Viertens nehmen wir Menschen auf, deren Abschiebung auf Grundlage der Europäischen Menschrechtskonvention nach § 60 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz unzulässig ist.
Ein anderes Beispiel liegt vor, wenn man die Menschen glauben lässt, die aktuelle Situation würde wesentlich durch ein Bekenntnis zu einer wesentlichen Steigerung der Abschiebungen gelöst. Liebe Vertreterinnen und Vertreter der CDU, wir haben doch im Ausschuss hinlänglich über Duldungsgründe gesprochen, die einer Abschiebung im Wege stehen. Zudem kann ich Ihnen auch gern noch einmal erklären, wie Abschiebungen in Thüringen funktionieren und dass diese zuallererst von den Kommunen angemeldet werden müssen.
Da die Landesregierung bisher keine Notwendigkeit gesehen hat, einen Fokus auf diese für Abschiebungen zuständige Ab teilung zu legen, macht sie sich weiter mitverantwortlich für jede ausgesetzte Abschiebung, die in einem Gewalt- oder Se
in der Fassung der Beschlussempfehlung auf. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/8403-1, vor, der Titel 422 01 – Bezüge und Nebenleistungen der Be amtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter – sowie Titel 428 01 – Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh mer – betrifft und im Betrags- und im Stellenteil Erhöhungen im Bereich Abschiebung fordert. Wer diesem Änderungsan trag der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Ände rungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Die Abschiebung dieser Menschen führt häufig auch zu Ver druss bei jenen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren und damit den Teil, der für jede gelungene Integ ration erforderlich ist, erst ermöglichen. Diesen Menschen, die sich etwa bei Flüchtlingsorganisationen im Land oder bei den sozialen Diensten ehrenamtlich engagieren, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunen und Landesbehörden, die sich tagtäglich für diese Menschen und für eine humanitäre Flüchtlingspolitik einsetzen, möchte ich abschließend im Namen der SPD-Landtagsfraktion meinen Dank für ihre geleistete Arbeit und ihr Engagement ausdrü cken.
Auch in Hamburg gibt es diese populistischen Tendenzen. Vor nicht allzu langer Zeit hat Innensenator Grote noch die Abschiebung von Straftäter:innen nach Afghanistan verteidigt. Ein Kennzeichen von Populismus ist die grobe Vereinfachung. Nein, Straftäter:innen, die ihre Strafe abgesessen haben, haben eine zweite Chance verdient, und unser Rechtsstaat gebietet es, niemanden in Länder wie Afghanistan oder Syrien abzuschieben.
Auch mit Blick auf Hamburg bin ich sehr froh darüber, dass der Koalitionsvertrag Migrant:innen hier eine bessere Bleibeperspektive verspricht. Wie dringend notwendig das ist, zeigt der öffentliche Kampf für das Bleiberecht einer Familie aus dem Kosovo mit fünf in Hamburg geborenen Kindern. Mir fehlt jedes Verständnis für eine Abschiebung, die das Kindeswohl mit Füßen tritt. Unser Dank gilt den Mitschüler:innen in Wilhelmsburg, die gezeigt haben, wie viel Solidarität es hier in Hamburg gibt.
AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Endlich durchgreifen statt lamentieren - Konsequente Abschiebung verurteilter ausländischer
Es soll der Eindruck erweckt werden, Ausländer seien im Vergleich zu „Biodeutschen“ überproportional kriminell, sie würden die öffentliche Sicherheit gefährden. Der Eindruck, die Regierung mache zu wenig für die Abschiebung der kriminellen Ausländer und die AfD wäre die einzige Partei, die das lösen könne. Die AfD räume jetzt mal so richtig auf.
