Wie stellen wir uns das denn vor, wenn die Kinder mit den Bussen von der Schule zur Impfung gefahren werden? Wie verhält sich das eigentlich zum Datenschutz? Schließlich weiß doch dann jeder, dass das eine Kind geimpft ist und das andere nicht. Letztens war die Datenschutz-Grundverordnung noch so wichtig. Man durfte nicht einmal ein Gruppenfoto von der Einschulung machen, weil das gegen die Datenschutzrichtlinie verstieß.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den zurückliegenden Jahren sind die Anforderungen an einen starken und effizienten Datenschutz erheblich gestiegen. Spätestens seit der Datenschutzgrundverordnung, die wir hier im Jahr 2018 dann auch gesetzgeberisch und auch mit der Stärkung der Position des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten begleitet haben, dessen Unabhängigkeit wir sogar in der Verfassung, einzigartig in Deutschland, festgeschrieben haben, sind dessen Aufgaben und Kompetenzen immens gewachsen. So kam es auch zu einem erheblichen Anstieg von datenschutzrechtlichen Beschwerden. Dem sind wir zum einen gerecht geworden durch Personalverstärkung und Umorganisation, haben aber andererseits nun festgestellt, dass es mehr bedarf. Deswegen sind wir im Zuge der letzten Haushaltsberatungen als rot-grüne Regierungsfraktionen übereingekommen, uns mit der Drucksache 22/4380 für die Einführung eines elektronischen Systems zur Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz einzusetzen, um dessen Effizienz weiter zu steigern.
Was sich daraus an Effizienzsteigerung ergibt und wie viele Synergieeffekte sich daraus ergeben, müssen wir jetzt abwarten. In Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten werden wir das also evaluieren und dann gucken, was strukturell weiterhin nötig ist. Da freue ich mich dann auch schon auf die Zusammenarbeit und die Unterstützung, damit wir den Datenschutz in Hamburg weiterhin voranbringen und wichtig nehmen. Denn nur mit dieser Politik können wir weiterhin gewährleisten, dass der Datenschutz in angemessener Art und Weise für die Bürger:innen dieser Stadt da sein kann. – Danke schön.
Es wurde von mir als Ausschussvorsitzender angeregt, derart zu verfahren, wie es in vergleichbaren Fällen üblich ist, und keine eigene Stellungnahme abzugeben. In solchen Verfahren ist dies ständige Übung des Landtags. Es wurde daher folgender Beschlussvorschlag empfohlen: Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt dem Landtag, von einer Stellungnahme zu den oben genannten Streitsachen abzusehen. Der Ausschuss ist dieser Empfehlung gefolgt und hat daher folgenden Beschluss bei Zustimmung aller Fraktionen einstimmig gefasst: Der Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit empfiehlt dem Landtag, von einer Stellungnahme zu den oben genannten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie können diesen Wegfall, diese Vernichtung von Arbeits plätzen nicht mit einem Aufwuchs von Beamtenstellen in die sem Land auffangen. Das wird mit Sicherheit nicht funktio nieren. Sie müssen sich einmal damit auseinandersetzen: Die Digitalisierung hat bislang noch keine spürbare, signifikante Einsparung von Arbeitsplätzen in der Verwaltung erbracht. Was sie aber gebracht hat, ist auf der anderen Seite ein deut licher Aufwuchs von Stellen für die Datenüberwachung, den Datenschutz, die Umsetzung der Datenschutz-Grundverord nung. Diese Vorschrift ist richtig und wichtig, aber je mehr wir digitalisieren, desto mehr Mitarbeiter, die diese Aufgaben ausführen können, erfordert sie natürlich auch.
Ich möchte noch eine Sache erwähnen, die schon die 3G-Regelung betraf - das Thema Datenschutz spielt in Zeiten der Coronapandemie hier generell kaum noch eine Rolle -: Diejenigen - ganz aus dem praktischen Leben; meine Frau studiert auch noch nebenbei -, die nicht geimpft sind, müssen natürlich nach vorne gehen und ihren Testnachweis vorzeigen. Dementsprechend ist allen im Seminar bekannt, wer der sogenannte Ungeimpfte ist. Das ist zum Beispiel zu dem Thema Datenschutz zu sagen.
