Protokoll der Sitzung vom 31.01.2025

4. Bestanden laufende oder frühere persönliche, berufliche oder parteipolitische Beziehungen zwischen

einem Regierungsmitglied und den jeweils ernannten Staatssekretären und wenn ja, welchen Einfluss hatten diese Beziehungen auf die getroffenen Auswahlentscheidungen?

Herr König, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Maurer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für alle Stellen lagen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vor. Im Zeitpunkt der Regierungsübernahme durch die Koalition aus CDU, BSW und SPD stand bei Kapitel 06 01 – das ist das TFM – eine Planstelle B9 zur Verfügung. Mit Kabinettbeschluss vom 19. Januar 2025, der hier zugegangenen Kabinettvorlage ebenfalls vom 19. Januar 2025 und gemäß § 50 ThürLHO wurde eine Planstelle der Besoldungsgruppe B9 aus dem Kapitel 10 01 in das Kapitel 06 01 umgesetzt. Die zusätzlichen Ausgaben dafür sind im Rahmen der Gesamtdeckung der Einzelpläne auszugleichen.

(Vizepräsidentin Güngör)

Zu Frage 2: Der Freistaat Thüringen steht in diesem und in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen, Einnahmen und Ausgaben grundgesetzkonform in Deckung zu bringen. Hierzu soll unter anderem unter Federführung des TFM eine Haushaltsstrukturkommission arbeiten, die im Regierungsvertrag verankert ist. Die Haushaltsstrukturkommission wird sich mit der Modernisierung der landesrechtlichen Umsetzung der Vorgaben der Schuldenbremse in Thüringen beschäftigen. Hierfür sind umfangreiche Vorarbeiten und Koordinierungen des zuständigen Staatssekretärs im Finanzministerium nötig. Zudem sind die Grundlagen für eine Priorisierung und Konsolidierung auf der Ausgabenseite zu erarbeiten. Die Entwicklung der bisher kaum und bisher gar nicht genutzten schuldenbremsenkonformen Finanzierungsmodelle, die Einführung von modernen Konjunkturbereinigungsverfahren sowie die Aufgabenüberführung der kommunalen Finanzen in das TFM ergeben im politischen Bereich der Staatssekretäre ein deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen, welches es notwendig macht, einen zweiten Staatssekretär einzusetzen. Dies wird auch vor dem Hintergrund der Koordinierung der Finanzministerin als erste stellvertretende Ministerpräsidentin, der Stärkung der Finanzverwaltung von der Steuergerechtigkeit sowie der damit zusammenhängenden Einnahmesicherung als weitere Aufgabe nötig.

Zu Frage 3: Bei der Auswahl aller neu ernannten Staatssekretäre wurde anhand eines fachlich begründeten Anforderungsprofils für die Tätigkeit einer Bestenauslese durchgeführt und so, wie es der Thüringer Rechnungshof sowie der Untersuchungsausschuss 7/4 gefordert haben, entsprechend dokumentiert. Zusätzlich ist bei allen Staatssekretären die erforderliche Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Landesregierung gegeben. Beides wird durch die Vorlage des Personalvorschlags durch den zuständigen Minister bzw. durch die zuständige Ministerin sowie durch die Zustimmung der Landesregierung zum jeweiligen Personalvorschlag zum Ausdruck gebracht.

Zu Frage 4: Es bestanden nur in einigen Fällen Beziehung zu ernannten Staatssekretären, die jedoch keinerlei Einfluss auf die Auswahlentscheidung hatten. Diese beruhte ausschließlich auf den Betrieb der Bestenauslese.

Ich erkenne keine Rückfrage der Fragestellerin. Ich erkenne eine Rückfrage von Frau Große-Röthig. Bitte schön.

Welche weiteren Umstrukturierungen rechtfertigen Ihrer Meinung nach neue Staatssekretärsstellen bzw. wo werden dann Einsparungen in anderen Häusern vorgenommen? Ich frage weiter: Da sich der Kommunale Finanzausgleich nunmehr als weitere Aufgabe im Finanzministerium befindet, bedarf es dann einer Einsparung im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung?

Zur ersten Frage: Die Spekulationen verbieten sich jetzt hier, denn das setzt zunächst eine Kabinettsentscheidung voraus, der ich nicht vorweggreifen möchte. Und zu zweiten Frage: Es ist im Innenministerium auch immer noch eine zweite Stelle der Besoldungsgruppe B9 vorhanden. Deswegen besteht da jetzt auch kein Einsparungsbedarf. Das ist auch faktisch nicht möglich, weil die Stelle ja entsprechend ausgebracht ist.

(Staatssekretär König)

Ich danke Ihnen für die Beantwortung. Dann dürfen Sie sich gern setzen. Ich rufe auf Frage 6, eine der Abgeordneten Güngör in der Drucksache 8/369. Da eine Ablösung gerade nicht möglich ist, bedanke ich mich bei Frau Mitteldorf für die Fragestellung und die Landesregierung wird seitens der Staatskanzlei antworten. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin Güngör.

