Protokoll der Sitzung vom 13.12.2024

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann hat der Landkreis Hildburghausen den Zuwendungsbescheid erhalten?

2. Sofern der Landkreis Hildburghausen den Bescheid noch nicht erhalten hat, aus welchen Gründen ist dies bisher nicht geschehen?

3. Sofern der Landkreis Hildburghausen den Bescheid noch nicht erhalten hat, wann wird er diesen erhalten?

4. Welche Rückzahlungsmodalitäten gelten für den Landkreis Hildburghausen?

Ich erteile Frau Ministerin Schenk das Wort.

(Abg. Bühl)

3. Zu welchem Zeitpunkt waren diese Gründe im zuständigen Ministerium und der zuständigen Hausleitung bekannt?

4. In welchen weiteren Fällen wurden aus den in der Antwort auf Frage 2 genannten Gründen in Aussicht gestellte Mittel und Zusicherungen zurückgezogen?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Ich erteile Frau Ministerin Schenk das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Ich komme zu Frage 1: Im Landeshaushalt 2024 wurden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 1.416.700 Euro eingestellt. Diese Mittel, also insgesamt 2.833.400 Euro, waren als Landesanteil zu einer Bundesförderung in gleicher Höhe für den Erweiterungsbau in der Ferienstätte Oberhof vorgesehen. Sie sollten explizit mit der Zweckbestimmung „Zuschüsse an freie Träger zum Bau und zur Verbesserung von Familieneinrichtungen und Einrichtungen der Familienhilfe“ bereitgestellt werden.

Die Fragen 2 und 3 werde ich aufgrund des Sach- zusammenhangs gemeinsam beantworten: Für die Investitionsförderung des Ferienzentrums Oberhof lag bis Anfang November 2024 keine rechtsverbindliche Förderzusage vor. Dem Träger, die AWO SANO gGmbH, wurde seitens des TMASGFF lediglich mitgeteilt, dass das Projekt mit einem neuen Förderzweck in die Förderplanung für die Jahre 2025 und 2026 aufgenommen wurde. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beantragung bei der Bewilligungsbehörde, dem TLVwA, erforderlich ist und eine Bewilligung der Förderung unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit steht. Im zeitlichen Verlauf haben unter anderem die zwingend erforderliche baufachliche Prüfung sowie weitere notwendige fachliche Abstimmung mit dem Träger die Bewilligung des neuen Vorhabens stark verzögert. Eine Bewilligung war aus fachlichen Gründen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das TMASGFF informierte unverzüglich die Bewilligungsbehörde, welche ihrerseits dann auch den Träger in Kenntnis setzte. Der Antrag war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewilligungsreif. Für die bereits am 30. Juni 2024 beantragten Landes-

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann wie folgt:

Die Fragen 1 bis 4 werde ich aufgrund des Sach- zusammenhangs gemeinsam beantworten: Dem Landkreis Hildburghausen wurde mit Zuwendungsbescheid vom 11. Dezember 2024 eine unbedingt rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 5,5 Millionen Euro bewilligt. Wie vom Landkreis beantragt, wurde ihm diese Zuwendung zinsfrei und für die ersten fünf Jahre tilgungsfrei gewährt. Die Rückzahlung soll folglich ab 2030 in halbjährlichen Tranchen zum 30. Juni und zum 31. Dezember in Höhe von jeweils 550.000 Euro erfolgen.

Damit entfallen die Antworten zu den Fragen 2 und 3.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Kommen wir nun zu der Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter König-Preuss in der Drucksache 8/139. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung.

Ich bin gerade irritiert, dass das Ministerium antwor- tet. Ich dachte, es gäbe jetzt ein Justiz- und Migrationsministerium – okay.

Geplante Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg

Im Regierungsvertrag von CDU, BSW und SPD wird die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtungen in den Städten Suhl und Eisenberg angekündigt und erklärt, dass Nachfolgelösungen gefunden werden. In der „Ostthüringer Zeitung“ vom 28. November 2024 wird ausführlich über den Stand des Um- und Ausbaus der Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg berichtet, der Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein soll, also in wenigen Tagen. Laut der Tageszeitung wurden Investitionen in Höhe von rund 5 Millionen Euro für Wohnmodule zur Erweiterung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg verwendet, die zusätzlichen 228 geflüchteten Personen Platz bieten sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Investitio- nen, die zum Umbau und zur EAE in der Stadt

Eisenberg benötigt werden (bitte unter Angabe der bis Ende November 2024 bereits verausgabten Mit- tel)?

2. Welche genauen Gründe führten zu der Ent- scheidung, die Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg zu schließen, insbesondere vor dem Hintergrund der getätigten Investitionen (bitte hierbei auf belastbare Prognosen zur zukünftigen Kapazitätsauslastung von EAEs in Thüringen ein- gehen, die diese Schließung rechtfertigen)?

3. Wie plant die Landesregierung, bestehende Ver- träge (beispielsweise im Bereich der sozialen Be- treuung, Sicherheit und Infrastruktur) angesichts der geplanten Schließung der EAE in der Stadt Eisenberg zu erfüllen oder abzulösen (bitte bestehen- de Verträge mit der jeweiligen Laufzeit angeben)?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Wirt- schaftlichkeit der getätigten Investitionen in die Modulbauten angesichts der geplanten Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in der Stadt Eisenberg (bitte hierbei auf bereits eruierte Nachnutzungsop- tionen eingehen) ?

