Es steht zu vermuten, dass Kramer sich deswegen wahrscheinlich auch mit interner Kommunikation bei diesen beiden Journalisten erkenntlich gezeigt hat. 2021 stufte Kramer die AfD Thüringen als erwiesen rechtsextrem ein. Ein Ergänzungsgutachten seines Hauses, das die Einstufung als rechtlich problematisch einordnete, blieb unberücksichtigt. Nach Medienberichten soll dem Autor dieses Ergänzungsgutachtens daraufhin von Stephan Kramer körperliche Gewalt angedroht worden sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Besucher auf der Tribüne, werte Besucher am Livestream, wir als AfD-Fraktion fragen uns: Haben Innenminister Maier und Ministerpräsident Ramelow Stephan Kramer gedeckt? Sind Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia IM des VS? Welche Rolle spielt die ParlKK?
Weder das Disziplinarverfahren noch das Strafverfahren noch das Kurzgutachten wurden in den ParlKK-Berichten erwähnt. Was ist mit der besonderen Thüringer Indemnität? Wurde Material über Abgeordnete rechtswidrig gesammelt? Hat die ParlKK das zugelassen? Deckt die ParlKK vielleicht sogar Stephan Kramer? Warum schweigen nicht nur die betroffenen Behörden, wie ich eingangs erwähnte, warum schweigt bis heute der Mitteldeutsche Rundfunk? Und, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Voigt, wie gedenkt die neue Regierung mit den haarsträubenden Zuständen im Innenministerium umzugehen?
Thüringen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ist unter Rot-Rot-Grün nach zehn Jahren Bodo-Ramelow-Herrschaft leider stellenweise in einen linksextremen Sumpf verändert und verwandelt worden.
Jetzt stehen gewichtige Indizien im Raum, dass Thüringen nicht nur in einen linksextremen Sumpf verwandelt worden ist, sondern dass wir mittlerweile hier in Thüringen nachweisbare Tiefstaatstrukturen haben. Dieser Zustand muss aufgeklärt werden, der Skandal Kramer muss aufgeklärt werden. Wir haben gerade in der Fraktionsversammlung die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen. Wir werden die Thüringer Tiefstaatstrukturen rund um das Netzwerk Kramer aufarbeiten und bis in den letzten Winkel hinein ausleuchten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wie so oft, wenn Herr Höcke oder andere Kollegen der AfD hier ans Pult treten, hören wir wortreiche Hülsen. Heute waren „Stasi“, „linksextremer Sumpf“, „Herrschaft“ und noch viele andere Phrasen wieder dabei. Und wie so oft, wenn wir AfD-Anträge debattieren, lesen und hören wir genau solche reißerischen Überschriften. Suggestivfragen waren wieder viele dabei, Unterstellungen im Antragstext, aber auch jetzt hier im Vortrag. Und wie so oft ist es dann an uns demokratischen Parteien, zur Versachlichung beizutragen.
Dafür will ich mal drei Fragen der heutigen Debatte für entscheidend halten: Was sind wirklich relevante Informationen zu den aktuellen Veröffentlichungen zum Verfassungsschutz, auf die sich die AfD hier wieder gern bezieht – Stichwort „Apollo News“? Arbeitet die AfD hier überhaupt mit einer stimmigen Faktenlage? Was motiviert eigentlich die AfD zu solch einer Aktuellen Stunde, also was ist denn jetzt der entscheidende Kontext, auf den Sie sich beziehen?
Ja, diesen Montag haben vorwiegend einzelne Onlinemedien umfangreiche Vorwürfe gegen den Thüringer Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz erhoben. In großen Teilen berichten diese offenkundig einschlägig bekannten Onlineportale wie „NIUS“ und „Apollo News“ allerdings weder unvoreingenommen noch ergebnisoffen. Eines der Portale verlangt bereits sinngemäß vom Ministerpräsidenten, dass er an Stephan Kramer nicht mehr festhalten solle – und das rein zufällig am Tag der Ministerpräsidentenwahl. Mit anderen Worten: Das Ergebnis steht für diese Seite schon fest. Denn wenn diese Anschuldigungen angeblich so neu und schockierend sind, warum wird dann nicht erst einmal die heutige Debatte dieses Parlaments abgewartet? Es geht hier also nicht um rechtsstaatliche Kontrolle des Verfassungsschutzes, es geht um eine echte Schmutzkampagne.
