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Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf aus Drucksache 22/8487, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen: Daten effizient schützen – Einführung eines elektronischen Systems zur Bearbeitung von Beschwerden und anderen Eingaben beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" und: Datenschutz garantieren – Ausstattung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach objektiven Kriterien sicherstellen.

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[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliche Ersuchen vom 1. Juni 2021: "Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Daten effizient schützen – Einführung eines elektronischen Systems zur Bearbeitung von Beschwerden und anderen Eingaben beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" (Drucksache 22/4380) und "Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Datenschutz garantieren – Ausstattung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach objektiven Kriterien sicherstellen" (Drucksache 22/4426)

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Dem ist der Senat nun zusammen mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und auch mit Dataport nachgekommen. Nach einem erfolgreichen Analyseprojekt erwartet der Hamburgische Datenschutzbeauftragte nun durch den Einsatz des Verwaltungsinformationssystems VIS-Suite eine spürbare Entlastung für die Beschäftigten, die sich unmittelbar auf die Bearbeitung der Beschwerden und Eingaben auswirken wird. Damit können der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und dessen Behörde ihre Aufgabe künftig schneller und effektiver erfüllen. Und, was uns besonders erfreut: Der Senat hat auf unser Ersuchen auch insoweit geantwortet, als dass die dafür erforderlichen jährlichen 250 000 Euro auch dem nächsten hierfür zuständigen Einzelplan zur Verfügung gestellt werden. Wir sehen also: Rot-Grün wirkt hier im Datenschutz. Vielen Dank.

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Außerdem braucht es flächendeckend stabile Datennetze mit den entsprechenden Verbindungsgeschwindigkeiten ohne Funklöcher. Da ist in Deutschland mit 74 MB pro Sekunde noch viel Luft nach oben. Die Gefahr, wenn alle personenbezogenen Daten jederzeit überall verfügbar sind, ist allerdings, das liegt auf der Hand, der gläserne Bürger. Das haben wir in den letzten zwei Coronakrisenjahren direkt vor Augen geführt bekommen. Corona legt schonungslos offen, was bereits bei Corona nicht geklappt hat: der fehlende WLAN-Anschluss, antike Endgeräte, mangelnder Austausch, Zugangsschwierigkeiten. Mein Lieblingsbeispiel sind die klappernden Faxgeräte in den Gesundheitsämtern, womöglich mit Thermopapier. Wir wissen nämlich, dass Datenschutz kein Selbstzweck und Bürokratiemonster ist, sondern notwendiger Schutz für Menschen und Unternehmen in der Verwaltung. Datenschutz ist kein Datenschutz, sondern muss auch Bürgerschutz sein, und damit möchte ich enden. – Danke.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Der aktuelle, 157 Seiten umfassende Tätigkeitsbericht im Bereich Datenschutz für den Zeitraum 2020 enthält nunmehr den neuen Schwerpunkt „Datenschutz während der COVID-19-Pandemie“. Dieser beinhaltet insbesondere die folgenden Bereiche: Kontaktdatenerhebung in der Gastronomie, Nutzung von sogenannten Corona-Gästelisten zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Software zur Bewältigung der Coronapandemie, Datenschutz bei der sogenannten Heimarbeit und Einsatz von Videokonferenzsystemen.

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Die Unternehmen, die es schafen, dem Datenschutz gerecht zu werden, wenden nicht unerhebliche Ressourcen dafür auf. Noch immer gibt es einen Trade-of zwischen Opferschutz und Datenschutz, zwischen efektiven Ermittlungsmethoden und efzientem Datenschutz, sei es bei der Ermittlung von

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 4. Febru ar 2021 – 36. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landes beauftragten für den Datenschutz und die Informations freiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2020 – Druck sachen 16/9850, 17/488

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Wann ist Datenschutz stark? Datenschutz ist stark, wenn er nachgefragt wird. Genau das ist im Jahr 2020 passiert. Wir ha ben eine deutlich stärkere Inanspruchnahme. Die Zahl der Be schwerden, die wir von Bürgerinnen und Bürgern im Jahr be kommen, ist um über 1 000 weitere auf 4 800 gestiegen. Die se Entwicklung setzt sich im Übrigen auch im Jahr 2021 fort. Es ist keineswegs so, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in der Pandemie vom Thema Datenschutz abgewandt haben. Das Gegenteil ist der Fall.