lässt mich zu dem Satz „genug ist genug“ kommen; denn den Umgang der Landesregierung mit der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber muss man wirklich mit den Worten „verantwortungslose Umsetzungsverweigerung“ bezeichnen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
ist ein Wahnsinn, dass ein jeder illegal und unbehelligt über die deutsche Grenze spazieren kann, wenn klar ist, dass seine später wahrscheinlich notwendige Abschiebung nahezu unmöglich sein wird. Jedes Grundschulkind kann sich die entstehenden Probleme aus- rechnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen und Zuhörende! Die drohende Abschiebung der fünf Hamburger Kinder mit einer Mutter aus dem Kosovo zeigt uns, welch wichtige Arbeit im Eingabenausschuss und in der Härtefallkommission gemacht wird. Dass das im Verborgenen geschieht, ist nicht nur gut. Denn wer weiß hier in diesem Haus bei der Abstimmung schon, dass es für die betroffenen Menschen oft um ihre Existenz geht. Da muss sich jede Fraktion sehr gut überlegen, wem sie diese menschlichen Schicksale anvertraut. Persönliches Geltungsstreben, Eitelkeit und Vorurteile haben an dieser Stelle nichts zu suchen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleg:innen! Das Petitionsrecht ist ein hohes Gut. Alle Menschen in Deutschland, alle Menschen in Hamburg haben das Recht, sich mit ihren Anliegen an den Eingabenausschuss zu wenden. Das ist ein Verfassungsrecht. Und uns als Abgeordneten im Ausschuss kommt die Aufgabe zu, auf Grundlage der Eingaben die Regierung und die Verwaltung zu kontrollieren. Dies hat natürlich eine besonders existenzielle Bedeutung in Fällen, wo es um ausländerrechtliche Eingaben geht. Hier wenden sich häufig Menschen an uns, die kurz vor einer Abschiebung stehen. Das Ausländerrecht ist eine höchst komplexe Materie, und daher offenbaren sich dann in der konkreten Fallbearbeitung doch recht häufig Wege zu einem Bleiberecht. Gerade wenn Betroffene nicht gut vertreten sind, zum Beispiel vorher nicht gut anwaltlich oder durch eine Beratungsstelle vertreten waren, merkt man das dann häufig in den Fällen. So können entsprechende Voraufenthaltszeiten in Deutschland, die ausgeübte oder die angestrebte Beschäftigung oder ein anstehender Schulabschluss doch zu einem Bleiberecht führen, um hier nur ein paar Beispiele zu nennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag will die Linksfraktion die Entscheidungsmöglichkeiten der Exekutive in Fällen von Abschiebung beziehungsweise von Rückführungen, Dublin-Fällen, unverhältnismäßig stark einschränken. Meine Fraktion lehnt das kategorisch ab, da wir ohnehin bei Abschiebungen massiv im Rückstand sind, zumindest gemessen an der Zahl der ausreisepflichtigen und rückführungspflichtigen Ausländer. Man fragt sich zuweilen sogar: Warum
gibt es diesen Tatbestand von Abschiebung überhaupt, wenn die Ausländerbehörden beziehungsweise die Bundesländer derart unwillig sind, sie überhaupt durchzuführen?
Die Möglichkeit von Bürgern, sich mit ihrem Anliegen an den Eingabenausschuss und an die Härtefallkommission zu wenden, hat hohen verfassungsrechtlichen Rang. Daher befürworten wir es auch, wenn die Ausländerbehörde oder der Senat, in bestimmten Fällen jedenfalls, vom Vollzug so lange absieht, bis die entsprechenden Kommissionen entschieden haben. Dies gilt aber nicht in den von Ihnen benannten Fällen, nämlich nicht in dem Bereich der Abschiebung, insbesondere dann nicht, wenn Rücküberführungsfristen abzulaufen drohen, denn wir alle wissen: Derartige Eingaben werden in der Regel häufig erst in dem Moment eingelegt, in dem man die Chance hat, die Rücküberführungsfristen auszuhebeln. Das ist eine bestimmte Taktik, auch von Rechtsanwälten, und deswegen lehnen wir das einfach ab. – Vielen Dank.
Wie falsch das ist, zeigt die Abschiebung einer Mutter mit ihren Kindern aus einer Hamburger Schutzunterkunft nach Frankreich zu dem gewalttätigen Mann, vor dem sie geflohen ist. Die Ausländerbehörde musste sie kleinlaut zurückholen. Wir fordern deshalb: Eingabenausschuss und Härtefallkommission müssen die Möglichkeit haben, Abschiebungen wie diese zu verhindern. – Vielen Dank.
Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass so islamistische Gefährder nach Deutschland gelangen. Die afghanischen Tatverdächtigen sind leider eine auffällige Gruppe in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Furchtbare Straftaten sollten uns mit Augenmaß und Verstand handeln lassen. Eine Integration dieser Menschen ist äußerst schwierig und eine Abschiebung nach Afghanistan zukünftig wohl unmöglich.
Allerdings trägt zum effektiven Management des Ankunftsgeschehens, das Sie als Mantra sozusagen über Ihre Initiative gestellt haben, der Gesetzentwurf insgesamt nichts bei. Das Gesetz zielt schwerpunktmäßig auf Zurückschiebung, Abschiebung, Rückführung, Ausweisungen, Vorbereitungs- und Sicherungshaft sowie die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Geflüchteten. Das sind alles Zitate aus Ihrem Gesetzentwurf und aus Ihren vorgelegten Paragrafen, insbesondere in Artikel 1 § 2 Abs. 4. Wie dabei humanitäre Standards der Flüchtlingsunterbringung gewahrt werden sollen, darüber verlieren Sie in Ihrem Gesetzentwurf kaum ein Wort.
Frau Marx, auch an Sie noch einmal gerichtet: Ich empfehle Ihnen einmal die Titelseite des „SPIEGEL“ vom 21. Oktober dieses Jahres. Da ist selbst Ihr Kanzler mittlerweile auf die Idee gekommen, weil es nämlich notwendig ist, dass wir natürlich auch Abschiebung ins Auge fassen müssen.
