Wenn Sie dann fertig sind mit Hass und Hetze, wenn Sie aufwachen aus Ihren völkischen Fantasien, dann können Sie die Ärmel hochkrempeln und anfangen, das zu tun, was die Menschen da draußen wirklich erwarten, nämlich Lösungen für tägliche, für echte Herausforderungen zu suchen, die vor der Tür des Landtags existieren. Sie werden uns dann dort schon finden, weil wir tun, was wir Linken immer tun: schon daran arbeiten. Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, im Gesetzentwurf, der uns hier vorgestellt wurde, wurde auf das Problem hingewiesen, dass die Zahl der Schüler mit einem Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache stetig steigt und sich vor allem in größeren Städten zusammenballt. Sie verweisen auf § 41 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz, dass Schüler mit Förderbedarf im Erwerb der deutschen Sprache doppelt gezählt werden, der nach Ihrer Darstellung von Schulen unterwandert wird. In Ihrem Gesetzentwurf fordern Sie die Änderung des Thüringer Schulgesetzes, dass der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache 10 Prozent nicht übersteigen darf. Leider ist es so, dass nicht alle Bildungspolitiker hier in diesem Hohen Hause vom Fach sind.
Zurück zum Gegenstand. Herr Jankowski, es sei Ihnen ans Herz gelegt, bevor Sie Gesetzentwürfe einbringen, im Vorfeld auch das Gesetz umfassend zu lesen. Ich gebe Ihnen ein bisschen fachliche Nachhilfe.
§ 1 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz – Recht auf schulische Bildung –: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und Förderung.“ In Absatz 2: „Für den Zugang zu den Schularten und den Bildungsgängen dürfen weder das Geschlecht, die Herkunft, die Sprache, die Behinderung, die religiöse oder politische Anschauung oder die sexuelle Orientierung des Schülers noch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung seiner Eltern bestimmend sein.“
§ 25 Thüringer Schulgesetz: „Jeder Schüler hat das Recht, eine seiner Befähigung und Leistung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten; außergewöhnliche Begabungen werden in besonderer Weise gefördert.“
Ihr Antrag widerspricht exakt diesen Paragrafen des Schulgesetzes. Und es steht auch im Schulgesetz drin, der Paragraf wurde auch schon zitiert, § 41b. Ich verzichte darauf, das noch mal vorzulesen. Es geht ja hier um die Doppelzählung von Schülern. Wenn wir das jetzt mal mathematisch betrachten, Ihr Problem, Sie sagen, die Höchstgrenze von 10 Prozent, das wären also bei einer Klasse von 30 Schülern maximal drei Schüler mit sprachlichem Förderbedarf, denen Sie die Anwesenheit im Unterricht zugestehen. Und ja, was soll ich dazu sagen? Das ist Ausgrenzung. Und entsprechende Fördermöglichkeiten bestehen bereits. Sie hatten selbst auch darauf hingewiesen. Insofern kann es nicht angehen, dass Schüler aufgrund ihrer Herkunft ausgegrenzt werden. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag der AfD ab. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der heute zu beratende Gesetzentwurf ist, man muss schon sagen, leider ein Wiedergänger aus der letzten Legislaturperiode. Die AfD legte ihn dem Landtag schon mal im Frühjahr 2024 vor. Er wurde damals von allen demokratischen Fraktionen des Hauses fachlich als ungeeignet und bildungspolitischer Populismus verworfen. Ich gehe davon aus, dass diese AfD-Vorlage heute das gleiche Schicksal erleiden wird. Das Scheitern des Gesetzentwurfs ist somit absehbar. Dass ihn die AfD dennoch erneut einbringt, zeigt, dass es ihr auch diesmal nicht tatsächlich um eine Lösung bildungspolitischer Probleme geht, sondern allein um populistischen Krawall, Schlagzeilen und viele Klicks auf Social-Media-Kanälen.