Und auch wichtig zu wissen ist: In der Sache dreht sich diese Kampagne ganz maßgeblich um Abläufe rund um die Einstufung der AfD durch den Verfas
Kommen wir zu Frage 2: Arbeitet die AfD mit einer wirklich überzeugenden Faktenlage? Okay, ich gebe zu, auch das ist an der Stelle eigentlich schon eine Suggestivfrage. Die AfD fragt nach, ob Rechtsbrüche gedeckt wurden. Wenn wir über Recht und Gesetz reden, dann reden wir bitte über den rechtlichen Auftrag des Verfassungsschutzes, der im Gesetz niedergeschrieben ist. Und der lautet in § 1: verfassungsfeindlichen Entwicklungen vorzubeugen. Das ist der Auftrag. Deshalb erwarte ich vom Verfassungsschutz, dass er natürlich auch präventiv gegen Angriffe auf die freiheitlichdemokratische Grundordnung tätig wird. Nun sagt das Thüringer Oberverwaltungsgericht, dass es – Zitat – „gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme [gibt], dass der AfD-[Landesverband] Thüringen verfassungsfeindlich ausgerichtet ist.“ Ebenso sagen weitere 17 renommierte Rechtswissenschaftler, die AfD sei „der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollen.“ Das sagen also unabhängige Expertinnen und Experten über die AfD. Das heißt für mich im Umkehrschluss: Ein Verfassungsschutzskandal läge vor, wenn der Verfassungsschutz die AfD nicht beobachten würde. Gut also, dass die Verfassungsschutzbehörden auch in Thüringen ihre Arbeit machen.
Die AfD behauptet außerdem völlig irrsinnig, dass Vorgänge im Verfassungsschutz bei vielen Thüringern Erinnerungen – wir haben es eben gehört – an die Stasi wecken.
Nun frage ich Sie: Kann sich hier jemand daran erinnern, der noch das Alter hat, dass man bis November 1989 die Stasi verklagen konnte, und das vielleicht noch mit Erfolg? Nein, das konnte man natürlich nicht. Sie kennen alle die Antwort darauf.
Kommen wir zurück auf die aktuellen Onlineveröffentlichungen, die die AfD hier ins Feld führt. Diese verweisen selbst darauf, dass man in Deutschland gegen den Verfassungsschutz klagen kann und dabei auch Recht bekommen kann. Also alles andere als ein Stasivergleich ist hier angebracht.
Ich frage Sie: Will uns die AfD wirklich weismachen, dass in der DDR in fröhlicher Meinungsfreiheit in der Volkskammer über die Arbeit der Stasi geredet werden konnte? Sofern die AfD hier nicht ein ziemlich romantisches Bild der SED-Diktatur zeichnen möchte, stimmt diese Analogie zu unserem Verfassungsschutz hinten und vorne nicht. Und ich sage Ihnen: Die Höcke-Partei merkt, dass ihr in der laufenden Debatte um ein Verbot ihrer Partei die Felle davonschwimmen.
Deswegen hat sie zuletzt laut darüber nachgedacht, die rechtsextreme Jugendorganisation reinzuwaschen, und schreit ganz nach dem Motto: „Haltet den Dieb!“ Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Küntzel für die Fraktion des BSW auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich kann mich kurzfassen. Die Thematik dieser Aktuellen Stunde, liebe AfD-Fraktion, gehört nicht hier in das Plenum. Diese gehört eher in den Innen- und Kommunalausschuss, und zwar in den nicht öffentlichen Teil. Da es sich um eine Personalie handelt, ist dieses Thema hier einfach nicht angezeigt. Das soll es auch schon gewesen sein. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Küntzel. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete König-Preuss für die Fraktion Die Linke auf.
Das ist ja eine Ehre, wenn man aufgerufen wird, um zu einem Antrag der AfD zu sprechen, und die AfD schon mit ihren merkwürdigen Äußerungen klarmacht, dass sie das nicht will. Das spricht ja dafür, dass ich vermutlich gut in der Lage bin, auf Anträge und Reden der AfD zu reagieren.
