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schäftigt, ein Präzedenzfall für ein auf europäischer Ebene zu lösendes Problem. Jedenfalls kann es so nicht bleiben, dass am Status der Staatenlosigkeit die Abschiebung eines Straftäters scheitert. Frau Faeser sollte also nicht Fragen stellen, sie sollte Antworten suchen.

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Und an Anna von Treuenfels ein Hinweis auf die Praxis, weil auch Sie das Thema Straftäter:innen und Abschiebung angesprochen haben. Man muss doch einmal zur Kenntnis nehmen, dass das

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Außerdem geht der Antrag ein aus meiner Sicht noch grundlegenderes Problem nicht an, und zwar, dass in Hamburg diese Leute im Moment nicht vor Abschiebung geschützt sind. Es gibt keine Regelung in Hamburg, die besagt, dass Leute, die potenziell unter dieses Gesetz fallen, aber noch keinen Antrag gestellt haben, nicht abgeschoben werden. Das ist für mich ein großes Manko. Der Antrag will jetzt zwar mit Informationen weiterhelfen, das ist richtig und gut, aber ein Abschiebeschutz wäre einfach enorm wichtig.

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Stille Reserven: Neben Menschen, die selbst im hohen Alter dem Berufsleben noch nicht den Rücken kehren möchten, spreche ich vor allem von in Deutschland lebenden Ausländern. Die Endlosketten an Duldungen sind weder sozial noch auf irgendeine Art und Weise sexy. Ziel muss es doch sein, Menschen einen Weg in den Arbeitsmarkt zu verschaffen. Die langen Wartezeiten und bürokratischen Hürden sorgen unnötig für lange Wartezeiten auf eine Arbeitserlaubnis. Das Damoklesschwert der möglichen Abschiebung schwebt in dieser Zeit über den Geduldeten. Wirklich motivie

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Herr Abaci, diese Leute, um die es hier geht, steigen mit einem Pass ins Flugzeug. Und wenn sie hier ankommen, steigen sie aus und haben keinen Pass mehr, und noch schlimmer, die wissen dann gar nicht mehr, wo sie herkommen. So gelang es ja auch diesem Ibrahim A. zu sagen, er sei ein staatenloser Palästinenser. Ob er das wirklich ist, sei einmal dahingestellt, das wird hier behauptet. Es gäbe durchaus Möglichkeiten der Abschiebung, das wissen Sie auch.

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Im Bereich der Abschiebung gibt es solche Gesetze, und Sie wollen nicht, dass man das durchsetzt. Das ist Ihr kapitaler Fehler, und deswegen werden Sie auch verantwortlich gemacht für all das, was hier in Zukunft an Übeln passieren wird.

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Dort, wo wir es können, schieben wir diese Personen auch konsequent ab. Insgesamt wurden seit 2017 72 sicherheitsgefährdende Personen abgeschoben bzw. rückgeführt. Vor allem aber haben wir fünf Personen aufgrund von § 58a Aufenthaltsgesetz abgeschoben. Dieser Paragraf erlaubt es dem zuständigen Ministerium, die Abschiebung zur Abwehr einer terroristischen Gefahr durchzuführen. Anis Amri hätte man unter Berufung auf diesen Paragrafen abschieben können; heute sind wir uns alle sicher: abschieben müssen.

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Ich bin ja nicht im Elfenbeinturm, ich weiß, dass wir das nicht alles gleichzeitig können. Vorfahrt bei dieser Prioritätensetzung hat die Abschiebung von Gefährdern, von

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Vielleicht wäre es ein erster Schritt in die richtige Richtung, Herr Staatsminister, es wäre gut, wenn Sie eine Dienstanweisung im Bereich der Kommunen erlassen würden und man sich mit den Kommunen einigen könnte, wo ausreisepflichtige Ausländer unterzubringen sind. Denn würde man die Straftäter unter den Ausländern vor der Abschiebung dort antreffen und so von dem Umstand wegkommen, dass in über der Hälfte der Fälle die abzuschiebenden Personen nicht mehr angetroffen werden. Das können Sie einfach machen. Reden Sie dazu mit den unteren Unterbringungsbehörden.

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Hohle, inhaltslose Worte haben noch nie eine Lösung bezweckt. Was ist denn Ihr Lösungsansatz? Ich habe nichts gehört. Habe ich vielleicht nicht zugehört? Habe ich etwas verpasst? Wir müssen uns aber auch hüten – das lässt mich auch sprachlos zurück – vor der Naivität, mit der die GRÜNEN hier Asylpolitik vertreten, indem man versucht, etwas schönzureden. Das ist Wolkenkuckucksheim! Einerseits sagt man, man will das beenden und die Zahl der Asylbewerber verringern, andererseits gibt es Städte, in denen die GRÜNEN gegen jede Art von Abschiebung protestieren. Ja, was wollen Sie denn jetzt?

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konsequente Abschiebung nicht bleibeberechtigter Zuwanderer, lückenlose Alterskontrolle bei sich als minderjährig ausgebenden Flüchtlingen, mehr Eigenengagement statt staatlicher Leistungen bei der Integration der hier Bleibenden, Unterbinden illegaler Migration in Zusammenarbeit mit der Bundesampel und vieles mehr. Das wäre nicht nur eine Asylpolitik im Sinne unserer Bürger, sondern würde auch den Landeshaushalt weitaus mehr als mit den in Rede stehenden 40 Millionen Euro entlasten.

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Das, meine Dame und Herren der AfD, sind Maßnahmen, die sich nur zielführend gemeinsam mit unseren europäischen Partnern umsetzen lassen werden. Just in dem Moment, in dem der von Deutschland mitgetragene Kompromiss für schärfere EU-Asylregeln den Weg ebnet für Asylverfahren an Europas Außengrenzen, ein Kompromiss, der auch auf mehr Solidarität innerhalb der EU abzielt, ein Kompromiss, der auch die Überwachung und Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtern soll, zum Beispiel, indem mehr Daten über sie gesammelt und zentral gespeichert werden, ein Kompromiss, der erstmals Schnellverfahren an Europas Außengrenzen ermöglicht, um zu klären, ob Schutzsuchende einen Asylantrag stellen dürfen, ein Kompromiss, bei dem abgelehnte Migranten in sogenannte sichere Drittstaaten abgeschoben werden können – eine Durchreise durch einen dieser sicheren Staaten auf der Flucht nach Europa reicht demnach künftig aus, um dorthin abgeschoben zu werden –, bezeichnet die AfD die EU in ihrem Leitantrag zur Europawahl als undemokratisches Konstrukt und plädiert in ihrem Programm für eine geordnete Auflösung der EU.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich hat der Europäische Gerichtshof am 10. März 2022 ein Trennungsgebot festgelegt, das besagt, dass zwischen Abschiebehaft und Strafhaft ein gewaltiger Unterschied bestehen muss, und hat uns als rechtsstaats- und wertebasierte Organisation dazu gebracht, das unterschiedlich zu behandeln. Natürlich muss das auch in der Verwaltung so sein. Wie die Abschiebung verläuft, ist eine Sache, die im Bundesgesetz, nämlich im Aufenthaltsgesetz, geregelt ist.

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Nur so kann eine konsequente Abschiebung von abschiebeunwilligen Ausländern gewährleistet werden.

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Meine Damen und Herren! Blickt man auf den Bereich Ausländerwesen, wie dies im Fachjargon des Einzelplans 03 genannt wird, lassen sich die migrationspolitischen Prioritäten der Landesregierung wieder einmal deutlich anhand weniger Zahlen erkennen. Nicht die Integration und die Erm|glichung von Teilhabe stehen im Vordergrund, sondern Abschiebung und Ausweisung. Von den 19 neu geschaffenen Stellen an den Regierungspräsidien sind 13 fr den Bereich freiwillige Ausreise, Rckfhrung und Ausweisung vorgesehen und lediglich drei Stellen fr die Einbrgerungsabteilung beim Regierungspräsidium Darmstadt. Das ist wirklich ein Skandal.

