Protokoll der Sitzung vom 31.01.2025

Sie wollen eine Transparenz in den Entscheidungsfindungen und nicht ein Prozedere, was Sie jetzt gerade angedeutet oder behauptet haben. Es geht doch darum, dass in der Vergangenheit in der letzten Legislatur ein Staatsvertrag ausgehandelt wurde. Es ist doch auch nicht einfach so, dass die Ministerpräsidenten mal zum Kamin fahren und, ohne sich inhaltlich damit zu beschäftigen, mal nebenbei unterschreiben, sondern da bringen sich die Bundesländer ein, oder können sich einbringen. Ich nehme mal an, dass das Herr Ramelow auch sehr gut oder im Rahmen seiner Möglichkeiten für ein relativ kleines Bundesland gemacht hat. Sich jetzt hierhinzustellen und zu sagen, dass wir jetzt in einer parlamentarischen Debatte sind und man da doch mal kritisieren, um noch was zu ändern – Sie wissen doch ganz genau, dass das nicht geht.

Herr Kobelt, es gibt eine Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen?

Nein, danke. Erst zum Schluss, bitte.

Jetzt verstehe ich nicht, warum Sie sich als Fraktion nicht in diesen Prozess in den letzten fünf Jahren eingebracht haben, sich mit Herrn Ramelow abgestimmt haben.

(Beifall BSW)

Und wenn es dann so möglich ist, so einfach sich als Parlament jetzt hier noch einzubringen, wie Sie es darstellen und wie Sie es den Zuhörern vermitteln wollen, wo ist denn dann, wenn es denn so einfach wäre, Ihr Änderungsantrag dazu? Sie wissen doch ganz genau, dass das nicht mehr geht.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das ist doch logisch!)

Ja, aber Sie haben

(Unruhe Die Linke)

doch jetzt gesagt, wir sind jetzt in einer parlamentarischen Debatte und da kann man auch diskutieren und kann Änderungen vorschlagen oder Verbesserungen. Und das wissen Sie doch, dass das nicht geht, dann suggerieren Sie das doch nicht so.

(Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Sie müssen mal in den Staatsvertrag schauen!)

Ja, aber Sie suggerieren den Zuhörern, dass jetzt noch eine demokratische Möglichkeit ist, daran was zu ändern, und dass Sie als Linke das kritisieren. Dann hätten Sie das doch eingebracht in den letzten fünf Jahren – das haben Sie nicht gemacht.

(Zwischenruf Abg. Mauer, Die Linke: Das ist doch peinlich!)

(Unruhe Die Linke)

Ich bitte um ein bisschen mehr Disziplin und den Redner reden zu lassen.

Sie haben sich vielleicht nicht in Ihre Partei eingebracht und Herrn Ramelow dort das mitgegeben und jetzt kritisieren Sie und versuchen uns als regierungstragende Fraktion den Schwarzen Peter zuzuschieben. Das ist unredlich und undemokratisch

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Undemokratisch – ist ja witzig!)

und da bitte ich um mehr Transparenz und Ehrlichkeit. Vielen Dank.

(Beifall BSW)

Würden Sie, Herr Kobelt, noch ganz kurz vorn bleiben für die...

(Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!)

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Oh, das ist jetzt aber undemokratisch!)

(Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Weil Sie einfach nicht wissen, wie es funktioniert!)

Also, ich schaue jetzt noch mal ins Rund. Gibt es, die Linke hat keine Redezeit mehr, denn noch weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht.

(Unruhe im Hause)

Ich bitte jetzt, die Zwischengespräche einzustellen oder nach draußen verlagern, und bitte, dem Thema Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Danke schön.

Frau Schenk, jetzt haben Sie das Wort.

(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Das ist jetzt der neue Umgang miteinander, gewaltfrei!)

Frau Große-Röthig – einmal tief durchatmen, alle Mann zusammen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielleicht, es hat ja auch die Abgeordnete Heber schon getan, ist es trotzdem hilfreich, auch weil es öffentliches Interesse gab und sich auch der entsprechende Beauftragte dazu geäußert hat, noch mal ein bisschen zu ordnen, wie nun eigentlich die Reihenfolge ist und wer was nachtun kann.

Jetzt kann man, glaube ich, erst mal festhalten, es sind keine Nachverhandlungen möglich. Ich glaube, das war auch der Grund, warum man keine Aussprache vereinbart hat, dass man eben feststellen musste, dass natürlich ein politischer Austausch über die Sachverhalte möglich ist, und da kann man einen Meinungsbildungsprozess betreiben, aber am konkreten Gegenstand kann aus den hier schon dargestellten Gründen nicht nachverhandelt werden. Am 4. Dezember hat der Ministerpräsident a. D. den Staatsvertrag unterzeichnet.

Jetzt möchte ich gern noch mal deutlich machen, was eigentlich wäre, weil das könnte man sich ja durchaus fragen, insofern ist es eben auch keine richtige Abnickveranstaltung, denn Sie haben ja die Option, das ist

ja in den Willensbekundungen der Fraktionen auch deutlich geworden, sich unterschiedlich zu positionieren, nämlich mit Ja, Nein und Enthaltung.

