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Gleichermaßen müssen wir diskutieren, wie der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden kann. Denn wenn Umstände bekannt sind, die Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers begründen, dann muss die Waffenbehörde davon Kenntnis erhalten. Der Schutz der Bevölkerung ist höher einzustufen als der Datenschutz; der Datenschutz darf kein Täterschutz sein.

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Meine Damen und Herren! Nach der Mittagspause fahren wir jetzt mit Tagesordnungspunkt 6 fort. Die Wahlergebnisse liegen vor. Ich verlese zunächst das Ergebnis der Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. An der Wahl von Frau Dagmar Hartge zur Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht haben sich 68 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. Jastimmen: 64. Neinstimmen: 4. Stimmenthaltungen: 0.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz lautet: Der Ausschuss für Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert abzulehnen. Die Beschlussempfehlung wurde mit den Stimmen der CDU und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN bei Enthaltung der AfD und der Freien Demokraten gefasst.

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formationsfreiheit vom 4. Februar 2022 – 37. Datenschutz-Tätigkeits bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2021 – Drucksache 17/1600

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TOP 9: Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2022

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Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2022

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch dieses Jahr liegt uns der Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vor, der den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 umfasst. Zunächst nutze ich die Gelegenheit, mich auch im Namen meiner Fraktion bei Ihnen, Frau Hartge, aber auch bei all Ihren Mitarbeitern herzlich für die Arbeit, für die Mühe, die Sie hatten, zu bedanken. Das bezieht sich nicht

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Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Heute beraten wir den aktuellen Tätigkeitsbericht Datenschutz vom 18.04.2023 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht hinsichtlich des Jahres 2022. Dazu liegt die Stellungnahme der Landesregierung vom 11. Oktober 2023 zu einigen Teilbereichen vor.

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An der Stelle möchte ich tatsächlich gerne kurz auf den Beitrag des Kollegen Lakenmacher eingehen: Die Annahme, dass es schneller ginge und man schneller auf den Stand der Technik käme, wenn man den Datenschutz und die Sicherheit bei der ITBeschaffung im Verfahren nach hinten schieben würde, ist leider ein Trugschluss. Das Gegenteil ist der Fall: Wenn man die Sicherheit und den Datenschutz von Anfang an mit bedenkt, gehen die Projekte sehr, sehr viel schneller durch, und man muss danach auch nicht über Jahre hinweg nachbessern und immer wieder neu daran herumfrickeln, sondern hat dann tatsächlich einmal eine vernünftige Lösung.

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Wir haben verabredet, dass dieser zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Digitales und Datenschutz überwiesen wird. Widerspricht jemand diesem Vorschlag? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Sozialdemokratie dann dem Ausschuss für Digitales und Datenschutz überwiesen.

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Wer den umfangreichen Bericht aufmerksam liest, wird feststellen - Sie haben es ja gerade schon gesagt: mit Blick in die Gegenwart und auch ein bisschen in die Zukunft, weil Sie Themen wie KI, künstliche Intelligenz, angesprochen haben -, in wie viele unterschiedliche Bereiche des Lebens sich der Datenschutz erstreckt und wie breit gefächert auch Ihre Aufgaben sind. Man muss sich einfach mal die Zahlen vergegenwärtigen: dass knapp 1 400 schriftliche Beschwerden in dem Berichtszeitraum bearbeitet werden mussten und dem nachgegangen werden musste, dass Sie anlasslose Kontrollen durchgeführt haben und auch in vielen, vielen Fällen beratend und unterstützend tätig waren. Ich glaube, diese Zahlen sind beachtlich und verdeutlichen, dass das Bewusstsein für Datenschutz nicht nur in der Politik, sondern auch bei den Menschen hier im Land eine ganz, ganz wichtige und große Rolle spielt.

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Der Bericht ist ja in zwei große Bereiche gegliedert: In Teil A des Berichtes gemäß Art. 59 Datenschutz-Grundverordnung und einen Bereich, der auch bei Ihnen eine große Rolle gespielt hat, in dem es um den Betrieb von Facebook-Fanpages durch öffentliche Stellen geht. Ein Thema, mit dem Sie sich ja seit Längerem beschäftigt haben - wir erinnern uns, es ging um die Umsetzung auch europäischen Rechts -: Sie haben Konferenzen, Arbeitsgruppen bundesweit durchgeführt, Gutachten in Auftrag gegeben und vor allem - das ist ja das ganz Wichtige - auch mit einem konkreten Ergebnis, nämlich dass sich die Landes- und Bundesbehörden geeinigt und darauf verständigt haben, auch ihre Seiten regelmäßig zu überprüfen und darauf hinzuwirken, sie auch abzuschalten, wenn eine datenschutzrechtliche Konformität nicht nachgewiesen werden kann. Insofern kann man da sagen: Datenschutz wirkt.

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Befassung mit der Erneuerung des Gesetzes kamen wir immer wieder an zwei Hürden. Einerseits galt es, dem Datenschutz und somit den Persönlichkeitsrechten von Petentinnen und Petenten wie auch von Unterzeichnenden Rechnung zu tragen. Andererseits haben wir auch lange über die Funktionen und Fähigkeiten der digitalen Plattform debattiert, um auch hier einerseits den Datenschutz, andererseits aber auch die notwendige Transparenz zu sichern. Nun aber liegt uns hier ein Gesetz vor, das mehr Partizipationen möglich macht. Wir sind da in Thüringen gut vornweg. Natürlich gibt es in allen Landtagen und Senaten und auch im Bundestag die Möglichkeit, Petitionen einzureichen. Das kann überall schriftlich oder elektronisch passieren, ein barrierefreier Zugang aber ist nicht überall verbürgt. Wir sind hier in Thüringen recht weit. So gibt es in Thüringen schon lange die Option, Eingaben schriftlich einzureichen oder mündlich vorzutragen. An dieser Stelle möchte ich gern dem Bürgerbeauftragten für sein Engagement danken. Ebenso können bei uns in Thüringen Petitionen in Gebärdensprache, in lautsprachbegleitenden Gebärden oder auch in Brailleschrift eingereicht werden. Darauf können wir recht stolz sein.

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Der vierte Punkt, der uns wichtig war, ist die Implementierung digitaler Lehr- und Lernmittel und der entsprechenden Lernsoftware an den Schulen. Wir finden als Fraktion, wir sollten auch aufpassen, dass kein Monopol für eine bestimmte Firma in den Schulen entsteht, die ihre Geräte dort momentan sehr gut anbieten. Es darf nicht so sein, dass in fünf oder zehn Jahren vielleicht eine Firma entscheidet, was Bildungsangebote in Deutschland oder in der Welt sind. Wir sind für die Schaffung verbindlicher Leitplanken in den Bereichen von Datenschutz und -sicherheit. Ich glaube, wir haben alle gemerkt, dass Datenschutz in Thüringen in den letzten Mo

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Inzwischen haben wir es jedoch mit komplexeren Fragen zu tun. Diese entstammen der zunehmenden Digitalisierung aller Gesellschaftsbereiche. Die Aufsichtstätigkeit ist daher stark geprägt durch Beratungen zu Digitalisierungsprojekten in Unternehmen und Behörden. Dabei geht es nicht um Korrekturen in Einzelfällen, sondern um systemische Bedingungen der Umsetzung von Datenschutz. Diese werden sehr stark infrage gestellt durch Techniksysteme und Geschäftsmodelle von internationalen Tech-Konzernen. Insofern verbessert die Reduzierung von Abhängigkeiten diesen Konzernen gegenüber die Verwirklichung von Grundrechten und Datenschutz.

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Abschließend möchte ich sagen, dass Datenschutz von entscheidender Bedeutung ist, um sicherzustellen, dass unsere persönlichen Informationen sicher bleiben. Wir sollten uns alle bemühen, unsere Daten zu schützen und uns über die Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz im Klaren zu sein.

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Jetzt kommt aber der Datenschutz wieder ins Spiel. Aufgrund der Daten, die zum Training und zur Erstellung dieser Software verwendet wurden, muss immer ein Auge auf den Datenschutz, aber auch auf das Urheberrecht geworfen werden. Als ich hier die Rede geschrieben habe, habe ich gelesen, dass die Nationale Kommission für

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Von daher erhoffe ich mir von der neuen Bundesregierung und vielleicht von der FDP, die sich früher einmal gerne als die Datenschutzpartei verstanden hat – heute nennt sie gerne manch anderes Attribut –, ein Bewusstsein, zu sagen: Lasst uns das wieder auf das wirklich Notwendige zurückschneiden, damit der Datenschutz seinen Zweck erfüllt. Datenschutz heißt, die persönliche Freiheit gerade auch in Zeiten des digitalen Wandels zu schützen. Die per

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Der Datenschutz muss so ausgestaltet sein, dass Kinder und Jugendliche effektiv geschützt sind. Falsch verstandener Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Typische Strategien pädokrimineller Täterinnen und Täter müssen hierbei berücksichtigt werden.

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Wenn dem der Datenschutz entgegenstehen könnte, dann muss er in diesem Falle zurück- stehen; denn es geht um Waffen. Es geht um gefährliche Gegenstände und deswegen muss der Datenschutz an dieser Stelle zurückstehen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag wählt gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des Datenschutz- Grundverordnungs- Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.

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Der Landtag wählt gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt. Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP schlagen in ihrem Wahlvorschlag

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Was umfasst nun die Datenschutz-Grundverordnung, und wel ches Ziel verfolgt sie? Im Grunde genommen wurde das von allen Vorrednern schon dargestellt. Die Datenschutz-Grund verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung von personenbe zogenen Daten EU-weit. Die Verordnung schafft ein verbind liches Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natür lichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den Mitgliedsstaaten.

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Ein weiteres wichtiges Thema ist der Datenschutz. Auch er wurde von den Angehörten verständlicherweise häufig thematisiert. Alle Regelungen in unserem Gesetzentwurf wurden anhand des nationalen und europäischen Datenschutzrahmens gestaltet, die Anmerkungen des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit selbstverständlich beachtet und umgesetzt.

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Dieses Beispiel zeigt zum einen, wie wichtig es ist, dass Datenschutz von Anfang an mitgedacht werden muss, und zum anderen, dass es möglich ist, Forschungsdaten so zu verarbeiten, dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen bestmöglich geschützt werden. Diese Grundaussage hat auch die Datenschutzkonferenz mit ihrer am 23. November 2022 beschlossenen Petersberger Erklärung getroffen: Datenschutz und Forschungsfreiheit stehen nicht im Widerspruch.

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Der Tätigkeitsbericht ist auch Anlass nach vorn zu schauen und uns auf die Herausforderungen einzustellen. Zukünftiger Datenschutz und die parlamentarische Debatte zum Datenschutz kann nicht primär mit einer überwiegend vorfallbezogenen, also nachträglichen Debatte geführt werden. Das reicht nicht, um die Sächsische Datenschutzbeauftragte nach Kräften zu unterstützen. An dieser Stelle müssen drei Stichworte genügen, um das Anliegen zu verdeutlichen.

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Auch hier gilt: Was wir durch aktive Meldungen zu Datenschutzverletzungen im Rahmen von Cyberangriffen wissen, ist meist verspätet. Aus den gemeldeten Fällen muss gelernt werden, an welchen Stellen der Datenschutz vorbeugend verstärkt werden muss. Der Zusammenhang zur Cybersicherheit sollte stärker als bisher in den Blick genommen werden, da sowohl der Schutz der kritischen Infrastruktur als auch des persönlichen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung über die Einhaltung und Kontrolle des Datenschutzes nach Datenschutz-Grundverordnung und JI-Richtlinie wesentlich gestärkt werden kann. Weiterhin besteht bei der Umsetzung der JI-Richtlinie, also im Bereich des Datenschutzes, der für Strafverfolgung und Strafvollstreckung und hier insbesondere die polizeiliche Arbeit gilt, wenn man so will eine große datenschutzrechtliche Baustelle. Dazu werden wir im Januar 2023 eine Anhörung haben.

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Aber natürlich sind wir als das Kreationsorgan der Datenschutzbeauftragten und das Organ, das den Datenschutz in Sachsen gesetzlich manifestiert hat, das entscheidende Organ, das über die Einhaltung wachen sollte – neben der Datenschutzbeauftragten. In diesem Sinne erscheint es mir durchaus sinnvoll, zukünftig darüber nachzudenken, die Staatsregierung etwas stärker zu animieren, die Reaktion auf den Datenschutzbericht, Herr Staatsminister, etwas schneller zu vollziehen und dann gemeinschaftlich hier im Hohen Hause darüber zu debattieren. Ich denke, das ist möglich; die Vergangenheit hat es auch gezeigt. Ich bin relativ zuversichtlich, weil wir, wie ich glaube, eine Einigkeit darüber haben, dass der Datenschutz im Freistaat Sachsen nicht nur Verfassungsrang hat, sondern auch besonders wichtig für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Sachsen ist.

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Die Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO, wurde von Personen initiiert und verfasst, die keinen blassen Schimmer davon haben, wie das Internet funktioniert, die nicht verstehen, welche persönlichen Daten ohnehin erst übertragen werden müssen, um eine Internetseite auf dem Mobiltelefon, Tablet oder Computer korrekt anzeigen lassen zu können. Wenn Sie nun beim Aufbau Ihrer Internetpräsenz als Kleinunternehmen oder als Handwerker eine falsche Schriftart wählen - lediglich eine falsche Schriftart! -, verstoßen Sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Sie laufen damit Gefahr, einen Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe zu erhalten.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit Dr. Stefan Brink: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich sehr, Ihnen heute den Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2021 vorstellen zu dürfen. Sie haben ihn bestimmt schon gesehen. Ich möchte Ihnen einige Kennzahlen des Be richts an dieser Stelle kurz nochmals in Erinnerung rufen.

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In diesem Sinn setzen wir seitens der CDU-Fraktion auch wei terhin auf ein konstruktives Miteinander mit der oder dem künftigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die In formationsfreiheit; denn Bürgerrechte wie der Datenschutz müssen immer auch alltagstauglich und zum Bürgernutzen sein. Das ist unser Anspruch. Nochmals vielen Dank für Ihre geleistete Arbeit. Alles Gute, Gottes Segen, und man sieht sich immer zweimal im Leben. Alles Gute!