Ich will nur mal darauf hinweisen, da wir auch in Thüringen dieses Beispiel haben: Noch im November 2022 hat ein Mensch, der aus dem Iran hierher geflüchtet ist, hier in Thüringen Asyl beantragt hat, vor dem Verwaltungsgericht in Meiningen eine Ablehnung seines Asylantrags bekommen. Da ist die Abschiebung aktuell ausgesetzt bis zum 30. Juni. Darauf hat meine Kollegin Madeleine Henfling hingewiesen. Was danach ist, ist unklar. Es kann sein, dass er danach abgeschoben wird in den Iran. Das kann doch nicht im Sinne der CDU sein, ganz bewusst in Kauf zu nehmen, dass in sechs Monaten oder in fünf Monaten Menschen abgeschoben werden in den Iran. Sie gehen doch nicht davon aus, dass in fünf Monaten das iranische Mullah-Regime gekippt ist. Ich würde es mir wünschen. Wir alle würden es uns wünschen. Aber dem wird sehr wahrscheinlich nicht so sein, sondern wir müssen den Menschen im Iran weiter Kraft wünschen. Wir müssen alles dafür tun, um sie zu unterstützen. Und wir müssen vor allem alles dafür tun, dass diejenigen, die hier sind, auch in Sicherheit sind und in Sicherheit bleiben können – mindestens das.
Ein weiteres wichtiges Thema ist das Thema Abschiebung. Viele der Abschiebungen, die im letzten Jahr geschehen sind – ja, mehr als ein Drittel –, fanden nicht human und nicht unter Berücksichtigung des Kindeswohls statt, denn mehr als ein Drittel der Abschiebungen brachte eine Familientrennung. Kinder wurden von ihren Müttern oder ihren Vätern getrennt. In mehreren Fällen wurden im letzten Jahr Familien nachts abgeholt, und es gab sogar zwei Vorfälle,
Frau Kollegin Nagel, Corona-Prophylaxe ist nicht primäre Aufgabe des Ausländerbeauftragten, genauso wenig das Einwirken auf Bundesrecht. Ich kann Ihnen aber versichern, dass meine Gespräche mit dem Herrn Innenminister und Frau Ministerin Köpping immer außerordentlich intensiv und kooperativ sind. Auch wenn man das nicht immer sofort oben sieht, klappt das schon ganz gut. So ändern wir manchmal dann doch Strukturen. Beispielsweise arbeitet das Innenministerium jetzt an Regeln über die Praxis der Abschiebung und hat dabei gute Ergebnisse erzielt. Das ist so ein Punkt, und andere Punkte zeigen das auch.
Ich bin beiden Ministerien außerordentlich dankbar dafür, dass wir, solange es keine politischen Mehrheiten für strukturelle Änderungen gibt, im Einzelfall das Leid, was mit fehlendem Bleiberecht, mit Abschiebung oder ähnlichen fehlenden Perspektiven zusammenhängt, mindern können, und manchmal durchaus erfolgreich.
Erstens. Es muss mit Nachdruck daran gearbeitet werden, dass der Zeitraum der Duldung bis zur Abschiebung verkürzt wird.
Presse entnehmen konnte - genauso auf diejenigen, die dann in eine Verwaltungshaft in Glückstadt gehen würden, für die Personen, die dann in der Verlassenspflicht stehen. Also warum bei den Quarantäneverweigerern und warum nicht bei denen, die in die Abschiebung sollen? Letzten Endes kann man das im Ergebnis nicht trennen, beides ist Verwaltungshaft.
Neben dem Petitionsgesetz, das, wie gesagt, durch uns im Landtag auf den Weg gebracht wurde, wurde zum 1. Januar 2022 ein neuer Petitionserlass des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport in Kraft gesetzt. Wie schon zuvor, wird dort das Verfahren für aufenthaltsrechtliche Petitionen geregelt. Die Neuregelung sieht nun vor, dass es gestaffelte Fristen von maximal einem Jahr zur Erteilung einer sogenannten Ermessensduldung gibt. Das heißt, für diesen Zeitraum wird trotz vollziehbarer Ausreisepflicht davon abgesehen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, und insoweit das Petitionsverfahren als solches geschützt. Hierzu sieht der Erlass in konkreten Ausnahmefällen abweichende Regeln vor, wenn beispielsweise schon eine Abschiebung mit Buchung eines Fluges unmittelbar bevorsteht oder es sich um Personen handelt, bei denen eine erhebliche Straffälligkeit festgestellt wurde. Wie sich das auf unsere Arbeit im Petitionsausschuss auswirkt, das wird sich in diesem Jahr zeigen.
Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Der Bund wird die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen.
Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass geltendes Recht sowohl im Hinblick auf die Integration der anerkannten Flüchtlinge als auch im Hinblick auf die Rückführung der nicht anerkannten Flüchtlinge konsequent durchgesetzt werden muss. Nur so können wir auf Dauer die Akzeptanz unseres Asylrechts und Asylsystems in der eigenen Bevölkerung sicherstellen. Das kann aber nicht erfolgen, wenn die neue Bundesregierung immer mehr Pullfaktoren schaffen sollte. Momentan stehen Dinge im Raum wie die Identitätsklärung durch eidesstattliche Versicherung. Es kann nicht sein, dass jemand belohnt wird, der sich jahrelang der Ausreisepflicht erfolgreich widersetzt hat, indem er sich immer rechtzeitig versteckt hat, wenn er abgeschoben werden sollte. Einen andauernden rechtswidrigen Aufenthalt – erfolgreiches Verstecken vor einer Abschiebung – zum Schluss mit einem Aufenthaltsrecht und einer Arbeitsberechtigung zu belohnen, kann nicht die richtige Botschaft sein. In humanitären Ausnahmefällen muss geholfen werden. Aber generell festzulegen, dass einer mit Genehmigungen belohnt wird, wenn er es nur lang genug geschafft hat, entgegen geltendem Recht im Land zu bleiben, ist eine Kapitulation des Rechtsstaates. Damit tun wir der Situation in unserem Land keinen Gefallen. Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei: Humanität und Ordnung; beides ist notwendig und richtig.
Abschiebung per Ambulanz? – Hamburgs erbarmungsloses
Abschiebung per Ambulanz? – Hamburgs erbarmungsloses Vorgehen gegen bedrohten kurdischen Geflüchteten
Aber Sie wissen selbstverständlich wie wir alle, dass individuelle Abschiebehindernisse vorliegen können, die eine Abschiebung unmöglich machen. Aber zum Stimmungmachen eignet sich der Begriff „vollziehbar Ausreisepflichtige“ natürlich hervorragend, und im Stimmungmachen sind Sie führend. Mir ist schon klar: Am liebsten würden Sie die Menschen, die kein Asyl bekommen, einfach in ein Flugzeug laden und mit einem Fallschirm über ihrem - mutmaßlichen - Heimatland hinausschubsen.
Eine weitere wichtige Maßnahme für die kommunale Ebene ist die Änderung der - ein etwas sperriger Begriff - Ausländerrechtzuständigkeitsverordnung. Diese wird am 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten. Es handelt sich dabei um nicht weniger als um einen echten Systemwechsel in den Zuständigkeiten der Ausländerbehörden. Die kommunalen Behörden werden entlastet und Rückführungsverfahren beschleunigt. Die Zentrale Ausländerbehörde wird zukünftig mit Eintritt der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht zuständig für sämtliche Maßnahmen in Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung einer Abschiebung. Dies wird übrigens nicht nur vor Ort für eine erhebliche Entlastung sorgen, sondern auch dazu beitragen, dass die Zahl der freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen weiter steigen wird.
DIE LINKE wehrt sich gegen jede Abschiebung und möchte Migranten völlig ohne Kontrolle einreisen lassen. Gleichzeitig möchte DIE LINKE – wir haben es gestern gehört – die Corona-Regeln weiter ausbauen, eine Impfpflicht einführen, nebst vielem mehr. Damit ist sie auf dem besten Weg, das zu verursachen, was sie hier und heute in der Aktuellen Stunde beklagt.
(Nikolaus Kramer, AfD: Weil es ja hier auch nicht um Abschiebung geht!)
lieber Kollege Kramer, kann, solange es keinen Friedensprozess, keinen erfolgreichen Friedensprozess in Afghanistan gegeben hat, nicht gleichzeitig für die Abschiebung von Menschen in diese Kriegsregion sein.
Die Forderung nach einem Bleiberecht für von rechter Gewalt Betroffene setzt bei der Frage an, was der Staat für diese Menschen tun kann. Mit einer Abschiebung oder einer erzwungenen Ausreise werden Betroffenen nicht selten entscheidende Rechte im Strafverfahren genommen. Ihnen wird kein rechtliches Gehör gewährt. Eine Aussage vor Gericht ist nicht möglich, wenn die Betroffenen nicht da sind.
