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Außerdem wollen wir ein Statistikmoratorium einführen, gerade in Bayern. Viele unserer Handwerker, auch Bäcker und Metzger, empfinden diese ganzen Statistikpflichten häufig als eine echte Belastung im Alltag. Wir werden für jede Statistik im Landesrecht ein Moratorium für zwei Jahre machen. Wir setzen uns übrigens auch dafür ein, dass auf Bundes- und Europaebene ein generelles Statistikmoratorium vorankommt. Zum Beispiel werden wir eine neue Bundesratsinitiative starten zum Anlauf der Abschaffung der Bonpflicht. Wir überprüfen noch einmal detailliert und entschlacken auch die bayerischen Regelungen zum Datenschutz. Wir sind für Datensicherheit, aber gegen überzogenen Datenschutz.

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Ein anderes großes Thema, das immer wieder diskutiert wird, ist der Datenschutz. Grundlage für gute KIs sind wichtige große Datenmengen. Gerade wenn wir über Medizin und über Verwaltung sprechen, muss es uns möglich sein, diese Daten auch mit Blick auf den Datenschutz, zu nutzen und unsere Maschinen mit diesen Daten zu füttern.

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Es kommt immer wieder zu Datenlecks. Bei allen Aktivitäten in den sozialen Netzwerken gilt es, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren. Dies ist in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt, die vor allem die Rechte der Nutzer und Verbraucher stärken soll. Deswegen ist es gerade wichtig, genau hinzuschauen, was geht, und was nicht.

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Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nachdem der Landtag die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen anerkannt hat und infolgedessen Verschiebungen bei dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und parlamentarischen Gruppen festzustellen waren, liegt das Wahlvorschlagsrecht nunmehr bei der Fraktion Die Linke. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/6887 vor. Vorgeschlagen als Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ist Frau Abgeordnete Donata Vogtschmidt.

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Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nachdem der Landtag die Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen anerkannt hat und infolgedessen Verschiebungen bei dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und parlamentarischen Gruppen festzustellen waren, liegt das Wahlvorschlagsrecht nunmehr bei der Fraktion Die Linke. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/6887 vor. Vorgeschlagen als Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ist Frau Abgeordnete Donata Vogtschmidt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag wählt gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.

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Das Präsidium hat für die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, für jede Fraktion sowie für die Staatsregierung eine Redezeit von je 10 Minuten festgelegt. Wir verfahren in der Reihenfolge so, dass die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte als Erste sprechen kann. Bitte schön, Frau Dr. Hundert.

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Wenn ich dann erkläre, dass es meine Aufgabe ist, staatliche Stellen oder Unternehmen darauf hinzuweisen, mit unseren persönlichen Daten rechtmäßig und sorgsam umzugehen, dann erhalte ich meist positive Reaktionen. Den Menschen in Sachsen ist bewusst, dass Datenschutz essenziell ist und auch ihre Freiheit schützt. Nur wenn ich überblicken kann, wer meine personenbezogenen Daten wann, zu welcher Gelegenheit und zu welchem Zweck verarbeitet, habe ich überhaupt die Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben. Gerade deshalb darf der Datenschutz auch mit Blick auf die Digitalisierung nicht ins Hintertreffen geraten. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, geht es um das selbstbestimmte Leben jeder und jedes Einzelnen.

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Die dargestellten Kontrollen im öffentlichen Bereich, also diese Einzelfälle, die ich jetzt dargestellt habe, sollen keinesfalls den Eindruck erwecken, dass meine Behörde nur in diesem Bereich tätig war. Ganz im Gegenteil, von den 1 100 Datenschutzbeschwerden und Hinweisen, die bei mir im letzten Jahr eingingen, betrafen zwei Drittel vermutete Verstöße durch nicht öffentliche Stellen, also Unternehmen, aber auch Vereine und Privatleute. Hinzu kamen rund tausend Beratungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Das Themenspektrum der Fälle war breit gefächert; das interessiert mich als Juristin immer besonders. Datenpannen beschäftigten den Datenschutz, Cookies, Tracking, Datenschutz in der Schule, Werbeanrufe, Patientendatenschutz und vieles, vieles mehr.

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Datenschutz ist wichtig, denn Daten sind wertvoll. Man kann schon sagen, Daten sind in der digitalen Welt fast eine eigene Währung. An Daten haben vor allen Dingen die Unternehmen, hat die Wirtschaft großes Interesse. Deshalb ist der Datenschutz ein ganz wichtiges Gut.

