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Professor Dr. Lars Brocker rügte Frau Spiegels verfassungswidrige Alleingänge mit scharfen Worten. Ein Ministerium kann alles sagen, nur nicht, eine Maßnahme, in diesem Fall eine behördlich angeordnete Abschiebung, sei unverhältnismäßig, wenn ein Gericht zuvor die Verhältnismäßigkeit festgestellt hat. Eigentlich sollte die Respektierung solch fundamentaler Rechtsstaatsprinzipien in einer über Jahrzehnte entwickelten Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein.

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Außerdem hat die von mir eingerichtete Taskforce „Abschiebung Straftäter“ seit ihrem Bestehen rund 200 ausländische Straftäter zurück in ihre Heimatländer geführt.

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In einem anderen Fall wandte sich ein Raumausstatter an den Petitionsausschuss, der zwei Ukrainer als Polsterer beschäftigte. Nachdem ihr Asylantrag abgelehnt worden war, drohte den beiden Familienvätern die Abschiebung. Um eine Ausbildungsduldung zu erhalten, mussten sie eine Ausbildung in einem anderen Beruf anfangen. Der Petent stand wieder ohne Fachkräfte da – und ich darf hier erwähnen, das ist ein 78-jähriger Mann, der diese Polsterei hat, und er hat zwölf Jahre lang Fachkräfte gesucht, zwölf Jahre! –, und der Verbleib der übrigen Familie war dadurch auch noch nicht gesichert. Im Verlauf mehrerer Beratungen des Petitionsausschusses mit Vertretern des Innenministeriums konnten wir erreichen, dass eines der Kinder eine Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Jugendlicher erhalten hat, sodass auch die übrigen Familienmitglieder bleiben durften. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Und dann noch für die, die sich besonders dafür interessieren: Beide Familien mit ihren Kindern leben nicht von Steuergeldern!

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, Sie haben eben einmal mehr das Schauspiel erlebt, dass die AfD ihre übliche Tirade gegen Geflüchtete ablässt, ohne überhaupt auf den Inhalt der vorliegenden Gesetzlichkeiten und der dazu vorliegenden Änderungsanträge einzugehen. Es geht hier tatsächlich ausschließlich um die aus der Ukraine geflüchteten Kriegsflüchtlinge, um deren Unterbringung und um die Schülerbeförderung für die Kinder, die hier betroffen sind, und um niemanden sonst. Das heißt, Sie können sich Ihr gesamtes Gerede über Abschiebung im Allgemeinen oder im Besonderen sparen, weil Sie damit ausschließlich Stimmung machen, aber überhaupt nicht auf den Kern des Gesetzes kommen.

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Gleichzeitig bezahlt die Bundesregierung – an der Ampelko alition ist übrigens auch die FDP beteiligt – diese überteuer ten Broschüren, in denen Asylanten beraten werden, wie sie sich der Abschiebung entziehen können. Das muss man sich einmal vorstellen.

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Ein letzter, aber sehr kostenträchtiger Punkt ist das Versagen der Regierung in der Abschiebungspolitik. Dort haben wir mehr als tausend Intensivstraftäter, von denen nur jeder Vierte in Haft ist. Von diesen Personen werden so wenige abgeschoben wie seit Jahren nicht. Der Presse erklärt dann der Innenminister sehr selbstbewusst, dass er sich bei der Abschiebung auf die Personen konzentrierte, die per Haftbefehl gesucht werden. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass man sich gezielt auf jeden neunten Intensivstraftäter konzentriert. Aber was passiert mit dem Rest? Im Jahr 2020 wurde generell so wenig abgeschoben wie seit Jahren nicht mehr. Die Zahl der Ausreisepflichtigen wuchs unterdessen auf über 14 000 Personen an. In diesem Tempo braucht man geschlagene 28 Jahre, ohne dass ein neuer Schübling dazukommt.

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Darüber hinaus ist zu sagen, dass Abschiebung natürlich alles andere als unmenschlich ist, liebe Kollegin, wenn ich Sie hier schon in Stellung sehe.

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Selbstredend ist ein Selbstbehalt, wie er gesetzlich vorgeschrieben ist, dem Menschen immer zu lassen, aber es kann nicht sein, dass ich jemanden antreffe, der Geld dabei hat, und ich bekomme auf die Stelle, weil es eine ungünstige Tages- oder Nachtzeit ist, nicht heraus, wie hoch der Selbstbehalt im konkreten Fall wäre. Hier kann man Vorsorge treffen. Das kann die Verwaltung ganz alleine, und dann kommen wir auch an diese Kosten heran bzw. an diese Einnahmen. Kommen wir in den Bereich der Abschiebung, dann müssen wir uns stärker bemühen, dass wir auch für andere tätig werden und an der Stelle Kostenerstattung bekommen.

