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Ein starker Datenschutz braucht, um zu wirken, starke Kontrollstrukturen; Frau Kamp hat es erzählt. Der Datenschutzausschuss und die Aufmerksamkeit hier im Plenum spielen eine Rolle, doch die Hauptrolle nimmt natürlich die Datenschutzbeauftragte ein. Sie und ihre Behörde arbeiten unermüdlich daran, den Datenschutz in Berlin durchzusetzen und zu kontrollieren und stehen auch uns Abgeordneten immer kompetent und kritisch zur Seite. Danke dafür Ihnen, Frau Kramp, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!

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Nun zu einem weiteren wichtigen Punkt: Die Auswirkungen des Datenschutzes auf unsere Wirtschaft. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, komplexe und manchmal widersprüchliche Datenschutzbestimmungen zu erfüllen, was Unsicherheit und innovative Lösungen behindert. Wir müssen Datenschutz so gestalten, dass er die Wirtschaftsentwicklung unterstützt, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die oft begrenzte Ressourcen haben. Klare und umsetzbare Regelungen sind notwendig, um den Datenschutz zu gewährleisten, ohne die Innovationskraft unserer Wirtschaft zu beeinträchtigen.

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Stellungnahme der Landesregierung zum 29. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

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Es ist leicht, auf den Datenschutz und auf die Bürokratie zu schimpfen. Das machen vielleicht auch die Unternehmen, die gleichzeitig darauf bestehen, dass man beim Unternehmensbesuch die Handys wegschließt, damit sichergestellt ist, dass die neue Innovation weder vom Wettbewerber vor Ort noch von sonst wo auf der Welt kopiert werden kann. Datenschutz ist auf einmal so wichtig.

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„Datenschutz muss effizient organisiert werden, damit er nicht zu einer bürokratischen Innovationsbremse wird.“ Bei den im Antrag genannten Beispielen frage ich mich schon, warum es schwierig sein soll, Arbeitsabläufe im Personalbereich zu digitalisieren. Ich hörte auch von Herausforderungen, aber bei genauer Nachfrage stellte sich dann heraus, dass diese gar nicht hätten bestehen dürfen; denn schon bevor der Faktor Datenschutz ins Spiel kam, gab es eine rechtliche Unregelmäßigkeit, die die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschränkte.

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Wir wollen, dass die Digitalisierung der Verwaltung alles einfacher und schneller macht. Dabei dürfen wir keinesfalls den Datenschutz hintanstellen. Ich bin davon überzeugt: Wir können eine digitale Verwaltung schaffen, bei der die Bürgerinnen und Bürger nicht x-mal das gleiche Formular ausfüllen müssen und trotzdem jeder selbst über die Verwendung der eigenen Daten entscheiden kann. Dafür kann und wird Berlin Vorbild sein. Wir können und müssen zeigen, wie Datenschutz und Digitalisierung zusammengehen können – ich habe es erwähnt mit dem Transparenzgesetz –, wie der Staat den Bürgerinnen und Bürgern zu Diensten sein kann, schnell und digital werden kann, ohne eine potenzielle Gefahr zu sein. Diese Lehre haben wir in Deutschland gezogen; das sage ich auch als Ossi. Wir haben die Erfahrung gemacht, wie der Staat seinen Bürgern gefährlich werden kann, wenn er zu viel über sie weiß.

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Vielleicht muss er sich auch selbst noch weiterentwickeln. Ob nun Deepfakes, täuschend echte Bilder, Videos mit Tonaufnahmen, die einen Menschen verändern, und auch gewaltige Trainingsdaten, die für die KIs benutzt werden – ein guter Datenschutz ist jetzt gefragt wie nie. Mit diskriminierenden Algorithmen in sogenannten künstlichen Intelligenzen, denen zunehmend mehr Entscheidungen zugetraut werden, müssen wir leben. Frau Kamps hatte vorhin die Ungereimtheiten mit Parla erwähnt. Wir haben bisher beim Datenschutz gut funktionierende Kontrollmechanismen, die auch vor der Marktmacht großer Unternehmen nicht zurückschrecken. Wir müssen darauf achten, dass das so bleibt. Das hat mir und Ihnen auch schon der Datenschutzbericht 2021 gezeigt. – Vielen Dank!