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Weiterhin wäre es aufschlussreich, wenn über Zuarbeiten und Verpflichtungen gegenüber dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder in Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Antiterrordatei und die Rechtsextremismusdatei in ähnlicher Detailliertheit wie zum Datenschutz im privaten und wirtschaftlichen Bereich zu lesen wäre.

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Fragezeichen im Kopf haben wir beim Lesen des Berichts in den Teilen, in denen es um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung oder der Justizrichtlinie geht. Im Rahmen des 5. Jahrestages der Einführung des neuen EUDatenschutzrechts stellten der Jurist Schrems und die NGO „none of your business“ nach Auswertung Hunderter herausgehobener Datenschutzbeschwerden fest, dass die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung besonders in Deutschland immer noch mangelhaft ist.

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Das lag nicht vorwiegend an den aufgelisteten Verstößen gegen den Datenschutz, die selbst genommen alle sehr interessant sind, sondern vor allem am sogenannten Facebook-Streit. Die Auseinandersetzung zwischen der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten und der Sächsischen Staatskanzlei über die Untersagung des Facebook-Auftritts der Sächsischen Staatskanzlei bestimmte de facto die Berichterstattung in den Medien – zu Recht, handelte es sich doch um eine sehr grundsätzliche Frage. Ich bin ehrlich gesagt sehr gespannt, wie das Gerichtsverfahren ausgeht, habe aber auch vollstes Verständnis für die Position der Datenschutzbeauftragten.

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Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Siebzehnter Tätigkeitsbericht zum Datenschutz Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 und Achter Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 – Drucksache 8/710 –

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Ein weiterer Punkt, der mit Ihrer Fragestellung korrespondiert, ist die Nummer 22: keine Übererfüllung der EU-DatenschutzGrundverordnung. Der Landesregierung steht im Hinblick auf die unabhängige Amtsausübung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht die Kom petenz zu, den Vollzug der Datenschutz-Grundverordnung zu regeln oder diesbezügliche Vorgaben zu treffen. Die Landes regierung hat sich jedoch für eine vereinsfreundliche Ausge staltung der datenschutzrechtlichen Richtlinien eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Auch hier verweisen wir auf die Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag Drucksache 16/8189 zur dortigen Ziffer 5.

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Kommen wir nun zum Datenschutz. Hier sprach ich von Grundrechtseinschränkungen beim Speichern von personenbezogenen Daten in den zentralen Dateien und davon, dass dies dem Bürger gegenüber klar kommuniziert werden muss. Damit die AfD-Fraktion nicht schon wieder als Buhmann dasteht, möchte ich mich auf die Stellungnahme des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beziehen. Auch er bezeichnet die Aktivitätsdatei als „unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht der Spieler auf informationelle Selbstbestimmung“. Ebenso bestehen gegenüber dem „auf Algorithmen basierenden, automatisierten System zur Früherkennung von glücksspielgefährdeten Spielern und von Spielsucht“ erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Auch der Deutsche Sportwettenverband bezeichnet den Glücksspielstaatsvertrag im Hinblick auf die Datenspeicherung als „höchst bedenklich“.

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Auch haben wir die Berliner Bildungsverwaltung im Jahr 2020 intensiv zum Lernraum Berlin beraten. Dabei konnten wir in einem konstruktiven Prozess viele datenschutzrechtliche Defizite identifizieren und notwendige Verbesserungen erzielen. Natürlich war das ein mühsamer Weg. Gerade im Schulbereich wurde oft ein Gegensatz zwischen Praktikabilität und Datenschutz behauptet. Aber heute können wir mit Stolz sagen, dass Berlin im Bundesvergleich eines der modernsten Schulgesetze hat. Ein Grund dafür: Es muss nicht mehr jede Schule einzeln den Datenschutz bei digitalen Werkzeugen prüfen. Das übernimmt zentral die Bildungsverwaltung. Doch es bleibt weiterhin viel zu tun, wie die Debatte um die Beschaffung digitaler Endgeräte zeigt. Wir haben deutlich gemacht, dass die Anschaffung von Tablets der großen Hersteller und Herstellerinnen datenschutzrechtlich problematisch ist. Daher begrüßen wir, dass der Hauptausschuss gerade einen Beschluss gefasst hat, wonach auch Laptops angeschafft werden sollen. Das ist ein ziemlich

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Auch Sie, sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sind im parlamentarischen Raum an den Datenschutz gebunden. Bisher gibt es in Ihrem Haus keine Instanz für den Datenschutz, wie sie in anderen Bundesländern bereits existiert.

