Protokoll der Sitzung vom 31.01.2025

Vielen Dank an den Abgeordneten Henry Worm für seine Stellungnahme. Als Nächsten auf der Rednerliste haben wir für das BSW Abgeordneten Roberto Kobelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, AfD-Fraktion, ich muss mich doch ein bisschen wundern, dass

Sie gerade nach Ihrem Parteitag jetzt so einen Antrag aufrufen, denn Sie haben sich ja ganz klar dafür ausgesprochen, nach Übernahme der Bundesregierung sofort alle Windkraftanlagen abzubauen und zu schreddern, alle 30.000 Windenergieanlagen. Allerdings, vielleicht haben Sie das auch überdacht, vielleicht in der Landtagsfraktion auch, weil dieser Rückbau betrifft ja 30.000 Windanlagen. Inklusive Rückbaukosten und Entschädigungen kommen dort etwa zwischen 20 und 100 Milliarden Euro zusammen, weil die Energieerzeugung muss ja auch wieder ersetzt werden, damit es keinen Blackout gibt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Blackout? Der war gut!)

Vielleicht ist es ja ein erster Schritt, dass Sie sich in Thüringen gesagt haben, das ist vielleicht doch etwas über das Ziel hinausgeschossen und unrealistisch und wird auch den Steuerzahler, die Wirtschaft,

(Abg. Worm)

die natürlich diese Kosten auch mittragen müssen, über Gebühr belasten, und Sie kehren zurück in die pragmatischen Niederungen der Fundamente, was ja eine gute Bewegung ist, allerdings glaube ich, dass es nicht ganz so gewünscht ist von Ihnen, wäre aber wünschenswert.

Konkret zu Ihrem Antrag muss man sagen, dass das eindeutig in § 35 Baugesetzbuch geregelt sind. Es gibt mehrere Bundesländer, die dazu aus verschiedenen Gründen keine Regelungen getroffen haben, weil die Formulierung im Baugesetzbuch eindeutig ist. Da steht drin, dass ein kompletter Rückbau aller Kabeltrassen, aller Fundamente, aller Infrastruktur für das Windrad notwendig ist. Dafür werden Rückstellungen gebildet. Es ist jetzt auch nicht zu erwarten, dass dies irgendwo nicht geschehen ist, dass das nicht umgesetzt wurde. Deswegen muss man sich gut überlegen, hat man jetzt noch eine neue Gesetzgebung in Thüringen, neue Einführung in die Thüringer Bauordnung. Wir als BSW haben ja noch den großen Wunsch, dass Thüringen ein Bundesland wird mit der einfachsten Bauordnung aller Bundesländer oder zumindest eines unter vielen, die hoffentlich ihre Bauordnung auch vereinfachen wollen. Deswegen ist der Weg dahin nicht der richtige, zu sagen, wir führen einen neuen Paragraphen ein. Sie argumentieren ja, das würde zu Rechtssicherheit führen, aber es wird eher als dritte Ebene in den Bauämtern für noch mehr Verwirrung sorgen. Alle Windenergieanlagen, die jetzt genehmigt werden, beruhen natürlich auf der Bundesbaugesetzgebung und werden jetzt im ganz normalen Verfahren von den Gemeinden genehmigt mit den Auflagen. Das

ist ein etabliertes Verfahren und da ist es aus unserer Sicht unnötig, jetzt in der Thüringer Bauordnung so einen Paragraphen einzuführen, wie Sie es vorgeschlagen haben.

(Beifall BSW)

Ich finde es auch ein bisschen unredlich, dass sie jetzt so argumentieren, wenn man nicht genau so tief einsteigt in die Materie, dass es den Anschein macht: Leute, passt auf, in Thüringen, wenn die 20 Jahre rum sind oder 25 Jahre Nutzungsdauer, dann ist das überhaupt nicht geregelt, wer die Windenergieanlagen zurückbaut. Das finde ich unseriös, das so darzustellen, und so ist es auch im gesetzlichen Verfahren nicht geregelt.

