Protokoll der Sitzung vom 31.01.2025

Weil Frau Mitteldorf die Frage in meinem Namen gestellt hat.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das haben Sie aber gesagt!)

Ich habe gerade von der Verwaltung den Hinweis bekommen, dass es so korrekt ist. Das bleibt für Sie nicht zu kommentieren. Frau Große-Röthig, bitte.

(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Schon klar!)

Ich zitiere: Für uns ist außerdem relevant, ob es überhaupt einen Auswahlprozess gab oder ob sich die Besetzungsbemühungen am Ende immer nur um eine Person und deren Versorgung drehten. – Das war der Kollege Bühl am 25.11.2023. Wie bewerten Sie diese Aussage vor dem Hintergrund der Beantwortung von Frage 2?

(Staatssekretär König)

Ich hatte ja schon gesagt, dass wir unsere Auswahlprozesse streng nach dem Prinzip der Bestenauslese durchführen und dass es im Fall der Initiativbewerbung, die ich Ihnen vorgestellt hatte, an politischen Übereinstimmungen zur Landesregierung fehlte und deswegen diese Initiativbewerbung einer weiblichen Person nicht berücksichtigt werden konnte. Sie kennen ja die ganze Diskussion aus der letzten Legislatur im Untersuchungsausschuss 7/4 und wissen,

(Unruhe Die Linke)

dass eigene Leistung und Befähigung quasi auf der einen Seite stehen und eingehalten werden und auch dokumentiert sind, aber gleichzeitig natürlich auch das politische Vertrauensverhältnis vorliegen muss. So bewertet kann man das als Bewertung der Situation nehmen.

Danke für die Beantwortung. Ich rufe Herrn Abgeordneten Schaft mit der Drucksache 8/370 auf. Für die Landesregierung wird dann wieder die Staatskanzlei antworten. Herr Schaft, bitte.

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin.

Auswahlverfahren bei der Besetzung von Staatssekretärsposten durch die Landesregierung in Thüringen

Im Zuge der Regierungsübernahme durch die Koalition aus CDU, BSW und SPD ab dem 12. Dezember 2024 wurden durch die neue Landesregierung auch neue Staatssekretäre ernannt. Im Hinblick auf den Prüfbericht des Rechnungshofs vom 13. März 2023 und dessen Bewertung durch die Fraktion der CDU in der 7. Wahlperiode ergeben sich zum Auswahlverfahren Fragen an die Landesregierung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lief die Auswahl und Entscheidungsfindung im Einzelnen ab, das heißt, wer hat die Auswahl im Einzelfall und auf welcher Grundlage getroffen, wer war an der Auswahl in welcher Form beteiligt und wer hat unter Abstimmung mit welchen Stellen innerhalb der Landesregierung die Ernennungen bzw. Einstellungen im Einzelfall konkret vorgenommen?

2. Wie erfolgte dabei jeweils die entsprechend notwendige Dokumentation in den Personal- und Sachvorgängen?

3. Welche Rechtsgrundlagen wurden der jeweiligen Auswahlentscheidung zugrunde gelegt (bitte unter Angabe, welcher Stellenwert dabei insbesondere dem Grundsatz der Bestenauslese, dem Vorliegen der Laufbahnbefähigungen sowie der Zulässigkeit der Einstellung im höheren Dienst eingeräumt wurde)?

4. Welche Stellen innerhalb der Landesregierung haben das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen geprüft, was wie, wann, von wem und in welchem Umfang im Einzelnen dokumentiert wurde?

Herr König, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. – Jetzt muss ich kurz was trinken, denn das sind acht Seiten Text, aber Schriftgröße 16, also keine Angst.

