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zahlreichen Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Einreisen, zur Beschleunigung von Asylverfahren und zur Durchsetzung von Abschiebung schon im Januar-Plenum gefordert.

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Aktuell sind etwa 8.000 Personen in Rheinland-Pfalz abzuschieben. Diese sind in speziellen Abschiebeeinrichtungen für die Abschiebung unterzubringen. Herr Winkler, ich gehe nicht davon aus, dass diese Menschen jahrelang dort warten, sondern dass sich dann die Zahl der freiwillig Ausreisenden dramatisch erhöhen wird. Vor allen Dingen brauchen wir es dann den Kom

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3. Das Land hat Ankerzentren einzurichten, damit nicht mehr so viele Flüchtlinge in die Gemeinden kommen und zur Abschiebung bereitstehen.

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Ich will das kurz ausführen. Für die Tatbestandsvoraussetzung von § 25 Abs. 5, der sich auch nur an vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer richtet, wird eben nicht auf die Unmöglichkeit einer Abschiebung, sondern auf die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit der Ausreise abgestellt. Der Begriff der Ausreise - das ist wichtig, meine Damen und Herren - im Sinne des Aufenthaltsgesetzes umfasst dabei sowohl die

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Die jüngsten öffentlichen Äußerungen von Frau Faeser zu diesem Fall waren für uns dahin gehend überraschend, dass sie die Verantwortung der Kieler Behörde genannt hat, die wichtige Informationen nicht weitergegeben habe, sodass eine Abschiebung nicht habe erfolgen können. Laut Frau Faeser hätte man Ibrahim A. möglicherweise abschieben können, wenn das BAMF von der U-Haft Kenntnis gehabt hätte. Das sind harte Vorwürfe, zumal die zuständigen Behörden ja das Gegenteil behaupten. – Auch wir sind der Auffassung, dass dies so nicht zutreffend ist. Frau Faeser sollte aus unserer Sicht keine steilen Thesen aufstellen, sondern sich lieber um die bestehenden Probleme kümmern.

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Wenn eine Abschiebung des Täters bisher nicht möglich war, muss man darüber sprechen, wie man dies zukünftig hinbekommen kann. Es darf nicht sein, dass einige Länder ihre straffällig gewordenen Staatsbürger nicht mehr bei sich aufnehmen wollen. Hierfür Lösungen zu finden, ist sicherlich nicht einfach, aber notwendig. Wir sollten den jetzigen Zustand nicht länger tolerieren.

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dass wir bei der Abschiebung mehrfach straffälliger Täter schneller werden müssen. Sie haben ihr Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik eindeutig verwirkt.

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Idealerweise – das hätte man sich gewünscht – wäre der mehrfach straffällig gewordene Ibrahim A. nach dem Ende seiner Untersuchungshaft unmittelbar in die Abschiebehaft überführt worden und wäre dort so lange geblieben, bis seine Abschiebung ins Westjordanland oder in den Gazastreifen hätte erfolgen können. Dafür brauchte es aber deutliche Veränderungen im Ausländerrecht sowie entsprechende Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern. Hier müssen wir in Deutschland sehr schnell sehr viel besser werden. Bislang – das gehört zur Wahrheit dazu – kann ich allerdings nicht einmal ansatzweise erkennen, dass sich die Berliner Ampel in diese Richtung bewegt.

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Trotzdem lässt sich nach aktueller Sachlage sagen: Hätten all diese Fehler nicht stattgefunden, wären sie nicht gemacht worden, hätte die Tat wohl nicht verhindert werden können. – Ich kann verstehen, dass das nur schwer zu akzeptieren und noch viel schwieriger zu ertragen ist. Ich kann allerdings nicht verstehen, wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun vor die Presse treten und sagen konnte, dass eine Abschiebung umsetzbar gewesen wäre. Ich glaube, dass dies im wahrsten Sinne des Wortes leichter gesagt als getan ist. Einfache Antworten auf komplexe Fragen werden der Sache nicht gerecht, und deswegen ist das ein Problem.