Dennoch gibt es natürlich noch nicht so viele Erfahrungen von rückgebauten Anlagen, weil die Zeiten

einfach noch nicht so weit sind. Bei vielen wurden dann kleinere Anlagen ausgetauscht durch größere. Da hat sich das theoretische Problem nicht ergeben. Deswegen denken wir schon, man sollte über dieses Thema diskutieren, aber nicht einseitig nur in der Thüringer Bauordnung das zu suchen, sondern sich auch Gedanken machen, was passiert zum Beispiel, wenn ein Unternehmen pleitegeht, wie ist dort die Rechtsfolgeregelung, was passiert dann mit der Windenergieanlage. Es werden zwar Rückstellungen gestellt, aber wir wollen natürlich auch verhindern, dass im Zweifelsfall dann die Kommune oder die Pächter, die Landwirte dafür zuständig sind. Ich denke, da muss man aber den Ansatz etwas weiterfassen. Und Ihr Antrag ist dort auf den Paragraphen in der Thüringer Bauordnung zu kurz gefasst. Deswegen werden wir uns mit dem Thema als Koalition im größeren Umfang beschäftigen und werden dazu auch im Laufe der Legislatur eigene Vorschläge erarbeiten. Wir können jetzt leider Ihren Antrag nicht weiterverfolgen, weil er sich wirklich nur auf diesen Punkt in der Thüringer Bauordnung bezieht und das ganz klar in der Baugesetzgebung geregelt ist. Vielen Dank.

(Beifall BSW)

Ich danke dem Abgeordneten Roberto Kobelt für seine Stellungnahme und ich schaue mal in Richtung Landesregierung, ob es dort den Redewunsch gibt. Ich sehe Minister Steffen Schütz. – Zuvor bitte ich von

(Abg. Kobelt)

der Fraktion Die Linke die Abgeordnete Frau Anja Müller ans Mikrofon. Vielen Dank. Wie konnte ich das vergessen!

Ich glaube, Sie vergessen es nie wieder, Herr Präsident.

(Heiterkeit Die Linke, SPD)

Vielen Dank, dass ich ans Rednerpult gehen durfte.

Ich will es mal von Beginn an sagen: Wir werden auch diesem Gesetzentwurf oder diesem Antrag nicht zustimmen, denn wir als Linke-Fraktion sind wirklich dankbar für jeden, der sich auf den Weg macht, um

erneuerbare Energien auf den Weg zu bringen, denn wir brauchen das. Gucken Sie sich die Umweltkatastrophen an, die überall passieren, das Ahrtal oder auch bei uns in Thüringen, da hatten wir erst vor zwei Jahren einen Fall in Mosbach, alles überflutet. Wir müssen da einfach vorwärtskommen, gerade für unsere Kinder und Enkelkinder. Ich will aber noch mal ganz kurz was sagen, denn das Rechtliche ist geregelt, das Bundesbaugesetzbuch gibt alles her, was zu regeln ist. Wir reden immer von Bürokratieabbau. Hier kommt jetzt wieder ein Vorschlag, noch eine Regelung irgendwie mit reinbringen, was das andere in Thüringen wieder alles noch mal verschlimmert. Also Sie müssen sich schon entscheiden: Wo wollen Sie Bürokratie, wo wollen Sie keine Bürokratie, wo wollen Sie abbauen, wo wollen Sie nicht abbauen. Das alles kostet nämlich auch Geld des Steuerzahlers, wie ja eben auch angedeutet worden ist.

Aber bei all der Debatte ist mir das immer alles so, auf der einen Seite kommen Sie jetzt mit Naturschutz, mit einer Versiegelung, wo ich sage, ja, wir müssen über Flächenversiegelungen und alles Mögliche sprechen, denn unsere Flächen werden weniger. Aber auf der anderen Seite haben Sie einen Tagesordnungspunkt, sieben Punkte weiter, wo es um Atommüll geht oder Atomkraftwerke. Ich habe den Artikel in der „Südthüringer Zeitung“ gelesen, da gibt es ja das Duell der Bundestagsdirektkandidaten, und da hat Herr Möller von der AfD gesagt, in Merkers hätte er seine Sommer verbracht. Merkers hat ein wunderbares Erlebnisbergwerk, aber Merkers ist immer noch bei der Atommüllendlagersuche mit in der Planung. Und da möchte ich

wirklich mal sehen, wie Sie reagieren, wenn da unten eine Atommüllendlagerfläche entstehen soll, wie Ihnen da ein großes Windrad entgegenbläst. Ich finde, Ihre Widersprüchlichkeiten – man merkt, Sie sind einfach eine rechtspopulistische oder rechtsextreme Partei und Sie wollen das Thema hier nur nutzen, um noch mal Stimmung zu machen für den Bundestagswahlkampf. Wir werden dem nicht zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)

Jetzt schaue ich noch mal in Richtung Landesregierung. Minister Steffen Schütz hat eine Wortmeldung. Ich sehe noch eine Wortmeldung aus der Fraktion der AfD. Frau Abgeordnete Hoffmann.