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Der Punkt „Förderung und Verfahrensvereinfachung“ betrifft den Datenschutz. Dort heißt es, es soll aktive Hilfe beim Umgang mit den Herausforderungen der DSGVO geben, wie die „Handreichung zum Datenschutz im Verein“ der Landesbeauftragten für Datenschutz. Zudem sollen pragma

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Für Bremen brauchen wir einen guten Überblick über die Angriffe, die im Land Bremen getätigt wurden, um eine robuste Cybersicherheitsarchitektur zu entwickeln. Mir scheint auch, dass einige Konflikte zwischen Datenschutz und Sicherheitsarchitektur im Senat noch nicht so genau bewertet werden, wie wir uns das wünschen würden. Da heißt es in der Antwort: „Datenschutz und Sicherheitsarchitektur gehen Hand in Hand.“ Wenn ich mir gleichzeitig angucke, dass sich die Bundesregierung erst kürzlich dafür ausgesprochen hat, dass sie die Fähigkeit entwickeln möchte, auch fremde Server abzuschalten, dann entstehen dabei einige Fragezeichen, denn zur Abschaltung eines fremden Servers muss ich mir Zugang verschaffen, ihn also hacken. Dazu kommt, dass das BSI eben in der engen Abstimmung mit den Geheimdiensten auch keine Unabhängigkeit von diesen informationsinteressierten Behörden hat. Zu sagen, Sicherheit und Datenschutz sind immer das Gleiche, halte ich für eine etwas gewagte Überbewertung.

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Zu Frage 1: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass sämtliche hier aufgerufene Fragen zum Datenschutz natürlich sehr ernst genommen werden. Aus Sicht des TMASGFF ist jedoch auch im Rahmen der Testungen auf die Verantwortlichkeit der jeweilig datenverarbeitenden Stellen hinzuweisen. Nach der insoweit geltenden EU-DatenschutzGrundverordnung ist verantwortliche Stelle jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel von personenbezogenen Daten entscheidet. Im Rahmen der Testeinrichtungen ist darauf hinzuweisen, dass das TMASGFF hier nicht als eine solche verantwortliche Stelle zu betrachten ist. Das TMASGFF hat keine Tests in Auftrag gegeben. Testzentren werden unter anderem von Arztpraxen und Apotheken sowie Landkreisen und kreisfreien Städten im eigenen Wirkungskreis betrieben. Ungeachtet der Erkenntnis der jeweiligen Betreiber folgt aus der seit dem Jahr 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung ein wirkungsvolles Instrument zur Wahrung des Datenschutzes, welche als Europäische Verordnung unmittelbar gilt. Aus dieser Verordnung ergeben sich insbesondere mit Blick auf Artikel 9 und einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO die Leitplanken für eine Datenverarbeitung in Testeinrichtungen.

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Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Einsatz für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung, für den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Lassen Sie uns nicht darauf warten, dass der Europäische Gerichtshof die Antwort auf die Fragen zur Datenschutz-Grundverordnung gibt. Bitte setzen Sie sich hier in diesem Haus für den besseren Datenschutz ein. - Vielen Dank.

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Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Digitales und Datenschutz Vorlage Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Fünfzigster Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und Vierter Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit – Drucks. 20/10393 zu Drucks. 20/9709 zu Drucks. 20/8296 –

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum einvernehmlich, den Fünfzigsten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und den Vierten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Kenntnis zu nehmen und darüber eine Aussprache zu führen. – Vielen Dank.

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Im vierten Jahr der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung waren viele Unsicherheiten inzwischen überwunden, wie z. B. zum Datenschutz in Vereinen oder zum Auskunftsrecht. Dennoch sind in vielen Bereichen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung noch immer nicht ausreichend umgesetzt. Dies führte zu vielen Beschwerden, erforderte das Eingreifen der Datenschutzaufsicht sowie Anordnungen im Einzelfall. Die Gesamtzahl der Beschwerden war sehr hoch, 8.400, wuchs aber gegenüber dem Vorjahr langsamer.

