Protokoll der Sitzung vom 31.01.2025

Gerade auch die Beschäftigung, was in Bezug auf Patienten besser gemacht werden kann, hilft auch bei der Vorbereitung auf gegebenenfalls künftige Pandemien – obwohl es natürlich mein Wunsch ist, dass uns Pandemien nicht wieder ereilen.

Ein weiterer Schwerpunkt könnte die Fokussierung auf Familien sein, denn Familien bilden eine ganz wichtige Säule, weil eben auch Familien in Pandemien nicht nur vieles abfangen können, sondern – und wir haben es auch gehört – abfangen müssen. Gerade hier eine Stärkung zu eruieren, kann ein ganz wesentlicher Baustein sein mit künftigen Pandemien, gegebenenfalls künftigen Pandemien besser zurechtzukommen und diese auch zu überstehen. Hier gehört ein ganz klarer Blick auf die unterschiedlichsten Gefahren dazu, die aus eben den Familien auch erwachsen können.

Letztendlich kann eine Enquetekommission – und das soll der Schluss, das Fazit sein – das Bild und die Erkenntnisse und die zu ziehenden Lehren natürlich auch komplettieren.

(Beifall Die Linke)

Deshalb ist nicht ausgeschlossen – und da halten wir uns natürlich auch an unserem Wort der letzten Legislaturperiode fest und auch daran gebunden –, dass eine Enquetekommission durchaus ihren Sinn haben kann, je nachdem, wie man sich mit dieser Enquetekommission auseinandersetzt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle beantragen, den Antrag nicht in den Justizausschuss zu überweisen, sondern eher in den Sozialausschuss, weil ich denke, dort ist er besser aufgehoben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BSW)

Ebenso herzlichen Dank an den Abgeordneten Schard für diesen neuen Wunsch der Überweisung. Ich sehe eine Wortmeldung des Abgeordneten Wogawa.

Ich wollte doch noch mal auf Ihren Redebeitrag reagieren. Frau Kollegin Güngör, Sie haben auf Brandenburg hingewiesen und auf die Tatsache, dass die dortige BSW-Fraktion einer Enquetekommission zugestimmt hat, und uns den Rat gegeben, uns mit den Kollegen dort doch vielleicht mal abzusprechen oder zu verständigen. Das machen wir regelmäßig sogar. Es ist richtig, dass die BSW-Fraktion dort einer Enquetekommission zugestimmt hat. Hintergrund ist, dass Brandenburg bereits einen Coronauntersuchungsausschuss hatte. Der ist bereits 2020 eingesetzt worden in der vorigen Legislaturperiode. Die machen genau das, was wir hier eigentlich auch vorgeschlagen hatten, erst einen Untersuchungsausschuss, dann Enquetekommission. Insoweit können Sie sich sicher sein, wir tauschen uns aus. Uns wäre es lieber, wir würden

auch so vorgehen. Im Prinzip hat Ihr Hinweis Ihre Argumentation nicht gestärkt, sondern eher konterkariert. Danke schön.

(Beifall CDU, BSW)

Dann habe ich noch eine Wortmeldung bzw. ein Zeichen von Frau Abgeordneter Mitteldorf gesehen.

(Abg. Schard)

Ja, vielen Dank. Ich wollte nur für das Protokoll den Antrag auf Überweisung an den Justizausschuss formal zurückziehen und mich dem Antrag auf Überweisung an den Sozialausschuss anschließen.

Vielen Dank für diese Korrektur, die ich hiermit zur Kenntnis nehme. Damit stellen wir also fest, dass der Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überwiesen werden soll. Dann würde ich das gern abstimmen und bitte daher um Ihr Handzeichen für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Wenn Sie dafür sind, dann heben Sie bitte jetzt die Hand. Ich sehe die Zeichen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gegenstimmen? Da sehe ich die Fraktion der AfD. Enthaltungen? Sind demzufolge nicht der Fall. Damit wird der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überwiesen. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 9 c schließen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/322 - ERSTE BERATUNG

Ist eine Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und habe als Erste Frau Nadine Hoffmann von der AfD auf der Rednerliste.

