Protokoll der Sitzung vom 30.01.2025

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 25

Wahl der vom Landtag zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke - Drucksachen 8/324, 8/380 und 8/381 -

Folgender Hinweis dazu: Gemäß § 8 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gehören dem Landesjugendhilfeausschuss 25 stimmberechtigte Mitglieder an, von denen sechs Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Sie sollen in der

Jugendhilfe erfahrene Personen sein.

Die Mitglieder verteilen sich auf die Fraktionen nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren, jedoch stellt jede Fraktion mindestens ein Mitglied.

Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglieder Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt, Herr Abgeordneter Peter Gerhardt, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Denny Jankowski, Herr Abgeordneter Denis Häußer, durch die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD als Mitglieder Herr Andreas Krause, Herr Martin Seeling, Herr Thomas Jakob, als stellvertretende Mitglieder Frau Abgeordnete Jane Croll, Herr Maik Schulz, Frau Alexandra Wallrodt, durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Linda Stark, als stellvertretendes Mitglied Herr Tim Rosenstock.

(Vizepräsident Quasebarth)

Ich eröffne die Aussprache. Ich nehme wahr, dass die Aussprache nicht erwünscht ist.

Tagesordnungspunkt 26

Wahl der vom Landtag zu wählenden Mitglieder des Landessportbeirats und deren Stellvertreterinnen beziehungsweise Stellvertreter Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/325, 8/373, 8/375, 8/382 und 8/394 -

Folgender Hinweis: Das Wahlverfahren der vom Landtag zu wählenden Mitglieder des Landessportbeirats und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter richtet sich nach § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat. Nach diesen Vorgaben besteht der Landessportbeirat aus Personen auf dem Gebiet des Sports. Die Fraktionen entsenden jeweils ein vom Landtag zu wählendes Mitglied in den Landessportbeirat. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglied Herr Abgeordneter Uwe Thrum, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Jan Abicht, durch die Fraktion der CDU als Mitglied Herr Abgeordneter Andreas Bühl, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König, durch die Fraktion des BSW als Mitglied Herr Abgeordneter Matthias Herzog, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Roberto Kobelt, durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Herr Abgeordneter Andreas Schubert, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Jens Thomas, durch die Fraktion der SPD als Mitglied Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Urban, als Stellvertreter Herr Michael Klostermann.

Ich eröffne die Aussprache. Wie ich sehe, ist keine Aussprache gewünscht.

Dann kommen wir zur Erläuterung der Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel zu Tagesordnungspunkt 24 können Sie eine Stimme vergeben. Sie können einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Ebenfalls eine Stimme vergeben können Sie auf dem Stimmzettel zu Tagesordnungspunkt 25. Sie können sich für einen der drei Wahlvorschläge entscheiden oder sich enthalten. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Zu Tagesordnungspunkt 26 erhalten Sie fünf Stimmzettel. Auf jedem dieser Stimmzettel steht ein Wahlvorschlag. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels.

Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Gerbothe, Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Behrendt.

(Vizepräsident Quasebarth)

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Nina; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Düben-Schaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; König Dr., Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo; Küntzel, Sven.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Maier, Georg; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schenk, Katharina; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Prof. Dr. Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Ich frage Sie: Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das ist nun der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferin und die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen.

Die Situation macht es erforderlich, dass ich die PGF der Fraktionen bitte zu mir nach vorn rufe.

Sehr geehrte Abgeordnete, wenn ich um Ihre Aufmerksamkeit bitten darf, ich gebe das Wahlergebnis zu Tagesordnungspunkt 24 bekannt. Abgegebene Stimmzettel 82, gültige Stimmzettel 82, ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 76 Jastimmen, 5 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Christoph Zippel zu einem stellvertretenden Mitglied des Wahlprüfungsausschusses gewählt hat. Ich frage Herrn Zippel: Nehmen Sie die Wahl an?

(Zwischenruf Abg. Jary, CDU: Er ist nicht mehr da!)

Wir gehen davon aus und beglückwünschenden Abgeordneten Zippel zu seiner Wahl.

Damit komme ich zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses zu Tagesordnungspunkt 25. Abgegebene Stimmzettel 82, gültige Stimmzettel 77, ungültige Stimmzettel 5, Enthaltungen 0. Danach entfallen auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD 32 Stimmen, der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD 32 Stimmen, der Fraktion Die Linke 13 Stimmen. Damit verteilen sich die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder unter Berücksichtigung der Absprache zwischen den Fraktionen auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD:

(Vizepräsident Quasebarth)

zwei Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD: drei Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, Fraktion Die Linke: ein Mitglied und somit auch stellvertretendes Mitglied.