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Das ist zum Ersten die Dimension, unsere Regelwerke zu überprüfen, auch im Bereich Datenschutz. Was können und müssen wir tun, damit der Datenschutz pragmatisch handhab bar wird, damit wir einen ermöglichenden Datenschutz ha

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Es war, so resümiert der Bericht, selten der Datenschutz, der der Eindämmung der Pandemie entgegengestanden hat. Vielmehr wurde dieses Grundrecht teilweise gern hochgehalten, um die erheblichen Probleme bei der Bekämpfung der Pandemie zu überdecken und mit dem Finger auf den Datenschutz zu zeigen. Diese Einschätzung zeigt erneut die Bedeutung einer unabhängigen Behörde. Der kritische Blick auf staatliches Handeln, insbesondere im Bereich Datenschutz, ist elementar für die Bewahrung und den fortwährenden Schutz eines so fundamentalen Grundrechts.

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 4. Febru ar 2022 – 37. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landes beauftragten für den Datenschutz und die Informations freiheit Baden-Württemberg für das Jahr 2021 – Druck sachen 17/1600, 17/2621

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Ich darf zunächst Ihnen, lieber Herr Dr. Brink, ganz herzlich für Ihre Ausführungen sowie den 37. Datenschutz-Tätigkeits bericht für das Jahr 2021 danken. Wie im vorhergehenden Jahr hat Sie und die Landesregierung – uns alle – der Datenschutz in der Coronapandemie stark beschäftigt. Dabei wurden vie le datenschutzrechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Der Datenschutz-Tätigkeitsbericht stellt uns diese auch ausführ lich dar.

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Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Staatsregierung in ihrer Sitzung am 9. März 2021 beschlossen hat, Herrn Prof. Dr. Thomas Petri zur Wiederwahl für das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorzuschlagen. Nach Artikel 33a der Bayerischen Verfassung ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag der Staatsregierung vom Landtag zu wählen. Die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig.

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Die Frage, ob Datenschutz wichtiger ist als Opferschutz, hat auch uns sehr beschäftigt. Mein Kollege Uli Watermann hat sich dazu in der Enquetekommission von Beginn an fast täglich geäußert. Sie dürfen versichert sein: Auch uns ist es ein wichtiges Anliegen, den Datenschutz nicht über den Opferschutz zu stellen. Im Bericht der Enquetekommission steht, dass es schon Ausnahmen vom Datenschutz gibt, die aber häufig nicht bekannt sind, weil es nicht genug Fortbildungen zu diesem Bereich gibt.

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Des Weiteren haben Sie den Datenschutz angesprochen. Uns war von Anfang an wichtig und wir haben zur Bedingung gemacht, dass das DSGVO-konform ist, und uns wurde versichert, dass das so ist. Kein Datenschutzbeauftragter in ganz Deutschland hat sich gegen die Einführung und Verwendung von Luca ausgesprochen. Wichtig ist uns jedoch auch, dass das begleitet wird. Alle Themen, wie zum Beispiel die Barrierefreiheit oder der Datenschutz, sind nicht mit dem heutigen Tag beendet. Wir haben deshalb von Anfang an, also mit Beginn des Vergabeverfahrens den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit einbezogen, der gestern im Haushaltsausschuss Stellung genommen hat. Es wird auch weitergehen. Diese Woche wird es mit dem Anbieter Treffen geben, und es werden Gespräche geführt.

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In den sechs Jahren der Amtszeit von Herrn Dr. Brink sind in unserem Land dem Thema Datenschutz mit häufig sehr inno vativen Methoden wie etwa dem kommunalen Datenschutz wettbewerb im Juni dieses Jahres wichtige Aspekte hinzuge fügt worden. Das Land ist für eine datensichere Zukunft bes tens gerüstet. Die geleistete Arbeit trägt maßgeblich dazu bei, dass in Baden-Württemberg der Datenschutz als das vielleicht modernste Bürgerrecht heute nicht mehr wegzudenken ist. Da tenschutz wird in der Bevölkerung ambivalent wahrgenom

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Dr. Brink! Im vergangenen Jahr – das wurde bereits angesprochen – ha ben wir erstmals den Einzelplan des Landesdatenschutzbeauf tragten beraten. Dieser Einzelplan war ein wichtiger Schritt, um zu unterstreichen, welche Bedeutung der Datenschutz für unser Land hat. Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundver ordnung im Jahr 2018 war der Datenschutz ja in aller Munde – nicht immer nur positiv. Aber Sie haben mit Ihrer Arbeit und Ihrem Team dafür gesorgt, dass es in unserem Land vorwie gend positiv ist.

