Mit der E-Evidence-Verordnung hat die Europäische Union einen Vorschlag vorgelegt, wie die grenzüberschreitende Beweismittelgewinnung beschleunigt werden kann. Die Voraussetzung für den Einsatz derartiger Instrumente ist, dass sie strengen Schutzmechanismen für die Grundrechte unterliegen. Nicht selten sorgt jedoch der Datenschutz für Umsetzungsschwierigkeiten. Natürlich muss der Datenschutz ein elementarer Grundsatz sein und bleiben. Allerdings dürfen wir nicht zulassen, dass ihn Kriminelle für ihre Verbrechen missbrauchen.
schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BadenWürttemberg vom 11. März 2024 – 4. Informationsfrei heits-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Würt temberg für die Jahre 2022/2023 – Drucksachen 17/6300, 17/7485
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Die Fraktion der CDU schlägt vor, auf eine mündliche Begründung zu verzichten, und beantragt die sofortige Abstimmung über ihren Antrag. Die Koalitionsfraktionen beantragen dagegen die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz sowie an den Hauptausschuss. Gemäß § 68 der Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Überweisungsantrag abstimmen. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU Drucksache 18/3320 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz sowie an den Hauptausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? – CDU und FDP! Enthaltungen? – Bei AfD und den beiden fraktionslosen Abgeordneten! Damit ist die Überweisung so beschlossen und eine Abstimmung über den Antrag erübrigt sich heute.
Dann haben wir noch ein anderes Problem: den Datenschutz. Das ist mir in den vorangegangenen Redebeiträgen ein bisschen zu kurz gekommen. Ich hatte einmal das große Vergnügen, beim Fraunhofer SIT in Darmstadt vorbeizuschauen. Es ist das Unternehmen, das für Sicherheit im IT-Bereich zuständig ist. Ministerpräsident Kretschmann ist dort vorstellig geworden, und der dortige CEO, Herr Waidner, hat gesagt: Die Mitarbeiter meines Hauses finden alles heraus. Es ist nur die Frage, wie groß das Interesse ist, es herauszufinden. – Daran kann man erkennen, wie wichtig der Datenschutz – nicht nur der datenbezogene – innerhalb der Justiz ist. In manchen Verfahren geht es um verdammt viel Geld, und da gibt es auch viel kriminelle Energie.
Dritter Schwerpunkt: Mobilität und Datenschutz. Hoch auto matisiertes Fahren und autonomes Fahren sind ohne die Ver arbeitung großer Datenmengen nicht denkbar. Eine DS-GVOkonforme Datennutzung ist dann sehr gut möglich, wenn man den Datenschutz früh und bereits bei der Technikgestaltung berücksichtigt.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Schulung ein ganz zentraler Punkt ist. Das war uns immer ein Anliegen, und des halb haben wir die Behörde auch immer wieder stark perso nell ausgestattet. Wir wollen keinen Datenschutz, der sankti oniert und Leute gängelt. Wir wollen einen Datenschutz, der mit den Leuten entwickelt wird und der den Leuten auch im besten und positiven Sinn beigebracht wird. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir das Schulungsangebot stetig ausweiten, dass wir für die Menschen da sind, dass wir für die Vereine da sind und dass wir für Unternehmen da sind. Uns freut es aber auch, dass Sie für die Ministerien Datenschutzschulungen an bieten. Wichtig ist, dass auch die Ministerialverwaltung im mer wieder geschult wird.
Andererseits erleben wir nach wie vor, dass Datenschutz zum Hemmschuh technologischer, aber auch medizinischer Inno vation wird und wir infolgedessen im internationalen Wettbe werb ins Hintertreffen geraten. Datenschutz darf nicht zum Selbstzweck verkommen, sondern muss innovationsfreund lich ausgelegt und dort, wo wir ersichtlich über das Ziel hin ausschießen, partiell reformiert und vor allem auch in der Aus legung vereinheitlicht werden.