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Ansonsten fordern Sie, den Datenschutz aus der Verantwortlichkeit der Länder herauszulösen und aus den Ergebnissen der Datenschutzkonferenz bundesweite Verbindlichkeit zu schaffen. Sie wollen also den Föderalismus in diesem Punkt aufgeben und den Datenschutz in der Hoffnung zentralisieren, dies trüge zur Entbürokratisierung bei. Sollten Sie generell der Meinung sein, Zentralisierung führe automatisch zu Entbürokratisierung, so beweist das Beispiel Frankreich genau das Gegenteil.

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Ein dritter Punkt. Die Datenschutz-Grundverordnung wurde eingeführt, um einen einheitlichen Rahmen für den Datenschutz in Europa zu schaffen. Die Evaluierung der DSGVO ist praktisch abgeschlossen. Die Europäische Kommission arbeitet bereits an einem Ergebnisbericht. Änderungswünsche, wie sie in diesem Antrag formuliert werden, kommen zu spät und stören hierbei die laufenden Prozesse.

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Heute reden wir also über das Thema Datenschutz. Man kann nicht sagen, dass die FDP mit ihrem Anliegen hinter dem Berg hält: „Weniger ist mehr! Datenschutz entbürokratisieren und vereinheitlichen“ – das schreit es einem schon in der Überschrift entgegen. Dann fängt man an, diesen Antrag zu lesen. Es beginnt mit dem ersten Satz:

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Da sind wir doch beim Grundproblem. Viele Ideen, auch viele wirklich tolle Ideen werden entwickelt, es erfolgen die ersten Versuche der Umsetzung, und dann fällt einem irgendwann ein: Ach, wir müssen ja noch an den Datenschutz denken. Lasst uns doch einmal mit dem Datenschutzbeauftragten reden. – Dann wird der Datenschutzbeauftragte zum Spielverderber; denn oft genug greift die tolle Idee in die Grundrechte der Menschen ein. Es liegt dann aber nicht an der Bürokratie, sondern am Zeitpunkt, ab dem man an den Datenschutz gedacht hat, sodass wir dann ein Problem bekommen.

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Warum spielt Datenschutz heute eine so große Rolle? Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass heute viel mehr Produkte – fast alle Produkte – digitale Komponenten haben und man deshalb den Datenschutz bedenken muss. War früher das Digitalste am Auto das nachträglich eingebaute neue Autoradio, sind heute und in Zukunft noch viel mehr Autos große Datensammler und Datensender. Je nachdem, welche Studie man liest und welches Level des autonomen Fahrens man annimmt, kommen pro Stunde zwischen 5 und 20 zusammen. Ich rede hier nicht über Megabyte, ich rede nicht über Gigabyte, sondern ich rede über Terabyte an gespeicherten und gesendeten Daten bei einem einzigen Auto.

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„Weniger ist mehr! Datenschutz entbürokratisieren und vereinheitlichen“, so lautet der Titel des Antrags der Fraktion der Freien Demokraten, die ein berechtigtes Anliegen formulieren. Ich bin grundsätzlich für jede parlamentarische Initiative dankbar, die genau dieses Ziel festschreibt, die für einen moderneren, für einen bürokratieärmeren und einen sachgerechteren Datenschutz sorgt. Dieses Ziel ist mit diesem Antrag indes nicht zu erreichen. Abgesehen von der, wie ich finde, richtig getroffenen Feststellung eines Mehr an IT-Sicherheit – – Wir haben das gestern diskutiert im Rahmen des Aspekts der Cybersicherheit. Kollegin Kunz hat darauf abgehoben im Hinblick auf Hunderte von Geräten, die hier im Raum verteilt sind, die zum Teil persönliche Daten erheben, die die Daten mindestens an einem Ort speichern und zum Teil automatisiert ins Netz stellen. Diese IT-Sicherheit müssen wir bewerkstelligen.