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Datenschutz – Kollege Wolf hat es angesprochen – ist kein Selbstzweck. Datenschutz dient dem Schutz der Verbraucher, dient dem Schutz des Grundrechts auf die informationelle Selbstbestimmung. Der bestehende Datenschutz wurde bei uns in Baden-Württemberg – auch das ist angesprochen wor den – sehr pragmatisch, sehr verhältnismäßig und sehr kons truktiv ausgelegt. Das, Herr Dr. Brink, ist Ihnen und Ihrem Haus zu verdanken. Insofern möchte ich mich auch im Na men meiner Fraktion sehr herzlich dem Dank für Ihre Arbeit anschließen.

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Vielmehr muss das Ziel sein, guten Datenschutz bei gleich zeitiger Nutzung dieser Informationen für wichtige Bereiche in verantwortungsbewusster Art und Weise zu gewährleisten. Wir brauchen also auch eine neue, eine etwas andere Einstel lung zum Datenschutz. Wir müssen schauen, dass die negati ven Erfahrungen zum Datenschutz, die viele Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bei der Nutzung der sozialen Medien gemacht haben, die sie oftmals selbst durch das Einstellen ih rer Daten verursacht haben, durch positive Geschichten er gänzt werden. Das ist z. B. das, was durch die Nutzung der Daten im Gesundheitsbereich möglich wird.

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Beispielsweise überlegte die Stadt Wien, als die Datenschutz-Grundverordnung kam, ob es überhaupt noch zeitgemäß sei und der Datenschutz-Grundverordnung entspreche, an Mehrfamilienhäusern Klingelschilder anzubringen, oder ob das nicht schon einen Verstoß gegen den europäischen Datenschutz darstellte. Der Postbote hätte anhand eines Zahlencodes wissen oder zur Not raten müssen, hinter welcher Klingel an einem Gebäude sich unter Umständen welche Familie versteckt.

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Aber ansonsten ist der hessische Datenschutzbeauftragte natürlich mit in die großen Projekte, in die großen IT-Projekte, der hessischen Polizei einbezogen. Mit welchem Stand, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Aber da ich Ihnen eben gesagt habe, Datenschutz werde von vornherein natürlich mitgedacht – das kann man auch daran sehen, dass ein Innovationstreiber für die Handys natürlich eine datenschutzrelevante Frage war, die wir im Hessischen Landtag häufig miteinander besprochen haben –, dürfen Sie davon ausgehen, dass wir den Datenschutz dort mit einbeziehen. Ob er in jedem Fall oder nur bei datenschutzrelevanten Fragen einbezogen wird, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Aber dass der Datenschutz eine große Rolle spielt, davon dürfen Sie in der Tat ausgehen; das ist so.

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Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Siebzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und zum Achten Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Berichtszeitraum Datenschutz: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 Berichtszeitraum Informationsfreiheit: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 – Drucksache 8/1824 –

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kamp! Auch im Namen meiner Fraktion möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ihnen, aber auch Ihrer Vorgängerin bedanken. Sie tragen Jahr für Jahr dazu bei, die schützenswerten Daten von Bürgerinnen und Bürgern im wahrsten Sinne des Wortes zu beschützen. Auch wenn 2020 schon eine Weile vorbei ist, zeigen die Zahlen doch, wie wichtig das Thema Datenschutz ist und bleibt. Sie haben viele Verfahren eröffnet; mehr gegenüber privaten Stellen als gegenüber den Behörden. Sie haben über 2 400 Personen im Datenschutz beraten, also Personen,

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Wir werden die Datenschutz-Grundverordnung einarbeiten. Ich komme auf das zurück, was unser Minister vorhin ausgeführt hat. Das Thema Datenschutz blockiert uns in vielen Bereichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von den GRÜNEN und der SPD, ich bin jetzt seit elf Jahren im Ausschuss für Innere Sicherheit. Es wäre wirklich wichtig und ein dringender Appell und Wunsch, dass wir mit dem Thema Datenschutz etwas konstruktiver und bedarfsorientierter umgehen können.