Berücksichtigung von Gleichstellung und Diskriminierungsverbot bei der Besetzung von Staatssekretärsposten

Die Landesregierung hat bis zum Tag der Fragestellung bislang zehn Staatssekretäre ernannt. Hierbei ist augenfällig, dass es sich ausnahmslos um Männer ohne Migrationshintergrund handelt. In Thüringen ist die öffentliche Verwaltung über das Thüringer Gleichstellungsgesetz und mittelbar über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes gehalten, einer Benachteiligung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entgegenzuwirken. Insbesondere verpflichtet das Thüringer Gleichstellungsgesetz zudem dazu, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Bewerbungen lagen für die bislang besetzten Staatssekretärsposten vor (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem zu besetzenden Posten, Geschlecht und, soweit bekannt, weiteren Merkmalen nach § 1 AGG)?

2. Soweit es mehrere Bewerberinnen und Bewerber gab, welche Gründe gaben jeweils letztlich den Ausschlag gegenüber Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die aufgrund anderer Merkmale dem Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unterfallen (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem zu besetzenden Posten)?

3. Soweit es keine weiteren Bewerberinnen und Bewerber gab, welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Zuge des Besetzungsverfahrens ergriffen, um ihrem gesetzlichen Auftrag der Förderung von Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß § 2 Thüringer Gleichstellungsgesetz zu genügen?

4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zukünftig zu ergreifen, um der offensichtlichen Unterrepräsentanz von Frauen auf Staatssekretärsebene abzuhelfen?

(Beifall Die Linke)

Herr Staatssekretär König, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Stellen der Staatssekretäre wurden nicht ausgeschrieben, da diese grundsätzlich nicht der Ausschreibungspflicht unterliegen. Bewerbungen auf Ausschreibungen liegen somit nicht vor.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ach!)

Es lag jedoch eine Initiativbewerbung einer weiblichen Person für die zu besetzenden Staatssekretärspositionen vor. Diese Initiativbewerbung erfolgte auf alle ab dem 19. Dezember 2024 zu besetzenden Staatssekretärspositionen. Das betrifft insbesondere – weil Sie konkret fragten – zwei Staatssekretärspositionen im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum, zwei Staatssekretärspositionen im Finanzministerium,

eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und eine Staatssekretärsposition in der Staatskanzlei.

Zu Frage 2: Ausschlaggebend für die Entscheidung zu der genannten Initiativbewerbung war bzw. ist das Fehlen der erforderlichen Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ach!)

Zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, gab es eine weitere Bewerberin, deswegen erübrigt sich die Antwort auf Frage 3.

(Heiterkeit Die Linke)

Zu Frage 4: Das Gleichstellungsgesetz verfolgt das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Zur weiteren Durchsetzung dieses Ziels hat die Landesregierung am 30. Januar 2025 eine Frau zur Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ernannt.

Eine Rückfrage der Abgeordneten Mitteldorf.

Vielen Dank. Eine Frau, juhu. Sie haben jetzt natürlich gerade noch mal ausgeführt, dass es ja keine Bewerbung gab, und deshalb die Fragen nicht beantwortet – verstehe ich. Dann frage ich mal andersrum: Gab es seitens der Ministerinnen und Minister mehrere Personen, die für Staatssekretärspositionen zur Verfügung gestanden haben oder in Betracht kämen, sagen wir es mal so, die andere Merkmale als männlich, cis, weiß bedeutet hätten.

Herr Staatssekretär König, bitte.

Im Vorfeld der Ernennung der Staatssekretäre gibt es quasi eine Dokumentation auch des Auswahlverfahrens. Im Rahmen dieser Dokumentation, die durch die entsprechenden vorschlagsberechtigten Ministerinnen und Minister vorgenommen wurden, wurden uns auch Auswahlentscheidungsprozesse mitgeteilt. Über die

(Staatssekretär König)

Inhalte dieser Auswahlprozesse kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen hier an diesem Pult nichts sagen.

Danke schön. Eine weitere Rückfrage der Abgeordneten König-Preuss, bitte.

Genau. Herzlichen Dank für die bisherigen Antworten. Mich würde interessieren, ob die Landesregierung die aktuelle Geschlechtsverteilung von eins zu zwölf bei den Staatssekretären für ausreichend erachtet.

Herr Staatssekretär, bitte.

Wir haben quasi als Landesregierung die Kritik wahrgenommen, die im öffentlichen Raum zu dem Thema kursierte, und haben auch entsprechend gehandelt und am 30. Januar eine Staatssekretärin berufen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wegen uns?!)

Nicht wegen Ihnen persönlich.

Die Möglichkeit, zwei Rückfragen aus dem Rund des Hauses zu stellen, sind damit erschöpft.

(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Ich habe doch auch eine Frage gestellt!)

Gut. Ich wurde informiert, Frau Große-Röthig kann Ihre Frage noch stellen. Mein Fehler. Bitte schön.

(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Wieso?)

Weil Frau Mitteldorf die Frage in meinem Namen gestellt hat.