Es wird in diesem Kontext nach wie vor sehr viel über den Datenschutz geredet, aber noch immer zu wenig mit den im Bereich Datenschutz Tätigen.
Sehr geehrter Herr Prä sident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Dr. Brink, für die pointierte Vorstellung Ihres Jahresberichts. Ich kann allen Aussagen, die Sie machen, zustimmen. Ich se he da keine Differenz zu unseren Datenschutzpositionen. Ich glaube, das erste Jahr der Pandemie, das Jahr 2020, hat sehr deutlich gemacht, dass der Datenschutz und das Recht auf in formationelle Selbstbestimmung elementare Grundrechte in der Demokratie sind. Schön, dass der Datenschutz gestärkt daraus hervorgegangen ist.
Dass unser Bildungssystem digital nicht gut aufgestellt war und ist, liegt jedenfalls nicht am Datenschutz. Unser Bildungs system muss digitaler werden, damit wir den Kindern die bes ten Startchancen an die Hand geben. Aber auch im Gesund heitsschutz scheitert nicht alles oder vieles am Datenschutz.
Der handwerkliche Umgang dieser Landesregierung mit dem Datenschutz ist, finde ich, kein Ruhmesblatt. Aber immer dann, wenn der Staat in größerem Umfang mit persönlichen Daten von Menschen arbeitet, muss er handwerklich sauber arbeiten. Deshalb – ich komme zu Helmut Schmidt zurück – gilt eben: Regierungshandeln und Datenschutz müssen sich auch in der Krise beweisen.
Vielen Dank. – Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 36. Tätigkeits bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, für dessen Vorlage wir ganz herzlich danken, belegt einmal mehr, dass Datenschutz, dass ein sen sibler Umgang mit den eigenen personenbezogenen Informa tionen gerade in einer Zeit, in der Daten als das Öl von mor gen gehandelt werden, von herausragender Bedeutung sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das vernünftige und prag matische Agieren des Landesbeauftragten für den Datenschutz darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch der Da tenschutz einer gewissen Dynamik unterliegt, die es notwen dig macht, Umfang und Stoßrichtung der rechtlichen Grund lagen in regelmäßigen Abständen zu hinterfragen und gege benenfalls zu modifizieren – erfahrungsgemäß ein sehr, sehr dickes Brett. Aber dabei gilt für uns die Losung: Digitalisie rung und Datenschutz gehen Hand in Hand und dürfen einan der nicht widersprechen.
Gleichzeitig dürfen überbordende Datenschutzregelungen die Entwicklung und den Einsatz beispielsweise von KI-Anwen dungen oder Algorithmen nicht blockieren. Dies sehen wir im Gesundheitswesen deutlich. Der Umgang mit heiklen Gesund heitsdaten wird durch den Datenschutz stark reglementiert. Die nötigen Handlungsspielräume für digitale Anwendungen müssen in diesem Bereich gerade im Gesundheitsinteresse von uns allen erhalten und an der einen oder anderen Stelle verbessert werden. Datenschutz darf eben nicht als Hemm schuh der Digitalisierung und des Fortschritts wahrgenommen werden.
Leider war es aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit, lie ber Herr Dr. Brink, nicht immer möglich, den Landesbeauf tragten für den Datenschutz vor Erlass der Verordnungen zu beteiligen, wie es das Landesdatenschutzgesetz vorschreibt. Dies war jedoch keineswegs der Regelfall und ist ausschließ lich aufgrund des enormen Zeitdrucks in der Pandemie erfolgt. Auch wenn der Datenschutz zunächst kurzfristig zurücktre ten musste, ist es doch immer noch nachträglich gelungen, die notwendigen datenschutzrechtlichen Verbesserungen an den Verordnungen vorzunehmen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar grundsätzliche Be merkungen zum Stellenwert des Datenschutzes in der Pande miebekämpfung anfügen. Wir haben in der öffentlichen Dis kussion von vielen Stellen eher Unverständnis darüber gehört – die Damen und Herren Abgeordneten mit Sicherheit auch –, dass dem Datenschutz trotz des Ernstes der Lage ein so ho hes Gewicht beigemessen wird. Ich erinnere an die Diskussi on um die Corona-Warn-App oder den Einsatz von Videoplatt formen in Schulen. Ich halte es aber vor allem für zukünftige Krisensituationen für wichtig, die Debatte darüber zu führen, welche Lehren wir aus der Pandemie auch in Bezug auf den Datenschutz ziehen wollen und müssen.
Meine Damen und Herren, leider gilt bisher auch beim Thema Datenschutz, was so oft gilt: Deutschland setzt auf die Vorgaben der EU-Richtlinie noch einen drauf. Insofern entwickeln beim Begriff Datenschutz-Grundverordnung - kurz: DSGVO - nur ganz wenige Menschen Euphorie.
Zusätzlich musste der Datenschutz in vielen Bereichen neu definiert werden, da neue Arbeitsformen notwendig wurden. Ich erwähne nur die Beschäftigten, die sich sehr schnell auf Homeoffice und virtuelle Besprechungen einstellen mussten, sowie die Schülerinnen und Schüler und die Studierenden, für die es nur noch Fernunterricht gab. Für die tägliche Arbeit im Homeoffice ist der Datenschutz besonders wichtig. Weder Ar beitgeber noch Arbeitnehmer wollen, dass Dritte in Videokon ferenzen ungebeten in unsere Wohnung schauen oder dass ver trauliche Daten an Dritte abfließen. Für den Fernunterricht wollen sich Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler darauf verlassen können, dass sie in einem geschütz ten Raum agieren können.
Absatz 4 soll gestrichen werden, weil die Verweisungen auf die E-Privacy-Richtlinie (2002/58/EG) und die europäische Datenschutz-Grundverordnung entbehrlich sind. Artikel 56 a Abs. 4 BARL verpflichtet nicht zu einer Regelung wie in Absatz 4 der Entwurfsfassung, wenn anderweitig sichergestellt ist, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Frühwarnmechanismus nach Maßgabe der europarechtlichen Datenschutzregelungen erfolgt. Dies ist der Fall. Die Datenschutz-Grundverordnung ist ohnehin unmittelbar anwendbar, auch deren Artikel 95. Die EPrivacy-Richtlinie ist zwar nicht unmittelbar anwendbar, sondern verpflichtet zur Umsetzung in nationales Recht; dies hat der Bundesgesetzgeber jedoch seit Langem erledigt. Auch in vergleichbaren Bundesgesetzen ist ein solcher, entbehrlicher Hinweis nicht enthalten (vgl. nur § 3 a des Notfallsanitätergesetzes, § 51 des Pflegeberufegesetzes, § 10 b des Steuerberatungsgesetzes, § 9 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung, § 9 a der Bundesärzteordnung, § 4 a der BundesApothekerordnung, § 2 b des Ergotherapeutengesetzes, § 2 b des Diätassistentengesetzes, § 2 b des Gesetzes über den Beruf des Logopäden, § 2 b des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes, § 2 b des MTA-Gesetzes, § 2 b des Orthoptistengesetzes, § 2 b des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten,
Und vom Koalitionspartner CDU ist hier auch nichts zu erwarten, wenn man weiß, dass die CDU-geführte Bundesregierung regelmäßig IT-Projekte spektakulär in den Sand setzt. Die CDU-Kanzlerin bemerkte am Montag zum Thema „Digitalisierung und Datenschutz“ in ihrer unnachahmlichen Art – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: „Es gibt Länder – ich nenne hier Israel –, die in ganz anderer Weise mit Daten umgehen und Digitalisierung betreiben. Das ist etwas, wo Datenschutz eine große Rolle spielt. Dies werden wir sicherlich in den nächsten Jahren immer wieder diskutieren.“
Datennutzung auf der einen Seite und Datenschutz auf der anderen Seite gehören für mich zwingend zusammen. Aber ganz ehrlich: Bei den ganzen Regeln wie DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung – und Co., da kann man schnell den Überblick verlieren. Tech-Riesen wie Google beschäftigen dafür riesige Abteilungen mit Anwälten. Unsere bayerischen Mittelständler müssen sich aber durch ein
Offensichtlich hat die Kraft der Großen Koalition nicht gereicht, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und die Unstimmigkeiten bei zentralen Inhalten, wie z. B. beim Datenschutz, zu klären. Schließlich war es dann u. a. doch das Unvermögen der Großen Koalition, gemeinsame Formulierungen zu finden, weshalb der Gesetzgebungsprozess so außerordentlich lange gedauert hat. Ohne den GBD würde heute gar kein Gesetzentwurf vorliegen. Deshalb: Riesenrespekt vor der Leistung des allseits geschätzten Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, der das komplette Kapitel zum Datenschutz und übrigens auch die wahrlich komplexen Ausführungen zu den Fixierungen geschrieben hat. Die GroKo war dazu offensichtlich nicht in der Lage.
siko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Das schließt Hackerangriffe und Softwarepannen mit ein. Zusätzlich dürfte auch die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sein, schließlich ist auf die Vorschriften zum Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzrechtliche Voreinstellung hinzuweisen.
Herr Veyhelmann war nun nahezu neun Jahre Mitglied dieses Hauses, hat an über 250 Plenarsitzungen teilgenommen. Es ist, wie gesagt, heute somit seine letzte Plenarsitzung. Herr Veyhelmann ist seit 2014 für die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag. Er übernahm im Laufe der Legislaturperiode den stellvertretenden Vorsitz im Unterausschuss Datenschutz. Er ist seit 2019 Vorsitzender des Ausschusses für Digitales und Datenschutz, zudem ist er Mitglied im Hauptausschuss, im Kulturpolitischen Ausschuss, in der Landespersonalkommission sowie im Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen in Hessen. Außerdem – auch ein Thema, das vielen Abge
Der Beauftragte der Landesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist daher überzeugt: Datenschutz auf der einen und Informationsfreiheit auf der anderen Seite sind moderne Bürgerrechte und garantieren Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter.
Natürlich müssen wir gerade jetzt, in der Coronapandemie auch darauf achten, dass die Balance zwischen der Einhaltung von Datenschutz einerseits und einer wirksamen, auch poli zeilichen und strafrechtlichen Verfolgung von Ordnungswid rigkeiten und Straftaten andererseits immer gut gelingt, damit nicht bisweilen der Eindruck entsteht, Datenschutz behinde re wirksame Strafermittlung.
Baden-Württemberg ist ein zukunftsträchtiger und rechtssi cherer Wirtschaftsstandort; darauf legen wir Wert, aber das bedingt auch einen funktionierenden Datenschutz. Mit dem vorliegenden Einzelplan des Datenschutzbeauftragten bauen wir den Datenschutz in unserem Land bedächtig, aber ange messen aus und unterstützen die Bürgerinnen und Bürger mit umfassenden und fundierten Schulungsangeboten. Deshalb bitte auch ich Sie, diesem Einzelplan zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Kollegen Wolf und Sckerl haben es angesprochen: Es ist eine Premiere – es ist der erste Einzelplan dieser Art –, aber eben auch ein klares Si gnal für den Datenschutz in Baden-Württemberg; denn dieser Einzelplan zeigt: Diesem Landtag, diesem Parlament ist der Datenschutz so zentral wichtig, dass wir ihn auf diese Stufe heben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, er ist zwar nicht da, aber ich sage es trotzdem: Ich finde es schon fatal, dass unser Minis terpräsident mehrfach betont hat, der Datenschutz sei ein Hin dernis in der Pandemiebekämpfung. Das Gegenteil ist der Fall; denn nur mit einem gut funktionierenden Datenschutz – ich habe gerade zwei Beispiele genannt – kann es gesellschaft lich doch gelingen, dass wir Zusammenhalt schaffen, persön liche Daten schützen u n d die Pandemie bekämpfen.
Aber wir fordern an dieser Stelle auch, dass die Beachtung des Datenschutzes nicht immer nur als die Aufgabe des Lan desbeauftragten für den Datenschutz gesehen wird, und er warten, dass jedes Ministerium bei seinen Projekten und aus eigenem Antrieb heraus den Datenschutz berücksichtigt und auch entsprechende Mittel vorsieht.
Stellungnahme der Landesregierung zum 26. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Datenschutz und Informationsfreiheit sind heute nichts technisch Abstraktes mehr. Datenschutz und Informationsfreiheit gehen uns in einer Informationsgesellschaft alle an, gerade und ganz besonders in der Coronapandemie. Dies ist auch ein großer Schwerpunkt im vorliegenden Bericht.
Damit hat Frau Gayk eine sehr pointierte Definition geliefert, die wir immer im Hinterkopf haben sollten, wenn es um den Datenschutz geht. Datenschutz ist eben kein Selbstzweck, sondern unabdingbare Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft, die Freiheits- und Bürgerrechte ernst nimmt.
Noch zwei Anmerkungen zu den in der Ausschussberatung vorgelegten Anträgen: Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/DVP, der sich insbesondere mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzt, nimmt die aus der Sicht des Landesbeauf tragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit we sentlichen Punkte auf. Die anderen soeben angesprochenen inhaltlichen Fragen bleiben allerdings weiterhin unbeantwor tet. Der Gesetzentwurf springt also insgesamt zu kurz. Er ist nicht abgestimmt, er ist nur Stückwerk, und er ist vor allem nicht durchfinanziert.
sehr vernünftigen Umgang mit dem Datenschutz. Gerade im schulischen Bereich ist es ganz wichtig, aus dem Datenschutz nicht immer einen heiligen Gral zu machen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Es ist durchaus verständlich, meine Damen und Herren von der Koalition, dass Sie diesen Tagesordnungspunkt ohne eine Debatte durchführen wollen; denn es ist nicht nur außerordentlich peinlich, dass es seit Jahren nicht gelingt, die Leitung der für den Datenschutz zuständige Stelle neu zu besetzen. Es stellt sich auch die Frage, welche Rolle der Datenschutz im Land eigentlich spielt.
Datenschutz hat in Sachsen-Anhalt Verfassungsrang. Das ist eine Konsequenz aus der unsäglichen Geschichte von Überwachung als Herrschaftsinstrument von Diktaturen. Dass der Beauftragte für den Datenschutz hierzulande mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt wurde, war auch der Ausdruck einer notwendigen Überparteilichkeit und Unabhängigkeit des Amtes.
Gleichermaßen müssen wir diskutieren, wie der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden kann. Denn wenn Umstände bekannt sind, die Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers begründen, dann muss die Waffenbehörde davon Kenntnis erhalten. Der Schutz der Bevölkerung ist höher einzustufen als der Datenschutz; der Datenschutz darf kein Täterschutz sein.