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Natürlich darf eine solche Strategie auch nicht an der Landesgrenze enden. Es wird auch in Schleswig-Holstein viel Energie in die Abschiebung von Familien investiert. Mein Eindruck ist: Hier würde diese Energie sehr viel dringender benötigt.

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Ein dritter Punkt: Wir sehen die vielen kommunalen Ausländerbehörden nicht nur hier bei uns, sondern auch in anderen Bundesländern, die für Asylverfahren und Abschiebungen zuständig sind und dass das wahrscheinlich etwas zu viele sind. Deswegen macht es Sinn, ähnlich wie in Hamburg oder auch in anderen Bundesländern eine zentrale Stelle zu schaffen, die zumindest in den Bereichen der Abschiebung für solche Sachen zuständig ist. Das lässt sich zentral besser organisieren, als das jeder für sich allein arbeitet.

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Vierter Punkt: schwere Straftat. Ich habe es vorhin schon einmal angesprochen, das ist eine der Voraussetzungen für eine Abschiebung – die gängigste, will ich sagen –, und wir haben im Ausschuss fest

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Aber auch wir hier im Landtag haben eine große Herausforderung, es vernünftiger und besser zu organisieren, nicht nur immer die Abschiebung im Kopf zu haben, sondern auch den Service für die Menschen zu verbessern, die sich hier eingefunden haben und sich vernünftig verhalten. Das sind die weitaus meisten. Dieses Angebot will ich gern machen. Wir sollten uns, vielleicht auch einmal außerhalb einer Ausschusssitzung, zusammensetzen und gucken, ob es nicht Möglichkeiten gibt, wie wir gemeinsam dauerhaft etwas für das Land SchleswigHolstein beschließen können, das in dieser Frage wirklich zielführend sein kann. Hier muss es einen Konsens der Demokraten geben. – Vielen Dank.

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Auch die Abschiebung in das Geburtsland wäre sowohl langwierig als auch schwierig gewesen.

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Fraktion, der AfD, kann man im Grunde genommen auf das Wort zusammenpressen, dass man die Störenfriede bis zur Abschiebung abseits gemeindlicher Infrastruktur in unbesiedelten Gegenden unterbringen möchte. Da sagen Sie, Herr Malsch, das wäre untauglich. Aber wenn Sie sich mal mit den Suhlern auf dem Marktplatz unterhalten – das haben wir getan –, dann merken Sie ganz schnell, die Suhler sind da total anderer Auffassung.

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das kann eigentlich nicht Ihr Ziel gewesen sein, sozusagen eine Art Abschiebelager zu machen, denn dafür fehlt es an sämtlichen Voraussetzungen. Ich meine, gut, man hat jetzt für den Unwissenden mitgeteilt, dass es den Abschiebestopp für Syrer nicht mehr gibt, aber jeder, der sich mit der Materie auch nur ein bisschen auskennt, weiß natürlich, dass 97 Prozent aller Syrer einen Schutzstatus haben, dass dieser Schutzstatus seltsamerweise auch so gut wie nie überprüft und entzogen wird, damit eben auch eine Abschiebung trotzdem nicht stattfindet und viele dieser Syrer demnächst die Zeit überschritten haben und dann eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erlangen können.

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Im Jahr 2022 hatte die Landesregierung für die Abschiebung noch Mittel in Höhe von 3,2 Millionen € vorgesehen.

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Wir halten fest: Der CDU-geführten Landesregierung fehlt der politische Wille zur Abschiebung.

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Wie immer schreit die SPD in ihrem Antrag nach mehr Subventionen und Umverteilung – mit anderen Worten, nach mehr Sozialismus, diesmal beim ÖPNV. Wie immer wollen Sie für ihre bayernweite Monatskarte alle zahlen lassen, auch die, die sie gar nicht nutzen. Sie wollen Zwang und Planwirtschaft, und Sie arbeiten gegen Freiheit und Marktwirtschaft. Wir als AfD hingegen wollen mehr Markt und mehr Freiheit. Deswegen fordern wir in unserem Dringlichkeitsantrag, die Landesmittel für die dringenden und überfälligen Sanierungen der maroden Staatsstraßen zu verwenden. Der Nachholbedarf von 2 Milliarden Euro ist Ihnen ja wohl bekannt. Sie fummeln nun ein Schnellschusswohnungsbauprogramm zusammen namens "Junges Wohnen" für Studenten. – Problem erkannt. Wir gratulieren Ihnen. Doch wir haben da eine wirtschaftlichere Lösung. Anstatt neuen Wohnraum zu bauen, machen wir Wohnraum frei durch die sofortige und konsequente Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer.

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Vom mangelnden Willen zur Abschiebung profitiert vor allem die Integrationsindustrie, schließlich sind die integrationspolitischen Futtertröge prall gefüllt. Deutsche Steuergelder können hier problemlos abgegriffen werden. Dazu finden sich in dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf unter anderem folgende Ausgabeposten:

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dass alle etablierten Fraktionen inklusive der CDU auf dem Standpunkt stehen, dass erst abgeschoben wird, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Der Wille zur Abschiebung ist erst da, wenn bereits durch sich illegal hier aufhaltende Mi granten ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Das ist zu spät, meine Damen und Herren!

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Eine Abschiebung, Herr Rupp, ist schon verwaltungsrechtlich niemals ein Erfolg. Sie ist kein Ziel und kein Sieg. Sie ver kennen völlig den Rechtsstaat.

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Die Sachlage ist jedenfalls klar: Die Abschiebungen scheitern nicht am Personal. Abgesehen von den stark eingeschränkten Rückführungsmöglichkeiten aufgrund der Coronakrise sind es vor allem die Herkunftsländer, die ihre Staatsangehörigen nicht zurücknehmen und so am Ende die Abschiebung ver hindern. Für die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern ist aber ausschließlich der Bund zuständig. Es bleibt also die Frage: Worüber debattieren wir hier eigentlich im Landtag von Baden-Württemberg?

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Sie versuchen auch, einen Spalt zwischen die Integrationswil ligen und die zur Abschiebung anstehenden Ausreisepflichti gen zu treiben.

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dass man mit der Thematik der Abschiebung das Problem lösen kann. Das

