichen. Der zu finanzierende Bedarf ist entsprechend der Rundfunkfreiheit zu definieren und auf das verfassungsgemäße Recht der Abgabenzahler auf maßvolle und gleichmäßige Lasten abzustimmen.
Der dritte Grundsatz betrifft den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sich aus dem Grundgesetz herleitet. Danach soll der öffentlichrechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung leisten.
Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Programmangebot. Grundversorgung meint dabei eben nicht, wie man es vom Wortsinn her vielleicht denken könnte, eine bloße Mindestversorgung. Vielmehr umschreibt der Begriff nach dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Gewährleistet werden müssen daher ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die CDU steht als Grundsatz fest, dass wir uns zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennen – ganz klar.
Jedoch – und das ist nicht neu – sehen wir natürlich auch die Notwendigkeit für dessen Reformierung. Dazu haben wir bereits im Oktober 2022 als CDU ein umfängliches Positionspapier mit konkreten Vorschlägen vorgelegt. Die AfD frage ich: Wo sind denn Ihre konkreten Vorschläge? In Ihrem Antrag konnte ich dafür nicht ganz so viel finden.
Vor wenigen Wochen haben sich nun die Ministerpräsidenten nach immerhin zwei Jahren Diskussion auf einen Vorschlag zur Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks verständigt, welcher nunmehr umgesetzt werden soll. Nach unserer Auffassung sind diese Beschlüsse ein Schritt in die richtige Richtung, der nicht einfach wie bisher nur eine Fortschreibung des Status quo beinhaltet. Aber wir möchten natürlich kritisch anmerken, dass die Vorschläge in erster Linie eine Kürzung bei Informations- und Kulturprogrammen vorsehen und nicht bei der Unterhaltung.
Unklar ist uns auch, ob durch die Streichung linearer Kanäle überhaupt Geld eingespart werden kann und, wenn ja, in welcher Höhe.
Meine Damen und Herren, lassen die von den MPs vorgelegten Reformvorschläge noch einiges offen, müssen wir eben noch einmal darüber nachdenken. Wir als CDU haben ein paar Hauptforderungen, die wir hier noch mal darstellen möchten.
Erstens müssen wir auf mehr Eigeninitiative und Reformwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drängen. Die eigenverantwortlich und ohne Aufforderung vorgelegte Strukturoptimierung und Fortschreibung des Rundfunkauftrags ist hierbei tatsächlich wichtig.
Zweitens brauchen wir eine umfassende und zeitgemäße Analyse, Neujustierung und noch klarere Definition des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere dadurch, dass die Schwerpunkte des Rundfunkauftrags auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur fokussiert werden, dadurch, dass der Informations- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgewertet wird, die Berichterstattung und Information über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in den neuen Ländern ausgebaut wird, das digitale Nutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung berücksichtigt wird. Und es darf nicht sein, dass für bestimmte Nutzer, beispielsweise für ältere Generationen, Zugangsbarrieren geschaffen werden, indem man die Vorzüge von linearen Programmangeboten vernachlässigt oder gar aufgibt.
Drittens schlagen wir ein Verfahren zur regelmäßigen Evaluation und Überprüfung des Rundfunkauftrags sowie die Einführung eines zusätzlichen begleitenden Monitorings zur Auftragserfüllung und Evaluation vor, welches neben der finanziellen Bewertung durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, der sogenannten KEF, existieren soll.
Viertens bleibt es bei unserer alten Forderung, wonach künftig verstärkt auf eine angemessene, ausgewogene und gerechte Verteilung von Einrichtungen und Produktionseffekten zu achten ist und dabei auch die Interessen der neuen Länder und insbesondere von Thüringen stärker als bisher zu berücksichtigen sind, zum Beispiel bei künftigen Personalentscheidungen zur Besetzung von Führungspositionen bei ARD, ZDF und Deutschlandfunk oder insbesondere durch eine Steigerung der medienwirtschaftlichen Wertschöpfung in Thüringen. Wir erwarten, dass künftig stärker auf Produzenten und Kreativunternehmen aus Thüringen zurückgegriffen wird. Diese Forderung haben wir in den letzten Jahren immer wieder vorgetragen.
Fünftens erwarten wir, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig konsequent und ergebnisorientiert konkrete Einsparpotenziale identifizieren, heben und am Ende auch nutzen, um für die Rundfunknutzer perspektivisch Beitragsstabilität zu gewährleisten. Vorstellbar aus unserer Sicht sind dabei unter anderem eine Verschlankung der Strukturen sowie eine Begrenzung von Tochtergesellschaften, die Fusion von kleinen Sendeanstalten nach dem Vorbild des Mitteldeutschen Rundfunks oder die Vermeidung paralleler Sendeangebote von ARD und ZDF.
Vorstellbar ist ferner, künftig verstärkt auf mehr Kooperation und eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben zu setzen, zum Beispiel bei der Bericht
erstattung über kulturelle und sportliche Großereignisse oder bei der Auslandsberichterstattung. Ebenfalls sinnvoll ist aus unserer Sicht eine Verpflichtung zur Einhaltung der Prinzipien privatwirtschaftlicher Unternehmen bei den Produktionskosten. Die Gehälter sind angesprochen worden. Auch hier denken wir, dass eine Reform erfolgen muss.