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Parlament mit verkürzten Amtswegen, der Stärkung von Sicherheit und Ordnung, den Verkehrskonzepten der Stadt und der Bereitstellung von digitalen Dienstleistungen beschäftigen und nicht mit einem völlig überflüssigen Antrag der AfD zum Genderverbot in der Verwaltung und seltsamen Einblicken in Ihr Seelenleben, wo Sie Frauen erkennen oder nicht. Das brauchen wir hier nicht. Darauf können wir gerne verzichten.

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Also keine Sonderzeichen. Herzlichen Dank, Herr Minister präsident, für dieses Genderverbot.

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Es gibt in Baden-Württemberg auch kein Genderverbot, das sich die Gegner:innen einer geschlechtergerechten Sprache so sehnlich wünschen.

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Deshalb frage ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP-Fraktion: Musste es heute wieder diese Gen der-Phantomdebatte sein? Woher rührt eigentlich Ihre offen kundige Obsession für ein Genderverbot – das zu einer libe ralen Partei aus meiner Sicht übrigens so gar nicht passen will?

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Aber der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband for dert keineswegs ein Genderverbot.

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Wer es mit einem Genderverbot ernst meint, muss dabei sämt liche Bereiche mitdenken, in denen das Land etwas zu mel den hat, also ganz besonders auch Schulen und Hochschulen, weil dort mit Abstand der größte Schaden angerichtet wird, beispielsweise wenn Arbeiten deshalb schlechter benotet wer den, weil sich Schüler oder Studenten dem Gendern verwei gern.

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Nur noch diese Randbemerkung sei mir gestattet: Der Antrag entsprach auch nicht den formellen Voraussetzungen hier im Landtag – Stichwort „Genderstern“. Im Landtag hat das Parlamentssekretariat dankenswerterweise dafür gesorgt, dass das jetzt also auch den formellen Voraussetzungen entspricht. Und vielleicht nehmen sich ja die GRÜNEN ein Beispiel daran. Gestern Abend haben wir uns in Hessen gemeinsam mit der SPD darauf geeinigt, Genderverbot, was hier den öffentlichen Bereich angeht. Vielleicht nimmt man sich dann hier auch mal ein Beispiel daran. Es geht also auch anders.

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Der zweite Punkt – darum geht es Ihnen ja, auch wenn Sie das hier abstreiten – ist ein Genderverbot. Das geht eindeutig aus Ihren Zeilen hervor. Sie tun so, als wären alle unsere Texte mit Gendersternchen, Bindestrichen, Binnen-I oder Ähnlichem durchdrungen. Diesen Eindruck wollen Sie ganz bewusst vermitteln.

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Im Weiteren stellen Sie die zielgerichtete Unterstützung queerer Jugendlicher insbesondere im ländlichen Raum zur Abstimmung. Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt 2.0 soll evaluiert, fortgeschrieben und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Wie das mit dem ansonsten sehr früh in der Wahlperiode beschlossenen Genderverbot zusammenpasst, mag jeder für sich selbst beurteilen. Ansonsten gibt es in diesem Bereich ohne Zweifel noch genug zu tun.

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Ich rufe Ihnen zu: Widmen Sie sich den echten Problemen bei der Bildung, anstatt sich auf Ablenkungsmanöver wie mit dem Genderverbot oder mit den Bundesjungendspielen zu verlegen. Denn wir stellen fest: Nach der CoronaPandemie haben viele Schülerinnen und Schüler immer noch einen hohen Unterstützungsbedarf. Es fehlen noch mindestens 33.000 Plätze an unseren Grundschulen für die Ganztagsbetreuung. Die Digitalisierung hinkt hinterher. Der Fachkräftemangel an unseren Schulen führt zu Unterrichtsausfall.

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Nun erntete unsere Gesetzesinitiative erwartungsgemäß nicht nur Zustimmung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der Leitung von Ferda Ataman, die bekanntlich den GRÜNEN recht nahesteht, charakterisierte das in unserem Gesetzentwurf konkretisierte Genderverbot an Schulen und Verwaltungseinrichtungen als einen Angriff auf unsere höchsten Verfassungsgüter:

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Der Verein Deutsche Sprache, im Übrigen die einzige sprachwissenschaftliche Fachgesellschaft, die sich an der Anhörung beteiligte, charakterisiert die vermeintlich formaljuristische Kritik an einem möglichen Genderverbot folgendermaßen:

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So ist es auch nicht verwunderlich, dass beispielsweise der Lehramtsfachschaftsrat der Universität Kassel in seiner Stellungnahme selbstbewusst verkündet, dass seine Mitglieder in ihrer künftigen Lehrpraxis ein Genderverbot, sei es nun in Erlass- oder Gesetzesform, einfach nicht beachten werden.

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Eines erscheint auch angesichts dieser Aussage sicher, Herr Staatsminister Schwarz: Ohne einen gesetzlich festgelegten Rahmen mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten werden Sie es schwer haben, ein Genderverbot an unseren Schulen, in welcher Form auch immer, durchzusetzen.

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Im guten Glauben habe man deshalb die weitere Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung für ein allgemeines Genderverbot in Hessen pausiert. Er unter

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Erste Falschbehauptung: Der Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt ein Genderverbot. – In Wirklichkeit hat sich das Gremium dazu ursprünglich gar nicht positioniert. Der Rat stellt lediglich fest, wie die deutsche Rechtschreibung gegenwärtig aussieht. Was in der Schule dann damit gemacht wird, ist eine rein politische Entscheidung und keine sprachwissenschaftliche. Mehr noch, die Geschäftsführerin des Rechtschreibrats, Frau Dr. Krome, hat ausdrücklich gesagt, dass sich der Rat gewünscht hätte, dass es nicht zu einem Verbot kommt.

