Protokoll der Sitzung vom 14.11.2024

Aber Sie können sich das leisten

(Beifall AfD)

oder glauben, sich das auf dem Rücken der Steuerzahler leisten zu können. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für Ihre Klimathese. Deswegen sind wir im Bereich der Ideologie bzw. des Glaubens. Sie können gern an den menschengemachten Klimawandel glauben, nur können Sie ihn wissenschaftlich nicht beweisen, und wo ich als Staat etwas wissenschaftlich nicht beweisen kann, stehe ich auf keiner Tatsachengrundlage. Und ein Rechtsstaat, der muss auf einer Tatsachengrundlage stehen, wenn er das hart erarbeitete Steuergeld seiner

Bürger verantwortungsvoll ausgeben will. Punkt, Ende, Aus der Durchsage.

(Beifall AfD)

Gibt es weitere Wortmeldungen?

(Zwischenruf Ramelow, geschäftsführender Ministerpräsident: Danach kann nichts mehr kommen!)

Okay. In der Tat kommt danach jetzt nichts mehr

(Heiterkeit im Hause)

und damit schließe ich jetzt die Rednerinnenliste. Wir haben gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung Folgendes abgestimmt, dass Haushaltsvorlagen immer im Haushalts- und Finanzausschuss vorberaten werden. Ich gehe davon aus, dass es dazu jetzt keinen Widerspruch gibt. Wenn dem doch so sein sollte, bitte ich um ein Handzeichen, ansonsten würden wir die weiteren Diskussionen jetzt in den Haushalts- und Finanzausschuss verlegen. Und damit würde ich heute diesen TOP schließen. Gut.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 3 in den Teilen

a) Einsetzung eines Untersu- chungsausschusses: „Untersuchung der Maßnah

men der Landesregierung zur zur Eindämmung und Bewälti- gung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Feh- ler, Versäumnisse und Hand- lungsempfehlungen für die Zu- kunft“ Antrag der Abgeordneten Dr. Augsten, Behrendt, Herzog, Hoffmeister, Hupach, Hutschen- reuther, Kästner, Kobelt, Kummer, Küntzel, Quasebarth, Schütz, Wirsing, Dr. Wogawa und Wolf der Fraktion des BSW sowie der Abgeordneten Bühl, Malsch, Meißner und Prof. Dr. Voigt der Fraktion der CDU - Drucksache 8/47 -

b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

(Abg. Höcke)

gesetzes hat auch hier der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands auch hier gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Ziffer I des Antrags. Die Ziffern II bis V sind vom Minderheitsrecht nicht erfasst und könnten geändert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte noch eine Ergänzung machen. Im Vorfeld zur heutigen Beratung war ein Bemühen der Antragstellerinnen und der Antragsteller sowie auch weiterer Fraktionen erkennbar, eine Verständigung darüber erzielen zu wollen, die beiden Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu einem Antrag zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund könnte erwogen werden, die Beratung im Wesentlichen dem Ziel dienen zu lassen, die beiden Einsetzungsanträge an den Justizausschuss zu überweisen, damit dieser im Rahmen einer sachlichen, konstruktiven Beratung die im Interesse der Verfahrensökonomie wünschenswerte Zusammenführung beider Anträge vorbereiten kann. So viel noch von meiner Seite.

Jetzt kommen wir wieder zum Reden. Ist eine Begründung zum Antrag in Tagesordnungspunkt 3 a gewünscht? Das sehe ich nicht. Ist eine Begründung zum Antrag in Tagesordnungspunkt 3 b gewünscht?

(Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!)

Ja. Dann kommen Sie bitte vor, Frau Muhsal.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, wir, die Abgeordneten der AfD-Fraktion, beantragen gemäß Artikel 64 Abs. 1 der Thüringer Verfassung in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Einsetzung eines Coronauntersuchungsausschusses. Dieser Untersuchungsausschuss soll aufklären und feststellen, inwiefern die Landesregierung, ihre Minister, die ihnen nachgeordneten Behörden für das Unrecht und das Leid verantwortlich sind, die durch eine falsche Maßnahmen- und Einschränkungspolitik hier in Thüringen verursacht wurden. Er soll

(Vizepräsidentin Dr. Urban)

und der durch dieses verur- sachten Erkrankung COVID- 19“ Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga, Cotta, Czuppon, Dr. Dietrich, Düben-Schaumann, Erfurth, Ger- hardt, Haseloff, Häußer, Höcke, N. Hoffmann, T. Hoffmann, Jan- kowski, Kießling, Kramer, Krell, Laudenbach, Dr. Lauerwald, Luhn, Möller, Mühlmann, Muh- sal, Nauer, Prophet, Rottstedt, Schlösser, Steinbrück, Thrum und Treutler der Fraktion der AfD - Drucksache 8/53 -

Bei dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 3 a han- delt es sich in den Buchstaben A und B um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen.