Jetzt möchte ich deswegen vielleicht der Transparenz halber, weil ich das wichtig finde, ob der Bedeutung dieses Staatsvertrags noch mal klar machen, was eigentlich wäre, wenn wir jetzt diesem Zustimmungsgesetz nicht zustimmen würden. Dann wäre es nämlich so, dass wir trotzdem durch die Unterschrift, die der Ministerpräsident a. D., der die Staatsverträge unterschreibt, weil er eben damals den Freistaat Thüringen nach außen vertreten hat und das deswegen logisch ist, dass er das unterschrieben hat, finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind. Diese finanziellen Verpflichtungen würden bis 2028 dann erst entsprechend wirken, denn erst dann wäre eine Kündigung dieses Vertrags möglich. Rein faktisch ist sie möglich. Man muss natürlich entscheiden, ob man das in Kauf nehmen will. Ich werbe ausdrücklich im Namen der Landesregierung dafür, das nicht zu tun. Denn was wäre denn jetzt, wenn wir das tun würden? Dann würden wir auf der einen Seite diesen finanziellen Verpflichtungen nachkommen und auf der anderen Seite – den von der Abgeordneten der Linksfraktion dargestellten Sachverhalt, nämlich um was geht es hier eigentlich, in Sachsen-Anhalt wird eine Behörde der Marktüberwachung für alle gemeinsam errichtet – müssten wir dann hier im Land Thüringen dies selbst umsetzen. Mit anderen Worten, wir würden einerseits bezahlen für einen Staatsvertrag, der schon unterzeichnet wurde und seine Wirkung entfaltet und auf der anderen Seite würden

wir das Bedürfnis, das Regelungsbedürfnis selbst hier bei uns vollziehen müssen. Das wäre aus meiner Sicht völlig sachfremd.

Jetzt kann man ja mal zu der Frage kommen, was überhaupt jetzt noch getan werden kann, um den nachvollziehbaren Bedenken, die Sie hier ja auch teilweise geäußert haben, entgegenzukommen. Da ist es aus meiner Sicht nicht geboten, jetzt von einem Bürokratiemonster zu sprechen, denn wenn man sich mal ehrlich macht, muss man festhalten, dass es diese Behörde der Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen noch gar nicht gibt. Deswegen kann auch noch niemand sagen, wie sie konkret arbeiten wird. Wenn sie dann ihre Arbeit aufgenommen hat, wenn also alle 16 Bundesländer dann in die Wirkmächtigkeit kommen, dann besteht aus meiner Sicht natürlich noch mal der Moment, wo aufgeworfene Kritikpunkte in der entsprechenden Arbeitsweise thematisiert und berücksichtigt werden können.

In diesem Sinne möchte ich noch mal deutlich machen, dass es aus meiner Sicht eine vollkommen richtige und nachvollziehbare Entscheidung wäre, jetzt hier den beschriebenen Vorgang zu vollziehen, deutlich zu machen, dass wir im Geleitzug der anderen Länder unserer Verantwortung gerecht werden. Und dann in dem Moment, in dem das sinnvoll ist, wenn die Behörde ihre Arbeit aufnimmt, kann man sicherlich – und ich glaube, das ist nicht nur für die Menschen, die von Beeinträchtigungen betroffen sind, sondern für uns alle als Gesellschaft das Ziel, denn das bedeutet nämlich Inklusion, dass man nicht möchte, dass man immer denkt, auch die, die ein – in Anführungszeichen – Problem haben, müssen jetzt hier tätig werden, sondern wir als Gesellschaft sind verpflichtet, diese Barrieren abzubauen, weil wir alle mal diejenigen sein könnten, die von Barrieren betroffen sind und weil wir es eben den Menschen schulden, dass sie als Menschen wahrgenommen werden und nicht als Menschen, die eine Beeinträchtigung haben. Dann können wir uns die Frage stellen, wie den Bedenken Rechnung getragen werden kann,

(Beifall BSW)

da ist dann der richtige Zeitpunkt. Ich bitte Sie deswegen noch mal nachdrücklich um Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall BSW, SPD)

(Ministerin Schenk)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und damit würde ich die Aussprache zu dem Gesetz beenden.

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst bitte ich um Handzeichen, wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion Die Linke und die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf so angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. Herzlichen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Die hatten wir nicht. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen und wir können den Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 6

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/329 - ERSTE BERATUNG

Ich glaube, dass die Begründung gewünscht ist. Richtig? Frau Stark, kommen Sie bitte nach vorn.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen, der ein wichtiges Anliegen aufgreift, nämlich die rechtliche Absicherung des Härtefallfonds des Petitionsausschusses. Bisher ist dieser Fonds lediglich als eine haushaltsrechtliche Position im Landeshaushalt verankert und dient dazu, Menschen in akuten finanziellen Notlagen zu unterstützen, wenn sie sich mit einer Petition an den Thüringer Landtag wenden. Er war in der Vergangenheit bereits eine essenzielle Hilfe für Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in Not geraten sind. Das heißt, der Härtefallfonds hat sich bereits bewährt, doch ein solch wichtiges Instrument braucht auch eine stabile gesetzliche Grundlage. Deshalb schlägt unsere

Fraktion heute mit diesem Gesetzesentwurf eine Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes vor.

Kern der Neuregelung ist die Einführung eines neuen § 17a, der den Härtefallfonds ausdrücklich als gesetzliche Pflichtleistung festschreibt. Doch was bedeutet das konkret? Erstens: Der Fonds wird fest im Gesetz verankert und darf in keinem Haushaltsjahr gestrichen oder ausgesetzt werden. Er soll mit mindestens 100.000 Euro ausgestattet sein, denn damit wird gesetzlich sichergestellt, dass auch in schwierigen finanziellen Zeiten des Landes Hilfen für Härtefälle bereitstehen.

Zweitens: Die Kriterien für die Vergabe von Mitteln werden klar geregelt. Anspruchsberechtigt sind Patentinnen, die sich nachweislich in einer akuten, finanziellen oder sozialen Notlage befinden. Eine einmalige Unterstützung bis zu 10.000 Euro kann hierbei gewährt werden.