(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ich übernehme!)

Abgeordneter Dr. Jens Dietrich wird die Rednerliste eröffnen.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, erst mal wünsche ich meiner Kollegin Nadine Hoffmann eine gute Besserung und dass sie ihre Stimme bald wiedergewinnt.

Wir befassen uns heute mit einer Änderung der Bauordnung in Bezug auf die Windenergie- und Windindustrieanlagen. Wenn das Landesentwicklungsprogramm für Thüringen als Ziel für 2032 formuliert, dass auf mehr als 2 Prozent der Landesfläche Windindustrieanlagen stehen sollen, dann sind das nicht allein nur 35.600 Hektar, die nicht einer vernunftorientierten Energiegewinnung geopfert werden, es stellt sich auch die Frage, wie mit neuen und später stillgelegten Anlagen, die aus der Förderung laufen und deren Nutzung dauerhaft aufgegeben wird, rechtssicher umzugehen ist, sprich: Wie groß ist der Rückbauumfang und wie wird insbesondere mit den mehreren Tausend Tonnen schweren Fundamenten beim Rückbau umgegangen? Und reichen die vom Anlagenbetreiber oder Vorhabenträger zurückgelegten Gelder im Rahmen der

Erklärung des Rückbaus, die er als Voraussetzung für eine Genehmigung darlegt, für einen vollständigen Rückbau überhaupt aus?

In Thüringen wird eine vollständige Beseitigung aller unterirdischen Anlagenteile nicht explizit in der Bauordnung erwähnt. Die vergangene Landesregierung hat in dem Zusammenhang gern auf das Bundesbaugesetzbuch verwiesen. Dies spricht lediglich von der Beseitigung der Bodenversiegelung und seit 2004 von einer Verpflichtungserklärung des Vorhabenträgers, diese durchzuführen. Selbst der Bundesverband Windenergie fordert eine gesetzliche Konkretisierung, selbstredend aber im Sinne der Betreiber, nicht im Sinne des Naturschutzes oder des Bodenschutzes.

Für Grundstückseigentümer und Verpächter wiederum könnte sich ein Problem ergeben, dass mit den Betreibern geschlossene Verträge keine ausreichende Absicherung gegen den Rückbau bieten und sie durchaus am Ende des Tages als Zustandsstörer für den Rückbau mit nicht unerheblichen Kosten in die Pflicht genommen werden. Auch die unteren Genehmigungsbehörden oder die Landkreise und kreisfreien Städte und damit die Steuerzahler können in Anspruch genommen werden, wenn die Rücklagen nicht ausreichen, um die Anlagen nach der Nutzungsaufgabe zu beseitigen. Jetzt kommen wir dazu. So erstmals geschehen 2023 in Zilsdorf in Rheinland-Pfalz. Und steht eine Anlage auf städtischen Flächen, dann ist natürlich die Stadt in der Pflicht. Diese Situation hat dazu geführt, dass einzelne Bundesländer zumindest über Windenergieerlasse, also Verwaltungsvorschriften, den Rückbauumfang und die Höhe der Sicherungsleistung für den Rückbau konkretisiert haben, wobei die Festlegung der Summe durch untere Genehmigungsbehörden auch möglich ist. Baden-Württemberg oder Hessen etwa fordern den Rückbau inklusive des Fundaments, Thüringen präzisiert den Umfang des Rückbaus nicht.

