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dem die Opposition – ich und andere – sich eingesetzt hat und nachdem Medienberichte erschienen sind? Erst danach wurde auf die Abschiebung verzichtet.

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Wir sind nicht generell gegen Abschiebung. Das Problem ist doch nur, abgesehen von der jetzigen Situation, dass in ein Land, mit dem es kein Rückführungsabkommen gibt, immer die Falschen abgeschoben werden, gerade auch hier in Bayern. Das zeigt genau der Fall Reza R. letzte Woche. Da haben wir uns erkundigt. Man konnte ihm nichts anderes nachweisen, als dass er seinen Pass zu spät vorgelegt hat. Dass er abgeschoben werden sollte, war unmenschlich, weil gerade jetzt im Iran Menschen auf der Straße erschossen wurden. Es war eines Rechtsstaats eben nicht würdig, Herr Hold. Sie haben sich für Rechtsstaatlichkeit ausgesprochen. Ist es aus Ihrer Sicht rechtsstaatlich, wenn jemand mit einer Lüge, nämlich dass er seine Arbeitserlaubnis erhalten soll, in eine Behörde gelockt wird?

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Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, abschließend will ich noch mal einen Ausblick geben. Wir haben noch mal sechs Entschließungsanträge auf der Tagesordnung. Wir haben Ihnen heute noch mal die Gelegenheit gegeben, wir wollten Ihnen heute noch mal die Gelegenheit geben, sich ehrlich zu machen und sich vor allen Dingen vor den Augen der Thüringer ehrlich zu machen. Offensive zur Abschiebung, Remigration, das habe ich schon kurz thematisiert. Ein Ende der antipluralistischen Agitation und eine Reduzierung des sogenannten Verfassungsschutzes habe ich auch schon thematisiert. Die Verschlankung der Fördermittel aus Aufgaben dieser Verwaltungsstrukturen, die Effizienzsteigerung dieser Verwaltungsstrukturen ist von mir auch schon eingebracht und ausgeführt worden. Wir haben weitere Entschließungsanträge: Wir wollen die Wiederbewaldung Thüringens zu einem Schwerpunktthema der Politik in Thüringen machen. Wir fordern in diesem Entschließungsantrag echten, wirklichen, konkreten, sichtbaren Naturschutz, nicht nur Klimagedöns und Klimareligionsgelaber. Wir wollen den Tierschutz in Thüringen unterstützen. Wir wollen aber vor allen Dingen die Einführung eines Kinderbegrüßungsgeldes für Arbeitnehmer und Selbstständige. Wir wollen, dass die ehrlichen, fleißigen und sparsamen nicht aus Geldgründen Nein zu Kindern sagen müssen, sondern dass sie ohne schweren Herzens, ohne finanzielle Not Ja zur Familienplanung sagen können, Ja zu Kindern sagen können. Das ist mir als vierfachem Familienvater ein besonderes Anliegen und der AfD-Fraktion als Fraktion der Familienpartei ein besonderes Anliegen.

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Im Grunde bedarf es aber eines Paradigmenwechsels auch im Gedankenfundament der Kommunen. Auf der Landkreisversammlung wurde zwar vehement eine auskömmliche Finanzierung angemahnt, aber auch plakativ die Bezahlkarte hervorgehoben. Die eigentlichen Probleme wurden nicht adressiert: die Abschaltung der Sozialmagneten und ein nachhaltiges effektives Grenzregime. Nicht einmal Landesthemen wie eine konsequente Abschiebung oder die Ausreichung von wirklichen Sachleistungen wurden ernsthaft angemahnt. Lieber lässt man sich in den kommunalen Spitzenverbänden ideologisch vereinnahmen und heult mit den

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Für mich persönlich und für die AfD ist dieser Begriff Remigration das Gleiche wie der Begriff Rückführung oder Abschiebung. Der Begriff Deportation, das wurde von meinem Kollegen Dörr schon erwähnt, ist so in Potsdam nie gefallen. Das hat mittlerweile auch Correctiv zugegeben. Da hat man schon Angst vor den ersten Unterlassungserklärungen oder Unterlassungsklagen und entsprechend ist man dort auch schon zurückgerudert. Das möchte ich hier einfach nur klarstellen.

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Ich weiß, ich werde von Ihnen, Herr Becker, hier und heute keine Antworten bekommen, weil Sie nämlich feige sind und lieber dort die Maske fallen lassen, wo Sie sich sicher fühlen. Es geht Ihnen nicht um die Abschiebung ausreisepflichtiger Menschen, sondern um das, was es ist, nämlich die Vertreibung von Menschen.