Doch worum geht es in der Vorlage? Sie zielt auf eine Änderung des Schulgesetzes in der Weise ab, dass künftig der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache in Schulklassen auf ganze 10 Prozent begrenzt wird. Welche Schülerinnen und Schüler beim Erreichen dieser Grenzlinie aus AfD-Sicht aus den Schulklassen ausgesondert werden sollen, findet sich im Vorblatt und in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es geht ihnen dabei um ausländische Schüler und unter ihnen insbesondere außereuropäische Migranten sowie ukrainische Flüchtlinge. Dass es die behaupteten Kausalitäten zwischen Migrationshintergrund und schulischem Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache in dieser Stringenz überhaupt nicht gibt, wie uns auch in der letzten PISA-Runde erneut ins bildungspolitische Stammbuch geschrieben wurde, geschenkt. Solche Fragen und solche Fakten interessieren die AfD ohnehin nicht.
Was heißt das Ganze also in einfachen Worten? Angesichts der von der AfD vorgenommenen Gleichsetzung des Deutschförderbedarfs mit einem Migrationshintergrund bedeutet die neue Gesetzesformulierung nichts anderes, als dass der Migrantenanteil, um mal dieses Schlagwort, das Sie so gern nehmen, auch zu benutzen, an den Thüringer Schulen künftig auf 10 Prozent begrenzt werden soll. Überzählige Kinder und Jugendliche so falscher Herkunft werden dann einfach mal nicht mehr beschult. Wie es weitergehen
soll, wird im neu formulierten Gesetzestext nicht gesagt, dafür aber im Vorblatt der Novelle. Sie – Zitat – „müssen gezielten Sprachförderangeboten zugeführt werden“ – „zugeführt werden“, allein schon diese Formulierung ist verräterisch. Im Dritten Reich, aber auch in der DDR wurden Menschen, wie wir alle wissen, gern irgendwohin zugeführt und mehr muss ich dazu hier wahrscheinlich nicht sagen.
Darum also geht es der AfD wieder einmal. Um Ausgrenzung alles Nichtdeutschen, um Separierung, Stigmatisierung von Menschen, die durch das Raster völkischer Auslese fallen – an dieser Stelle von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Das ist tatsächlich wieder der völkische Ungeist der AfD, der uns hier alle seit vielen Jahren sattmacht. So etwas ist aber mit uns Sozialdemokraten nicht zu machen und es ist auch mit der neuen Koalition nicht zu machen. Wir setzen nicht auf Parolen und Populismus, sondern auf fachlich fundierte bildungspolitische Lösungsansätze.
Die letzte PISA-Runde hat erneut die zentrale Bedeutung altersgerechter Sprachkompetenzen als Schlüssel zum Erwerb einer adäquaten schulischen Ausbildung herausgestellt. Und sie hat zudem gezeigt, dass mangelnde Sprachkompetenzen in Deutschland kein Problem allein von Kindern und Jugendlichen mit Mi
grationshintergrund sind, sondern vor allem eines sozial schwierigen Herkunftsmilieus. Hier müssen wir also vernünftigerweise ansetzen und das werden wir als Koalition auch tun. Wir werden den frühen Erwerb von Sprachkompetenzen weiter unterstützen, entsprechende Tests im fünften Lebensjahr einführen, um vorhandenen Förderbedarf schon vor der Einschulung zielgerecht anzugehen. Wir werden in der Primarstufe zusätzliche Förderung etablieren und wir wollen in allen Schulen durch die Bildung multiprofessioneller Teams und den Einsatz von pädagogischen Assistenzkräften die Förderung gerade in den grundlegenden Bildungskompetenzen deutlich ausbauen. Denn so sieht verantwortungsvolle und lösungsorientierte Bildungspolitik aus. Völkischen Unrat und AfD-Populismus dagegen braucht hier kein Mensch. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, wir hatten ja jetzt mal wieder so schönes wahres Bullshit-Bingo spielen können hier, was wieder alles reingerufen wurde: völkisch, menschenverachtend usw. usf., dieses ganze Drum und Dran. Aber kommen wir doch mal langsam wieder zu den Fakten.
Frau Merz, Sie negieren ja sogar, dass es einen Zusammenhang zwischen Förderbedarf in Deutsch als Zweitsprache und Migrationshintergrund gibt. Ich weiß nicht, wie man das negieren kann. Schauen Sie selbst in die letzte PISA-Studie von 2023 rein. Selbst dort wird noch mal ganz deutlich, dass es einen klaren Zusammenhang gibt zwischen den Sprachdefiziten von vielen und auf der anderen Seite Lese- und Schreibschwächen. Also auch da können Sie noch mal sehr gern reingucken.