Das hätte genauso von der AfD kommen können, nur da wäre das glaubhaft. Ich ergänze: Wir haben es hier mit einem brutalen Antisemitismus zu tun, mit abgrundtiefem Hass gegen Israel und Juden und nicht mit angeheiterten, angeschickerten Partybesuchern. Deshalb kann es nur eine Antwort geben: härteste Strafen und Abschiebung der Täter und, wenn es nicht reicht, bessere Gesetze, die auch den Entzug der Staatsangehörigkeit, nämlich der deutschen, regeln. Diese Neudeutschen brauchen wir hier nicht.
Als Gegenstück zur Abschiebung werden radikalisierte Gefährder, die in Kampfgebiete ausreisen wollen, mit einer Ausreisesperre des Migrations
Erstens. Mecklenburg-Vorpommern hat selbstverständlich die Möglichkeit, eine eigene Abschiebungshaftanstalt zu eröffnen, um effektiver und für die beteiligten Behörden leichter die Ausreisepflicht durchzusetzen. Bei Ausländern, die vor ihrer Abschiebung renitent auftreten oder abtauchen, bei denen eine konkrete Fluchtgefahr besteht, könnte in Mecklenburg-Vorpommern eine Sicherungshaft durchgeführt werden. Das ist und bleibt ein wichtiges Mittel zur Reduzierung der unvertretbar hohen Abbruchquoten. Nicht umsonst fordern Bundes- und Landespolizei eine wirklich deutliche Aufstockung der Haftkapazitäten.
Diese familiären Strukturen machen es bei der Bekämpfung dieser Form der organisierten Kriminalität eben besonders herausfordernd für die Ermittlungsbehörden, nicht nur in Bremen, sondern auch woanders. Als Reaktion auf die seit einigen Jahren hier in Bremen gefahrenen Nulltoleranzstrategie hat sich das öffentliche Auftreten der Akteure der Clankriminalität verändert, die internen Strukturen sind gleich geblieben. Auch das Gefühl der Unantastbarkeit handelnder Akteure hat sich spätestens mit der Abschiebung des Intensivtäters Ibrahim M. geändert. Hier hat sich gezeigt, der Rechtsstaat funktioniert, und wir haben gelernt, dass es, wenn Akteure der Länder und des Bundes mit einem gemeinsamen Ziel zusammenarbeiten, dann auch schnell geht, zweimal sogar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine zentrale Ausreiseeinrichtung nach Paragraf 61 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz ist für Mecklenburg-Vorpommern nicht erforderlich. Personen aus sicheren Herkunftsländern und Personen, für die andere EU-Staaten zuständig sind, sogenannte Dublin-Fälle, bleiben in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zur Ausreise, Abschiebung oder zur Dublin-Überstellung. Wer keine Bleibeperspektive hat, bleibt in der Erstaufnahmeeinrichtung und wird auch nicht an die Kommunen verteilt. Hierbei ist auf die konsequente Umsetzung der AnKER-Konzeption in den Erstaufnahmeeinrichtungen hinzuweisen. Die Kompetenzen wurden gebündelt, alle Akteure sind an einem Ort versammelt. Das garantiert schnelle und vor allem rechtssichere Verfahren sowie gute Rückführungsvoraussetzungen. Erwähnen möchte ich auch die unterschiedlichsten Informationsangebote zur Rückkehr, zum Beispiel durch das BAMF. Dabei geht es um verschiedene Themenbereiche, wie zum Beispiel Arbeitsmarkt, Wohnsituation oder medizinische Versorgung in den Zielländern.
Der Betrieb wird in diesem Jahr aufgenommen und perspektivisch werden 20 Haftplätze für unser Land zur Verfügung gestellt. Diese 20 Plätze sind notwendig, aber auch ausreichend. Wir werden mit der Einrichtung das Abtauchen vor Abschiebung unterbinden und mehr Personen direkt aus der Haft zurückführen können. Bis die Einrichtung in Betrieb genommen wird, nutzen wir übergangsweise die JVA Neustrelitz für die Abschiebehaft. Es entsteht also keine Lücke.
Und, Herr Innenminister, alles ist in Ordnung, wir suchen uns krampfhaft ein Thema. Der „Spiegel“ titelt „Abschiebung – Ein Deutsches Desaster“. Ja, das ist ja wohl die Realität, dem können Sie nicht ausweichen. Solange ist das Problem nicht gelöst, wie wir diese Probleme haben, dass eben ganz viele Ausreisepflichtige hier sind, die hier sind und die doch ausreisepflichtig sind, weil sie kein Recht haben, hier zu sein. Und das ist doch dann ein Auseinanderfallen zwischen Wirklichkeit und Recht. Und das ist ein ganz großes Problem, ein Kernproblem eines Rechtsstaates, wenn die Wirklichkeit mit dem Recht nicht übereinstimmt.