TOP 10: Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2020
Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2020
Aufgabe des Tätigkeitsberichts ist es, aufzuzeigen, womit sich die Aufsichtsbehörde im Berichtszeitraum befasst hat, welche Arten von Verstößen es gegeben und welche Maßnahmen sie nach Art. 58 der Datenschutz-Grundverordnung getroffen hat. Wer meinen Tätigkeitsbericht liest, stellt fest, dass die Mehrzahl der Verstöße im Bereich der Datensicherheit stattgefunden hat. Der technisch-organisatorische Datenschutz ist, was nicht weiter verwunderlich ist, in Zeiten der Digitalisierung der fehleranfälligste Bereich der Datenverarbeitung. Im Gegensatz zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Papierakten wirken sich Fehler, Lücken und das Ausnutzen von Schwachstellen bei digitalisierten Verfahren in einem ganz anderen Ausmaß aus.
Datenschutz und Informationssicherheit ziehen an einem Strang. Sie gehören zusammen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wer den Datenschutz als aufwendig und lästig ansieht, setzt auch die Anforderungen an Informationssicherheit nur unzureichend um. Auch kleine öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, können diese Daten und die Menschen dahinter bei ungenügenden Datensicherheits- und Informationssicherheitsmaßnahmen massiv gefährden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Hartge, vielen Dank für Ihre Arbeit! Vielen Dank an Ihr Team. Vielen Dank für Ihre Feststellungen und Ihren zweigeteilten Bericht, einerseits zum Datenschutz nach Artikel 59 der Datenschutz-Grundverordnung und andererseits zum Bericht nach § 37 Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsgesetz.
Ich komme zur Abstimmung: Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales, Drucksache 7/4895, zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2020 sowie zur Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht
Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2020. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales ohne Enthaltungen einstimmig angenommen.
Was für mich in diesem Bereich im Vordergrund steht - das erleben wir aus meiner Sicht auch an vielen anderen Stellen -, ist, dass der Datenschutz in unserem Land ein hohes Gut ist - das ist auch gut so -, dass der Datenschutz uns aber auch gelegentlich daran hindert, wissenschaftliche Erkenntnisse so auszuwerten, dass wir damit am Ende sozusagen auch politisch arbeiten können. Ich glaube, dass wir uns in dieser Hinsicht gelegentlich etwas selbst im Weg stehen.
Wie gesagt, im EU-weiten Vergleich steht Deutschland im hinteren Bereich. Der Konflikt zwischen Digitalisierung und Datenschutz spielt bei der Umsetzung bei uns häufig eine Rolle. Datenschutz ist wichtig - unbestritten. Das war immer die Position des SSW, und das wird sie auch bleiben. Ich stelle dies auch gar nicht in Abrede. Aber er darf der Digitalisierung nicht grundsätzlich entgegenstehen.
Es gibt eben kein Super-Grundrecht auf Datenschutz. Dieses Grundrecht ist eines von vielen. Um es klar zu sagen: Wenn es um den Schutz unserer höchsten Rechtsgüter wie Leib, Leben, Freiheit und um den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor Extremisten geht, dann hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Sicherheitsbehörden Ermittlungsmethoden an die Hand zu geben, die tief in das Grundrecht auf Datenschutz eingreifen. Ein Blick in die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs wird Ihnen das bestätigen.
Gleichzeitig bindet aber natürlich auch das Rechtsstaatsprinzip den Staat an geltendes Recht. Dazu gehört das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz, das das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Volkszählung aus dem Jahr 1983 anerkannt hat. Eine Einschränkung dieses Rechts ist nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit zulässig und bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Eine Ausformung des Grundrechts auf Selbstbestimmung und Datenschutz stellt § 28a Abs. 4 Infektionsschutzgesetz dar, der die Datennutzung, unter anderem aus der Luca-App, begrenzt.