Ich gratuliere den gewählten Personen und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

Ich komme nunmehr zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu Tagesordnungspunkt 26. Die Reihenfolge der Bekanntgabe erfolgt unter Beachtung der Stärke der Fraktionen.

Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: abgegebene Stimmen 82, gültige Stimmen 82, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 54 Jastimmen, 26 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den gewählten Personen und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmen 82, gültige Stimmen 81, ungültige Stimmen 1. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen Jastimmen 59, Neinstimmen 20, Enthaltungen 2. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den gewählten Personen und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: abgegebene Stimmen 82, gültige Stimmen 80, ungültige Stimmen 2. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen Jastimmen 55, Neinstimmen 24, Enthaltungen 1. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den gewählten Personen und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: abgegebene Stimmen 82, gültige Stimmen 81, ungültige Stimmen 1. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen Jastimmen 46, Neinstimmen 33, Enthaltungen 2. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den gewählten Personen und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: abgegebene Stimmen 82, gültige Stimmen 80, ungültige Stimmen 2. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen Jastimmen 48, Neinstimmen 31, Enthaltungen 1. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den gewählten Personen und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen.

Damit können wir diese TOPs schließen.

Wir springen in der Tagesordnung nach vorn. Tagesordnungspunkt 2 wurde auf morgen verschoben. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 3

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/48 - ERSTE BERATUNG

Ist eine Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Das Gesetz, wurde an mich herangetragen, soll ohne Aussprache in den Ausschuss verwiesen werden. Dem ist so. Dann vermute ich, dass es sich um den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur handelt. Somit zur Kenntnis genommen. Damit können wir diesen TOP also schließen. Eine Bemerkung – bitte?

(Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Wir müssen das abstimmen!)

(Vizepräsident Quasebarth)

Wir müssen das noch abstimmen. Selbstverständlich, danke für den Hinweis. Dann stimmen wir über die Überweisung des Gesetzes an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab. Wenn Sie dafür sind, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der Fraktion der AfD. Vielen Dank.

Damit können wir diesen TOP schließen und kommen zu Tagesordnungspunkt 4

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/293 - ERSTE BERATUNG

Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte den Abgeordneten Jankowski ans Mikrofon.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Schüler am Livestream – auf der Tribüne ist leider keiner mehr –, wie ich gestern schon bei der Aktuellen Stunde des BSW gesagt habe: Eine gemeinsame Sprache der Schüler und Lehrer ist eine Grundvoraussetzung für die Durchführung von ordentlichem Unterricht. Eine gemeinsame Sprache ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sich eine Klassengemeinschaft überhaupt bilden kann und eine vernünftige Lernumgebung entsteht. Und vor allem ist eine gemeinsame Sprache auch eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Schüler optimale Lernerfolge erzielen können.

Diese einfache Selbstverständlichkeit ist aber leider an vielen unserer Thüringer Schulen schon keine Selbstverständlichkeit mehr. In Thüringen wie auch im Rest von Deutschland steigt seit Jahren die Zahl der Einwanderungen. Damit einhergehend steigt auch der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an unseren Schulen und damit auch der Anteil von Schülern, die einen Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache aufweisen. In Thüringen beträgt der Migrantenanteil mittlerweile 11,7 Prozent bei den Schülern. Damit hat sich der Migrantenanteil unter den Schülern seit 2015 in Thüringen deutlich mehr als verdoppelt, beinahe sogar verdreifacht. Die Verteilung der migrantischen Kinder an den einzelnen Schulen ist auch sehr unterschiedlich. Wir sehen einen deutlich höheren Anteil an den Schulen in den größeren Städten – sei es Gera, Jena oder auch Erfurt –, wohingegen ihr Anteil in den Schulen im eher ländlichen Raum deutlich geringer ist. Mittlerweile haben wir in Thüringen aber auch schon 68 Schulen mit einem Migrantenanteil bei den Schülern von 20 bis 30 Prozent, 51 Schulen mit einem Migrantenanteil von 30 bis 50 Prozent und auch schon 12 Schulen mit einem Migrantenanteil bei den Schülern von über 50 Prozent. Damit sind wir bei diesen Schulen weit jenseits von Quoten, bei der eine sinnige Integration überhaupt noch möglich ist.

(Beifall AfD)

Vor allem korreliert mit dem zunehmenden Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund auch der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erlernen der deutschen Sprache. So herrschen besonders an Schulen mit einem hohen Migrantenanteil oftmals massive Verständigungsprobleme – Verständigungsprobleme der Schüler untereinander, aber vor allem auch Verständigungsprobleme zwischen den Lehrern und den Schülern und ein ordentlicher Unterricht ist nahezu unmöglich. Wenn mir Lehrer immer wieder berichten, dass ihr

(Vizepräsident Quasebarth)