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Frau Kollegin Hiersemann, Sie wissen, diese Fragen, was die Ausweisung und Abschiebung von Einzelfällen anbelangt, sind allen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und insgesamt bei uns in der Fraktion klar und bewusst. Auch wir bemühen uns in allen Einzelfällen um eine gerechte Lösung. Wir sollten uns aber bitte doch auch einig sein, dass wir in den nächsten Jahren über diese Einzelfallproblematik die Fachkräftesicherung und -entwicklung nicht werden abdecken können. Da braucht es klare Regelungen für qualifizierte Fachkräfte. Das werden wir über diese Einzelfallproblematik bei Abschiebungen und Ausweisungen nicht regeln können.

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Mit anderen Worten: Mit jeder Abschiebung schaffen wir ein Stück Versorgungssicherheit.

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„Hierdurch würde die Durchführung des Asylverfahrens beschleunigt und im Falle der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eine stringente Abschiebung ermöglicht werden.“

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Haben Sie in den zurückliegenden Sitzungen des Innenausschusses nicht zugehört, als es um die Gründe ging, aus denen auch vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können? Sie ignorieren offenbar bewusst die Absätze 2 und 7 des Paragrafen 60 des Aufenthaltsgesetzes, wonach ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem ihm ein ernsthafter Schaden droht, bzw. von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abgesehen werden soll, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

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Ihnen wurden im AIK mehr als einmal vom Innenminister, Staatssekretär und Abteilungsleiter die Gründe vorgetragen, die des Weiteren einer Abschiebung auch von vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern entgegenstehen, beispielsweise die Weigerung von Staaten, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, indem man die notwenigen Reisedokumente nicht ausstellt. Das kann man bedauern, aber nicht ignorieren. Was ist denn Ihre Lösung dafür? Die Asylbewerber in den Flieger setzen und mit dem Fallschirm über Syrien oder anderen Kriegsgebieten absetzen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion aus der Rubrik „Ressentiments gegen Minderheiten schüren, um die eigene Parteiklientel zu bedienen“ und ein weiterer Antrag unter Missachtung der geltenden Rechtslage! Sie wollen die Landesregierung auffordern lassen, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um Ausländer bis zur Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über ihren Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zum Vollzug der Abschiebung ausschließlich in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg unterzubringen und eine Ausreiseeinrichtung für die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer zu schaffen.

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Ja, einen kurzen Eindruck kann ich Ihnen geben. Zum einen - vielleicht können Sie sich daran erinnern -: Das ist die Taskforce, die sich mit der Abschiebung von straffälligen abgelehnten vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern beschäftigt. Sie arbeitet erfolgreich und sorgt dafür, dass Straffällige direkt aus der Haft usw. abgeschoben werden. Selbst dort ist manchmal freiwillige Rückkehr möglich. Das wird von uns bevorzugt, weil es in jedem Fall die günstigere und auch humanitärere Variante ist.

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Das Zweite ist, dass wir begonnen haben - das ist schon von der alten Landesregierung in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden; wir setzen es um -, den Kommunen anzubieten, zentral die Abschiebung vollziehbar abschiebbarer Asylbewerber zu organisieren. Dies tun wir. Wir haben da einige Hundert Fälle, die wir bearbeiten, um die Kommunen zu entlasten. Es ist für kreisliche Ausländerbehörden einfach schwierig, mit irgendeiner Botschaft aus Kamerun oder sonst was in Berlin zu verhandeln; deswegen übernehmen wir das gerne.

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Als dritten und letzten Punkt – es kann ja nur schlaglichtartig sein – möchte ich die Frage des Bleiberechtes und der Abschiebung ansprechen. Herr Hütter, mit Verlaub, hier muss ich Herrn Mackenroth in Schutz nehmen. Ich denke, dass er auf die Möglichkeiten hinweist, die gesetzlich möglich sind, um ein Bleiberecht zu erlangen. Wer darüber hinausgehen möchte und das Ermessen dehnen will, das sind wir als Linksfraktion. Wir haben Ihnen dazu auch einen Antrag vorgelegt, mit dem wir die Schnittschnellen sehr extensiv ausnutzen wollen, um es den Menschen zu ermöglichen, hier ein Bleiberecht zu erlangen.

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Das Oberverwaltungsgericht hat uns jetzt ins Stammbuch geschrieben, dass die Abschiebung auch rechtswidrig passiert ist und die Familie zurückgeholt werden muss, um die Anträge auf einen Aufenthaltstitel ordentlich zu prüfen. So hätte ich mir vielleicht auch Ihre Wortmeldung als Ausländerbeauftragter in diesem Fall gewünscht.

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Nun haben wir einen Antrag gestellt, dass die Abschiebung streng gehandhabt wird und strikt durchgeführt wird. Der Innenminister hat schon vor ein paar Wochen oder Monaten - selbstverständlich glaubwürdig; er kennt ja die Zahlen - mitgeteilt, dass die Abschiebepraxis so gestaltet ist, dass wir jetzt mehr abschieben als vorher. Aber die Zahlen insgesamt, ich habe sie nicht mehr im Kopf, waren doch recht niedrig.