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Zusätzliches pädagogisches Personal wäre bei der gegenwärtigen Finanzierungsstruktur für die Frauenhäuser allerdings ein finanzieller Kraftakt. Insofern fordern wir die Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Frauenhausaufenthalt für jede Frau und jedes ihrer Kinder. Es darf dabei nicht zählen, woher die Frau kommt, wie viel Geld sie mitbringt, welchen Sozialversicherungsstatus sie hat und ob ihr vielleicht sogar die Abschiebung droht, wenn sie ihren Mann verlässt.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sie kennen mich: die Frau, deren Namen die AfD-Fraktion nicht aussprechen kann. Falls es Ihnen gerade nicht präsent ist: Von Haus aus bin ich Rechtsanwältin. Da wir uns gerade in einer Diskussion um den Rechtsstaat befinden, hätte ich ein paar Fragen. Äußern Sie sich doch mal, Herr Becker: Was meinen Sie eigentlich, wenn Sie von konsequenter Abschiebung ausländischer Sozialleistungsempfänger sprechen? Was meinen Sie, wenn Sie von Ersetzungsmigration im Saarland sprechen? Was haben Sie dazu zu sagen, dass in den rechtsextremen Zeitschriften, für die Sie Beiträge schreiben, unsere Erinnerungskultur als Schuldkultur bezeichnet wird? Wie ist Ihr Verhältnis zur rechtsextremen Identitären Bewegung, von der Sie gerne mal T-Shirts tragen?

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Vielen Dank für die Frage, Frau Kollegin Aymaz. – Dazu sind wir in einem guten und regelmäßigen Austausch im Integrationsausschuss. Ich sehe auch gar keinen Dissens. Menschen, die einem Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz unterliegen, müssen – das wissen Sie auch – da entsprechend herausgerechnet werden. Aber es geht doch darum, dass die Personen, die man abschieben kann, in einer Landeseinrichtung verbleiben sollen, bis man die Abschiebung durchführen kann.

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Die werden weiterhin in Kettenduldungen ausharren müssen. Deshalb sagen wir: Um das eben zu vermeiden, dass weitere Menschen in Kettenduldung hier leben müssen und sich vor Abschiebung fürchten müssen, braucht es ein Gesetz ohne diese Stichtagsregelung, meine Damen und Herren.

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Nach Angaben der Bundesregierung betreffen diese Neuregelungen rund 136.000 Inhaber einer Duldung. Weil es der AfD auch an Rechtsverständnis fehlt, ein Hinweis: Eine Abschiebung dieser Personen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und wird auch in nächster Zukunft in vielen Fällen zu Recht ausgesetzt. Denken wir an die dramatischen Zustände in Afghanistan oder an die Sicherheitslage im Irak.

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Im April machte der Lesben- und Schwulenverband per Pressemitteilung auf die Abschiebung eines schwulen Geflüchteten aufmerksam, dem nun im Verfolgerstaat die Todesstrafe droht. Nicht nur das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sondern auch viele Verwaltungsgerichte halten an der These fest, dass die Geheimhaltung der eigenen Sexualität und demnach das Leben in einem Staat, der diese Sexualität mit dem Tode bestraft, zumutbar sei. Dies widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung und auf Bekenntnis zur sexuellen Orientierung und zur geschlechtlichen Identität.

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Sie schreiben hier etwas von Remigration und meinen doch in Wirklichkeit Zwangsaussiedlung, und zwar für alles, was Ihnen nicht passt, auch in Ihr völkisches Konzept. Das ist doch der wirkliche Inhalt und nicht ein Migrations- oder Remigrationsantrag. Ihnen geht es doch auch nicht vordergründig um die Abschiebung ausreisepflichtiger und abgelehnter Asylbewerber und die Durchsetzung eines vernünftigen Asyl- und auch Rückführungsrechts wie bei den Anträgen, die wir eingebracht haben. Noch mal zur Erinnerung: Da haben Sie sich in die Büsche geschlagen und haben gekniffen, als Sie die Chance dazu hatten, in diesem Hause einem Antrag zuzustimmen.

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es Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze, schnellere Abschiebung von kriminellen Ausländern, die Reaktivierung der Atomkraft oder auch die Gendersprache. Das sind allesamt Umfrageergebnisse, die eines gemeinsam haben: Obwohl die Bürger ihren Willen klar mehrheitlich artikulieren, folgen ihre Parteien diesem Votum nicht, nicht im Bund, nicht hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag. Es wird sogar explizit gegen den artikulierten Willen der Bürger gehandelt.