Jetzt der Vorwurf, wir möchten ausgrenzen usw.: Schauen wir uns doch jetzt momentan die Realität an. Wir hatten jetzt zehn Jahre rot-rot-grüne Landesregierung gehabt, zehn Jahre hat die Linke das Bildungsministerium gehabt. Schauen Sie doch mal an die Schulen. Schauen Sie doch einfach mal in Erfurt hier in die achten und neunten Klassen. Dort werden Sie mehrere Schüler finden, die gerade einmal ein Vor- oder Grundkursniveau Deutsch als Zweitsprache haben. Die sitzen im Unterricht und bekommen nichts mit. Sie schaffen es gerade mal vielleicht, ihren Namen zu sagen, wie alt sie sind usw. und Sie setzen sie in die achte, neunte Klasse in den Physikunterricht, Chemieunterricht. Sie werden nichts mitbekommen. Sie fallen durch die Klausuren durch. Das sind die Schüler, die in zwei, drei Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen, wahrscheinlich deswegen keine Lehrstelle finden, für ihr Leben lang gezeichnet sind oder maximal vielleicht im Niedriglohnsektor landen. Das ist Ihre ach so soziale Politik.
Und dann können wir doch mal vergleichen, was wir da deswegen wollen. Wir sagen, gebt den Kindern, die das betrifft, doch mal eine reale Chance. Lassen wir Vorschaltklassen, wo sie erst einmal Deutsch ordentlich lernen, wo sie erst einmal ein vernünftiges Sprachniveau lernen und nur dann, wenn sie dieses haben, zurück an die regulären Schulen kommen, dort dann dem Unterricht auch wirklich folgen können, dann wirklich auch gute Leistungen bringen können, einen Abschluss machen, danach eine Lehre machen und ein selbstbestimmtes Leben führen.
Da frage ich mich, wenn ich diese beiden Modelle nebeneinanderstelle, welches davon asozial ist, welches davon menschenverachtend ist. Unseres ist es definitiv nicht. Und natürlich sieht auch das Schulgesetz solche Formen vor. Es gibt auch dort die besonderen Unterrichtsformen. Natürlich kann man sagen, wie die Regeln genau ausgestaltet werden müssen. Das muss aber nicht das Gesetz machen. Dazu gibt es immer auch Verordnungen. Das finden Sie in jedem Paragrafen im Schulgesetz. Dort steht immer da: Näheres zur Umsetzung regeln die Verordnungen. Das Ministerium kann dann festlegen, welche Übergangsvoraussetzungen geschaffen werden müssen. Da kann man genau sagen, ab bestimmten Altersgruppen muss dieses Sprachniveau erreicht werden, dann kann man in den regulären Unterricht rübergehen. Das ist nicht menschenverachtend. Das ist einfach normaler Menschenverstand. Es bringt uns nichts, wenn wir Schüler in den Unterricht stopfen, die sie nicht verstehen, die den Lehrer nicht verstehen, die die Schulen deswegen belasten, die selber keinen Erfolg haben können, und das dann als sozial zu bezeichnen, weil man keinen ausgrenzt. Es ist keine Ausgrenzung, zu sagen, wir machen eine besondere Unterrichtsform. Das nennt man Vorschaltklassen, in denen die Schüler dann wirklich mal den ganzen Tag Deutschunterricht haben. Jeder weiß, es bringt mehr, wenn man kompakt Deutschunterricht hat, jeden Tag und am Stück, und nicht nur ein, zwei Mal die Woche, mal nachmittags, mal für ein, zwei Stunden. Dann werden die Lernerfolge sehr schnell da sein. Die Schüler werden das Sprachniveau auch schnell heben können. Bei dem einen oder anderen Schüler wird es vielleicht nur ein paar Wochen dauern, weil er vielleicht sprachlich begabt ist, dann kann er dann in den regulären Unterricht kommen. Bei manchen dauert es vielleicht ein halbes Jahr. Es gibt aber den Kindern, auch mit Migrationsuntergrund, eine reale Chance, durch unser Schulsystem zu kommen und am Ende ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das und nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Die AfD-Fraktion stellt hier ein Thema zur Debatte, über das der Thüringer Landtag, wie bereits erwähnt, entschieden hat. Ablehnung hieß das Votum des Hohen Hauses in der 7. Legislatur. Die Landesregierung ist daher der Auffassung, dass dieses Gesetz nicht hilfreich ist, an den Erfordernissen vorbeigeht und nicht zustimmungsfähig ist. Wenn wir feststellen, Schulen brauchen Ressourcen, dann ist natürlich im landläufigen Sinne oft Geld gemeint. Wir werden hierzu im Haushalt in diesem Haus verhandeln und die Lage ist bei Weitem nicht so, dass wir nur aus dem Vollen schöpfen können. Das wissen wir alle. Aber es muss und wird – und dem haben wir nicht zuletzt durch das 100-Tage-Programm Rechnung getragen und dies deutlich gemacht – einen unmittelbaren und kraftvollen Schwerpunkt auf Bildung geben. Ich bin zuversichtlich, dass der sogenannte technische Haushalt hier an dieser Stelle deutlich nachgebessert wird.