Herr Hütter, genau dort setzt Sachsen auch beim Thema Abschiebung eine Priorität. Wir schieben zahlreiche Straftäter direkt aus der Strafhaft genau in diese Länder ab.
Wir verhindern Straftaten nicht durch Ausgrenzung, und wir verhindern Straftaten nicht durch Abschiebung. Wir verhindern Straftaten, indem wir die Menschen Teil der
Es sind seit dem Jahr 2015 allerdings gerade einmal 8 337 Personen abgeschoben worden. Das heißt, es sind zehnmal mehr Leute nach Sachsen gekommen, als zwangsweise wieder aus diesem Land ausgewiesen worden sind. Aktuell sind es 3 000, die sofort abgeschoben werden könnten, weil sie nämlich keine Duldung und keinen Schutzgrund haben. Aber das schaffen Sie als Regierung natürlich nicht; denn jede zweite Abschiebung scheitert, weil Sie nicht in der Lage sind, diesen Prozess vernünftig zu organisieren. Die Durchsetzung des geltenden Rechts können Sie nicht organisieren. Das kostet den Steuerzahler.
Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur noch eine kurze Anmerkung von mir zur Debatte. Es ist doch schockierend, wie uns hier die Forderung nach Abschiebung von Straftätern präsentiert und leicht über die Lippen gebracht wird. Dabei wird ein wichtiger Fakt verschwiegen: Es wird verschwiegen, dass damit auch Schwierigkeiten folgen. Mit Abschiebungen von Straftätern oder Gefährdern in ihre Herkunftsländer lösen Sie die Probleme nicht, Sie lagern sie nur aus. Es kann uns doch nicht egal sein, dass ein Terrorist dann in einem anderen Land Menschen tötet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Anton, Sie haben Kenntnis über das Mittel der Bundesratsinitiative. Insofern würde es dem Freistaat Sachsen und der sächsischen Regierung natürlich gut zu Gesicht stehen, wenn sie selbst tätig werden würde. Erst auf Drängen der AfD-Fraktion haben Sie die Zustimmung zur Prüfung der Abschiebung in Richtung Syrien wieder zurückgenommen. Das haben Sie jahrelang mitgetragen, und das ganz ohne uns. Das hatten Sie selbst in der Hand gehabt.
Humanitäre Bleiberechte und Duldungsgründe werden bei allen Asylbewerbern selbstverständlich geprüft. Liegen deren gesetzliche Voraussetzungen jedoch nicht vor und ist dies sogar noch gerichtlich bestätigt, bleibt keine Alternative zur Abschiebung.
Wir können uns alle noch lebhaft daran erinnern, dass Minister Dr. Stamp bei der Abschiebung des Sami A. gar nicht schnell genug das Flugticket erwerben lassen konnte, noch bevor ein Gericht abschließend entschieden hatte – ein Fall.
Abschiebung und Ähnlichem. Dafür sind zuständig die Ausländerbehörden und ausdrücklich zu weiteren Maßnahmen in § 71 und anderen des Aufenthaltsgesetzes die Vollzugspolizei. Wir haben also eine Zuständigkeitszuweisung und Befugnisnormen im Aufenthaltsgesetz des Bundes, die genau diesem Ziel dienen. Diese Maßnahmen aufgrund von Bundesrecht werden von uns gar nicht angefasst, sondern wir regeln hier nur landesrechtliche Normen. – Die beiden Behauptungen, Herr Kollege, im Görli sei nichts mehr möglich und wir könnten die Ausreisepflicht nicht mehr durchsetzen, sind haltlos. – Herzlichen Dank!
Ich habe keine Nachricht von Familie Bakurov, von Albert und Natalie, die nach ihrer Abschiebung und verschiedenen Stationen irgendwann in Kiew ankamen und dort seit einiger Zeit mit ihrer Familie wohnen. Ich weiß nicht, wie es ihnen geht. Wir machen uns große Sorgen, wie so viele. Menschen bangen um das Leben und die Unversehrtheit ihrer Angehörigen, und dabei ist es völlig irrelevant, welcher Herkunft sie sind. Wir sind in Gedanken bei allen, die unter diesem Krieg leiden müssen.
Die erstaunten Bürger schauen nach Berlin und hören Forde rungen, die in den vergangenen Jahren ausschließlich von der AfD zu hören waren. SPD-Scholz: Abschiebung in großem Stil. Die CDU spricht von Sach- statt Geldleistungen, und die FDP – Herr Rülke ist nicht da – fordert, die Migranten ohne Bleibeperspektive nur noch mit Brot und Seife zu versorgen.
dem die Opposition – ich und andere – sich eingesetzt hat und nachdem Medienberichte erschienen sind? Erst danach wurde auf die Abschiebung verzichtet.