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Ferner wird mit dem Antrag der Freien Demokraten der nicht zutreffende Eindruck erweckt, als gäbe es in Hessen eine für Unternehmen besonders nachteilige Rechtslage. Das ist nicht der Fall. Hierzu nur zwei Bemerkungen: Für hessische Unternehmen gelten exakt dieselben Rechtsvorschriften wie im gesamten Bundesgebiet. Es handelt sich insoweit um europäische und bundesgesetzliche Regelungen, die in Hessen nicht anders lauten. Zudem ist die Landesregierung für den Datenschutz bei privaten Unternehmen gar nicht zuständig. Dies ist Aufgabe des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

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Zum WLAN haben Sie Kritik vorgetragen. Von der letzten Ecke sprach niemand, sondern im Koalitionsvertrag steht: freies WLAN an den Gerichten. Das werden wir tun. Das wird auch stückweise umgesetzt. Dann geht es nur schon los. Dann kommt der Datenschutz um die Ecke und sagt: Jetzt müsst ihr das aber so sichern, dass unter keinen Umständen irgendetwas irgendwo hineinregiert werden kann. – Ich verstehe das nicht immer bei öffentlichen Prozessen – sie sind öffentlich –, dass der Datenschutz daran besondere Anforderungen stellt. Sei es darum. Es soll wohl so sein.

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Nur dank der derzeit geltenden Übergangsregelung, welche besagt, dass der einfache, geschwärzte Leistungsbescheid als Beleg akzeptiert wird, ist es in den letzten Monaten ruhig geworden um dieses Thema. Alle Versuche der Senatsverwaltung, eine Lösung zu finden, bei welcher die Ausgabe des Berechtigungsnachweises nicht bei einem Amt liegt, sind gescheitert. Alle IT-gestützten Verfahrensideen sind am Datenschutz gescheitert. Der Datenschutz macht diese Lösungen unmöglich.

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Im Ausschuss wurde auch nach dem Datenschutz gefragt. Der Datenschutz darf niemals über dem Umstand stehen, dass einer Frau Gewalt angetan wird. Dagegen werden wir uns wehren. Die Frauen, das hat die letzte Zeit leider gezeigt – – Ich habe im Innenausschuss gesagt, dass wir in den letzten Monaten zwei Femizide hatten. Wir haben gerade auch der Frau gedacht, die vor zwei Jahren von ihrem Mann ermordet worden ist. Da waren wir zusammen und haben uns dagegengestellt. Wir haben gemeinsam mit der Polizei Berlin, mit meinem Haus eine App entwickelt, an die sich Frauen anonym wenden können, mit der eine Aufzeichnung gemacht wird, wo das auch schriftlich dargelegt wird, damit die Frauen, wenn sie Gewalt erfahren haben, dann auch vor Gericht dieses Beweisprotokoll vorlegen können.

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Frau Knell, in einem Punkt sind wir uns aber anscheinend ganz und gar nicht einig. Sie berufen sich wieder einmal auf den Datenschutz und machen damit erneut den Datenschutz zum Täterschutz. Wir hingegen wollen Opferschutz und keinen Täterschutz unter dem Deckmantel des Datenschutzes.