Ich möchte Frau Merz für die Rede gerade herzlich danken, in der schon viel drin war. Das macht es mir einfacher, meine Rede entsprechend an die Zeit anzupassen. Ich will nicht an erster Stelle auf das, was inhaltlich in diesem Antrag zur Aktuellen Stunde der AfD steht, eingehen, sondern ich will mit etwas anderem beginnen.
Seit Tagen läuft eine Kampagne rechter und rechtspopulistischer Medien, forciert, gestützt durch die AfD. Unter anderem wird dazu eine regelrechte Propagandamaschinerie in Gang gesetzt mit entsprechenden Sharepics und Memes, so wie man es heutzutage macht. Eines der Sharepics, was dazu verbreitet wird, und zwar vom Fraktionsvorsitzenden rechts, der hier gerade auch schon gesprochen hat, ist das hier. Ich finde, das sollten sich alle genau anschauen: „Mitteldeutscher Rundfunk: Kramers willige Vollstrecker?“ Und dazu eine Marionette, die von einer Hand geführt wird, die von einer Hand kontrolliert wird. Was die AfD damit macht – und das spiegelt sich an unterschiedlichen Stellen auch in ihrer Aktuellen Stunde bzw. in der Rede, die gehalten wurde, wider –, ist, an tiefste antisemitische Verschwörungserzählungen, die auch im NS-Reich
so verbreitet wurden, anzudocken. Ich will das, da hier gerade so hämisches Gelächter von rechts kam, vielleicht noch mal für diejenigen erklären, die das nicht so auf dem Schirm haben.
Die Marionette in Verbindung mit Medien, die Marionette in Verbindung mit Juden und Jüdinnen war ein beliebtes Stilmittel der Propagandamaschinerie des Dritten Reichs. Diese Propagandamaschinerie wurde nicht nur im Dritten Reich benutzt und genutzt, sondern wird bis heute genutzt, und heute unter anderem von Islamisten. Ich habe mir vorgestern Nacht noch Reden von Al Kaida, Osama bin Laden angehört und durchgelesen. Auch dort findet man das Stilmittel der Juden und Jüdinnen, die die Medien kontrollieren würden, der Juden und Jüdinnen, die Institutionen kontrollieren und im Hintergrund agieren. Wenn man sich dieses Sharepic, was von Höcke verbreitet wird und auch von den Kameraden, die ihm folgen, genau anschaut und sich dann auch noch mal diesen Titel „Kramers willige Vollstrecker“ durchliest, dann sollte zumindest bei denen, die etwas historische Bildung haben, auch ein Buch aus 1996 in den Kopf kommen: Daniel Jonah Goldhagen „Hitlers willige Vollstrecker“. Ein radikales Buch, das damals versucht hat aufzuräumen mit der in der deutschen Gesellschaft weit
Die AfD und Höcke spielen hier bewusst mit antisemitischen Narrativen, mit antisemitischen Stilmitteln und docken damit an schlimmste Vergangenheit an, die wir haben, aber auch an Propaganda, die wir so aus islamistischen Strukturen kennen.
Das Zweite, was Sie machen, ist, Personen anzugreifen und Personen zu diffamieren: Stephan Kramer, der unter anderem einer der Vorkämpfer gegen extrem rechte Strukturen in staatlichen Institutionen ist. Das soll – und das sage ich bewusst – nichts an unserer grundsätzlichen Kritik am Verfassungsschutz nehmen, gerade vor dem Hintergrund dessen, was wir aus den NSU-Untersuchungsausschüssen erfahren und gelernt haben. Nichtsdestotrotz: Dieser Versuch der Diffamierung, der Diskreditierung wird von uns zurückgewiesen und er wird vor allem deswegen zurückgewiesen, weil Sie damit nicht nur versuchen, Stephan Kramer zu diskreditieren, sondern weil Sie auch noch versuchen, zwei der Journalisten zu diskreditieren und zu diffamieren und damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzugreifen, den Sie ja abschaffen wollen, die in Thüringen dafür bekannt sind, mit investigativen Recherchen in den vergangenen Jahren immer wieder auch die extrem rechten Verbindungen der AfD aufgedeckt zu haben.
Sie haben Angst vor diesen Journalisten und genau deswegen versuchen Sie, gegen diese vorzugehen. Wir stehen hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weisen diese Angriffe zurück und das werden wir auch in einem Untersuchungsausschuss machen.