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Also sind wir zunächst für eine konsequente Abschiebung aller Kriminellen, die nicht zu uns gehören. Wenn das schwierig ist, sind wir dafür, dass diese Verfahren vereinfacht werden. Wir sind selbstverständlich für vorübergehende Grenzschließungen im Verbund, solange die Außengrenzen nicht sicher dicht sind. - Herzlichen Dank.

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Es ist bemerkenswert, wie süß Sie immer schmunzeln, wenn Sie von „Abschiebung schafft Wohnraum“ sprechen. Das ist wirklich sehr schön mit anzusehen. Ich möchte Ihnen aber ein paar Argumente dahingehend liefern, dass das, was Sie jetzt fordern beziehungsweise schon vor einem anderthalben Jahr gefordert haben, eigentlich überholt ist beziehungsweise von uns absolut nicht so gesehen wird. Ich habe vorhin schon gesagt, dass man sich über die Bundesratsinitiative vom Juni 2024 dem Ansinnen angeschlossen hat, das Waffenrecht in Bezug auf Messer zu verschärfen. Ich habe vorhin in einer Rede schon genannt, dass es ein generelles Umgangsverbot für Springmesser gibt, dass feststehende Klingen von 12 auf 6 cm reduziert werden, dass es im ÖPNV ein allgemeines Führverbot geben soll und dass Kampfmesser und Dolche ebenfalls komplett untersagt werden sollen.

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Vielleicht geben Sie mir heute auf meine gezielte Frage die Antwort, die Sie mir im Ausschuss immer schuldig geblieben sind: Unter welchen Bedingungen würden die Grünen eine Abschiebung von Straftätern und Gefährdern unterstützen?

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An all diejenigen, die sagen, faktisch gibt es ja eine Aussetzung der Abschiebung nach Afghanistan: Ja, aber eine vorübergehende Aussetzung ist kein Abschiebestopp. Dieser würde, wenn er formal ausgesprochen wäre, dazu führen, dass die Menschen, die hier keine Bleibeperspektive haben – das sind 4.000

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In dem einen Fall, in dem es um diese späte Abschiebung ging, ging es um einen Sexualstraftäter. Und wenn hier die Spitze des Auswärtigen Amtes uns sagt, dass es selbstverständlich in Afghanistan zu diesem Zeitpunkt sichere Gebiete gegeben hat, dann ist das für uns, dann ist das übrigens auch für deutsche Gerichte die Grundlage, entsprechend zu urteilen.

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Das ist doch politisch gewollt. Und jetzt schließen Sie auch noch das Ausreise- und Rückführungszentrum am Flughafen, das die Stadt pro Insasse rechnerisch knapp 45 000 Euro kostet. Den Hamburgern haben Sie dieses Ausreisezentrum als Dokumentation Ihres Willens zur Abschiebung verkauft, geworden ist daraus das Projekt Ihres persönlichen Scheiterns.

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Ich zum Beispiel will keine Menschen in Flieger zwängen, die vorher kollabieren, denn das kann auch die Realität einer Abschiebung sein. Wir gucken da sehr genau hin, Ekkehard Wysocki hat es gerade schon erwähnt, wir öffnen in Hamburg auch die Blackbox der Abschiebungen. Abschiebungen sind eben ein eingreifender Verwaltungsakt auch in die Menschenwürde; das lassen wir nicht unbeobachtet. Wir haben in Hamburg den Abschiebebeobachter, für dessen Arbeit ich hier übrigens ausdrücklich auch noch einmal danken möchte.

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Ohne Abschiebung schwindet nämlich nicht nur die Akzeptanz in der Bevölkerung, sondern ist auch keine angemessene Aufnahme möglich. Die Unterbringung in Turnhallen oder ehemaligen Baumärkten kann doch nur eine absolute Notlösung in besonderen Krisen sein, und daran dürfen wir uns auch nicht gewöhnen. Um denjenigen, die auf unsere Hilfe angewiesen sind und die zumindest temporär bleiben dürfen, vernünftig helfen zu können, können wir also nicht unbegrenzt Menschen aufnehmen. Wir können erst recht nicht unkontrolliert Menschen aufnehmen. Ob Wohnung, Schule, Gesundheitswesen oder Sprach- und Integrationskurse: Die Ressourcen sind nun einmal begrenzt, oder, um es mit Bundespräsident Joachim Gauck zu sagen:

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Mehrere Familienmitglieder befinden sich in der Bearbeitung des „Sonderstabs gefährliche Ausländer“. Trotz der Vielzahl von Delikten ist eine Abschiebung bei allen Familienmitglie dern aufgrund bestehender Bleiberechte bzw. Abschiebungs verbote derzeit noch nicht möglich. Hier sind zunächst ent sprechende strafrechtliche Verurteilungen erforderlich. Den Familienangehörigen wurde entweder der Flüchtlingsschutz gemäß § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes oder der subsidiäre Schutz gemäß § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt. Die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes eines Familienmitglieds wurde aufgrund eines Ausschlusstatbestands durch das Bun desamt für Migration und Flüchtlinge bereits widerrufen und ein Abschiebungsverbot hinsichtlich Syrien festgestellt. Ein Familienmitglied ist bestandskräftig ausgewiesen und verfügt aufgrund eines vorliegenden Flüchtlingsstatus über eine Dul dung.