Zu Frage 1: Die Auswahl der Personen zur Besetzung der Staatssekretärspositionen erfolgte durch die Ministerinnen und Minister. Über die Festlegung zu den Anforderungen an die konkrete Tätigkeit des Staatssekretärs im Ressort sowie zur vorgenommenen Bestenauslese haben die Ministerinnen und Minister die Staatskanzlei informiert. Dazu hatte ich vorhin schon kurz berichtet. Handelte es sich um eine Neueinstellung, wurden die Vorschläge insbesondere daraufhin überprüft, ob die erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere ob die laufbahnrechtlichen Anforderungen erfüllt wurden. Handelte es sich um Personen, die bereits in einem Dienstverhältnis zum Freistaat standen, wurde das Vorliegen der Beförderungsvoraussetzungen geprüft. Die Vorgänge wurden sodann mit dem Innenministerium, dem vorschlagenden Ressort sowie dem Finanzministerium fachlich abgestimmt. Nach dem Durchlaufen dieses Abstimmungsverfahrens und dem Vorliegen der Zustimmungen wurde der Vorgang dem Kabinett zur Entscheidung über eine eventuell erforderliche Ausnahme nach dem Laufbahngesetz sowie zur Beschlussfassung insgesamt zugeleitet. Nach der Beschlussfassung des Kabinetts erfolgte die Ernennung durch den Ministerpräsidenten.

Zu Frage 2: Die Dokumentation erfolgte durch die Zusendung der entsprechenden Erklärungen der Ministerinnen und Minister an die Staatskanzlei und Hinzufügung der Dokumente zu den Akten bzw. durch Vornahme der entsprechenden Prüfungshandlungen in der Staatskanzlei und Dokumentation der Ergebnisse in den erforderlichen Vorlagen, die sich dann in den Akten befinden.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs sowie den Äußerungen im Rahmen des Untersuchungsausschusses 7/4 an den erforderlichen Stellen auf die Kritikpunkte von damals reagiert. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Einstellung von Staatssekretären sind wie folgt zu benennen: Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter der Beachtung des Prinzips der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, § 9 Beamtenstatusgesetz, § 2 Thüringer Laufbahn

gesetz und wurden von den zuständigen Stellen dokumentiert. Insbesondere bei den Neueinstellungen in den Landesdienst – auf die in der Frage hier abgestellt wird – wurde die Laufbahnbefähigung nach Maßgabe der §§ 10 und 11 des Thüringer Laufbahngesetzes eingehend geprüft. Lag eine Laufbahnbefähigung nach den §§ 18 und 23 des Thüringer Laufbahngesetzes nicht vor, erfolgte eine Prüfung vor dem Kabinettausschuss, ob trotz der fehlenden beruflichen Abschlüsse oder darauf aufbauenden Tätigkeiten aufgrund der bisherigen Lebens- und Berufserfahrung eine Laufbahnbefähigung festgestellt werden konnte. Da kann man auf die erste Anfrage verweisen. Zudem wurde die Zulässigkeit der Einstellungen in ein Staatssekretärsamt anhand der Vorgaben des § 28 Abs. 1 bis 4 des Thüringer Laufbahngesetzes in Ansehung des Einzelfalls geprüft. Sofern insbesondere beim sogenannten fiktiven Werdegang die zeitlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmemöglichkeit von den Vorgaben des Laufbahngesetzes vorlagen, also Einstellungen in einem höheren Amt als dem Eingangsamt, wurde der Vorgang dem Kabinett zur Entscheidung über diese Zustimmung zugeleitet. Lag zwar eine Laufbahnbefähigung vor, aber waren die Voraussetzungen für eine Zustimmung des Kabinetts zu einer laufbahnrechtlich erforderlichen Ausnahme nicht gegeben, zum Beispiel weil keine ausreichenden Zeiten einer beruflichen Tätigkeit auf der geforderten Ebene vorlagen, wurde eine Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis geprüft und dem Kabinett nach Abstimmung mit dem Finanzministerium vorgeschlagen.

Zu Frage 4: Bereits im Vorfeld gab es enge fachliche Abstimmungen zum konkreten Verständnis der beamtenrechtlichen Normen, die bei der Einstellung von Staatssekretären anzuwenden sind, zwischen dem für das Beamtenrecht zuständigen Ministerium sowie dem für Beschäftigungsverhältnisse und Fragen des Haushalts zuständigen Finanzministerium sowie der Staatskanzlei als personalführender Stelle. Das konkrete Vorliegen der jeweiligen Einstellungs- oder Ernennungsvoraussetzungen sowie das Vorhandensein der notwendigen Erklärungen und allgemeinen Nachweise sowie eventueller Erklärungen Dritter wurden durch die Staatskanzlei geprüft.