Dreißigster Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 zum Datenschutz Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Drucksache 18/4117)
Ich sage ausdrücklich noch einmal „alle“, weil Datenschutz eben alle angeht. Das geht über den behördlichen und betrieblichen Datenschutz hin zur Verarbeitung von Daten von Kundinnen und Kunden, Nutzerinnen und Nutzern bis hin zum Verein, in dem das auch alles umgesetzt werden muss.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1333. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1333 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1333 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa tionsfreiheit hat die luca App einer Prüfung unterzogen. Dem nach wird die Nutzung der App empfohlen, weil sie die ho hen Datenschutzstandards der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt, da die Dokumentation der erfolgten Kontakte auf tech nisch höchstem Stand sichergestellt ist, und weil die App aus Sicht des LfDI eine wertvolle Ergänzung der staatlichen Schutz maßnahmen zur Nachverfolgung von Kontakten während der Pandemie darstellt. Außerdem bestätigt der LfDI die Auffas sung, dass die luca App einen sehr wertvollen Beitrag leisten kann, um die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten zu entlasten.
Wir alle wussten, womit wir es zu tun haben. Es war klar, dass die Zettelwirtschaft beim Datenschutz größere Nachteile auf wies, als es die luca App tut. Deswegen überwogen auch für den Datenschutzbeauftragten die Vorteile für den Datenschutz bei der Zulassung dieser App-Nutzung.
Ich bin erstaunt, dass meine Vorredner nicht lesen. Herr Duge, wenn Sie den Antrag der LINKEN zu Ihrem Antrag gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass der Schwerpunkt Datenschutz heißt. Und allem Anschein nach ist Rot-Grün beim Thema Datenschutz völlig unbeleckt. Sie haben kein Wort dazu gesagt. Sie reden von einem wirklich unterstützenswerten Projekt, Sie wollen unnötigen Energieverbrauch einschränken.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Sechzehnter Tätigkeitsbericht zum Datenschutz Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 – Drucksache 7/6311 –
Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Sechzehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Berichtszeitraum zum Datenschutz: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 – Drucksache 8/238 –
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/70. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/70 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle somit fest, dass der Antrag einstimmig angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Fraktion.
für die tatsächliche Ausstattung, daran arbeiten viele. Das gilt aber eben auch für die rechtlichen Möglichkeiten. Es ist leider so, und ich sage das ohne jeglichen Vorwurf, dass es auch immer eine Frage der Abwägung ist. Wenn das Bundesjustizministerium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dieser Frage der Einführung der elektronischen Fußfessel über viele Jahre auf dem Standpunkt stand, dass das unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht durchführbar ist, dann ist das eine Abwägung zwischen dem Datenschutz der Täter und dem Schutz von Leib und Leben der Opfer. Ich will heute nur positiv sagen: Ich finde, wir entscheiden uns heute richtig. In einem Rechtsstaat muss es heißen: Opferschutz geht vor dem Datenschutz der Täter. Das machen wir heute und das ist ein gutes Signal, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit Dr. Stefan Brink: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich sehr, Ihnen den Tätigkeitsbericht 2020 des Landesdaten schutzbeauftragten vorzustellen. Ich freue mich deswegen so besonders, weil der Datenschutz aus meiner Sicht – hoffent lich auch aus Ihrer – gestärkt aus dem Jahr 2020 hervorgeht.
Er ist auch deswegen gestärkt, weil Sie ihn gestärkt haben, weil Sie, das Parlament, den Datenschutz deutlich besser aus gestattet haben. Dafür meinen ganz herzlichen Dank – nicht nur für die deutlich zuwachsende Ausstattung im personellen Bereich in den letzten Jahren. Dadurch ist es aber aus meiner Sicht gelungen, den Datenschutz in Baden-Württemberg vom hinteren Mittelfeld wirklich nach vorn zu bringen, auch im Vergleich mit anderen Ländern.
Datenschutz wird durchaus in seiner gestärkten Rolle gese hen, wird aber häufig auch als Ausrede benutzt, wenn man be stimmte Entwicklungen nicht fördern will, wird als Showstop per eingesetzt. Das ist überhaupt nicht die Rolle, die wir dem Datenschutz zumessen wollen.
Es wird in diesem Kontext nach wie vor sehr viel über den Datenschutz geredet, aber noch immer zu wenig mit den im Bereich Datenschutz Tätigen.