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Weil wir schon beim Thema sind: Es muss viel mehr abgeschoben werden, viel mehr Personen. 14 000 Ausreisepflichtige in Sachsen sind tatsächlich kein Zustand. Natürlich hat ein gewisser Anteil der Personen eine Duldung, aber fast die Hälfte der Personen hat keine Duldung, also keine Aussetzung der Abschiebung. Das ist dann auch durchzusetzen. Hier hat Frau Merkel irgendwann in der Vergangenheit einmal gesagt: Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, um die Ausreisepflicht durchzusetzen. Nun frage ich mich, liebe CDU: Sind Sie denn bereit, wenigstens das zu schaffen?

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Wenn Sie suggerieren, wir stellen hier zu wenig Geld ein, und irgendeine Abschiebung in Sachsen würde vielleicht daran scheitern, dass kein Geld da ist, dann ist das absoluter Unsinn. Wenn ich Ihrer dümmlichen Argumentation folgen wollte, dann müsste ich sagen, weil die AfD vorhin beantragt hat, dass wir die Portokosten reduzieren, verhindern Sie Abschiebungen, weil wir keine Briefmarken mehr haben, um die Bescheide zuzustellen. Das ist dieselbe Logik, die Sie hier vertreten, und da müssten Sie selbst erkennen, dass das keinen Sinn macht und Schwachsinn ist. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.

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Selbst im Koalitionsvertrag der SPD-geführten Koalition im Bund heißt es auf Seite 140 wörtlich: „Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Der Bund wird die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen.“ Ich hoffe daher, Sie können unserem Antrag zustimmen, Worten auch Taten folgen lassen und einmal zeigen, dass Sie etwas ernst meinen, das Sie versprechen.

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Dass ausgerechnet die AfD die Akzeptanz der Bevölkerung in das Asylrecht stärken und politisch Verfolgte stärker schützen will, ist gerade vor ihrer ständigen Hetze gegen Migrantinnen und Migranten, ihren Aussagen wie „Abschiebung schafft Wohnraum“ und das ständige Befeuern des Vorurteils des kriminellen Ausländers, schlichtweg verlogen.

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Nun stellt sich die Frage, wie wir das Problem lösen können. Einerseits lösen wir das Problem mithilfe einer Abschiebeoffensive. Abschiebung ist Ländersache. Sobald wir Gestaltungsmacht erlangen, werden wir die illegalen Zuwanderer massenhaŌ ausweisen.

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Dann darf ich mir folgende Anmerkung gestatten: In Ihrer Einführung zum Antrag haben Sie das Thema MigraƟon, das Thema Abschiebung aufgeworfen. Davon lese ich in Ihrem Antrag leider im Antragstext selber nichts. Vielleicht steht das in der Begründung, wenn man sich das alles mal so durchliest. Sie häten sich vielleicht auch einmal entscheiden müssen, zu welchem Antrag Sie hier sprechen, zu dem, den Sie gestellt haben, oder der, der in Ihrem Kopf dabei ist. - Vielen Dank.

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Uns geht es darum, dass Personen länger in der Erstaufnahmeeinrichtung gelassen werden, und das möglichst lange. Wir haben aktuell freie Kapazitäten von circa 25 %. Das war Anfang des Jahres schon deutlich mehr. Wir wollen nicht, dass die Personen möglichst frühzeitig in die Gemeinden und Landkreise abverteilt werden. Auf der anderen Seite ist es das Gegenstück. Da kann man auch Gelder einsparen, weil ich das den Landkreisen dann nicht zukommen lassen muss. Wenn ich die Person in der Erstaufnahmeeinrichtung habe – das heißt neuerdings Ankerzentrum, das R steht für Rückkehr –, dann sollte man das R auch einmal betonen. Der Vorteil dabei ist, dass man eine etwas höhere Antreffungswahrscheinlichkeit hat, wenn es darum geht, die Ausreise am Ende auch durchzusetzen. So können wir vielleicht die Fehlerquote im Bereich der Abschiebung erheblich senken.

