Protokoll der Sitzung vom 31.01.2025

Die Details erstrecken sich dann in diesen sechs Zusatzpunkten hinten in diesem Anhang, wo man dann eben sagt: Okay, was ist eine Notlage, was ist unverschuldet, was in dem Moment doch noch recht schwammig und zu unkonkret für die Dinge ist, die wir eigentlich beachten müssen. Dann wird gesagt, dass die Leistung nur einmalig im Jahr beantragt werden kann, Nachweise erbracht werden sollen und – das ist auch schon ein schwieriger Punkt, der jetzt als fünfter Punkt kommt – dass der Landtagspräsident dann die Leistungsbescheide erlassen soll und die Leistungen auch zurückgefordert werden, was zumindest wieder richtig ist.

Gerade diese Erfordernisse, welche ich mit dem Gutachten 14/23, also diesem zweiten Gutachten, aufgezeigt habe, werden nicht hinreichend bedacht. Als Beispiel – ich will es jetzt nur ganz kurz machen, wir haben es schon gehört –: Leistungen können nach dem vorliegenden Gesetzentwurf für unverschuldete akute finanzielle Notlagen eingeräumt werden und zur Glaubhaftmachung können diverse Bescheide, Rechnungen usw. vorgelegt werden. Was steht dazu im Gutachten? Im Gutachten wird bei den Härtefallzahlungen, bei denen es sich im rechtlichen Sinne um Billigkeitsleistungen handelt, angemahnt, dass diese geltendes Recht nicht umgehen dürfen, somit immer genau geprüft werden muss, ob die Notlagen auf einem anderen Weg

umgangen werden können. Eine solch zwingende Prüfung geht aber gerade aus diesem Gesetzentwurf nicht hervor. Das war eben ein Erfordernis.

Ein weiteres, zweites Beispiel – das ist wahrscheinlich auch noch ein bisschen wichtiger – betrifft die angemahnte Trennung zwischen der Legislative und der Exekutive. Im Gutachten wird ganz klar festgestellt – und ich zitiere auch noch einmal –: „Die Bewirtschaftung des Härtefonds stellt materielle Verwaltungstätigkeit dar […], für die im Grundsatz die Exekutive, nicht aber das Parlament zuständig ist […].“ Und weiter: „Die Übertragung der Mittelbewirtschaftung auf das Parlament – insbesondere auf ein parlamentarisches Gremium wie den Petitionsausschuss – widerspricht […] dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG […].“ Diesem Punkt wird in dem neuen Gesetzentwurf nicht Rechnung getragen – sehr schwierig.

Dies sind also nur zwei Punkte. Wir haben noch viele andere Punkte gehört. Wie gesagt, zum Beispiel ist die Übertragung auf den Landtagspräsidenten wirklich eine schwierige Materie. Es zeigt sich, dass wir hier wirklich noch mal intensiv darüber nachdenken müssen, wie wir damit umgehen. Ich denke aber – da sind wir uns wahrscheinlich alle einig –, dass die Fortführung des Härtefallfonds in einer Art weitergeführt werden sollte, sicherlich so einfach wie möglich, aber eben in den rechtlichen Leitplanken, die es braucht, damit das rechtssicher umgesetzt werden kann. Insofern schlage ich auch noch mal – wir haben es schon mal gehört – vor, diesen Gesetzesvorschlag federführend an den Petitionsausschuss zu überweisen und auch an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Justizausschuss, weil wir da gerade auch die Expertise haben, die wir brauchen, weil wir das als Petitionsausschuss nicht leisten können. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BSW, SPD)

Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Jens Thomas von der Linken und danach hätte ich erst mal keine weiteren Redeanmeldungen aus dem Parlament.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir stehen heute vor der wichtigen Aufgabe, über die gesetzlichen Verankerungen des Härtefallfonds des Petitionsausschusses zu beraten. Seit vielen Jahren werden aus diesem Fonds Geldleistungen nach Entscheidungen des Petitionsausschusses und des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gewährt. Allerdings – und das war mehrfach angebracht worden – fehlt bislang eine explizite gesetzliche Grundlage für diesen Fonds.

Wie aus der Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags hervorgeht, entspreche der Härtefallfonds in seiner bisherigen Form nicht den rechtlichen Vorgaben. Es fehle an klaren strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, was langfristig zu Rechtsrisiken bei der Mittelbewirtschaftung führen könne. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir daher seine langfristige Absicherung gewährleisten.

Lassen Sie mich deshalb vor allem auf die soziale und gesellschaftliche Bedeutung dieses Fonds eingehen, denn es geht hier nicht nur um eine technische Anpassung im Petitionsgesetz, sondern um ein klares Zeichen sozialer Verantwortung unseres Parlaments. Der Härtefallfonds des Petitionsausschusses hat sich in der Vergangenheit als ein unverzichtbares Instrument erwiesen. Er bietet schnelle und unbürokratische Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten sind. Dabei richtet er sich gezielt an Menschen, die mit ihren Problemen durch das Raster anderer Sozialleistungen fallen oder deren Hilfeleistungen nicht ausreichen.