(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Vorfreude ist die schönste Freude!)

Vielen Dank, Herr Präsident. Ein bisschen Stimme ist noch da. Ich will auf Herrn Kobelt reagieren. Wissen Sie, was unredlich ist? Wenn Ihr Fraktionsvorsitzender am Mittwoch erzählt, dass er gegen weitere Flächenversiegelungen ist und heute hier einen Gesetzentwurf, der genau das erreicht, nämlich weniger Flächenversiegelungen, ablehnen will. Das ist unredlich.

(Vizepräsident Quasebarth)

(Beifall AfD)

Und was auch noch unredlich ist, dass Sie sagen, ja, es ist doch alles geklärt. Nein, es ist eben nicht geklärt. Es gibt einen Grund, warum die Bundesländer Windenergieerlasse haben. Es gibt einen Grund, warum das OVG Lüneburg gesagt hat, es muss hier Rechtssicherheit kommen. Es gibt einen Grund, warum das Umweltbundesamt dazu eine Studie gemacht hat, nämlich damit die Folgen Ihrer Windenergie, die Sie ja auch befürworten, wieder weggeräumt werden. Und was Sie dem Boden damit antun, das blenden Sie alles aus. Das ist unredlich, was Sie gemacht haben.

Sie haben hier eine Chance. Und wenn Sie den Gesetzentwurf an sich blöd finden, dann überweisen Sie ihn zumindest an den Ausschuss, damit Sie Änderungen vornehmen können, da, wo es Ihnen passt. Aber hier alles abzulehnen, nur weil es von der AfD kommt, und sich dann hinzustellen und zu sagen, na, wir machen da was, das ist unredlich, unredlich hoch zehn ist das.

(Beifall AfD)

Ich schaue noch mal kurz ins Rund, ob es noch weitere Wortmeldungen dazu gibt. Das ist nicht der Fall. Dann würde ich jetzt die Landesregierung, Minister Steffen Schütz, ans Mikrofon bitten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Gegenstand des Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion ist der Wunsch nach einer sehr detaillierten Regelung in der Thüringer Bauordnung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach Aufgabe ihrer Nutzung. So verstehe ich das. Es besteht wohl – ich hoffe das – weitgehend Einigkeit darüber, dass eine Verpflichtung zum Rückbau in der Regel die gesamte Anlage einschließlich des kompletten Fundaments umfassen sollte und die Finanzierung der Rückbaukosten – meine Vorredner haben das erwähnt – gesichert sein muss. Hinter dem Gesetzentwurf steht die Sorge – so verstehe ich Sie –, dass bestehende Regelungen zu unkonkret wären und einen rechtssicheren und insbesondere finanziell abgesicherten Rückbau von Windenergieanlagen nicht sicherstellen.

Schauen wir uns deshalb die bestehenden Regelungen an. Die Rückbauverpflichtung für Windenergieanlagen finden ihre Rechtsgrundlage, auch das ist schon erwähnt worden, im Baugesetzbuch. Für Windenergieanlagen sieht § 35 Abs. 5 als Genehmigungsvoraussetzung die Abgabe einer sogenannten Verpflichtungserklärung vor, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen, so heißt es hier, zu beseitigen. Gemäß § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch soll die Baugenehmigungsbehörde zudem die Einhaltung der Rückbauverpflichtung durch nach Landesrecht vorgesehener Baulast oder in anderer Weise sicherstellen. Viele Bundesländer – sie erwähnten eben, Frau Kollegin, Niedersachsen – und auch die Rechtsprechung gehen von einer Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Fundamente aus. Auch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur teilt ausdrücklich diese Auffassung. Vom Verfassungsgerichtshof Hessen wurde mit Beschluss vom 12. Januar 2005 bereits festgestellt, ich zitiere: „Um die Beeinträchtigung beim Landschaftsbild und im Funktionszusammenhang beim Schutzgut Boden rückgängig zu machen, ist nicht nur der Ausbau des oberirdischen Teils der Windkraftanlage geboten, sondern auch die Entfernung des Betonfundaments.“ Wie durch das Baugesetzbuch vorgegeben, kann also die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde eine Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Rückbauverpflichtung verlangen. Nach § 78 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Bauordnung ist eine Sicherheitsleistung

(Abg. N. Hoffmann)

bis zur Höhe der für die Erfüllung dieser Verpflichtung voraussichtlich anfallenden Kosten zu erbringen. Bedarf es also dafür einer detaillierten Regelung? Ich würde sagen, Nein.