Ressourcen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind aber mehr als Geld. Da geht es um Personal, das bekanntermaßen sehr schwierig zu finden ist, wo wir aber als neue Landesregierung auch deutliche Zeichen setzen und einen, wenn ich das so symbolisch sagen darf, Zahn zulegen werden. Wir werden den, wie es im 100-Tage-Programm heißt, Einstellungsturbo starten, indem wir allen Lehramtsanwärtern und Lehramtsanwärterinnen, die in Thüringen fertig werden, ein gezieltes Jobangebot im Schuldienst unterbreiten. Der Ministerpräsident hat dazu heute Vormittag ausgeführt und dieses Programm wird am morgigen
Tag starten. Wir gehen noch konsequenter auf die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu, bevor es andere Länder tun. Sie sollen bei uns bleiben, denn wir haben sie ausgebildet. Wir haben sie für unsere Schulen ausgebildet. Wir sind in der Lage, ihnen gute und zukunftsfähige Beschäftigungen und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Eine weitere Ressource, die die Schulen brauchen, ist Unterstützung. Wir dürfen sie in der schwierigen Lage, in der sich viele Schulen befinden, nicht alleinlassen. Wir müssen ran an die Probleme, direkt und – ja – auch ungeschminkt. Zum Maßnahmenplan unseres Ministeriums wird es daher auch gehören, Schulen, in denen es wirklich eine eklatante Schieflage gibt, gezielt und mit Priorität zu unterstützen.
Was brauchen wir darüber hinaus, um Kinder mit sprachlichem Förderbedarf besser zu unterstützen? Wir brauchen erstens die Schulplätze. Wir brauchen Ansprechpartner und Mentoren in den Schulen, auch im Sinne der schon erwähnten multiprofessionellen Teams. Wir brauchen Übersetzungsangebote. Wir brauchen eine weitere Verbesserung der digitalen Ausstattung der Schulen und hier ausdrücklich hard- und softwareseitig. Wir kommen an manchen Stellen nicht darum herum, auch Lerngruppen zu bilden – und das ist jetzt schon Realität –, wo Sprachförderung unmittelbar und gut realisiert werden kann, damit die sprachlichen Gruppen homogen sind und damit im Anschluss Integration funktioniert. Wir brauchen natürlich auch eine konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den Schulträgern. Und genau diese müssen wir – auch darüber haben wir gesprochen – verbessern. Das alles werden wir natürlich angehen. Dafür steht das Ministerium und nimmt natürlich auch seine Verantwortung wahr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir nicht brauchen, ist eine Gesetzesänderung, wie sie die AfD vorschlägt. Was wir nicht brauchen, sind unrealistische Quoten, die latent ausländerfeindlich oder – ich sage es noch krasser – kinderfeindlich sind. Eine solche Beschneidung von Bildungschancen wird es mit unserer Landesregierung nicht geben. Ich bedanke mich.
Danke, Herr Staatssekretär Dr. Althaus. Dann frage ich, ob ein Antrag auf Ausschussüberweisung gewünscht ist. Der ist gewünscht an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dann werden wir nun darüber abstimmen. Wer diesem Antrag auf Ausschussüberweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW sowie der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Und wir schließen die heutige Beratung über diesen TOP.
Vereinbarungsgemäß sollte die heutige Sitzung nicht länger als 18.00 Uhr gehen, sodass ich die heutige
Sitzung nun beenden werde. Morgen um 9.00 Uhr wird die Sitzung regulär fortgeführt. Ich wünsche Ihnen einen schönen freien Abend.