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Wir schaffen mehr Sicherheit durch die Streichung des subsidiären Schutzes, durch konsequente Abschiebung nicht Asylberechtigter, durch den Schutz unserer Grenzen. Bitte leisten auch Sie Ihren Beitrag dazu. - Vielen Dank.

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Weiterhin vermengen Sie die Voraussetzungen zur Gewährung des subsidiären Schutzes mit dem Vorliegen eines Verbots der Abschiebung oder dem Vorliegen von Abschiebungshindernissen. In der Summe erwarten Sie dann wieder, dass sich hier alle empören. Das sind populistische Methoden, mit denen Sie einmal mehr Ihre braunen Ressentiments verbreiten wollen.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Schulenburg, ich habe Ihre Rede wohlwollend zur Kenntnis genommen, bin sehr erstaunt über Ihre Positionen und darüber, wie Sie auch Kritik an der Bundesregierung geübt haben. Ich frage Sie erstens: Ist Abschiebung nicht Ländersache? Sind Sie denn mit dem Ergebnis, welches wir in Sachsen-Anhalt vorfinden, zufrieden?

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Zunächst zum Problem Abschiebung. Wir Sachsen-Anhalter können natürlich nur abschieben, wenn die Betroffenen auch konkrete Papiere, Ersatzpapiere, haben. Wenn die Botschaften dabei nicht mit uns zusammenarbeiten oder wenn die Staaten nicht gewillt sind, Papiere auszustellen, dann können wir auch niemanden abschieben. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, Druck auf diese Länder auszuüben. Das ist ganz klar ein Aufgabenfeld der Außenpolitik.

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Die Dienstanweisung sieht in der Tat genau das vor, was Sie beschrieben haben, eine beschleunigte Abschiebung von Menschen, die diese Kriterien nicht erfüllen. Das kann man tun; das kann man machen. Ich finde das politisch nicht richtig. Deswegen ist es nichts, was ich hier beantragen würde.

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Es ist völlig irrelevant, ob sich der Landtag da- für oder dagegen ausspricht, dass das ChancenAufenthaltsrecht zur Anwendung kommt. Es ist in Kraft. Ob jemand die Chance hat, die neuen Regelungen für sich in Anspruch zu nehmen, oder nicht, hängt zum Glück nicht vom Begrüßen oder Nicht-Begrüßen dieses Landtages ab. In unserer Hand hätte gelegen, das Ermessen der Ausländerbehörden im Land zu lenken. In unserer Hand hätte gelegen, ein Zeichen an Menschen zu setzen, die hier arbeiten wollen und können und die trotz widriger Bedingungen bemerkenswerte Integrationsleistungen erbracht haben. In unserer Hand hätte gelegen, Menschen vor einer ungerechten Abschiebung zu bewahren. In unserer Hand hätte gelegen, endlich zu begreifen, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Chance für Sachsen-Anhalt ist.

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Auch in Replik auf den Innenminister, der nicht da ist, und auch für die rechte Seite des Parlaments möchte ich im Vorgriff sagen, dass wir auch betrachten müssen, wenn wir über Duldungen oder abgelehnte Asylanträge sprechen, dass wir in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten, eine Kette von Asylrechtsverschärfungen in Deutschland zur Kenntnis nehmen mussten, die die Chancen, hier einen erfolgreichen Asylantrag zu stellen immer weiter minimiert haben. Ich möchte als Kronzeugin für diesen Gesetzesfluss noch einmal die ehemalige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung zitieren, die seinerzeit zur Abschiebung nach Afghanistan, als dies schändlicherweise wieder aufgenommen wurde, sagte: „Nicht die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich verändert, sondern die bundesdeutsche Debatte über dieses Land hat sich verändert.“ So ähnlich kann man das leider mit dem Fluss des Asyl- und Aufenthaltsrechts feststellen. Über alternative legale Zuwanderungswege nach Deutschland über „Spurwechsel“, der auch wirklich so zu nennen ist, müssen wir gar nicht diskutieren.