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In dem Zusammenhang möchte ich auch hier schon darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren der Schutzbedarf für Frauen und Kinder aus streng patriarchalischen Familienverhältnissen enorm zugenommen hat. Keine Frage, auch diese Frauen und ihre Kinder brauchen Schutz und Hilfe vor gewalttätigen Ehemännern, Vätern und Brüdern. Aber obgleich in § 1 als Ziel des Gesetzes auch die Prävention genannt wird, so vermisse ich hier ein klares Hilfskonzept für genau diese Personengruppen. Vor allem vermisse ich einen umsetzbaren Plan im Sinne der Prävention oder der Sekundärprävention, um den Tätern ganz unmissverständlich klarzumachen, welche Regeln und Werte in unserer demokratischen und gleichberechtigten Gesellschaft gelten und wie die Verstöße gegen diese Regeln und Werte sanktioniert und diese Sanktionen auch sofort in die Tat umgesetzt werden. Für Gewalttäter darf auch hier eine Abschiebung in das Herkunftsland kein Tabu sein.

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Nehmen wir einmal an, eine ausreisepflichtige Person macht glaubhaft, sie würde in ihrem Herkunftsland bedroht. Es liegt von mir aus ein Drohbrief vor, in dem der Person mit dem Messer gedroht wird. Nur ist besagte Person leider selbst kein Heiliger, hat bereits hier schwere Straftaten verübt, hat hier nicht nur mit dem Messer gedroht, sondern es angewendet. Was also nun? Das Problem ist häufig: Bleibt eine Abschiebung eines Straftäters aus, dann begeht der Abzuschiebende die Straftat, vor der man ihn in seinem Heimatland schützen möchte, womöglich selbst, das aber bei uns. Entscheidet man also auf Verbleib, schützt man einerseits die ausreisepflichtige Person, setzt aber zugleich die restliche Bevölkerung einer akuten Gefahr für Leib und Leben aus. Man verhindert dadurch keine Straftaten, sondern ändert mit seiner Entscheidung lediglich den geografischen Tatort. Diesen Irrsinn zu verhindern, würde sich unser Mitglied in der Härtefallkommission auf die Fahne schreiben.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter den Geflüchteten herrscht nach Darstellung der Landesaufnahmebehörde und auch des Flüchtlingsrats aus unterschiedlichen Gründen eine Impfskepsis aufgrund von Fake News, schlechten Erfahrungen mit Impfungen im Herkunftsland sowie fehlenden persönlichen Erfahrungen mit schweren COVID-Verläufen. Vor allem die Angst vor Abschiebung, wenn man erst einmal geimpft sei, ist anscheinend sehr groß.

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„Frühjahrs-IMK fasst Beschlüsse zu Asyl und Abschiebung, Schutz vor häuslicher Gewalt und Zivilschutz. IMK-Vorsitzender Stübgen: Intensive Beratungen mit guten Ergebnissen für Deutschland.“

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„Auf der Konferenz haben wir ausführlich über Maßnahmen im Bereich Asyl und Abschiebung gesprochen.“

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Beides liefert Erklärungen dafür, warum einfache politische Parolen auf fruchtbaren Boden fallen können. Da helfen dann auch keine markigen Pressemitteilungen - beispielsweise zu einer Taskforce zur Abschiebung ausreisepflichtiger ausländischer Straftäter, zu Tischabschiebungsideen, zu Abschiebezentren, beispielsweise auf einer Oder-Insel, oder zur Bezahlkarte und der Höhe des Taschengeldes -, wenn sie ewig auf sich warten lassen, ihre Inhalte rechtlich und moralisch fragwürdig sind, die Umsetzung gefühlte Ewigkeiten dauert oder die Inhalte gar nicht in Umsetzung gebracht werden.

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Wer Abschiebung „im großen Stil“ und schnellere Abschiebungen fordert und konstatiert, dass der deutsche Sozialstaat bei unbegrenzter Zuwanderung bald nicht mehr aufrechterhalten werden könne - hat Scholz gesagt -, den Worten aber keine Taten folgen lässt, ist höchstselbst mitverantwortlich für diese Vertrauenskrise. Ich hoffe, die Entscheidungsträger beim Bund und in den Ländern haben den letzten Weckruf vom 9. Juni gehört und verstanden und werden daraus Konsequenzen ziehen. Andernfalls gibt es kein Gerichtsurteil wie zum Brandenburg-Paket, sondern das Urteil der Wählerinnen und Wähler - und das wird sicher nicht minder heftig ausfallen.

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Ich möchte von Ihnen gern den genauen Zeitablauf wissen, wann dem SMI bekannt wurde, dass sich die Sächsische Härtefallkommission mit dem Fall der Familie befasst, und wann eine Aufforderung zum Stopp der Abschiebung erfolgte, und vor allem, wie.