Die künstliche Intelligenz bringt die Datenverarbeitung noch in ganz andere Dimensionen. KI-Anwendungen ermöglichen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß die Verarbeitung von Daten. Der Einsatz von KI ermöglicht der Verwaltung ganz neue Perspektiven. Denken Sie nur an die demografische Ent wicklung, die uns vor die Aufgabe stellt, die Verwaltungsauf gaben mit weniger Personal zu bewältigen. KI kann uns hier wesentlich unterstützen. Dass der Datenschutz dabei wichtig ist, ist offensichtlich. Dabei soll der Datenschutz den Einsatz der neuen Technik nicht verhindern, sondern für die nötige Regulierung sorgen.
So gilt es, die Chancen der Datenverarbeitung mit künstlicher Intelligenz zu vereinen und mit dem Datenschutz zu nutzen. KI-Anwendungen für die Verwaltung müssen entwickelt und trainiert werden. Es sind Fragen zu beantworten, Rechtsgrund lagen zu schaffen: Wie und mit welchen Daten dürfen KI-Sys teme trainiert werden? Wie begegnen wir den datenschutz rechtlichen Risiken beim Einsatz von KI? Wer beaufsichtigt die Einhaltung der KI-Verordnung?
Und dass Sie notorisch den personenbezogenen Datenschutz hintanstellen, weil Sie das als Instrument nutzen wollen, um der Landesregierung zu unterstellen, sie würde Ihrem Untersuchungsauftrag entgegenwirken, das ist ein mangelnder Respekt gegenüber dem Datenschutz und den Beschäftigten, um die es geht.
Das wird dem stetig steigenden Stellenwert des Datenschutzrechtes gerecht; denn Datenschutz ist nicht nur eine Sache für Spezialisten oder Eingeweihte – Datenschutz ist ein Thema, das jeden von uns betrifft. Wir alle geben eine ganze Reihe von Informationen über uns preis und dürfen zu Recht erwarten, dass mit diesen Daten verantwortungsvoll umgegangen wird. Gerade die jüngsten Diskussionen der Corona-Pandemie haben das eindrucksvoll vor Augen geführt.
Zugleich macht der Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten auch deutlich, worin die Herausforderungen der Zukunft liegen und das Erfordernis der stetigen Fortentwicklung des Datenschutzes hier in Sachsen. Unter Punkt 1 des Berichtes „Datenschutz im Freistaat Sachsen“ hebt der Sächsische Datenschutzbeauftragte hervor, welche grundsätzliche Bedeutung Privatheit, Anonymität und informationelle Selbstbestimmung haben, wenn wir über einen effektiven Datenschutz reden. Denn sicherzustellen ist, ob die oder der Einzelne in der heutigen Gesellschaft
Wir LINKEN sind ausdrücklich der Auffassung, den Datenschutz als Kern eines zukünftigen neuen und anders gedachten Verfassungsschutzes zu begreifen und endlich entsprechend zu behandeln. Datenschutz im digitalen Zeitalter, wie im Tätigkeitsbericht ausgeführt, ist eine Schicksalsfrage für die freiheitliche Gesellschaft, und deren Beantwortung entscheidet letztlich darüber, ob die Würde des Menschen am Ende verspielt wird. Die Fülle der im Tätigkeitsbericht aufgeworfenen Fragen und Probleme kann sicher nicht im Rahmen einer Beratung erschöpfend bearbeitet werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mindestens einmal im Jahr über Datenschutz zu reden, dazu gibt uns der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Gelegenheit. Ich möchte Herrn Schurig und seinen Mitarbeitern auch ganz herzlich für den Einblick in die Arbeit, die Probleme und die Lösungsmöglichkeiten danken, die er auch in diesem Bericht wieder aufgegriffen hat. Ich freue mich, dass Sie erneut in der Situation waren, diesen aufgrund der neuen Geschäftsordnung hier im Landtag persönlich vorzustellen. Das ist eine gute Entwicklung, die zeigt, welchen hohen Stellenwert der Datenschutz auch in diesem Hohen Haus hat.