Angesichts dessen frage ich mich ganz ehrlich: Was ist eigentlich im Kabinett passiert? Herr Wöller, vielleicht können Sie mal die Rechtsgrundlage darstellen, warum er entlassen worden ist und wer das überhaupt angeordnet hat? Denn vornweg lag ja der Haftgrund der Fluchtgefahr für die Abschiebung vor und einen Tag später soll es nicht mehr so sein.
Menschen – intensiv beschäftigt, weil ich in meinem Bürgerbüro in Meißen eine offene Tür pflege, natürlich Corona-schutzgerecht. Ansonsten kommen die Leute vorbei und sie kommen auch herein. Faisal und seine Frau kamen oft herein und haben oft mit mir gesprochen. Ich habe eben diese menschliche Sicht nicht auf diesen Fall, sondern auf diese beiden Menschen. Denn wenn die Ehe durch die Abschiebung, wie auch immer, getrennt werden sollte, müssen wir das Ganze ja auch aus der Sicht der Frau diskutieren.
Durch rechtskonformes Verhalten kann ein jeder sich und seiner Familie eine Abschiebung ersparen. Das ist ein Punkt, bei dem ich Eigenverantwortung einfordern muss. Ich weiß, dass das Ganze immer auch ein wenig vom System Hoffnung lebt – nach dem Motto: Es wird schon nichts passieren; vielleicht kann ich ja doch dableiben. Das verstehe ich im Einzelfall auch ganz genau. Aber letztendlich gilt: Ein Rechtsstaat, der Recht nicht mehr durchsetzt, hat ein Problem. Das kann mitunter auch zu Härten führen, aber auch das muss ein Staat ein Stück weit aushalten, solange wir nicht inhuman werden und solange wir die Menschenwürde dabei nicht auf der Strecke lassen. Ich kann aber für Sachsen sagen: Das geschieht in der Praxis nicht.
Meine Damen und Herren, außerhalb der Pandemiezeiten führt der Freistaat jährlich über tausend Personen zurück. Unter ihnen gibt es Menschen, deren Lebensweg und Schicksal uns alle berühren. Sie kommen in der Hoffnung auf ein besseres Leben hierher und nehmen weite Wege, Mühen und Strapazen auf sich und müssen nach einem insgesamt erfolglosen Asylverfahren Deutschland wieder verlassen. Ausländerbehörden sind stets bestrebt, diese Abschiebung so menschenwürdig wie möglich auszugestalten. Solche Fälle kommen in Sachsen genauso wie in
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister Prof. Wöller! Sie haben soeben in Ihrer Rede den Respekt vor den Gerichten betont und vor den Entscheidungen, die die Gerichte getroffen haben in Anschauung aller Tatsachen. Nun hat das Gericht im hier heute diskutierten Fall entschieden, dass die Anordnung der Abschiebehaft richtig und geboten sei, dass die Person in Abschiebehaft zu nehmen und auch zu halten ist. Zweck dessen ist die Sicherung der Abschiebung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das will ich gerne tun. Zum einen gilt: Wenn sich aus der Härtefallkommission das Begehren ergibt, sich mit diesem Fall zu beschäftigen, dann ist es ein Gebot des Respekts, die Härtefallkommission hierzu Stellung nehmen zu lassen. Zum anderen wissen Sie, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, dass Menschen nicht grundlos in Haft zu nehmen sind. Sie dürfen nur in Haft genommen werden, wenn eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht und nicht so lange, bis der nächste Flieger kommt. Deswegen haben die zuständigen Behörden hier auf der Grundlage von Recht und Gesetz gehandelt und die Betreffenden entsprechend aus der Abschiebehaft freigelassen.
Professor Dr. Lars Brocker rügte Frau Spiegels verfassungswidrige Alleingänge mit scharfen Worten. Ein Ministerium kann alles sagen, nur nicht, eine Maßnahme, in diesem Fall eine behördlich angeordnete Abschiebung, sei unverhältnismäßig, wenn ein Gericht zuvor die Verhältnismäßigkeit festgestellt hat. Eigentlich sollte die Respektierung solch fundamentaler Rechtsstaatsprinzipien in einer über Jahrzehnte entwickelten Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein.