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Was passiert nun unter CDU und FDP? Bei der Abschiebung von Gefährdern geht der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp tatsächlich bis an die Grenze des Rechtsstaates. Das, was vorher sieben Jahre lange nicht gemacht wurde, wird jetzt gemacht.

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Genau dieses Desinteresse – und daraus folgend die Gefahr für uns alle – setzt sich fort, wenn wir an die Abschiebung von illegalen Kriminellen bis hin zu terroristischen Gefährdern denken. 75.724 ausreisepflichtige Personen leben derzeit in NRW. Das ist ein neuer Negativrekord. Die Reaktion der Landesregierung: ganze 718 Rückführungen einschließlich der Dublin-Überstellungen aus Nordrhein-Westfalen.

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Im Falle eines abgelehnten Asylantrags stellt sich in der Folge die Frage der Rückführung oder der Abschiebung, sofern die Betroffenen der Ausreisepflicht nicht nachkommen. Das Ganze erfolgt nach einem im Gesetz konkret bestimmten rechtsstaatlichen Verfahren, das auch Schutzvorschriften der EU zu beachten hat. Die Bündelung der Verfahrensabwicklung in einer Behörde für Ein- und Ausreisen aus unterschiedlichen Herkunftsländern, die eine differenzierte rechtliche Behandlung erforderlich machen, halten wir für zweckmäßig.

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Bis Ende Mai 2021 hatten wir 3 216 vollziehbar Ausreise pflichtige in Baden-Württemberg, bis Juni dieses Jahres gab es 10 000 neue Asylanträge, und bei insgesamt 1 855 Abschie beversuchen gelang die Abschiebung gerade einmal in 733 Fällen.

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Deshalb: Handeln wir schnell, auch über den Bundesrat, wie in unserem Antrag gefordert. Schützen wir die deutsche Gren ze, stoppen wir den Asylmissbrauch durch eine drastische Re form des Asylrechts – Stichwort „Asylanträge heimatnah“ –, schaffen wir die Duldung ab, stocken wir mit Abschiebung befasste Behörden und Polizeieinheiten auf, unterstützen wir unsere europäischen Partner zur Abriegelung europäischer Grenzen, und schieben wir endlich alle tickenden Zeitbom ben, die ausreisepflichtigen und illegalen Migranten, sofort ab.

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Natürlich gibt es in der Umsetzung – da muss man der Lan desregierung sicher die eine oder andere Frage stellen – eini ge Punkte zu beachten. Werden die Spielregeln wirklich so konsequent umgesetzt wie notwendig? Ich erlaube mir, auf ei nen Antrag von mir an das Innenministerium hinzuweisen. Da wurde mir geantwortet, dass sich über 5 000 ausreisepflichti ge Gambier in Baden-Württemberg aufhalten und im Moment nicht die Möglichkeit besteht, diese in ihr Heimatland zurück zuführen. Für die Abschiebung eines Gambiers fallen im Schnitt Kosten in Höhe von rund 22 000 € an, da hier Char terflüge genutzt werden. Da ist zu fragen: Geht das nicht güns tiger, schneller und einfacher?

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Auch sollte sich die Regierung überlegen, inwieweit die Mi nisterien hier im Land richtig zugeschnitten sind. Es wurde ein Staatssekretärsposten im Justizministerium geschaffen. Die Abschiebung obliegt jedoch dem Innenministerium. Ef fektive Verwaltung dürfte wohl anders aussehen.

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Ich glaube, man darf eines vorwegschicken: Es ist ganz klar, dass bei uns in Bayern die Grundrechte der Abschiebehäftlinge eingehalten werden und auch ständig verbessert werden. Man muss schon einmal deutlicher machen, dass Abschiebung wirklich die Ultima Ratio ist. Menschen kommen zu uns und stellen einen Asylantrag. Dieser wird vom BAMF entweder genehmigt oder eben nicht genehmigt. Dann gibt es zum Teil jahrelange Gerichtsverfahren, an deren Ende ein Urteil gefällt wird, das lauten kann, dass derjenige, der bei uns Asyl beantragt hat, nicht dableiben darf. Ich glaube, wir alle würden uns wünschen, dass wir gar keine Abschiebeeinrichtungen bräuchten. Dies wäre der Fall, wenn – und das sollte der absolute Regelfall sein – die freiwillige Ausreise erfolgt. Man muss voranstellen, dass Abschiebehaft von uns nicht gewünscht ist, sondern dass Abschiebehaft dann eingesetzt wird, wenn sich derjenige, der betroffen ist, nicht an seine Pflichten hält.

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Das Abschiebehaftvollzugsgesetz verhöhnt den Rechtsstaat, da es abgeschlossene Entscheidungen der Ausländerbehörden noch einmal mit allen Möglichkeiten untergraben möchte und nicht die rasche und unkomplizierte Abschiebung fördert, sondern die ausreisepflichtigen Ausländer, die in diesem Gesetzentwurf nicht als Häftlinge, sondern noch als Untergebrachte bezeichnet werden, mit zahlreichen Privilegien beglücken möchte. Genau diese Politik der links-grünen Volksfeinde führt dazu,

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Jetzt mal ohne Schaum vorm Mund: Menschen sitzen nicht in Abschiebehaft, weil sie Schuld auf sich geladen haben, weil sie eine Strafe absitzen müssten oder weil sie auf ihren Strafprozess warten. Nein, das sind Menschen, die hier schlicht kein Bleiberecht haben, die nicht freiwillig aus Deutschland ausreisen und bei denen unser Rechtsstaat aufgrund der Würdigung durch ein Gericht im Einzelfall zu dem Ergebnis kommt, dass die Abschiebung gefährdet wäre, wenn man sie nicht in Gewahrsam nehmen würde. Das ist nichts Unmenschliches, sondern das Aufenthaltsgesetz schreibt im Einklang mit der EU-Richtlinie sogar zwingend vor, dass bestehende und vollziehbare Ausreiseverpflichtungen auch durchgesetzt werden, wenn die freiwillige Ausreise nicht gesichert ist.

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Wenn wir wertebasiert und rechtsstaatlich agieren – das sind ja unsere selbst gewählten Etiketten im Vergleich zu totalitären Systemen –, müssen natürlich auch die Grundrechte, die für jeden Menschen gelten, angemessen angewendet werden. Es gibt schon Probleme, wenn keine Kommunikation möglich ist. Selbst bei Abschiebehäftlingen entfaltet jede freiheitsentziehende Maßnahme besondere Wirkungen, die gespiegelt an dem Zweck der Abschiebung verhältnismäßig gestaltet werden müssen. Deswegen ist es ein gutes Unterfangen zu versuchen, diese Abschiebehaft in Form eines Abschiebehaftvollzugsgesetzes zu regeln.

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Pflicht zur Ausreise nicht nachkommen und die Gefahr des Untertauchens besteht. In diesen Fällen ist die Abschiebehaft notwendig, um eine Abschiebung zu vollziehen. Ich halte das für legitim. Wir brauchen klare Regeln, wer einreisen darf und wer ausreisepflichtig ist. Der Rechtsstaat muss hier die Gesetze durchsetzen, andernfalls wird er bei den Bürgern keine Akzeptanz mehr finden.

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Sie wissen genau: Eine Abschiebung innerhalb eines Jahres ist zum Teil gar nicht möglich mangels Papieren, aufgrund ungeklärter Identität oder Ähnlichem. Das

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Wir brauchen einen sogenannten Doppel-Wumms bei der Abschiebung, eine Abschiebeoffensive.

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Genug der Ironie und zurück zum bitteren Ernst. Frau Freter hat es schon angesprochen: Bei aller Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine behandelt der Senat eine Gruppe von Menschen höchst unsolidarisch, nämlich die Drittstaatenangehörigen, insbesondere Studierende. Der gesamte Behördenapparat ist darauf ausgerichtet, ihnen zu vermitteln, dass sie hier nicht willkommen sind. Da werden dann auch schon mal Leute rechtswidrig aus der Erstaufnahme auf die Straße gesetzt und zum Pik As geschickt. Ähnliches geschieht übrigens im Kinder-und Jugendnotdienst. Da werden jugendliche Geflüchtete ohne Ukrainebezug verstärkt als volljährig eingestuft, um sie dann einer Dublin-Abschiebung zuzuführen – wie perfide.

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Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf die Farce, auf die Abschiebung des IZH-Vizepräsidenten eingehen. Markige Sprüche des Innensenators reichen an dieser Stelle nicht aus. Ich hätte den Herrn schon längst in Abschiebehaft nach Glückstadt geschickt.

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Letzter Punkt, den wir auch angesprochen haben: Abschiebung derer zu betreiben, die hier führend im Interesse des Iran Politik gegen unser Land zu betreiben versuchen. Wenn man jetzt sieht, was in Sachen Mousavifar, des stellvertretenden Leiters des IZH, passiert, dann zeigt das nur, dass Sie Schaufensterpolitik betreiben. Im Juni wurde nur gegen diese einzelne Person eine Abschiebungsverfügung ausgestellt. Er hat geklagt, in erster und zweiter Instanz wurde abgewiesen und passieren tut trotzdem nichts. Hören Sie endlich auf mit dieser Schaufensterpolitik, überweisen Sie unseren Antrag an den Ausschuss, und wenn es inhaltlich darum geht,

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voll.“ Plakate aus vergangenen Zeiten kommen mir in den Sinn. Die Forderung von Gordon Schnieder, ebenfalls im Oefentlichen Anzeiger vom 28. Februar zu lesen – ich zitiere noch einmal mit Erlaubnis des Präsidenten –: Er ging auf die Flüchtlingskrise ein, sprach sich für eine Zuzugsbegrenzung aus und für die schnelle Abschiebung von strafälligen Asylbewerbern.

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Sie wollen, dass die Landesregierung „Asylentscheidungen konsequent umsetzt“ und diejenigen, die keinen Aufenthaltsstatus erlangen, in ihr Heimatland zurückführt, „sofern keine besonderen Hinderungsgründe vorliegen.“ Bei uns hieß das: „die kommunalen Ausländerbehörden [sind] anzuweisen, einen Duldungsstatus (...) nur in begründeten Ausnahmefällen zu erteilen und in der Regel die schnellstmögliche Abschiebung der ausreisepflichtigen Person anzustrengen.“

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Stattdessen wird alle Kraft und alles Geld für Abschiebung aufgewandt.

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Der Zweiklang der Regierung und der sie tragenden Fraktionen lautet: Auf der einen Seite möchten wir den Menschen Perspektiven, Chancen und die Möglichkeit bieten, sich hier ein Leben aufzubauen. Auf der anderen Seite gilt in einem Rechtsstaat genauso die konsequente Umsetzung von Ausreise und Abschiebung.

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Zur Aufnahme von Geflüchteten gehört auch die Abschiebung. Hier muss mehr geschehen, unter anderem auch in Kooperation mit Herkunftsländern. Es kann nicht sein, dass vor allem gut integrierte Menschen mit geordnetem Erwerbsleben abgeschoben werden.

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In Ergänzung zu dem, was ich eben gesagt habe, sage ich, wir brauchen Rücknahme- und Migrationsabkommen. Deswegen ist es nicht so einfach zu sagen, man müsse das Thema „Abschiebung“ nur einmal konsequent anfassen, dann wird das schon funktionieren. Wir haben Hürden, die im Weg stehen. Teilweise sind sie sehr berechtigt. An anderer Stelle haben wir Dinge vor uns, die zu lösen sind. Das geht die Bundesregierung jetzt an.

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Dazu gehören der Schutz unserer Außengrenzen und Grenzkontrollen. Nur so können Zurückweisungen umgesetzt und illegale Einreisen verhindert werden – das hat mittlerweile auch die CDU erkannt –, ferner ein Einwanderungsgesetz nach klaren Regeln, das nur diejenigen ins Land lässt, die bereit sind, sich in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren, außerdem die schnelle und konsequente Abschiebung von Straftätern und nicht bleibeberechtigten Personen. Soziale und finanzielle Anreize für das Wunschziel Deutschland gehören abgeschaft. Mit maßgeschneiderten Notfall- und Wiederaufbauhilfen, verbunden mit Bildungsprogrammen in den Heimatregionen, sollen Zukunftsaussichten zum Verbleib in den Herkunftsländern geschafen werden. Gleichzeitig kann mit solchen Programmen deutlich mehr Menschen vor Ort geholfen werden als im weit entfernten Deutschland.