In die Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung wurde im Oktober 2024 eine Ergänzung aufgenommen, um ein einheitliches Verwaltungshandeln der unteren Bauaufsichtsbehörden zu unterstützen und die Anwendung der Thüringer Bauordnung in gleichartigen Fällen zu erleichtern. Hier wird ausgeführt, welche Formel zur überschlägigen Berechnung herangezogen werden soll. Im zweiten Schritt ist dann zu prüfen, ob dieser Wert für den konkreten Standort passt oder ein Zu- oder Abschlag angezeigt ist. Es liegt auf der Hand, dass es unterschiedliche Rückbaukosten für Anlagen geben muss, die zum Beispiel im Sandboden gegründet wurden und solche im Felsgestein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Erläuterungen in den Vollzugsbekanntmachungen ist das Thema aus meiner Sicht umfassend geregelt, ohne dass es dafür weiterer Gesetzesänderungen oder einer neuen Verordnung bedarf. Die Regelung der Thüringer Bauordnung zu Auflagen der Baugenehmigung, zu Baulasten, zu den Eingriffsbefugnissen der Bauaufsichtsbehörden oder zu Ordnungswidrigkeiten werden im Grunde als ausreichend angesehen, um den Bauaufsichtsbehörden in jedem Einzelfall sachgerechte Entscheidungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu ermöglichen. Die Möglichkeit Einzelfälle detaillierter zu regeln, führt nicht unbedingt dazu, dass Entscheidungen besser werden. Um eine adäquate Lösung für jeden Fall zu ermöglichen, ist es aus meiner Sicht sogar vernünftig, einen gewissen Ausgestaltungsspielraum zu belassen. Wie gesagt, wir sind uns grundsätzlich einig, dass der Rückbau auch die Fundamente umfasst, davon gehe ich aus.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, auch das sagte mein Vorredner, unnötige bürokratische Regelungen abzuschaffen und keinen neuen bürokratischen Aufwuchs einzuführen oder zuzulassen. Der Gesetzesantrag der Fraktion der AfD ist in diesem Fall leider das Gegenteil. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Regelungsdichte erhöht, ohne dass das einen wirklich erkennbaren Mehrwert hätte.

(Beifall BSW)

Es braucht auch keine Ermächtigungen in der Bauordnung, weitere Details in einer zusätzlichen Rechtsverordnung zu bestimmen oder allgemeine Regelungen für Baulasten oder Ordnungswidrigkeiten noch mal auf den Spezialfall „Windenergieanlagen“ herunterzubrechen. Die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörden in Thüringen sind qualifiziert und sie sind auch in der Lage, eine sachgerechte Abwägung aller Umstände in verhältnismäßige Bescheide einfließen zu lassen. Das passiert auch dann, wenn sie im emissionsschutzrechtlichen Verfahren nur Beteiligte sind.

Die Regelungen zu Windenergieanlagen sind nach meiner Überzeugung ausreichend und bieten bei sachgerechter Anwendung – das natürlich vorausgesetzt – ausreichend Sicherheiten, um die Rückbauverpflichtungen vernünftig auszugestalten. Vielen Dank.

(Beifall BSW, SPD)

Vielen Dank, Minister Schütz, für diese Stellungnahme. Ich schaue mal in die Runde: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen dazu.

Ich habe aus dem Plenum einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur sowie einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

(Minister Schütz)

wahrgenommen. Dann würde ich das zur Abstimmung stellen. Wenn Sie dieses Gesetz an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur überweisen möchten, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Jastimmen der Fraktion der AfD. Dann bitte ich nun um die Neinstimmen. Da sehe ich die Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Die Abgeordnete Tasch hat sich enthalten.

Dann stimme ich nun die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ab. Wenn Sie für die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten sind, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Fraktion der AfD. Wenn Sie dagegen sind, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Da sehe ich die Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Die Abgeordnete Tasch enthält sich. Vielen Dank.

Damit wird die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt geschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12