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Frau Kollegin Čagalj Sejdi, dem Innenministerium wurde die Befassung am 10. Juni 2021 mit einer E-Mail von 11:54 Uhr mitgeteilt, und zu diesem Zeitpunkt konnte die Abschiebung nach Mitteilung der Landesdirektion nicht mehr abgebrochen werden. Die Anweisung erfolgte telefonisch nach Eingang der E-Mail. Die exakte Uhrzeit wird nicht festgehalten, aber ein weiterer Bediensteter hat eine Mail um 12:01 Uhr abgesetzt, die bei dem zuständigen Mitarbeiter der Landesdirektion einging.

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beschließt, ist verpflichtend vorgegeben, dass die Abschiebung ausgesetzt wird. Das ist so in der Härtefallkommissionsverordnung vorgesehen und damit reicht allein die Einreichung eines Antrags eines Mitglieds an die Härtefallkommission nicht aus, um eine aufenthaltsbeendende Maßnahme auszusetzen. Zu den Zeitabläufen hatte ich Ihnen ja gerade in der anderen Frage schon Auskunft erteilt.

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Wir kommen zur Abschiebung. Auch da, Frau Ministerin – Sie haben es übrigens im Ausschuss selber noch gesagt, es sind zurzeit etwa um die 700 abschiebepflichtige Personen in Thüringen zu ermitteln –, schiebt Sie ab. Auch das gibt freie Kapazitäten. Wie kommen wir dazu, dass wir in Thüringen bei Asylverfahren insgesamt in der Verfahrensdauer liegen können – Rheinland-Pfalz bekommt das in sechs Monaten hin, Thüringen braucht dafür 18,8 Monate. Das ist die dreifache Zeit. Insofern könnten wir auch hier Asylverfahren straffen, indem wir Zuständigkeiten zusammennehmen; auch das wird die Möglichkeiten erhöhen, hier schneller für Klarheit zu sorgen.

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Mittlerweile sprechen Sie viel von Abschiebung im großen Stil, von Staatsbürgerschaft nur bei antisemitismusfreier Vergangenheit, Schutz jüdischen Lebens. Aber, meine Damen und Herren, der Anlass ist erstaunlich. Seit mehreren Jahren stöhnt die Bevölkerung wegen ähnlicher Taten, auch beispielsweise wegen entsprechender Kriminalitätsphänomene, wegen Clankriminalität, aber auch beispielsweise wegen Terroranschlägen wie auf dem Breitscheidplatz, und da gab es keine solche Forderungen von Ihnen, obwohl das gesamte Volk darunter gelitten hat. Was leiten wir daraus ab, meine Damen und Herren? Also ich sage Ihnen, was ich daraus ableite: Ich glaube Ihnen kein Wort. Ich glaube, das, was Sie hier tun, ist nichts anderes als wohlfeile Positionierung. Ihr Handeln spricht eine ganz andere Sprache.

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Thema „Zelte“: Ich weiß gar nicht, warum Sie sich da so aufgeregt haben. Wie bewerten sie denn den Wahrheitsgehalt der Meldung der TLZ vom 26.10., dass jetzt in Eisenberg Zelte aufgestellt werden? Das haben wir doch nicht aus der Luft gegriffen. Vielleicht stehen sie heute noch nicht. Sie haben noch keine gesehen, jedenfalls da nicht, aber es ist doch das Scheitern, dass wir heute in Suhl wieder überbelegt sind. Die Abschiebung funktioniert nicht.

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Was ist zu tun? Wer meint, die muslimische Gemeinschaft in ihrer Einstellung zum Judentum bekehren oder umerziehen zu können, irrt gewaltig. Einstellungen lassen sich nicht verbieten. Es ist vollkommen lebensfremd, von einem Moslem zu erwarten, er müsse auf dem Hintergrund des Holocausts dieselbe Einstellung wie ein Deutscher gegenüber den Juden haben oder übernehmen. Wieso sollte er? Er hat mit unserer Geschichte nichts zu tun. Dennoch sollte es möglich sein, Aufklärungsarbeit in den Migrantenmilieus zu betreiben und dort unmissverständlich klarzumachen, was in Deutschland geht und was nicht. Es geht darum, das Recht – unser Recht – konsequent durchzusetzen. Dass das Brüllen volksverhetzender Parolen und das Verbrennen israelischer Flaggen strafbar ist, werden viele erst begreifen, wenn derartige Taten fühlbare Konsequenzen haben, im Wiederholungsfall bis zur Abschiebung.

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Vielen Dank! – Wann wird der Senat die Opfer der Angriffe, insbesondere auch, nicht nur, aggressiver Migranten ggf. auch durch eine schnelle, konsequente Abschiebung der Täter schützen?

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Viertens nehmen wir Menschen auf, deren Abschiebung auf Grundlage der Europäischen Menschrechtskonvention nach § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz unzulässig ist.