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Wir konnten seinerzeit bei der BVG und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erreichen, dass die Leistungsbescheide bis zur Entwicklung eines datenschutzkonformen Berechtigungsnachweises in geschwärzter Form mitgeführt werden durften. Gleichzeitig haben wir die Senatsverwaltung umfangreich zu dem Projekt eines digitalen Berechtigungsnachweises beraten. Nun wurde das Projekt, wie ich der Presse entnehmen konnte, unter anderem mit Verweis auf ungeklärte Rechtsfragen zum Datenschutz eingestellt. Diese Aussage verwundert mich extrem. Seit anderthalb Jahren beraten wir die Senatsverwaltungen mit hohem Ressourcenaufwand und haben gemeinsam mit der für die Jobcenter zuständigen Behörde, der Bundesdatenschutzbeauftragten, den datenschutzrechtlichen Rahmen klar abgesteckt. Auf der anderen Seite hingegen blieb die konkrete Projektausgestaltung und deren Machbarkeit jenseits von Datenschutzfragen immer unklar. Unser Vorschlag, zunächst niedrigschwellig und unbürokratisch mit dem Leistungsbescheid QR-Codes zu versenden, die den Nachweis der Berechtigten am Fahrkartenschalter zum Beispiel ermöglichen, wurde nicht aufgegriffen. Häufig wird der Datenschutz für das Scheitern von Projekten verantwortlich gemacht, obwohl eigentlich ganz andere Gründe die Ursache dafür bilden. Dabei ist es gerade in Digitalisierungsprojekten häufig die datenschutzrechtliche Perspektive, die zur Ordnung und Strukturierung von Prozessen verhilft.

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In diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir vor einer Woche einen Standardprozess zum Datenschutz veröffentlicht haben. Der Standardprozess bildet einen Leitfaden für die datenschutzkonforme Digitalisierung und soll die Verwaltung dazu befähigen, Datenschutz frühzeitig in Digitalisierungsprojekte einzubeziehen, Prüfungen durchzuführen, Konzepte und Unterlagen zu erstellen und Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Die konkreten Prozessschritte zu den Anforderungen des Datenschutzes knüpfen an das verbindliche Projektmanagementhandbuch hier in Berlin an und geben der Verwaltung in jedem Prozessschritt eines Digitalisierungsprojekts damit Hilfestellung. Wir haben den Standardprozess zusammen mit dem ITDZ entwickelt, und dieser ist sehr positiv aufgenommen worden. Ich könnte auch sagen, dass er uns förmlich aus den Hän

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Wir fordern daher eine bessere Umsetzung der gesetzlichen Regeln, zum Beispiel keine übermäßigen Informationsabfragen, sowie eine strengere Überwachung bei der Digitalisierung in der Verwaltung und in der Privatwirtschaft. Datenschutz ist kein Nice-to-have, er ist ein absolutes Muss. Die Privatsphäre darf weder durch Behördenversagen noch durch unachtsames Handeln in der Privatwirtschaft gefährdet werden, denn unsere Daten sind ein essenzieller Teil unserer Identität und unserer Freiheit. Datenschutz – das ist auch Schutz von Freiheit und Demokratie. – Vielen Dank!

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Über die im Bericht für 2022 thematisierten Problemfelder wurde bereits zweimal gesprochen, weshalb ich die Bedeutung des Datenschutzes etwas allgemeiner darstellen möchte. Das ist notwendig, denn wie man sieht, hat der Datenschutz doch bei vielen keinen guten Ruf. Er wird verunglimpft als eine trockene und bürokratische Eigenart, die überall nur im Weg steht, und viele meinen, auf Datenschutzvorschriften könnten wir verzichten. Doch im Kern ist Datenschutz ein wichtiges liberales Abwehrrecht der Bürgerinnen und Bürger, meist gegen den Staat. Und wie so viele andere Freiheitsrechte ist auch die Entwicklung des Datenschutzes eine Lehre aus unserer Geschichte.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Alle haben jetzt hier noch einmal klar gesagt, wie wichtig der Datenschutz ist. Herr Förster, Sie haben auch darauf verwiesen und haben gesagt, dass es hier einen neuen Stil gibt. – Vielen Dank, Frau Innensenatorin! Ja, die Innensenatorin hat dafür eine Zuständigkeit, aber in diesem Datenschutzbericht steht relativ viel über Bildung und Schule, Gesundheit und andere Bereiche. Dann kann ich Ihnen sagen, ich finde es ein Armutszeugnis, wenn man für sich in Anspruch nimmt, dass der Datenschutz ein so zentral wichtiges Thema ist, dass diese Senatsbänke weitgehend leer sind.