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zahlreiche Erfolgsgeschichten, denen ich auch einen kleinen Platz einräumen möchte, zum Beispiel die Erfolgsgeschichte von Luan aus Leipzig, einem jungen kosovarischen Abiturienten, der abgeschoben werden sollte, der jahrelang für sich und seine Familie gekämpft hatte und heute in einer Zahnarztpraxis in Leipzig arbeitet, sich abgerackert hat und hierbleiben durfte. Oder die Geschichte der Familie Imerlishvili aus Pirna, die, wie Sie wissen, nach einem spektakulären Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen im letzten Sommer nach Abschiebung aus Georgien nach Sachsen zurückgeholt werden musste.

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Liebe LINKE! Lesen Sie einfach einmal den Artikel 16 a Grundgesetz. Politische Verfolgung ist der entscheidende Asylgrund, nicht Sprachkenntnisse oder Arbeitswille. Vor einer Abschiebung steht immer die sorgfältige Prüfung des Falls durch die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte. Diese Entscheidungen sind zu respektieren, auch wenn es Ihnen politisch nicht in den Kram passt. Die Urteile der Gerichte werden nicht im Nachgang berichtigt. Die Arbeit der Judikative ist eben keine Ministerpräsidentenwahl, werte LINKE.

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Die Entscheidungen der Gerichte sind konsequent umzusetzen, anderenfalls setzt man in diesem Land das völlig falsche Zeichen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Wir brauchen endlich die Umsetzung von Recht und Gesetz. Dies beinhaltet die Abschiebung von inzwischen mehr als 15 000 Personen allein in Sachsen. Deren rechtswidriger Aufenthalt in unserem Freistaat verursacht Monat für Monat Kosten in Millionenhöhe und untergräbt unsere Rechtsordnung.

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Noch einen letzten Satz an den Innenminister, der jetzt nicht anwesend ist, aber das vielleicht doch noch hört: Machen Sie sich stark, dass die Bundesregelung bald kommt! Machen Sie sich stark dafür bei der Innenministerkonferenz im Bundesrat! Und lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir eine Vorgehensweise finden können, um die Menschen vor der Abschiebung zu schützen!

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Stattdessen haben wir die Abschiebung von Menschen, die wir eigentlich bei uns halten wollen und brauchen. Die sächsische Wirtschaft braucht Arbeitskräfte in jedem Bereich – das war gestern auch Thema –, nicht nur im akademischen und fachlich hoch spezialisierten Bereich. Im Handwerk, in der Pflege, in Dienstleistungsberufen werden ebenfalls händeringend Arbeitskräfte gesucht.

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Beim Vollzug des Ausländerrechts muss immer die Balance aus Humanität und Ordnungspolitik gewahrt werden. Wenn im Ergebnis der durchgeführten Verfahren kein Bleiberecht besteht, muss der- oder diejenige das Land verlassen. Dass dieser Prozess human zu erfolgen hat, ist eine Selbstverständlichkeit; genauso wie der Fakt, dass die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung hat.

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Einwände geltend zu machen, sollten ausreisebeendende Maßnahmen zurückgestellt werden; dies aber nur dann, wenn es sich um Personen handelt, die im Sinne des Berliner Koalitionsvorhabens nicht straffällig geworden sind. Wir haben bereits eine Priorisierung bei Abschiebung und Ausreise in Sachsen.

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Für uns hat die Abschiebung von vollziehbar Ausreisepflichtigen, die als Straftäter und Extremisten gehandelt haben, höchste Priorität. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass ein illegaler Aufenthalt dieser Personengruppe schnell und wirksam beendet wird. Nur dann bleibt die Akzeptanz der sächsischen Bevölkerung für die wirklich Schutzbedürftigen dauerhaft erhalten.

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zahlreichen Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Einreisen, zur Beschleunigung von Asylverfahren und zur Durchsetzung von Abschiebung schon im Januar-Plenum gefordert.