Zum erfolgten weiteren Abstimmungsverfahren verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1. Im Rahmen des abschließenden Zeichnungsverfahrens in der Staatskanzlei wurden die intern bestehenden Berichtsund Zeichnungsregeln beachtet. Die Prüfungsgegenstände wurden in der Staatskanzlei sowie den beteiligten Ressorts jeweils in der üblichen Weise dokumentiert.

Es gibt Nachfragen des Fragestellers. Bitte schön.

Zwei Nachfragen zu den Ausführungen zu Frage 3. Da hatten Sie einmal gesagt, es wurde geprüft, ob Einstellungen in einem Beschäftigungsverhältnis stattfinden können, und das Zweite, in wie vielen Fällen die Laufbahnbefähigung nach §§ 18 und 23 nicht vorlag. Können Sie das für die beiden Fälle jeweils in Zahlen beziffern, wie viele Fälle das waren?

Also konkrete Fälle würde ich jetzt hier nicht nennen wollen, wie auch vorhin schon gesagt, wegen Datenschutzverhältnis, weil wir quasi individualisierbare Antworten geben müssten und individualisierbare Antworten mit dem Datenschutzpersönlichkeitsrecht des Einzelnen nicht vereinbar wären.

Ich sehe eine Rückfrage der Abgeordneten Heber und dann eine der Abgeordneten Große-Röthig. Bitte schön.

Im Untersuchungsausschuss zur Staatssekretärsaffäre wurde ja auch deutlich, dass es im Rahmen der Abstimmung oder der Einstellung Vorbehalte aus anderen Häusern gab. Ich frage die Landesregierung: Gab es auch hier aus anderen Häusern Vorbehalte gegen die Einstellung und wie ist damit umgegangen worden?

Herr König, bitte.

In diesem Fall gab es keine Vorbehalte der anderen Ressorts, weder des Innenministeriums noch des Finanzministeriums.

(Staatssekretär König)

Danke schön. Frau Große-Röthig, bitte.

Ich frage die Landesregierung unter Bezugnahme auf die bisherigen Antworten, ob es richtig ist oder ob sie der Aussage zustimmt, dass die Bestenauslese in diesem Fall die Bestenauslese aus einem Bewerber war.

Ich hatte es vorhin schon mal kurz angedeutet, es gab gewisse Auswahlentscheidungsprozesse im Vorfeld der Auswahl. Die wurden uns von den Ministerinnen und Ministern, die vorschlagsberechtigt waren, zugeleitet. Sie können davon ausgehen, dass die Anforderungen der Bestenauslese in diesen Auswahlverfahren berücksichtigt worden sind.

Danke schön. Ich rufe Frage 8 auf, eine der Abgeordneten Müller in der Drucksache 8/376. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten. Herr Minister Schütz, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Stand und Entwicklung der Bauarbeiten am JVA-Neubau in Zwickau-Marienthal

Bei der Bautätigkeit und dem Zeitplan auf der Baustelle des Neubaus für die Zweiländer-Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal gibt es weiterhin Verzögerungen. Diesbezüglich ist aus der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert mit dem Titel „Zu weiteren Verzögerungen bei der Fertigstellung der JVA Zwickau-Marienthal und zu möglichen Auswirkungen auf die JVA Hohenleuben“ in Drucksache 8/89 in der Plenarsitzung des Landtags am 14. November 2024 zu entnehmen, dass spätestens im Rahmen der 22. Sitzung der Baukommission am 18. Dezember 2024 aktuelle Informationen durch den neuen Generalplaner gegeben werden sollten. In der Antwort auf Frage 1 heißt es, dass der Themenschwerpunkt die Darstellung des aktuellen Stands der Einarbeitungsphase des neuen Generalplaners sein werde. Es werde eine umfassende Information zum Projektstand sowie zu den nächsten Schritten einschließlich neuer Festlegung der Terminplanung, zur Kostenentwicklung und zum Fertigstellungstermin erwartet. In einem Beitrag vom 7. November 2024 der Online-Fachpublikation „Baumagazin“ ist zu lesen, dass sich der im Jahr 2023 gekündigte Generalplaner gegen Vorwürfe der Schlechtleistung und Zeitverzögerung auf der Baustelle wehrt und dabei auch auf die Altlastenbelastung des Baugeländes verweist. Gegen den früheren Generalplaner soll nun ein Gerichtsverfahren im Gange sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Informationen hat der neue Generalplaner in der Sitzung der Baukommission am 18. Dezember 2024 bzw. in vorausgehenden Sitzungen anderer verantwortlicher Gremien oder auf anderem Wege hinsichtlich des Arbeitsstands bzw. der Mängelsituation auf der Baustelle der neuen JVA Zwickau-Marienthal und deren Fertigstellung, insbesondere mit Blick auf noch notwendige bauliche bzw. technische Schritte, den Zeitplan und den prognostizierten Kostenaufwand, gegeben?

2. Welche gerichtlichen bzw. vor- oder außergerichtlichen Schritte unter Anwendung welcher Verfahrensanträge unternimmt der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Freistaat Thüringen bzw. im Interesse des Freistaats Thüringen gegen den früheren, nun gekündigten, Generalplaner der JVA Zwickau-Marienthal, die welches Ziel unter welchem Kostenrisiko verfolgen?

3. Inwiefern kann trotz der weiteren Bauverzögerungen beim JVA-Neubau in den Thüringer Justizvollzugsanstalten das Recht der Gefangenen auf Einzelfallunterbringung in den Hafträumen in der Praxis umfassend verwirklicht werden?

4. In welcher Art und Weise will die Landesregierung zeitnah bzw. längerfristig mit den Problemen bei der Schaffung notwendiger Einzelhaftplätze für Thüringen umgehen und dabei den Landtag und seine Fachausschüsse in die weitere Themenbearbeitung des Projekts JVA-Neubau, gegebenenfalls auch in der Funktion als Gesetzgeber, einbeziehen?

Herr Staatssekretär Dr. Knoblich, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In der Sitzung am 18. Dezember 2024 wurde die Baukommission über die Bestandsaufnahme nach Unterbrechung der Maßnahme zum Neubau der Gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau und den Stand der Einarbeitungsphase des neuen Generalplaners durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement informiert. Nach der erforderlichen Kündigung des bisherigen Generalplaners im Oktober 2023 hat der Staatsbetrieb nach Durchführung des obligatorischen Ausschreibungsverfahrens einen neuen Generalplaner mit der Fortführung des Projekts beauftragt. Den Zuschlag erhielt die S&P Sahlmann Planungsgesellschaft für Bauwesen mbH Leipzig. Zwischenzeitlich wurde die Baustelle planmäßig gesichert und auch beheizt, um Schäden am Bestand zu vermeiden. Über die Baustellensicherung hinaus erfolgen

zunächst keine Baumaßnahmen.

Der neue Generalplaner hat die vergangenen Wochen und Monate genutzt, um sich vor Ort ein umfassendes Bild zu verschaffen. Konzeptionelle Unterlagen hat der Generalplaner inzwischen vereinbarungsgemäß zum Jahresende vorgelegt. Die umfänglichen Unterlagen des Generalplaners beleuchten verschiedene Szenarien zum weiteren Fortgang des Neubaus der JVA Zwickau-Marienthal. Die Ausführungen des Generalplaners sowie mögliche Szenarien müssen jedoch im Hinblick auf Zeit und Wirtschaftlichkeit näher beleuchtet und abgewogen werden. Gegenwärtig erfolgen eine baufachliche Prüfung und Bewertung dieser Szenarien. Konkrete Aussagen zum weiteren Fortgang der Baumaßnahmen sowie zu einem aktualisierten Zeitplan und den Baukosten können erst getroffen werden, wenn diese Bewertung abgeschlossen ist. Dies wird gegen Ende des I. Quartals 2025 der Fall sein.