Im Bericht fällt zudem Folgendes auf: 450 Meldungen sind aufgrund des Artikels 33 Datenschutz-Grundverordnung eingegangen. Das sind Meldungen, die an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden, wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird – Herr Schurig hat gerade davon gesprochen. An dieser Stelle zeigt sich neuerlich – und Sie, lieber Herr Schurig, haben das bereits angedeutet –, dass das Thema Datenschutz-Grundverordnung noch immer für viel Arbeitsaufkommen bei Ihnen sorgt – zunächst bei der Umsetzung der Verordnung in Behörden, Betrieben und Vereinen und jetzt offenbar auch bei der konkreten Anwendung. Da ist es schon erstaunlich, dass solche Probleme sehr häufig auftreten, die im Grunde auch in den vergangenen Berichten für eine hohe Anzahl von Fällen sorgten. Exemplarisch sei hier auch der Versand von E-Mails in offenen Verteilern genannt oder der bereits von Ihnen erwähnte Fehlversand, und zwar in analoger und digitaler Form.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig! Der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zum Jahr 2019 und die Stellungnahme der Staatsregierung belegen die hohe Bedeutung, die dem Datenschutz im Freistaat Sachsen zukommt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Heute liegt uns wieder der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vor. Er zeigt vor allem, dass Datenschutz in Sachsen sehr ernst genommen wird. Das ist auch ein Verdienst von Andreas Schurig und seinen Mitarbeitern. Ihnen gilt unser Dank. Ihre Arbeit ist auch deshalb so erfolgreich, weil Sie für den Datenschutz nicht mit erhobenem Zeigefinger eintreten, sondern mit konstruktiven Vorschlägen und mit Augenmaß. Dies zeigt sich
Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/503 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/503 die notwendige Mehrheit von min destens 34 Stimmen erreicht hat, daher ange nommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion sowie der CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.
unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/504 - neu - die notwen dige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat, daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.
Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/505 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/505 - neu - die notwendige Mehrheit von mindestens 34 Stimmen erreicht hat und daher angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.
Zu 3) Auskünfte des Landesarchivs: Für die Abfrage einer möglichen SED-Mitgliedschaft wurde der betroffene Abgeordnete mit Schreiben vom 22. Juli 2022 über das weitere Vorgehen zu seinem Einzelfall informiert. Darin wurde er gebeten, die dem Schreiben beigefügten Einwilligungserklärungen zum Datenschutz, die zur Abfrage seiner möglichen Mitgliedschaft in der SED beim Landesarchiv Thüringen erforderlich sind, unterschrieben an die Geschäftsstelle der Kommission zu übermitteln. Die notwendigen Einwilligungserklärungen zum Datenschutz wurden nach erneuter Bitte der Kommission von dem betroffenen Abgeordneten am 1. Februar 2023 der Geschäftsstelle übermittelt, woraufhin unverzüglich das Landesarchiv Thüringen mit der Bitte um Auskunft über eine Mitgliedschaft in der SED angeschrieben wurde. Das Antwortschreiben des Landesarchivs Thüringen ging am 20. Februar 2023 bei der Geschäftsstelle ein.
Das sensible Thema Datenschutz und die daran gestellten Anforderungen haben sich selbstverständlich seit dem Jahr 2011 weiterentwickelt. Dies wurde auch bei den an den kommenden Zensus zu stellenden Anforderungen bereits berücksichtigt. Daher wird das Gesamtprojekt „Zensus 2022“ sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beratend begleitet. Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten werden gewährleistet sowie dem Stand der Technik entsprechend Verschlüsselungstechniken zur Anwendung gebracht.