(Abg. Tiesler)

So wurden beispielsweise in den vergangenen Jahren über den Fonds anteilig die Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug übernommen, es wurden in Einzelfällen Bestattungskosten getragen, es wurde Unterstützung bei der Begleichung von Energieschulden gewährt oder es wurden medizinische Hilfsmittel mitfinanziert. Der Härtefallfonds hat Menschen in finanziellen und sozialen Notlagen konkret geholfen und dabei wurden die Mittel nicht leichtfertig vergeben. Es gab im Petitionsausschuss immer einen umfassenden Prüf- und Abwägungsprozess. Wir alle wissen, in unserem Sozialsystem gibt es trotz aller Bemühungen Lücken. Menschen geraten in Not, weil sich bürokratische Verfahren verzögern, weil gesetzliche Ansprüche nicht greifen oder weil sie sich in einer außergewöhnlichen Krisensituation befinden, für die es keine standardisierten Hilfsangebote gibt. Und genau in solchen Momenten greift der Härtefallfonds und bietet Hilfe dort, wo sie sonst nicht möglich wäre.

Indem wir den Härtefallfonds gesetzlich absichern, stellen wir sicher, dass diese Unterstützung nicht von politischen Veränderungen oder haushalterischen Unsicherheiten abhängt. Der Fonds wird zu einer festen sozialen Institution, die allen Thüringerinnen und Thüringern offensteht, wenn sie in eine unerwartete Notlage geraten. Das stärkt das Vertrauen der Menschen in unsere politischen Institutionen und zeigt, dass unser Landtag nicht nur Gesetze erlässt, sondern auch konkrete Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.

(Beifall Die Linke)

Der Härtefallfonds ist damit auch ein Zeichen von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die transparente Gestaltung des Fonds. Mit dem neuen § 17a im Petitionsgesetz und dessen Anlage, die darf hier nicht vergessen werden, werden nicht nur die finanzielle Ausstattung des Fonds geregelt, sondern auch klare Kriterien für die Vergabe von Mitteln festgelegt. So verhindern wir Willkür und sorgen für eine gerechte Verteilung. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, um auf individuelle Notlagen schnell reagieren zu können. Und besonders hervorzuheben ist, dass der Fonds ausdrücklich für Menschen gedacht ist, die unverschuldet in Not geraten sind. Hier geht es nicht um die dauerhafte Absicherung, sondern um gezielte, einmalige Hilfen, die eine existenzielle Krise abfedern.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf das Verfahren zur Mittelvergabe aus dem Härtefallfonds eingehen. Es ist ausdrücklich geregelt, dass die Präsidentin oder der Präsident des Landtags den Bescheid über die Auszahlung erlässt, und zwar auf Grundlage des Beschlusses des Petitionsausschusses. Als oberste Landesbehörde hat der Landtag die Befugnis, solche Bescheide zu erlassen. Dabei handelt der Präsident als Organ des Landtags und vertritt ihn, wie es in Artikel 57 der Thüringer Verfassung festgelegt ist. Und nun mag sich die Frage stellen, ob der Landtag überhaupt berechtigt ist, solche Zahlungen vorzunehmen. Die Antwort ist unsererseits eindeutig: Ja, er ist es.

(Beifall Die Linke)

Genauso wie der Landtag in seiner Funktion amtliche Beglaubigungen vornehmen kann, wie jede andere Behörde auch. So darf er auch im Rahmen eines gesetzlichen, geregelten Verfahrens finanzielle Mittel aus seinem eigenen Haushaltsplan bereitstellen, um Menschen in Notlagen zu helfen. Besonders wichtig ist hierbei die Transparenz. Es geht um Steuergelder, und gerade deshalb braucht es ein klar strukturiertes und nachvollziehbares Verfahren. Die Betroffenen haben zudem die Möglichkeit, eine ablehnende Entscheidung überprüfen zu lassen.

Ein weiterer zentraler Punkt: Die Details zur Mittelvergabe sind nicht einfach nur in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, sondern auf gesetzlicher Ebene verankert. Die Anlage zum Gesetz, die in Artikel 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist, ist laut § 17a ein fester Bestandteil des Petitionsgesetzes. Damit ist

sichergestellt, dass sämtliche Verfahrensregelungen auf einer klaren rechtlichen Grundlage stehen und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot vollumfänglich erfüllt wird.