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Leider haben Sie die Integration wieder nicht dem Innenministerium angegliedert. Ein großer Fehler; denn Willkommenskultur bleibt, aber auch Rückkehrmanagement oder Gefährder-Abschiebung gehören in eine Hand.

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in denen der Bundeskanzler zwar mittlerweile von Abschiebung und Begrenzung der Migration spricht, aber seinen Worten keinerlei Taten folgen lässt.

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Ganz zum Schluss noch eine kurze Bemerkung zum Thema „Abschiebung“: Auch, wenn mir nicht ganz klar ist, was das mit dem ukrainischen Rechtskreiswechsel zu tun hat, scheint mir das auch so ein bisschen ein bunter Blumenstrauß von Themen für einen Wahlkampf zu sein, aber das hatten wir heute früh beim Staatsbürgerschaftsrecht ja schon. Hier steht, wir sollen doch endlich mal konsequenter zurückführen. Jetzt wäre es natürlich schön, man würde mal die Zahlen in den Raum richten. 4.756 Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig. Bei der Information bleibt die CDU stehen. Was sie nicht erwähnt, ist, dass 4.142 Personen eine gültige Duldung haben.

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pektive zu eröffnen, und auf der anderen Seite beim Thema „Ausreise und Abschiebung“ mit dem Land zusammenarbeiten können. Entsprechend werden die Kommunen diese Gelegenheit nutzen. Dann werden sie nicht bestraft, sondern belohnt und müssen diese Zahlungen auch nicht erstatten.

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Genauso stärken wir das Rückkehrmanagement; das ist die andere Seite der Medaille. Beispielsweise haben wir in allen fünf Regierungsbezirken zentrale Ausländerbehörden aufgebaut. Wir unterstützen die Kommunen bei dem schwierigen Thema der Abschiebung.

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Wenn Sie wirklich etwas für die hier beheimateten Sinti und Roma mit deutscher Staatsbürgerschaft tun möchten, setzen Sie sich für eine konsequente Abschiebung aller insbesondere aus den Balkanstaaten illegal Eingereister ein.

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Aber das, was Sie - Sie haben konkret auf die Abschiebung von zwei bosnischen Schwestern in Magdeburg hingewiesen - mit dem Chancenaufenthaltsrecht wollen, das will hier ansonsten niemand.

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Zuletzt möchte ich noch ein paar Worte zur Erstaufnahmeeinrichtung verlieren. Dass die Koalition die Mittel in der Flüchtlingspolitik auf Abschiebung umstellt, ist nichts Neues: 170 000 Euro weniger bei den Kosten für Dolmetscher und die unabhängige Beratung von Flüchtlingen bei gleichzeitiger Erhöhung der Mittel für Abschiebungen und 500 000 Euro weniger für Rückkehrberatung.

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Erwähnt sei noch etwas, was sich auch in einem anderen Haushaltsplan befindet: die Sanierung von Polizeigebäuden. Auch hier arbeitet die Koalition Hand in Hand weiter an steten Verbesserungen. Vielen Dank an dieser Stelle an unsere Finanzministerin! Die Ansätze für die ZABH sind auskömmlich. Auch die Mittel für Abschiebung und vor allem für die freiwillige Ausreise sind vorhanden, und das MIK wird nun gemeinsam mit dem Bund das neue Aus- und Einreisezentrum planen. Auch hier stehen wir für Kontinuität und Sicherheit. - Genau, danke.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, was ist also zu tun? Ich setze mich für fünf Punkte ein, zum Teil wurden sie auch schon bei den Anträgen der SPD- und der CDU-Fraktion genannt. Ich nenne erstens bessere Ermittlungsmöglichkeiten durch die anlasslose Mindestspeicherung von IP-Adressen für einen Monat zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Weiterführung der Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung von Wohnungseinbruchsdiebstählen. Zweitens: mehr Personal für Polizei und Justiz, eine gute Ausstattung und entsprechende Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutz sowie eine engere Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden. Ich nenne drittens den Einsatz intelligenter Videosicherheitstechnik an Gefahrenorten sowie insgesamt den Ausbau und die Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Unterstützung und Entlastung der Polizeiarbeit. Ich nenne ferner viertens eine konsequente Abschiebung von Mehrfach- und Intensivstraftätern, und abschließend fünftens mehr Prävention gegen Kinder- und Jugendkriminalität. Es braucht also, liebe Kolleginnen und Kollegen, effektive Strategien zur Bekämpfung der Kriminalität und entsprechende Maßnahmen für ein sicheres Saarland in Europa. - Herzlichen Dank.