Mit den genannten Unterschriften – es waren insge- samt 19 –, also mit den 19 Unterschriften ist das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt, auch erreicht.

Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder auch einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschuss- gesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fallen die Buchstaben A und B des Antrags. Buchstabe C ist vom Minderheitsrecht nicht erfasst und könnte geändert werden.

Bei dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 3 b han- delt es sich in Nummer I um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit 32 Unterschriften ist auch hier das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt, erreicht.

Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschuss-

nachweisen, dass die Landesregierung bessere Entscheidungen hätte treffen können, wenn sie nur gewollt hätte. Und ja, er soll diejenigen, die damals entschieden haben, zur Verantwortung ziehen. Wir wollen erreichen, dass die Kritiker der Coronamaßnahmen rehabilitiert werden, die Opfer, soweit es geht, Genugtuung erhalten, die Täter bestraft werden und jedem neuen Machtmissbrauch der Regierung vorgebeugt wird.

(Beifall AfD)

Andererseits müssen wir anerkennen, dass es auch Menschen gibt, denen durch ein Coronauntersuchungsausschuss nicht mehr geholfen werden kann. Für die alten Menschen, die durch Ihre Coronaeinschränkungspolitik in Pflegeheimen vereinsamt gestorben sind, kommt jede Hilfe zu spät. Für diejenigen, die sich aus Verzweiflung das Leben genommen haben, weil sie beispielsweise depressiv waren und aufgrund der Coronaeinschränkungen ihre Behandlungen nicht stattfanden, kommt jede Hilfe zu spät. Und auch den Menschen, die aufgrund der angeblich ach so nebenwirkungsfreien sogenannten Impfungen gestorben sind, kann nicht mehr geholfen werden. Für diese Menschen wird es leider keine Entschädigung und keine Gerechtigkeit mehr geben. Sie alle, die Mitglieder der Landesregierung, ob anwesend oder nicht, haben sich durch Ihre falsche Politik an den Menschen versündigt, Sie haben Leben genommen und Sie sind damit – so empörend das ist – bisher davongekommen.

(Beifall AfD)

Damit soll, wenn es nach uns geht, Schluss sein. Wir werden nicht aufhören, dieses Unrecht anzuprangern. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat sich seit Beginn der Coronaeinschränkungsmaßnahmen immer gegen die Einschränkungen gestellt und für die Freiheit gekämpft. Wir sind tagtäglich mit all denen auf die Straße gegangen, die durch die Demonstrationen für ihre eigene und für unser aller Freiheit eingetreten sind.

(Beifall AfD)

Wir haben damals ein Volksbegehren gegen die Impfpflicht initiiert, das letztendlich gemeinsam mit dem Druck auf der Straße bewirkt hat, dass die Landesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht endlich beendet hat.

(Beifall AfD)

Der von uns beantragte Untersuchungsausschuss setzt diese Arbeit einer Volkspartei für das Volk konsequent fort.

Aber noch eines ist wichtig: Durch die Politik der Landesregierung sind nicht nur Menschen zu Schaden gekommen, auch die Demokratie hat Schaden genommen, denn Vertreter der Landesregierung haben unentwegt versucht, Kritiker der Einschränkungsmaßnahmen mundtot zu machen, zu diffamieren und zum Schweigen zu bringen. Ein solches Verhalten können und sollten wir als Volksvertreter nicht dulden.

(Beifall AfD)

Um es deutlich zu sagen: Die Menschen auf der Straße sind der Souverän, das Volk ist der Souverän. Unser Ziel ist es aufzuklären, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und zu verhindern, dass es je wieder eine solche „Hygienediktatur“ hier in Thüringen gibt. Wir sagen: nie wieder Diktatur, nie wieder Machtmissbrauch der Regierung.