Das Umweltbundesamt konstatiert in seiner Veröffentlichung „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen“ aus dem Jahr 2019, dass die Rückbaukosten genauer betrachtet werden müssen, und kommt anhand von Rechenmodellen zum Schluss, dass spätestens ab 2031 eine millionenfache Finanzierungslücke beim Rückbau zu verzeichnen sein wird. Ich zitiere aus der Studie: „Der Rückbau eines Windparks sollte vollständig erfolgen. So sollten die Fundamente vollständig entfernt werden und nicht mehr genutzte Nebenanlagen wie Zuwegung, Kranstellflächen und Kabel sollten ebenfalls vollständig zurückgebaut werden.“ Und weiterhin: „Bereits im Rahmen der ursprünglichen Kostenprognose wurde deutlich, dass auch bei Berücksichtigung möglicher Erlöse […] die gebildeten Rückstellungen für den Rückbau des Gesamtbestands wahrscheinlich nicht ausreichen werden, so dass eine Finanzierungslücke zu erwarten ist.“

Angesichts des durch das Windenergiebeteiligungsgesetz der Ampel, des Entwicklungsprogramms der alten rot-rot-grünen Landesregierung und des im Brombeer-Vertrag geforderten Ausbaus sogenannter Erneuerbaren halten wir die gesetzliche Verankerung sowohl des vollständigen Rückbaus als auch eine Verpflichtung des Betreibers zur kostendeckenden finanziellen Rückstellung für diesen vollständigen Rückbau für dringend notwendig und geboten.

(Beifall AfD)

Wir fordern daher in unserem Gesetzentwurf, dass Windenergieanlagen nur nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung vollständig zurückgebaut werden und die entstandenen Boden- und Flächenversiegelungen vollständig beseitigt werden, ganz im Sinne des Naturschutzes. Und wir fordern, dass für den Bau von Windenergieanlagen Verpflichtungserklärungen dafür abzugeben sind, die Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen, Boden- und Flächenversiegelungen, insbesondere Fundamente, Versorgungs- und Zuwege sowie Rohr- und Kabelleitungen vollständig zu beseitigen sind. Die Ver

pflichtungserklärungen sind in einer finanziellen Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung wird den Rückbau der Windenergieanlagen einschließlich der bodenversiegelnden Fundamente am Ende der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagen vollständig abzudecken haben. Wobei, selbst wenn das Fundament zurückgebaut ist, ist der Boden nicht mehr so, wie er vorher gewesen ist. Das sollte jedem klar sein. Das Mikrobodenklima wird sich noch lange erholen müssen, bis dieser Boden wieder genauso vorhanden ist, wie er vorher gewesen ist.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Es gibt doch keine Klimaprobleme!)

Das heißt, der Betreiber einer Windenergieanlage hat die zuständigen Behörden vor der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie alle fünf Jahre nach der Erteilung der Genehmigung nachzuweisen, dass der Rückbau vollständig finanziell gewährleistet ist. Der Betrieb darf nur mit Hinterlegung einer ausreichenden Sicherheitsleistung erfolgen. Die dementsprechende Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Landtags.

Wie Sie selber wissen, gab es ja auch ein Urteil bezüglich der Übergewinnabführung, wobei der riesige Teil des Übergewinns der Windenergieanlagen gar nicht abgeführt ist. Also es gibt genug Geld in dem System, ohne dass man damit diejenigen überfordert, die sich sonst gütlich tun an den Geldern der Stromkunden und Steuerzahler, oder sie über Gebühr belastet.

(Beifall AfD)