(Beifall Die Linke)

Kurz gesagt: Das Verfahren ist transparent, rechtssicher und ermöglicht gezielte Unterstützung für Menschen in besonderen Härtefällen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die gesetzliche Absicherung des Härtefallfonds ist ein klares Signal. Thüringen steht für soziale Verantwortung, für Menschlichkeit und für den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Ich bedanke mich für die Signale, vor allem aus den Regierungsfraktionen, den Härtefallfonds erhalten zu wollen, und ich lade Sie daher ein, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen und sowohl an den Petitions- als auch an den Justizausschuss zu überweisen, gern auch an den Haushaltsund Finanzausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Härtefallfonds dauerhaft erhalten bleibt und weiterhin Menschen in Not hilft. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Die Linke)

Herzlichen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus dem Rund. Ich gucke noch zur Ministerbank. Gibt es hier noch Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit können wir dann auch die Aussprache schließen und kommen zur Abstimmung. Ich habe jetzt vernommen, dass es Überweisungsanträge an einzelne Ausschüsse mit dem Vorschlag der Federführung des Petitionsausschusses gibt. Zunächst würde ich erst mal über die einzelnen Ausschüsse abstimmen lassen. Ich habe den Petitionsausschuss, Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz und HuFA gehört. Gab es noch mehr? Nein? Okay. Dann machen wir die Abstimmung einfach in der Reihenfolge.

Wer mit der Überweisung an den Petitionsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Stimmen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall.

Wer mit der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier sehe ich Hände aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz bestätigt.

Wer mit der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier sehe ich die Hände aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch das bestätigt.

Ich würde jetzt über die Federführung abstimmen wollen. Die Federführung sollte, so habe ich das von mehreren Rednern vernommen, beim Petitionsausschuss liegen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich auch noch mal um das Handzeichen. Auch hier sehe ich die Hände aus allen Fraktionen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht. Damit ist auch die Federführung des Petitionsausschusses bestätigt. Damit können wir für heute die Beratung schließen.

In Anbetracht dessen, dass es noch nicht 13.00 Uhr ist, möchte ich entgegen unserer Vereinbarung aus dem Ältestenrat, den TOP 7 nicht aufrufen, da einige Mitglieder des Parlaments heute zur Beerdigung von Volker Sklenar gehen möchten. Deswegen würde ich jetzt die Sitzung für die Mittagspause unterbrechen. Diese würde dann 10 Minuten nach 13.00 Uhr enden. Danach beginnt die Fragestunde. Ich bitte zu beachten, dass

(Abg. Thomas)

es wahrscheinlich nicht volle zwei Stunden werden. Bitte beachten Sie das auch bei Ihren Zeitplänen. Also, halbe Stunde Mittagspause, dann die Fragestunde, wobei es nicht zwei volle Stunden sein werden. Dann bis nachher.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie starten alle gestärkt aus der Mittagspause. Vielleicht füllen sich gleich auch noch die Reihen. Wir haben einige spannende Fragen nun im TOP 27

Fragestunde

vor uns. Ich gebe als Hinweis, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen und dass auch aus der Mitte des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden dürfen. In der Sitzung nicht beantwortete Mündliche Anfragen und Zusatzfragen sind von der Landesregierung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Ich rufe Frage Nummer 1 von Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann in der Drucksache 8/305 auf. Für die Landesregierung, habe ich verstanden, wird Staatssekretär Dr. Knoblich die Beantwortung übernehmen. Bitte.

Vielen Dank.

Fragen zur Handlung der Landesregierung auf Bundesratsebene auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses zur Aussetzung der Erhöhung der CO2-Bepreisung im Jahr 2025

In der 5. Plenarsitzung des Landtags am 13. Dezember 2024 wurde der Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/135 aufgerufen, der die Aussetzung der CO2-Bepreisung für das Jahr 2025 durch eine

entsprechende Initiative der Landesregierung auf Bundesratsebene fordert. Der Antrag in Drucksache 8/135

fordert darüber hinaus auch die weitergehende Abschaffung der Bepreisung. Zu diesem Antrag wurde in Drucksache 8/210 ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD eingereicht, der ebenfalls die Aussetzung der CO2-Bepreisung für das Jahr 2025 und die Bitte an die Landesregierung zur

Handlung auf Bundesratsebene formuliert. Der Alternativantrag in Drucksache 8/210 wurde angenommen, der Antrag in Drucksache 8/135 abgelehnt. Die auf den Beschluss folgende Sitzung des Bundesrats, die 1050. Sitzung, fand am 20. Dezember 2024 statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung eine Initiative auf Bundesratsebene für die 1050. Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember 2024 eingereicht bzw. eine entsprechende Beantragung auf Grundlage des Beschlusses in Drucksache 8/210 durchgeführt?

2. Wenn die Landesregierung keine entsprechende Initiative auf Bundesratsebene für diese Sitzung eingereicht oder eine Beantragung durchgeführt hat, warum nicht?

3. Sofern die Landesregierung eine solche Initiative für eine folgende Sitzung des Bundesrats im Jahr 2025 plant, für welche Sitzung?

(Vizepräsidentin Dr. Urban)

4. Sofern die Landesregierung eine solche Initiative für noch folgende Sitzungen des Bundesrats im Jahr 2025 nicht vorsieht, warum nicht?

Für die Beantwortung, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: