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In diesem Sinn setzen wir seitens der CDU-Fraktion auch wei terhin auf ein konstruktives Miteinander mit der oder dem künftigen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die In formationsfreiheit; denn Bürgerrechte wie der Datenschutz müssen immer auch alltagstauglich und zum Bürgernutzen sein. Das ist unser Anspruch. Nochmals vielen Dank für Ihre geleistete Arbeit. Alles Gute, Gottes Segen, und man sieht sich immer zweimal im Leben. Alles Gute!

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Diese Beispiele zeigen, wie wichtig die Durchsetzung des Da tenschutzes auf der einen Seite und Beratung auf der anderen Seite sind. Mit der deutschlandweit ersten Bildungseinrich tung in Sachen Datenschutz haben Sie eine wichtige Wegmar ke gesetzt. So können Sie Menschen aus Unternehmen, Eh renamt und Behörden weiterbilden und den Datenschutz in den Alltag integrieren. Das ist ein Verdienst von Ihnen, Herr Dr. Brink, und Ihrem Team.

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Lassen Sie mich an dieser Stelle ein wenig über den Teller rand dieses Berichts hinausblicken. Wir alle konnten lesen, dass Sie sich mit der Landesregierung nicht über Projekte für eine weitere Amtszeit einigen konnten. Das ist nicht ganz ver wunderlich, wenn man sich die Haltung unseres Ministerprä sidenten Kretschmann zum Datenschutz in Erinnerung ruft, der Formulierungen wie „Krücke bei der Pandemiebekämp fung“ oder „Verhinderung durch Datenschutz“ verwendet hat. Nichts davon ist richtig; ich habe das hier schon mehrfach the matisiert. Das sieht man, wenn man die Fakten betrachtet.

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Ich nenne beispielhaft die Corona-Verordnung Schule, die Co rona-Verordnung Kita sowie die Corona-Verordnung Sport. Dabei musste natürlich jeweils der Datenschutz berücksich tigt werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht den Anspruch, bestmöglichen Datenschutz zu genießen. Ich den ke da vor allem, wie im Tätigkeitsbericht erwähnt, an die Schülerinnen und Schüler, den digitalen Unterricht oder an die Beschäftigten, die ihre Gesundheitsdaten dem Arbeitge ber offenbaren mussten.

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Schließlich komme ich zum letzten Gesichtspunkt, der auch schon wiederholt hier im Parlament angesprochen worden ist: unser Umgang mit Vereinen. Sie wissen, wie schwierig es für viele Vereine war, in den Jahren 2018 und 2019 auf die Her ausforderungen der Datenschutz-Grundverordnung zu reagie ren. Gerade für nicht gewerblich tätige und ehrenamtlich ge prägte Vereine war dies eine Hürde. Wir haben darauf reagiert, indem wir ein Onlinetool ins Netz gestellt haben, womit sich die Vereine eine rechtskonforme Datenschutzerklärung per Mausklick zusammensammeln können; nach 20 Minuten sind sie so bei einem guten Ergebnis. Mich freut sehr, dass im Jahr 2021 die Stiftung Datenschutz unser Tool aufgegriffen hat und dies inzwischen bundesweit ausrollt.

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Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber bei mir ist es so: Wenn ich Daten an eine Cloud im Netz übergeben will, dann ist es mir am liebsten, wenn es wenigstens ein Server in Europa, nach Möglichkeit ein Server in Deutschland und im allerbes ten Fall einer der von Ihnen mit betreuten Server in BadenWürttemberg ist. Dieses Gefühl ist Ausdruck des großen Ver trauens, das unter dem Regime der DS-GVO entstehen konn te. Die Befürchtungen waren groß, dass der Datenschutz als Hinderungsgrund für die Entwicklung, insbesondere zuletzt im Gesundheits- und im IT-Bereich, wirken könnte. Inzwi schen ist klar geworden, dass der Datenschutz ein Standort vorteil geworden ist. Produkte aus Europa tragen das Güte siegel „DS-GVO“. Hier kann man darauf vertrauen, dass man mit den Daten auch vertrauensvoll umgeht. Das haben wir vor allem auch der hervorragenden Pionierarbeit von Ihnen zu ver danken.

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Schweigepflicht sind nicht eindeutig, sodass viele Ärztinnen und Ärzte in Anbetracht möglicher strafrechtlicher Konsequenzen den Informationsaustausch im Zweifel scheuen könnten. In der Frage der Abwägung von Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht auf der einen und dem Kindeswohl auf der anderen Seite sind wir als Unionsfraktion völlig klar sortiert: Datenschutz darf hier kein Täterschutz sein!

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Das Wort erteile ich zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württem berg, Herrn Dr. Stefan Brink. – Bitte sehr, Herr Datenschutz beauftragter Dr. Brink, Sie haben das Wort.

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Vorverurteilungen vorzunehmen, die die Unschuldsvermutung absichtsvoll ignorieren, und eine poliƟsche Legende zu stricken, die schlichtweg jeder fakƟschen Grundlage entbehrt, dafür aber umso besser ins poliƟsche Programm passt. Das ist wenig überraschend, stammen zentrale Teile der Begründung aus dem rechtsextremen „Compact“-Magazin. Die Partei, die die Datenschutz-Grundverordnung abschaffen will, schwingt sich hier also zur Hüterin des Datenschutzes auf. Sie selbst beschreibt ihre Sicht auf den Datenschutz mit den Worten - ich ziƟere -:

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fange an mit Drucks. 20/11034, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Datenschutz zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD gegen SPD, Freie Demokraten, DIE LINKE.

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Nun noch Drucks. 11035, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Datenschutz zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung folgender mündlich eingebrachter Änderung in zweiter Lesung anzunehmen:

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Ich darf, ehe wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, das Ergebnis der Wahl zum Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verkünden. Insgesamt wurden 123 gültige Stimmen abgegeben, ungültige Stimmen gab es nicht. Ja-Stimmen 94, NeinStimmen 7, 22 Enthaltungen, damit ist Frau Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt.

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Auch dem Datenschutz wird nicht Rechnung getragen, schließt doch die von den Eltern unterzeichnete Datenschutzerklärung einen Missbrauch der Daten nicht aus. Sämtliche Daten eines jeden Kindes werden erfasst. Niemand weiß, welcher Forschung die entnommenen Proben dienen sollen, ob sie nicht missbräuchlich verwendet werden für Zwecke, die über die eigentliche Testung hinausgehen. Dabei sollte doch gerade im Gesundheitsbereich der Datenschutz Vorrang haben.

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Wir müssen digitalisieren und automatisieren. Wir müssen die Sprache verbessern. Wir müssen den Datenschutz lösen, damit er nicht der Abwehr von Bürgeranliegen dient, sondern damit der Datenschutz dem Bürger möglicherweise sogar hilft, wenn ihn betreffende Daten über die Be

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Stellungnahme der Landesregierung zum 27. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

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Der Datenschutz wird in unserer immer digitaler und vernetzter werdenden Informationsgesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen. Wir müssen daher auch in Zukunft eine gute Balance zwischen der Einhaltung der Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung und dem Schutz vor einer übertriebenen Auslegung dieser Anforderungen finden. – In diesem Sinne danke ich für den Bericht und für Ihre Aufmerksamkeit.

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Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, uns liegt der 27. Datenschutzbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Am letzten Donnerstag hat sich der Innenausschuss bereits ausführlich und intensiv damit beschäftigt. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes und verdeutlicht vielfältige Problemstellungen, bei denen das Recht auf Datenschutz zu beachten ist.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft getreten. Wissen Sie das noch? Das war damals der Anfang, als wir alle anfingen, die Cookie-Banner wegzuklicken, um weiter im Internet surfen zu können. Diese Datenschutzgrundverordnung stellte das europäische und damit auch das deutsche Datenschutzrecht auf neue Grundpfeiler. Datenschutz ist aber keine blockierende Marotte oder überflüssige Bürokratie. Es ist auch ein Unterschied, Herr Zander: Datenschutz und Datensicherheit sind zwei verschiedene Begriffe, was wir im Ausschuss für Digitalisierung immer wieder erörtern.

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Jährlich werden bundesweit über 4 000 Fälle von körperlicher Misshandlung erfasst. Die Dunkelziffer ist garantiert weitaus höher. Bei kaum einem Gewaltdelikt sind die Vertuschungsmöglichkeiten – Herr Simon hat es schon erwähnt – so groß wie bei der Kindesmisshandlung. Ärzte sollen dringend in die Lage versetzt werden, sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung untereinander auszutauschen. Daten zum Schutz der Kinder müssen ausgetauscht werden dürfen. Datenschutz darf dem Ganzen nicht im Wege stehen. Datenschutz ist wichtig und auch richtig, aber nicht um jeden Preis.

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Dem Datenschutz ist jedoch nur geholfen, wenn er auch ge lebt wird. In diesem Sinn haben Sie – mit unserer Unterstüt zung – in den vergangenen Jahren vor allem die beratende Öf fentlichkeitsarbeit zum Datenschutz als eine wesentliche Säu le aufgebaut. Dafür sind wir Ihnen sehr dankbar.

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Ich benenne Datenschutz mit Blick auf die künstliche Intelli genz. Auch dort nimmt der Datenschutz einen immer größe ren Raum ein. Eine sichere datenschutzrechtliche Grundlage ist dabei essenziell. Künstliche Intelligenz ist eine Schlüssel technologie für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Das gilt heute für nahezu alle Sektoren und Branchen. Mithil fe von künstlicher Intelligenz können Unternehmen in BadenWürttemberg ihre Produktivität nicht nur steigern. Vielmehr können sie durch künstliche Intelligenz ganz neue, erheblich verbesserte Produkte sowie hoch professionelle Dienstleistun gen an den Markt bringen – mithin eine wesentliche Investi tion in die Zukunft unseres Landes.

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Außerdem sollen die erfolgreich ins Leben gerufenen Projek te aus Ihrem Haus, lieber Herr Dr. Brink, fortgeführt werden, allen voran das vom Kollegen Hentschel bereits benannte Bil dungszentrum Datenschutz und Informationsfreiheit. Hier ha ben wir ein in Deutschland einzigartiges Format geschaffen, mit einem echten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger, Un ternehmen und Behörden. Die Veranstaltungen des Bildungs zentrums dienen der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des Datenschutzbeauftragten, die Öffentlichkeit in den Bereichen Datenschutz und Informationsfreiheit zu informieren sowie verantwortliche und auskunftspflichtige Stellen zu beraten und zu sensibilisieren.

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Deshalb ist der Datenschutz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Recht ein Grundrecht, auch wenn dieses Grundrecht nicht explizit im Grundgesetz erwähnt wird. Die Väter des Grundgesetzes konnten auch nicht ahnen, welche Bedeutung der Datenschutz einmal haben könnte. Sie waren wohl davon überzeugt, dass staatliche Überwachungs maßnahmen überwunden sind. Sie sollten sich täuschen.

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Herr Robra hat aber hier auch ganz klar gesagt, wo es geklemmt hat, nämlich beim Datenschutz. Ja, der Datenschutz spielt eine große Rolle. In der Presseerklärung hat er das auch ganz deutlich zum Ausdruck gebracht.

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Mein vierter und letzter Punkt ist das Thema Datenschutz. Ein Schlüssel zu einer akzeptierten Digitalisierung ist zweifellos die Vernetzung verschiedener Einheiten miteinander, auch als integrierte Systeme bekannt. Der Staat hat von uns allen viele Informationen. Wenn wir diese sinnvoll verknüpfen, können wir mit echtem Mehrwert für die Verwaltung auch alle Nutzer überzeugen. Viele Daten sind vorhanden, werden aber aus meiner Sicht – das muss man ehrlich sagen – aus vorauseilender Angst vor dem Datenschutz – so erlebe ich das – nicht intelligent verknüpft.

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Unabhängig davon obliegt es der Ärzteschaft, bei einem Missbrauchsfall das zuständige Jugendamt zu informieren. Selbstverständlich wollen wir den Datenschutz nicht aushebeln. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.

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Es gibt auch noch weitere Punkte, die wir diskutieren sollten. Zum Beispiel gibt es die Forderung nach dem Ausschöpfen des Rechtsrahmens bei der Datenschutz-Grundverordnung. In diesem sensiblen Bereich – glaube ich – müssen wir auch sehr genau hinschauen. Da gibt es sicherlich noch einigen Klärungsbedarf zu den hohen Anforderungen, die der Datenschutz zum einen natürlich an uns alle stellt. Zum anderen wollen wir aber auch zielgenaue und unkomplizierte, unbürokratische Lösungen haben, was eben möglich ist.

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formationsfreiheit vom 9. Februar 2023 – 38. Datenschutz-Tätigkeits bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Infor mationsfreiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2022 – Drucksache 17/3900

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selben Herrschaften, die Ihnen Insektenmehl in Nahrungsmitteln vorstellten, die das Verbrenner-Aus für die Autonation Deutschland befeuert haben und die Ihnen auf jeder Website einen Datenschutz-Cookie präsentieren, kam 2016 die Datenschutz-Grundverordnung. Was Jean-Claude Juncker seinerzeit als Goldstandard des Datenschutzes beschrieb, schafft in der Realität eine ganze Menge Elend.

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Die zweite große Hürde sind die datenschutzrechtlichen Be schränkungen. Um es gleich zu Beginn zu sagen: Es geht da bei nicht darum, den Datenschutz aufzuweichen, sondern da rum, angemessen mit dem Datenschutz umzugehen.

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Außerdem wollen wir ein Statistikmoratorium einführen, gerade in Bayern. Viele unserer Handwerker, auch Bäcker und Metzger, empfinden diese ganzen Statistikpflichten häufig als eine echte Belastung im Alltag. Wir werden für jede Statistik im Landesrecht ein Moratorium für zwei Jahre machen. Wir setzen uns übrigens auch dafür ein, dass auf Bundes- und Europaebene ein generelles Statistikmoratorium vorankommt. Zum Beispiel werden wir eine neue Bundesratsinitiative starten zum Anlauf der Abschaffung der Bonpflicht. Wir überprüfen noch einmal detailliert und entschlacken auch die bayerischen Regelungen zum Datenschutz. Wir sind für Datensicherheit, aber gegen überzogenen Datenschutz.