Wir beantragen die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur und mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Dr. Dietrich. Als Nächstes auf der Rednerliste steht für die SPD Abgeordneter Lutz Liebscher.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum ersten Mal in dieser Legislatur also das Thema „Windkraft“, aber anders als es wünschenswert gewesen wäre, geht es nicht um deren Ausbau, vielmehr will sich die AfD mal wieder mit dem Rückbau von Windkraftanlagen beschäftigen. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung ist zwar sachlich gehalten, aber die eigentliche Intention dahinter ist uns allen bewusst: Ein weiteres Diskreditieren dieser Anlagen. Dabei wäre es bei der Überarbeitung der Thüringer Bauordnung in der letzten Wahlperiode schon möglich gewesen, eine Regelung zum Rückbau von Windkraftanlagen festzuschreiben. Dass Sie diesen Gesetzentwurf aber erst jetzt, nachdem Ihre Parteivorsitzende von den Windmühlen der Schande gesprochen hat, einbringen, hat mehr als nur einen faden Beigeschmack. Auch beschweren Sie sich immer und immer wieder über eine überbordende Bürokratie und wollen nun selbst weitere gesetzliche Regelungen schaffen, obwohl dies, wie Sie ja sogar in Ihrem eigenen Gesetzentwurf zugeben, nicht zwingend erforderlich ist. Denn natürlich werden die Bedingungen für einen Rückbau von Windkraftanlagen aktuell schon geregelt. Sie werden in der Regel in der Baugenehmigung aufgenommen und im Pachtvertrag geklärt. Weitere Regelungen sind außerdem im Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Anders als fossile Kraftwerke oder die von Ihnen so hochgelobte Atomkraft haben erneuerbare Energien in der zukünftigen Erzeugung von Strom natürlich eine zentrale Rolle. Statt eines kompletten Rückbaus von Windenergieanlagen ist es außerdem wesentlich rentabler und sinnvoller, diese zum Ende ihrer Nutzungs

(Abg. Dr. Dietrich)

dauer durch modernere und noch leistungsfähigere Anlagen auszutauschen. Durch eben dieses Repowering findet auch keine weitere Flächenversiegelung statt.

Darüber hinaus sind wir als Regierung Ihnen schon mehr als einen Schritt voraus, denn während Sie hier gegen Windräder polemisieren, finden wir Lösungen dafür, wie wir die Flächenversiegelung in Thüringen tatsächlich reduzieren können und sowohl etwas für die Natur, die Landwirtinnen und Landwirte und auch das Stadtklima tun können. Denn während Sie sich darüber aufregen, dass zukünftig ein größerer Teil der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden soll, produzieren die erneuerbaren Energien schon heute knapp zwei Drittel des Thüringer Stroms. Und genau deshalb sollten wir uns auch eher mit Lösungen für einen effektiven Ausbau der Windenergie beschäftigen, statt mit Gesetzen, die ausschließlich zu mehr Bürokratie führen, gerade weil es sich bei der Windenergie auch schon um eine der am stärksten regulierten Formen der Energieerzeugung handelt. Denn bei Kohlekraftwerken zum Beispiel sind die Regelungen zum Rückbau bei Weitem nicht so umfangreich. Aber gerade aus diesem Grund werden wir uns auch in Zukunft für vernünftige und zielführende Maßnahmen einsetzen, die den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich etwas bringen und die nicht noch weitere unnötige Bürokratie schaffen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BSW, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Als Nächstes auf der Rednerliste habe ich für die Fraktion der CDU Abgeordneten Henry Worm.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Windenergie“ ist ein viel diskutiertes in der Gesellschaft. Während die einen das Thema „Windenergie“ als essenziellen Bestandteil der Energiewende sehen, werfen Kritiker Fragen zu Wirtschaftlichkeit, Umweltfolgen und Rückbauverpflichtungen auf. Wir behandeln den Gesetzentwurf der AfD in erster Lesung und beschäftigen uns aus meiner Sicht mit einem Aspekt, der oft zu wenig Beachtung findet, nämlich: Was passiert mit den Windenergieanlagen nach der Stilllegung?

Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion fordert einen vollständigen Rückbau von Windenergieanlagen in Thüringen, ein Thema, das durchaus diskutabel ist. Fakt ist, laut § 35 Abs. 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs müssen Windkraftanlagen nach der endgültigen Aufgabe ihrer Nutzung inklusive der Bodenversiegelung zurückgebaut werden. Das bedeutet, dass das Gelände in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden soll. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies nicht immer geschieht. Häufig werden Fundamente nur bis zu 1 oder 2 Meter unterhalb der Geländeoberkante entfernt, während der restliche Teil des Stahlbetons im Boden verbleibt. Das ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern es ist auch eine Frage der langfristigen Nutzung dieser Flächen. So hat zum Beispiel ein Flachfundament einer durchschnittlichen Anlage einen Durchmesser von 16 bis 22 Metern und eine Höhe von bis zu 4 Metern oder Tiefe, je nachdem, wie man es sieht. In schwierigem Gelände kommen da noch mehrere Stützen und Betonpfähle dazu, also insgesamt ein massiver Eingriff in die Natur, den man nicht einfach übersehen kann. In Thüringen gibt es bislang keine spezifischen Regelungen zum Rückbau von Windkraftanlagen und deshalb sollten wir uns unabhängig von der politischen Herkunft eines Antrags mit den Inhalten durchaus auch einmal auseinandersetzen.

(Beifall AfD)

(Abg. Liebscher)

Die Verantwortung für den Rückbau von Windkraftanlagen liegt grundsätzlich bei den Betreibern. Doch ohne klare Vorgaben bleibt Raum für Interpretationen und genau das führt dazu, dass in der Praxis oft nur Teilrückbauten erfolgen. Dabei ist die vollständige Entfernung von Fundamenten technisch durchaus machbar und wird auch praktiziert.

Aktuell gibt es in Deutschland rund 30.000 Windenergieanlagen an Land und auf See. Wie viele dieser Anlagen rentabel sind, das wissen wir nicht. Sicher ist jedoch, mit dem Auslaufen der EEG-Förderung nach 20 Jahren sind viele ältere Windräder wirtschaftlich nicht mehr tragfähig. Rund 6.000 Anlagen haben bereits ihre Förderung verloren und für viele Betreiber lohnt sich deshalb der Weiterbetrieb dieser Anlagen nicht mehr. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren auch in Thüringen mit einer erheblichen Zahl stillgelegter Windkraftanlagen gerechnet werden muss. Dies bringt nicht nur technische Herausforderungen mit sich, sondern auch Umweltfragen, die beantwortet werden müssen. Ich sage jetzt mal an der Stelle, eine einzige Windkraftanlage enthält unter anderem bis zu 260 Tonnen Stahl und bis zu 1.200 Tonnen Beton. Außerdem fallen allein in Deutschland heute aktuell schon 10.000 Tonnen Windradmüll an und das Fraunhofer-Institut prognostiziert, dass sich diese Menge bis zum Jahr 2045 auf das Vierfache potenzieren wird. Besonders problematisch dabei sind die Rotorblätter, die in der Regel aus nicht biologisch abbaubaren Materialien bestehen. Auch ein interessanter Fakt: Die weltweite Windindustrie produziert jährlich 43 Millionen Tonnen dieser Abfälle. Das ist eine Herausforderung, für die definitiv nachhaltige Lösungen gefunden werden müssen.

Wir wissen alle, dass der Ausbau der Windenergie politisch gewollt ist. Jedes Bundesland soll mindestens 2 Prozent seiner Fläche für die Windkraft ausweisen, Thüringen sogar 2,2 Prozent. Doch das bedeutet auch, dass wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen müssen, was mit diesen Anlagen nach ihrer Betriebszeit geschieht. Wer sich für den massiven Ausbau der Windkraft einsetzt, muss auch Konzepte für deren Rückbau und Recycling liefern. Es geht jedoch nicht darum, Windenergie grundsätzlich infrage zu stellen, sondern darum, ökologische und wirtschaftliche Verantwortung ernst zu nehmen. Der Rückbau von Windkraftanlagen muss deshalb verbindlich geregelt werden, und das auch in Thüringen. Vielen Dank.

(Beifall AfD, CDU)

Vielen Dank an den Abgeordneten Henry Worm für seine Stellungnahme. Als Nächsten auf der Rednerliste haben wir für das BSW Abgeordneten Roberto Kobelt.