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Die Kapitel II und III des Datenschutzberichts zeigen, wie weit der formalisierte Datenschutz von der Lebensrealität entfernt ist. Es braucht viel Formalismus, um in einem Sportverein einen E-Mail-Verteiler zu betreiben oder Fotos eines Fußballspiels zu veröffentlichen, doch der staatliche Datenaustausch funktioniert oft ohne Einwilligung der Bürger. Datenschutz wirkt prohibitiv, wenn es um Bürgerinteressen geht, aber lückenhaft, wenn staatliche Interessen im Spiel sind.

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Hierzu rufe ich auch die Stellungnahme der Landesregierung zum Zweiundfünfzigsten Tätigkeitsberichts zum Datenschutz und Sechsten Bericht zur Informationsfreiheit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf.

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Die Zahl der schriftlichen Vorgänge stabilisierte sich sechs Jahre nach dem Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung auf einem sehr hohen Niveau. Sie stieg leicht von 6.836 auf 7.162. Diese Zahlen aber täuschen insoweit, als die Qualitätsanforderungen in der Bearbeitung gestiegen sind. Nach Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung 2018 ging es vor allem um einfache Fragen, etwa die Voraussetzungen und den Inhalt einer Datenschutzauskunft.

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Datenschutz ist nicht nur ein rein technisches oder juristisches Thema. Es betrifft jeden und jede von uns im alltäglichen Leben. Der Datenschutz spielt eine immer größere Rolle in unserem Alltag – sei es bei der Nutzung der digitalen Angebote, der Kommunikation oder der Verarbeitung unserer persönlichen Daten durch Unternehmen oder Behörden.

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Die Zahlen wurden eben schon genannt, die wir in dem 22er-Bericht finden. In dem 23er-Bericht sehen wir, dass die Zahlen wirklich enorm gesunken sind. Das sollte man nicht verschweigen. Was mich jetzt aber ehrlich gesagt schockiert hat, als eine, die sich neu mit diesem Thema beschäftigt, ist, dass es Polizeibeamte gibt, die die Telefonnummern von irgendwelchen Frauen, die sie auf Parkplätzen gesehen haben oder mit denen sie im Rahmen eines Einsatzes zu tun hatten, abfragen und diese Frauen im Anschluss belästigen. Das, liebe Frau Senatorin, liebe Iris, geht weit über die Frage von Datenschutz hinaus. Das ist ein Angriff auf die Selbstbestimmung, und das ist, finde ich, keine Petitesse. Da ist jeder Fall zu viel. Deshalb bitte ich, hier noch mal genau hinzugucken und besondere Maßnahmen zu machen. Wie gesagt, hier geht es nicht allein um Datenschutz, die, die so was machen, haben auch noch Weiteres zu tun.

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Ich möchte einen Punkt herausgreifen, den Herr Prof. Dr. Roßnagel auch angesprochen hat. Besonders alarmierend ist die steigende Zahl der Cyberangriffe, da die Täter immer professioneller vorgehen. Das zeigt meiner Meinung nach, dass wir Datenschutz nicht nur als reines Datenschutzthema betrachten dürfen, sondern auch als eine Frage der IT-Sicherheit. Wir müssen besser investieren und unsere Systeme schützen. Ich möchte aber auch sagen, dass Datenschutz nicht dazu führen darf, dass wir den technologischen Fortschritt unnötig ausbremsen.

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Für das Jahr 2025 gibt es zwei zentrale Punkte, die verstärkt in den Fokus rücken. Erst einmal sind es die Fortentwicklung der künstlichen Intelligenz und ihre Auswirkungen auf den Datenschutz. Zweitens sind es der Datenschutz

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Datenschutz bleibt ein Kernbestandteil der digitalen Gesellschaft. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, ihn weiterzuentwickeln und ihn an die neuen Herausforderungen anzupassen. Datenschutz in Hessen mit Augenmaß findet überwiegend Akzeptanz.