Auch an dem Zensus-Gesetz 2022 muss Kritik geübt werden, da – wie so oft – die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht berücksichtigt wurden und beispielsweise nach wie vor die Religionszugehörigkeit erhoben wird. Darin widerspreche ich Herrn Kollegen Wippel dann doch entschieden: Nach unserer Auffassung braucht es die Erhebung gar nicht, sie kann gestrichen werden. Auch die vorgesehenen Speicherfristen sind viel zu lang und eine Datenschutz-Folgeabschätzung fehlt.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Hessischen Archivgesetzes sind die erforderlichen landesrechtlichen Anpassungen an die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes umzusetzen. Daran geht kein Weg vorbei.
Punkt 2: Mit Open Source entfallen die teuren Softwarelizenzen. Wenn man sich das anguckt, sind Softwarelizenzen ungefähr 5 bis 20 Prozent der Gesamt-IT-Kosten. Wenn wir aber auch sehen, dass dann marktführende Unternehmen nahezu jeden Preis verlangen können, profitiert der Staat, weil wir hier sehr viel Geld sparen können und in anderen Bereichen ausgeben können. Und auch die Sicherheit und der Datenschutz profitieren von Open Source. Warum? Der Quellcode ist offen, findige ITler:innen können die Software auf Datenschutz, auf Sicherheitslücken überprüfen und diese Sicherheitslücken auch ausfüllen. Das heißt, davon profitieren die Bürger:innen und der Staat.
Detaillierter angesprochen wurden der Datenraum Mobilität und das Kompetenznetzwerk „innocam.NRW“. Herr Kollege Voussem, Sie haben in Ihrer Rede eher in einem Nebensatz erwähnt, dass die datenschutzrechtlichen Aspekte gewährleistet sein müssen. Diesbezüglich fehlen mir in der Ausarbeitung des Antrags und bei den Reden, die ich gerade von Ihnen gehört habe, aber die Details. Der Datenschutz ist kein Widerspruch zur Digitalisierung und zur Mobilität, allerdings muss bei der Einbeziehung derart personalintensiver Daten der Datenschutz gewährleistet sein; das ist uns Grünen wichtig.
Datenschutz ist ein wichtiger Punkt, den wir nicht vernachlässigen dürfen. In den letzten Monaten wurden neue Standards gesetzt. Hierfür benötigen wir einen Datenschutz, der in der Zukunft positiv auf die Bevölkerung gerichtet und anwenderfreundlich ist.
Noch ein Wort zum Datenschutz, der hier immer mehr angesprochen wird. Ich finde, der Datenschutz ist nicht der Punkt, an dem irgendwelche digitalen Projekte scheitern. Das ist beim Cell Broadcast im Katastrophenschutz auf Bundesebene nicht der Fall gewesen. Das ist auch bei der Corona-Bekämpfung mit der Corona-Warn-App nicht so gewesen.
Gerade für diese Abwägung ist auch eine Stärkung der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit notwendig, weil gerade sie Erfahrungen hat mit der Abwägung zwischen Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen auf der einen Seite, aber auch dem öffentlichen Interesse, Daten und Informationen zu haben.
Mir ist es wichtig, auf einen Punkt hinzuweisen – den Datenschutz: Bereits in der Anhörung hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf erforderliche Änderungen hingewiesen, die zum Teil im vorliegenden Änderungsantrag auch umgesetzt wurden. Es muss absolut sichergestellt und auch regelmäßig kontrolliert werden, dass keine nicht unmittelbar benötigten Daten erhoben und gespeichert werden und mit diesen sensiblen Gesundheitsdaten sorgfältig umgegangen wird. Ein Datenleck oder gar Missbrauch dieser Daten würde das Vertrauen der Patienten in die medizinischen Bereiche grundlegend und dauerhaft erschüttern.
Wie sieht es eigentlich mit dem Datenschutz aus? Wissen Sie, was der Datenfundus dieser Rechtsextremismus-Forschungs stelle ist? Es ist das private Archiv eines gewissen Herrn Nä gele, der 2 500 Akten gesammelt hat. Ich weiß nicht, wer da aufgeführt ist. Der Datenschutz gibt ja nichts her.