(Beifall AfD)

Wir alle wissen ja: „Nie wieder“ ist eigentlich jetzt, dennoch ist es in unser aller Interesse, dass es nicht zwei Untersuchungsausschüsse gibt, sondern nur einen, und selbstverständlich unterstützen wir deswegen auch die Überweisung beider Anträge an den Justizausschuss. Herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Damit haben wir die Begründung zu Tagesordnungspunkt 3 b gehört. Damit ist aber auch die Aussprache zu den beiden Tagesordnungspunkten 3 a und 3 b eröffnet. Ich habe als Wortmeldung zunächst Abgeordnete Güngör von der Fraktion Die Linke. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste am Livestream und hier im Saal, nachdem wir seit Wochen in den Medien über die Einsetzung eines Coronauntersuchungsausschusses diskutiert haben, liegen uns heute hier zwei Anträge vor. Ich finde, über allem sollte die Frage stehen: Was ist denn der Wille der Bürgerinnen und Bürger? Wir haben in der Sendung „FAKT IST“ – das ist jetzt knapp einen Monat her – am 21. Oktober recht deutlich gesehen, dass eben keine Selbstbeschäftigung der Politiker gewünscht ist, kein wildes Einschlagen auf die Entscheidungsträger, sondern eine zukunftsgerichtete und konstruktive Aufarbeitung. Was heißt das? Das heißt, dass es das Ziel sein muss, dass wir eine gute Gesundheitspolitik für alle Menschen machen, dass wir den Schutz der Gesundheit in den Mittelpunkt stellen und ernst nehmen. Mit diesem Ziel vor Augen

(Abg. Muhsal)

bedeutet das, dass wir aus der Coronapandemie Erfahrungen wertschätzen und Lehren ziehen für die Zukunft. Wenn wir uns jetzt aber diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, liebe Kolleginnen und Kollegen vom BSW und von Teilen der CDU, anschauen, ist das insofern nicht erkennbar, da Sie auf neun Seiten ein politisches Schafott konstruieren, auf das Sie die aktuelle Landesregierung zerren wollen.

Sie untergliedern Ihren Antrag in vier übergeordnete Untersuchungsgegenstände, die Sie im weiteren Frageverlauf darstellen wollen, und nur einer dieser Untersuchungsgegenstände befasst sich mit den möglichen Folgen und Lehren aus der Pandemie für unser Gesundheitswesen und für weitere Krisenfälle, wie die Pandemie eben eine war. Dieser Abschnitt macht inhaltlich Sinn. Das heißt aber zum Vergleich, die weiteren drei übergeordneten Untersuchungsgegenstände und damit 43 ihrer Unterfragen widmen sich dem Handeln und der Bewertung der aktuellen geschäftsführenden Landesregierung im Rückblick, eben nicht in der Vorausschau. Um ein paar Beispiele zu nennen: Ihnen geht es um die rechtlichen Grundlagen der Entscheidungen der Landesregierung, mögliche Fehler, darum, wie nach außen kommuniziert wurde, welche Daten den Entscheidungen zugrunde lagen, und die Rolle des Landtags. Das kann man natürlich alles machen, es ist aber zum Schluss eine politische Selbstbeschäftigung – mehr ist es nicht –, denn dem Ziel, nach vorn zu sehen, was Sie immer wieder betont haben, kommen wir damit keinen Schritt näher. Deshalb: Wie nähern wir uns diesem Ziel an? Indem wir die grundsätzliche Kritik an einem durchökonomisierten Gesundheitssystem wahrnehmen und hieraus Lehren ziehen, damit wir den Blick eben nicht stur zurückwerfen, um parteipolitischen Interessen keine Showbühne zur Verfügung zu stellen. Denn wie können Sie auf diesen neun Seiten ernsthaft außen vor lassen, dass nicht das Wohlergehen der Menschen, sondern vor allem der Profit den Takt im Gesundheitswesen vorgegeben hat? Also, wenn das nicht eine der zentralen Lehren der Coronapandemie war, ja, was will man denn dann gelernt haben? Deswegen lassen Sie uns lieber darüber reden, wie wir diese Handlungsempfehlung für die Zukunft ableiten können, um in Thüringen ein Gesundheitswesen zu schaffen, das zukunftsfest ist, das sicher ist und das auch in weiteren Krisenzeiten stabil agieren kann.

Die in Ihrem Antrag forcierte Selbstbeschäftigung verfehlt also deutlich den Kern einer zukunftsweisenden Aufarbeitung. Sie nehmen eben nicht diese Zusammenspiele, die ich versucht habe zu erläutern, in den Mittelpunkt. Das ist eine vertane Chance. Aber keine Sorge, das können wir heilen,