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Dann gibt es außerdem die Gefahr, die von quasi monopolistischen, großen Unternehmen ausgeht. Für ein profitorientiertes Unternehmen spielt es keine Rolle, was Datenschutz ist; er ist nur hinderlich. Es ist an der Politik, es ist an uns, hier Grenzen zu setzen. Die neuen Vorschriften der Europäischen Union sind wichtige Bausteine dafür, mit denen das teilweise schon gelungen ist. Wir können auch mit Datenschutz zeigen, dass wir die Rechte Einzelner wahren und zugleich erfolgreiche Digitalunternehmen etablieren können. Dem rot-grün-roten Berlin mit den deutschlandweit meisten Start-ups kommt dabei eine besondere Rolle zu.

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geht das nicht. – Das ist natürlich Quatsch. Frau Kamp hat das Beispiel Corona-Warn-App erwähnt. Laut waren damals die Rufe, Sie werden sich erinnern, dass die Corona-Warn-App zentral Daten speichern sollte, weil dann der Zugriff besser ist, genau wie in Frankreich. Am Ende hat aber Deutschland gezeigt, wie eine dezentrale Open-Source-Corona-Warn-App mit starkem Datenschutz funktioniert, und diese europaweit zur Verfügung gestellt. Der Datenschutz blockiert nicht pauschal, er gibt die Entscheidungsmacht über die eigenen Daten nur dorthin, wo sie hingehört, nämlich in die Hände unserer Bürgerinnen und Bürger.

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Auch beim Datenschutz sind Sie nicht als Schützerin von Daten aufgefallen. Insofern kann man den Berlinerinnen und Berlinern nur davon abraten, Sie zu wählen, zumindest, wenn sie ein Herz für Datenschutz haben.

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die Zuständigkeitsregeln in der DSGVO kommt auf Ihre Behörde schon seit Längerem, und das wird sich nicht ändern, gerade weil Sie den Datenschutz in der Bundeshauptstadt überwachen, stetig mehr und anspruchsvolle Arbeit zu. Das haben Sie hier eindrucksvoll geschildert. Diese Koalition hat deswegen Ihre Behörde in der Vergangenheit auch personell verstärkt. Wir treten bald wieder in Haushaltsberatungen ein. Bitte teilen Sie uns mit, in welchen Bereichen Sie weitere Unterstützung brauchen, denn dieser Koalition ist der Datenschutz sehr wichtig!

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Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich schließe mich aber auch der Erwartung und der Hoffnung meiner Kolleginnen und Kollegen an, dass die Stellungnahmen des Senats zu den künftigen Berichten bitte wieder etwas schneller das Parlament erreichen und dann natürlich auch hier beraten werden können. Wichtig ist: Datenschutz als Querschnittsthema zu begreifen und Datenschutz mit fachlichen Belangen zusammenzubringen. Ich denke, wenn wir an den positiven Beispielen anknüpfen, die es durchaus gibt, werden wir hier Schritt für Schritt eine Kulturrevolution hinkriegen, die dem

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob das dem Datenschutz - hier ist die Datenschutz-Grundverordnung einschlägig - entsprechen wird, haben wir in Zweifel zu ziehen. Denn es geht in diesem Gesetzentwurf um nichts anderes als um das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 GG. Dieses besagt eindeutig, dass derjenige, der Daten hat, über diese erst einmal selbst entscheiden kann.

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Begrüßenswert ist hingegen Ihr einigermaßen erkennbares Bekenntnis zum Datenschutz der Spieler. Gemäß § 3 dürfen die Daten gesperrter Spieler nur für die Kontrolle der Spielersperre verwendet werden. Darüber hinaus können die Betroffenen ihre Auskunftsrechte gegenüber der Stelle geltend machen, die für die Sperre zuständig ist. An dieser Stelle möchte ich Sie nochmals an die Grundrechtseinschränkungen durch die Hintertür im Glücksspielstaatsvertrag erinnern. Sehr geehrte Damen und Herren, Datenschutz ist ein wichtiges Thema; denn die Unantastbarkeit der Grundrechte ist das höchste Gut unserer Demokratie.

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Datenschutz behindert wichtige Projekte nicht. Ich würde dies gerne am Beispiel Corona erläutern. Derzeit wird in nahezu jedem einschlägigen Leitartikel und in jeder Talkshow behauptet, Datenschutz behindere eine effektive Bekämpfung der Pandemie und müsse stärker zurückstecken. Genau das, zurückgesteckt, haben die Datenschutzbeauftragten schon mehrfach.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sicherheit ist nicht teilbar, Sicherheit ist nicht verhandelbar. Deswegen müssen wir den Strafverfolgungsbehörden alle Möglichkeiten an die Hand geben, für Sicherheit auf der Straße, in den Häusern, in den Familien und eben auch im Internet zu sorgen. Der schönste Datenschutz hilft unseren Familien in Niedersachsen nicht weiter, wenn sie nicht sicher sein können, dass die Strafverfolgungsbehörden alle Mittel ausschöpfen, die faktisch und rechtlich möglich sind, um ihre Kinder, ihre Jungen und Mädchen, vor Belästigungen, vor sexuellem Missbrauch im Internet zu schützen. Der beste Datenschutz hilft nicht weiter, wenn wir unsere Familien nicht schützen können!