Vielen Dank. Für das Ministerium für Inneres, Kom- munales und Landesentwicklung antwortet Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Antwort zu Frage 1 lautet wie folgt: Im Haus- haltsjahr 2023 wurden für die Erweiterung der Kapazitäten der Außenstelle Eisenberg Investitionen in Höhe von insgesamt 24.490,20 Euro in Form von Stühlen, Spinden und Bettwäsche getätigt. Die Investitionen im Haushaltsjahr 2024 in die baulichen Maßnahmen zur Errichtung von Wohnmodulen zur Steigerung der vorhandenen Unterbringungskapazitäten belaufen sich bis zum November 2024 auf rund 2,9 Millionen Euro. Für die Fertigstellung werden nach aktuellem Kenntnisstand weitere Mittel in Höhe von rund 2,1 Millionen Euro benötigt. So viel zu Ihrer Frage 1.

Ich komme zu Ihrer Frage 2 und möchte diese ge- meinsam mit der Frage 4 beantworten: Mit den von Ihnen in der Vorbemerkung der Mündlichen Anfrage angesprochenen Inhalten des Regierungsvertrags hat sich die Landesregierung noch nicht befasst. Die Landesregierung hat im Hinblick auf die Schlie-

Danke schön. Eine zweite Rückfrage. Bitte.

Die Landesregierung, die ja gerade am Rednerpult steht, ist die Landesregierung der sogenannten Brombeerkoalition, die eingesetzt wurde, um die im Koalitionsvertrag enthaltenen Versprechungen zu erfüllen. Ist das so?

Das ist nicht so. Vor Ihnen steht der Staatssekre- tär des Innenministeriums und nicht die gesamte Landesregierung. Wie der Koalitionsvertrag zukünftig umgesetzt werden wird, wird sicher Gegenstand von Kabinettsberatungen sein. Und wenn Sie dann dazu weitere Fragen haben, bietet sich dazu auch die Form der Kleinen Anfrage an.

Die Kleine Anfrage, aha. Wie lange sind Sie noch Staatssekretär im Innenministerium?

Das müssen Sie abwarten.

Ich glaube, das war eine dritte Frage. Ich sehe aber eine weitere Frage des Abgeordneten Kobelt. Bitte.

Sie hatten ja gesagt – zusammengefasst –, dass jetzt also eine gewisse Millionensumme investiert wurde und dass, um die Investitionen fertigzustellen, eine genannte zusätzliche Millionensumme notwendig ist. Was passiert denn jetzt damit? Also wird jetzt die erste Summe abgeschrieben oder wird die zweite Summe noch aufgebracht, damit es fertiggestellt werden kann?

Diese Frage hat, so habe ich das zumindest ver- standen, Frau Abgeordnete König-Preuss ja gerade formuliert. Ich kann Ihnen die, und da wiederhole ich mich, zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Ich hatte ausgeführt, dass auch im Falle einer Schließung die Liegenschaft im Stand-by-Betrieb wird weiterbetrieben werden müssen. Alles andere wird auch davon abhängen, wie sich die Flüchtlingszahlen in den nächsten Monaten entwickeln werden. Momentan sind sie erfreulich niedrig – das auch nur am Rande. Wie gesagt, sobald

(Staatssekretär Götze)

ßung der Außenstelle Eisenberg daher noch keine Entscheidung getroffen.

Die Antwort zu Frage 3 lautet wie folgt: Das Lan- desverwaltungsamt ist Vertragspartner des gebundenen Sozialdienstleisters, der auch die medizinischen Leistungen abdeckt. Es besteht ein Vertrag, der mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar ist. Die medizinischen Leistungen sind mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Das Landesamt für Bau und Verkehr ist jeweils Vertragspartner für den Bewachungsvertrag, den Reinigungsvertrag und den Verpflegungsvertrag. Der Bewachungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende sowie ein Sonderkündigungsrecht bei Nutzungsaufgabe der Einrichtung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende. Der Reinigungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Der Verpflegungsvertrag hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende. Das Landesamt für Bau und Verkehr hat auch beim Verpflegungsvertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Nutzungsaufgabe der Einrichtung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.

Es war angedacht, dass für den Standort Eisen- berg Hausmeisterdienstleistungen ausgeschrieben werden. Eine solche Ausschreibung ist bisher noch nicht erfolgt. Die Grünanlagenpflegedienste und der Winterdienst werden für die jeweilige Saison jährlich neu vergeben, sodass hier keine Kündigungsfristen zu beachten sind. Die verschiedenen Wartungsverträge müssen gesondert betrachtet und im Fall der Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung gekündigt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Immobilie im Landeseigentum befindet und auch bei einer Schließung der Einrichtung in einer Art Stand-by oder im Leerstandsbetrieb bewirtschaftet werden müsste.

Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. Ich sehe eine Rückfrage der Frage- stellerin. Bitte.

Als Erstes: Hält denn die Landesregierung die Schließung einer neu erweiterten, mit ca. 5 Millionen Euro finanzierten Erstaufnahmeeinrichtung für sinnvoll und wie wird das begründet?

Der diesbezügliche Willensbildungsprozess ist auch in der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.

die Willensbildung diesbezüglich abgeschlossen ist, wird Sie die dann zuständige Ministerin sicher gern informieren.

Danke schön.

Ich sehe keine weiteren Rückfragen aus dem Plenum. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Hande mit der Drucksache 8/145 auf. Für die Landesregierung wird dann erneut das Ministerium für Inneres und Kommunales antworten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.