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Die Verfahren in der Erstaufnahme müssen dringend beschleunigt werden, Menschen müssen zügig in angemessenen Wohnungen in Einzelunterbringung eine Chance auf jenes gute Leben in Thüringen haben. Wir müssen den Menschen, die hier ankommen, das Gefühl geben, in Sicherheit zu sein, dass sie hier ein faires Verfahren bekommen und sich anschließend temporär oder für immer, wenn sie wollen, ein Leben hier aufbauen können. Diese Menschen brauchen Rechtssicherheit, vernünftige Unterbringung in der Erstaufnahme und eine Perspektive, wie es mit ihnen weitergeht. Sie brauchen in diesen Zeiten einen Schutz vor Abschiebung – aus meiner Sicht einen generellen Abschiebestopp zurzeit –, nichts anderes.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Migrationspolitik benötigen wir dringend eine Zeitenwende. Schon bis Oktober 2022 kamen mehr Flüchtlinge als während des großen Staatsversagens unter Frau Merkel 2015. Derzeit muss Hamburg rund 45 000 Flüchtlinge unterbringen, 45 000. Die Aufnahme- und Unterbringungskapazitäten Hamburgs seien erschöpft, sagte jüngst Innensenator Grote im Innenausschuss, aber bestimmte Leute von der SPD hier scheint das nicht zu interessieren. 129 Standorte der Flüchtlingsunterbringung gibt es in der Stadt, weitere Großunterkünfte kommen aktuell hinzu, beispielsweise Messehallen, Turnhallen und so weiter. Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber sind außerdem in 62 Hamburger Hotels untergebracht, und jetzt werden sogar noch Wohnwagen angemietet, um Flüchtlinge unterzubringen. Was für Verhältnisse. Hamburg und Deutschland haben sich selbstverschuldet in diese krisenhafte Situation gebracht. Frau Faeser allerdings sagt, es gebe überhaupt keine Krise. Nein, nicht nur, aber auch, weil Hamburg und Deutschland versagen, nämlich beim zweiten Teil des Asylverfahrens, bei der Abschiebung, sind wir in einer Krise. Aktuell leben in Hamburg 11 340 Ausreisepflichtige, darunter haben 3 940 Personen keine Duldung und sind somit unmittelbar ausreisepflichtig.

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Und ich bin Minister Stübgen für sein Engagement, den Druck auf ausreisepflichtige Personen hoch zu halten, sehr dankbar. Mit der Taskforce „Abschiebung von Straftätern“ zeigen sich nicht nur Erfolge bei der Zielgruppe; insgesamt wurde dank der Maßnahmen der Landesregierung ein Fünftel der ausreisepflichtigen Personen abgeschoben. Auch die Anzahl freiwilliger Ausreisen erhöhte sich durch den Druck. Allerdings lässt der Bund weiter auf seine angekündigte Rückführungsoffensive warten. Die Menschen in unserem Land erwarten zu Recht eine konsequente Rückführung abgelehnter Asylbewerber, denn das Prinzip Humanität und Ordnung kann nur so aufrechterhalten werden.

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Das beginnt schon mit der Kernforderung nach der Schafung einer zentralen Ausländerbehörde auf Landesebene, bei der wesentliche Aufgaben und Kompetenzen im Bereich Abschiebung und Rückführung gebündelt werden sollen, um die kommunalen Ausländerämter zu entlasten; denn mit der Zentralstelle für Rückführungsfragen in Trier haben wir bereits eine etablierte und überregionale Behörde, die die meisten der im CDU-Antrag aufgezählten Funktionen wahrnimmt und vor allem unterstützend wirkt.

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denn eine Unterbringung von abgelehnten Asylbewerbern in landeseigenen Gemeinschaftsunterkünften würde nicht nur deren Abschiebung deutlich erleichtern, sondern auch eine echte quantitative und finanzielle Entlastung für die Kommunen bedeuten. Das müsste doch ganz in Ihrem Sinne sein, liebe CDU.

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Auch würde ich Ihnen allen raten, noch einmal einen Blick in das Asylgesetz zu werfen, nämlich auf die Stelle, an der uns § 49 sehr deutlich rechtliche Grenzen bei der Länge der Wohnsitzverpflichtung in den Aufnahmeeinrichtungen setzt. Die Wohnsitzverpflichtung ist zu beenden, wenn die Aufenthaltsbeendigung, also die Abschiebung, in angemessener Zeit nicht realisierbar ist. Das bedeutet für alle Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, bei denen wir aber rein faktische Hürden haben, sie abzuschieben, weil sie aus Herkunftsländern wie Afghanistan, Syrien, Iran, Somalia kommen,

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Viertens: Wir brauchen mehr Aufangeinrichtungen und fünftens mehr Ankerzentren für die Abschiebung in Trägerschaft des Landes.