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Nächste Falschbehauptung: Es geht beim Genderverbot darum, Schülerinnen und Schülern die korrekte Rechtschreibung beizubringen. – In Wirklichkeit ist korrektes Gendern viel schwieriger, als nicht zu gendern. Wer konsistent und korrekt mit Genderstern schreiben kann, der kann auch ohne Genderstern richtig schreiben. Hier muss sich wirklich niemand Sorgen machen. Hinzu kommt, dass schon heute Tausende Jobs, beispielsweise in der Öffentlichkeitsarbeit oder Kommunikation von Unternehmen, Fähigkeiten in Bezug auf das Gendern verlangen.

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„… seit Antritt der neuen Regierung haben sich die Verantwortlichen mit eher unwesentlichen Themen wie dem Genderverbot, einer Rolle rückwärts bei den Bundesjugendspielen und dem Blockflötenprojekt aufgehalten.“

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Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich: Der Verein Deutsche Sprache erhielt seit 2021 Dutzende von Anfragen und Beschwerden von Schülereltern, weil diese ihre Kinder einem politisch gefärbten, ideologischen und vor allem aber standardsprachlich fehlerhaften Sprachgebrauch ausgesetzt sehen. Die Eltern kritisieren, dass die Schüler einseitig beeinflusst und im Hinblick auf das Erlernen der Normsprache falsch und nicht richtlinienkonform unterrichtet werden. Diesen Umstand nicht beachtend, äußerten sich ausgerechnet Vertreter einer Lehramtsfachschaft einer hessischen Universität, ihre Mitglieder würden ein Genderverbot, wie auch immer es aussehen möge, ohnehin im künftigen Berufsalltag ignorieren.

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Meine Damen und Herren, diese Rückmeldungen zeigen uns doch überdeutlich, dass ein Ministererlass in Sachen Genderverbot in keiner Weise ausreichend ist, um des offenkundigen Problems an unseren Schulen Herr zu werden.

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Wie viele Fälle von Remonstrationen durch verbeamtete Lehrkräfte gegen das sogenannte Genderverbot an Schulen in Form des Erlasses zur geschlechtergerechten Sprache des Kultusministers sind ihr bekannt?

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Hochverehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Meier! Mit dem von Ihnen verwendeten Begriff Genderverbot suggerieren Sie, dass geschlechtergerechte Ausdrucksweisen von der Landesregierung generell verboten seien. Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine weitere Nachfrage. Welche Studien oder Erfahrungswerte hat die Landesregierung, die belegen, dass das Genderverbot zur geschlechtergerechten Sprache im schulischen und universitären Kontext langfristig zu mehr Gleichberechtigung und Respekt gegenüber den Geschlechtern führt?

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Anstatt Lösungen zu präsentieren, macht Kultusminister Schwarz dann mit einer Debatte über das Genderverbot und der Einführung von einem Blockflötenpflichtunterricht reine Symbolpolitik. Das brauchen wir nicht. Wir müssen hier die richtigen Prioritäten setzen.

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Hessengeld, Genderverbot, Wolf ins Jagdrecht, Innenstadtoffensive, Polizeigesetz, IP-Adressdatenspeicherung, Fußfessel für Frauenschläger und Gefährder, Bezahlkarte, Verteilstopp für Flüchtlinge in die Kommunen, zusätzliche Deutschstunde, GEMA-Befreiung, aktive Wirtschaftspolitik: Meine Damen und Herren, wir liefern bei den zentralen Themen unserer Zeit. Das erste Jahr dieser Koalition, dieser Regierung, war ein echtes Aufbruchsjahr bei den Alltagsthemen der Menschen.

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Das Genderverbot der Landesregierung in Bildungseinrichtungen hat sich als Luftnummer entpuppt.

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Wenn Wirtschaftspolitik nicht so das Steckenpferd der Landesregierung ist, dann könnte man auf die Idee kommen, es gäbe andere Schwerpunkte, die angegangen werden. Was passiert denn zum Beispiel in der Bildungspolitik? Wenigstens wurden hier die wichtigsten Projekte schon angegangen: Genderverbot, Blockflötenunterricht, Werteunterricht. Aber wenn man kurz den eklatanten – – Wo ist er eigentlich, der Bildungsminister? – Nicht da, na gut.

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Diese Untätigkeit und Ambitionslosigkeit schadet unserem Bildungssystem. Die Schulen hätten gerne Antworten, sie hätten gerne Lösungswege von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen. Sie bekommen also keine Lösungswege und keine Konzepte, sondern sie bekommen Blockflötenprogramme für gerade einmal 20 Grundschulen, ein Genderverbot und Bundesjugendspiele. Die

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Herr Minister Schwarz, meine Fraktion begrüßt verschiedene Vorschläge von Ihnen. Als Beispiel möchte ich hier klar Ihren Vorstoß bei den Bundesjugendspielen nennen. Weitere Vorstöße Ihrerseits gehen in die richtige Richtung. Ich nenne da den Erlass zum Genderverbot, der jedoch leider kaum umgesetzt wird.