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Im Bereich der asylsuchenden Ausländer greift die Landesregierung im Interesse der Asylindustrie so richtig tief in die Staatskasse. Für weitere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden mehr als 33 Millionen Euro veranschlagt, welche Ausgaben beinhalten, die nicht Bestandteil der Asylstatistik sind und auch Ausgaben für sogenannte Sozialberatungen beinhalten und über einen Betreibervertrag abgesichert sind. Im Ergebnis werden falsche Anreize geschaffen, die zu einem Ansturm von illegal hier einreisenden Ausländern führen, die dann durch die sogenannte Taskforce für Abschiebung eben nicht mehr abgeschoben werden. Aber das Thema haben wir ja am Freitag dieser Sitzungswoche noch ausführlich auf der Tagesordnung.

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Gegen mehr Straftaten hilft nur eines, nämlich Prävention. Das ist nicht Abschiebung, sondern Integration; denn je früher geflüchtete Menschen integriert werden, desto weniger Grund haben sie, Straftaten zu begehen.

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tionspolitik und im Bereich der Aufenthaltspolitik, insbesondere beim Thema Abschiebungen. Darauf gehe ich nachher noch ein. Wir laden Sie ein, beim Thema Abschiebung gemeinsam mit der Union an einem Strang zu ziehen, denn es ist wichtig, dass wir auch da in die richtige Richtung unterwegs sind.

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Kommen wir zur Abschiebepraxis - die habe ich auch schon angesprochen - von Straftätern und Gefährdern. Ich glaube, wir müssen als Demokraten an einem Strang ziehen. Es darf nicht mal die Frage sein, wie wir eine Abschiebung von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan realisieren. Diese Islamisten haben in Deutschland keinen Platz. Sie müssen unser Land verlassen. Wenn dazu rechtliche Anpassungen notwendig sind, stehen wir bereit. Falls es mit den GRÜNEN im Deutschen Bundestag nicht möglich sein sollte, kommen Sie bitte auf die Union zu. An uns wird es nicht scheitern, liebe Kolleginnen und Kollegen!

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Seit der grausamen Tat von Mannheim wird aber auch vielfach die Diskussion um eine unmittelbare Abschiebung des Täters geführt. Dazu sei ein Gedankenexperiment erlaubt: Würde der Täter von Mannheim jetzt sofort abgeschoben, hätte das Folgen. Es hätte zur Folge, dass der Täter möglicherweise ungestraft davonkommen würde. Es gäbe keinen Prozess, in dem die Tat aufgearbeitet würde. Der Täter müsste sich nicht verantworten. Wir hätten keine Grundlage für präventive Arbeit, die sich aus der Tat selbst ergeben kann. Wir hätten keine Grundlage für die wichtige Aufarbeitung, wichtig für die gesamte Bevölkerung, für die Kolleginnen und Kollegen der Polizei, wichtig aber vor allem auch für die Angehörigen der Opfer. Der Täter würde in Afghanistan von Islamisten als Held verehrt, denn das islamistische Taliban-Regime hat sicherlich kein Interesse daran, ihn zur Verantwortung zu ziehen. - Liebe Kolleginnen und

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Erstens. Verbringen Sie vielleicht einen Mittwochvormittag im Petitionsausschuss; denn in genau diesem Ausschuss passiert es regelmäßig, dass auch bei uns benötigte ausländische Fachkräfte oder Hilfskräfte, obwohl sie seit vielen Jahren hier sind und eine ordentliche Ausbildung mitbringen, entweder durch Ausweisung oder sogar durch drohende Abschiebung eben nicht unserem Arbeitsmarkt zugeführt werden. Das ist der eine Punkt. Vielleicht wären Sie so freundlich, die Problematik, die Sie gerade geschildert haben, Ihren Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion im Petitionsausschuss näherzubringen.

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Frau Kollegin Hiersemann, Sie wissen, diese Fragen, was die Ausweisung und Abschiebung von Einzelfällen anbelangt, sind allen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und insgesamt bei uns in der Fraktion klar und bewusst. Auch wir bemühen uns in allen Einzelfällen um eine gerechte Lösung. Wir sollten uns aber bitte doch auch einig sein, dass wir in den nächsten Jahren über diese Einzelfallproblematik die Fachkräftesicherung und -entwicklung nicht werden abdecken können. Da braucht es klare Regelungen für qualifizierte Fachkräfte. Das werden wir über diese Einzelfallproblematik bei Abschiebungen und Ausweisungen nicht regeln können.