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Datenschutz hat in Europa, wenn man jetzt mal zurückblickt – ich meine, wir reden über den Bericht 2020, aber man kann ja auch noch mal einen Schritt nach hinten gehen –, eigentlich einen ganz großen Stellenwert. Wir haben die beiden großen anderen Systeme: Wir haben China auf der einen Seite, wo der Staat alle Daten der Bürgerinnen und Bürger absaugt und sie komplett gläsern und transparent macht, auf der anderen Seite in den USA Tech-Giganten, die mit den personenbezogenen Daten sehr viel Geld machen wollen, und dann muss es Europa in der Mitte sein, das mit einer klugen Regulierung alle Interessen am Ende ausgleicht und Privatsphäre und Menschenrechte schützt, weil uns bewusst ist, dass eine freiheitliche Gesellschaft nur prosperieren kann, wenn das Recht des Einzelnen geschützt wird. Dafür ist der Datenschutz am Ende da.

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Die Digitalisierung schreitet voran; Datenschutz ist dabei immer ein wichtiges Thema, das von Beginn an mitgedacht werden muss. Die FDP-Fraktion schlägt deswegen vor, Privacy by default bei allen Verfahren einzuführen. Nichts ist schlimmer, als wenn am Ende geflickschustert werden muss. Wir sehen das bei sehr vielen Prozessen, wie gestern bei der Vorstellung der Digitalstrategie im Ausschuss für Digitalisierung, wo wieder moniert wurde, dass das Thema Datenschutz wieder nur ein Randthema ist, obwohl es gerade beim Weg zur Smart City eigentlich ein zentrales Thema werden muss. Wenn man darüber spricht, dass das Datenschutzrecht reformiert werden muss, wird es unsere Aufgabe sein, dass wir dafür Sorge tragen, dass vor allen Dingen kleine und mittelständische Unternehmen, die mit keinen personenbezogenen Daten hantieren, nicht bürokratisch belastet werden, sondern dass wir die Regularien genau dort ansetzen, wo sie geschehen, aber alle anderen Unternehmen und Menschen, die damit eben nicht in Berührung kommen, nicht überproportional belasten.

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Bei der Novellierung des Gesetzes müssen wir natürlich auch den Datenschutz in den Vordergrund rücken. Wir sind – das ist ganz wichtig – angehalten, die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung in das Gesetz einzubinden und fortzuschreiben. Zudem müssen wir Vorgaben zur Einhaltung technischer Normen machen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, verbindliche Festlegungen zu geben, um Prozesse und Techniken der IT-Sicherheit in den Vordergrund zu stellen. Vorhin haben die Kollegen angesprochen, dass die Cyberkriminalität in aller Munde sei. Cybersicherheit sollte damit auch in aller Munde sein. In diesem Kontext sollten deshalb Empfehlungen des BSI vorgeschrieben und umgesetzt werden. Vor allem sollte jedoch die Pflege von System-Updates durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass weder Lücken noch Hintertürchen geöffnet werden und die Systeme stabil stehen. In diesem Kontext ist es ganz wichtig, die Integrität der Integrierten Leitstellen zu dokumentieren und zu manifestieren, weil sie in ihrer Funktion als kritische Infrastruktur deutlich gestärkt werden.

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Ein weiteres Beispiel ist der Zwang, sich in Restaurants und bei Veranstaltungen in Gästelisten eintragen zu müssen. Das ist ein tiefer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, der aber für die Kontaktverfolgung notwendig ist und von den Datenschutzbeauftragten akzeptiert wurde. Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass das Datenschutzrecht die für die Pandemiebekämpfung erforderliche Datenverarbeitung bereits erlaubt. Nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. d der Datenschutz-Grundverordnung ist sie zulässig, wenn sie erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen zu schützen. Der Erwägungsgrund 46 der Datenschutz-Grundverordnung nennt dafür als Beispiel ausdrücklich die Überwachung von Pandemien. – Wenn Impfen, Testen und Kontaktverfolgung nicht, wie gewünscht, funktionieren, ist dies nicht die Schuld des Datenschutzes.