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Und hier liegt das Problem in Hamburg. Rot-Grün hat in der Frage der Rückführung nicht einmal den kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden. Während die SPD – wir haben es gerade erlebt – jetzt zumindest noch so tut, als würde sie Abschiebung ernst nehmen und durchführen, stehen die GRÜNEN für das genaue Gegenteil. Das Ergebnis dieser Politikverweigerung ist eine Aushöhlung unserer Hilfesysteme und – Sie wissen es selbst – langfristig auch der Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung. Dabei hatte der Innensenator noch bei der Eröffnung des Ausreisegewahrsams deutliche Worte gefunden – ich zitiere ihn –:

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Und das halte ich nicht für extrem, Herr Wysocki. Das "Hamburger Abendblatt" hat zu Recht in der Debatte um Abschiebung gefragt: "Wer wollen wir sein?" Die Antwort war auch klar: Deutschland ist ein Einwanderungsland.

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Dann muss dieser Senat aber auch endlich seine Abschiebepolitik überdenken. Der kleinste gemeinsame Nenner sollte sein: keine Abschiebung von Menschen, die hier angekommen sind, die Integrationsschritte gemacht haben mit Schule, Ausbildung und Arbeit. Der Senat denkt jedoch nicht einmal Fachkräftemangel und die Sinnhaftigkeit von Abschiebungen angehender Fachkräfte zusammen. Hier braucht der Innensenator in der Abschiebeverweigerung entschieden Nachhilfe.

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Der Hamburger Senat liefert ein aufenthaltsrechtliches Armutszeugnis ab: fast 7 500 Menschen, die nur eine Duldung haben und denen Abschiebung droht. Etliche davon würden sich längst als Hamburger:innen bezeichnen.

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nein – hat kürzlich einen Artikel mit dem Titel "So kannst du eine Abschiebung legal verhindern" veröffentlicht. Es gibt mehr Möglichkeiten, als viele vielleicht denken.

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Unser Antrag für eine Vorgriffsregelung wurde im Februar abgelehnt. Es wird lediglich auf eine Priorisierung durch die Rückführungssachbearbeitung hingewiesen. Wer soll denn kontrollieren, ob das stimmt? Im Übrigen ist es eben nicht so, dass Abschiebung in Hamburg keine Blackbox ist, Herr Gwosdz. Es kann nicht angehen, dass Abschiebeschutz vom Wohnort abhängt; das ist untragbar.

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Bei der Innenbehörde ist das aber noch nicht angekommen. Sorgen Sie endlich für einen Kurswechsel; "Bleiberecht statt Abschiebung" muss auch für Nichtukrainer:innen gelten. – Danke.

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Und Sie von der AfD wollen jetzt hier über Abschiebung diskutieren, weil Sie keine anderen Themen haben, oder warum tun Sie das eigentlich? Was glauben Sie eigentlich, was es für einen Eindruck auf Menschen macht, die in unser Land kommen, wenn wir hier solche Themen überhaupt diskutieren? Genau deswegen sage ich in diesem Raum:

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Und dass wir diesen Menschen von vornherein ermöglichen, was der Ansatz der Bundesregierung ist, was ich begrüße, aber nicht ausreicht: dass sie von vornherein Sprachförderung bekommen, dass sie hier auch in ihrem Beruf weiterarbeiten können oder einen Beruf erlernen, dass sie nicht einfach jahrelang oder jahrzehntelang in den Heimen, auf Deutsch gesagt, verrotten, und dass sie von vornherein die Möglichkeit haben, sich im gesellschaftlichen Leben zu integrieren. Es gibt Geflüchtete, die schon seit 20, 30 Jahren in Unterkünften leben, die keine Perspektiven haben, und wir sollten anstatt über die Abschiebung darüber diskutieren.

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Wir diskutieren auch über eine Handvoll Geflüchteter, die von der Abschiebung betroffen sind. Ich glaube schon, dass ein reiches Land wie Deutschland, eine reiche Stadt wie Hamburg

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Ich will abschließend nur noch eine Sache sagen: Es ist schon thematisiert worden, dass leider der Großteil der Abschiebungen in Hamburg scheitert. Wenn eine dieser Personen, die einer Ausreisepflicht unterliegt und bei der Sie es nicht geschafft haben, die Abschiebung zu vollziehen, Herr Senator, in Zukunft einen Terroranschlag begeht,