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Deswegen, sehr geehrte Kollegen, der Gesetzesantrag der AfD-Fraktion, kriminelle und aggressive Asylbewerber nicht mehr in Suhl, sondern fernab gemeindlicher Infrastruktur bis zur Abschiebung unterzubringen. Leider wurde dieser Gesetzesantrag von allen Altfraktionen im Hohen Hause abgelehnt. Deswegen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, unser Versprechen an alle Suhler und alle Thüringer, wenn wir in Thüringen regieren, werden wir in den ersten 100 Tagen eine Abschiebeinitiative initiieren und durchführen, die die Illegalen in ihre Heimat zurückverbringt. Das senkt die Kriminalitätsbelastung in Thüringen, das macht Thüringen friedvoller und liebenswerter. Das sollte doch unser aller Ziel sein. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Abschiebung, wenn die Leute nicht freiwillig gehen, nachdem man sie genug in Lager gesteckt hat. – Ich glaube, wichtig ist aber auch, dass wir den Menschen, die da zu uns gekommen sind, entsprechend ihrer Rechte das zuteilwerden lassen, was ihnen zusteht. Flüchtlinge haben ein Schutzrecht, Asylbewerber sowieso, wenn sie anerkannt sind, und Menschen, die psychisch krank sind, haben ein Recht auf eine Behandlung – das sollte man ihnen nicht aberkennen – und wir haben alle ein Recht darauf, dass Straftäter entsprechend unseres Strafrechts abgeurteilt werden. Ich will nicht, dass Straftäter straflos abgeschoben werden – das ist das Gegenteil von Rechtsstaat, das bedeutet nämlich nichts anderes, als dass sie dann eben möglicherweise Straftaten nur in anderen Ländern verüben. Das will ich nicht. Ich möchte, dass der Rechtsstaat auch da greift. All das zusammen müssen wir natürlich lösen und – ich habe das beim letzten Mal gesagt, ich sage das auch völlig ohne Probleme noch mal – es wäre schön, wenn wir es schon lange gelöst hätten, das haben wir aber nicht, das müssen wir trotzdem tun. Vielschichtige Lösungen, die den Menschen gerecht werden, das ist das, was wir brauchen und nicht irgendwelche Petitionen, die sagen: Wir gegen die, Hauptsache weg. Ich weiß, dass es in Eisenberg seinerzeit auch nicht besser war, das war eine ganz andere Landesregierung. Die Zustände in Eisenberg waren wesentlich schlimmer als die Zustände in Suhl jemals gewesen sind, mit Körperverletzung fast jeden Tag. Ich war damals als Arzt zuständig in der nächst gelegenen Notaufnahme. Wir haben jeden Tag Menschen nach Schlägereien zusammengeflickt, wir haben jeden Tag im Prinzip dort große Probleme gehabt. Dagegen ist Suhl immer noch in paradiesischen Zuständen. Nur hat es in Eisenberg keinen interessiert, da war es mitten im Wald und keiner hat es gesehen. Genau das wollen wir eben nicht. Wir wollen die Leute nicht irgendwo in die Prärie schicken, wo sie keine Perspektive haben, wo sie keinen Anschluss an die Gesellschaft haben, wir müssen sie, wenn wir sie integrieren wollen, auch an unsere Gesellschaft heranführen und müssen – das gehört dazu – auch den Rechtsstaat da mit einbeziehen, dass auch ein Flüchtling kennenlernt, wie die Gesetzeslage ist und wie ein Rechtsstaat auf Rechtsbruch reagiert. Aber die zweite Seite der Medaille des Rechtstaats ist, dass jeder Mensch unveräußerliche Rechte hat und die dürfen wir auch nicht vergessen. Vielen Dank.

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Ja, explizit. – Denn auch die Staatsregierung hat eingesehen, dass es einen Zustand zwischen Duldung und Abschiebung rein rechtlich gar nicht geben kann und dass man Duldungen auch rückwirkend lückenlos erteilen kann. Ich hoffe, dass sich diese Erkenntnis nicht nur beim Chancen-Aufenthaltsrecht, sondern auch bei den anderen Fällen, die wir haben, durchsetzen kann.

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Diese Kollegen verdrängen eines vollkommen: Sie verdrängen, dass selbst die Arbeit unseres Petitionsausschusses hier auf Landesebene einen erheblichen Beitrag dazu leistet, weitere sogenannte Pull-Faktoren aufzubauen. Migrationsschübe verteilen sich nämlich nicht nach Geldleistung. Sie sind in den bedeutenden Zielen durchaus vergleichbar. Migration sucht weiche Faktoren. Wo dringe ich am leichtesten in die Sozialsysteme ein? Welche Justiz gewährt mir den höchsten Kulturrabatt? Wo kann ich mich meiner Abschiebung am besten entziehen? Diese Fragen entscheiden, ob ein Land geflutet oder eben weitgehend verschont wird.

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Lassen Sie mich jetzt noch einen weiteren Punkt aus dem Gesamtkomplex herausgreifen. Durch konsequente Schritte der Polizei und der Staatsanwaltschaft konnte die Begehung von Straftaten, wie Einbrüchen und Diebstählen, in den letzten Wochen wieder gesenkt werden. Gleichwohl bleibt es weiterhin ein Schwerpunkt für die Sicherheitsbehörden. Bemerkenswert ist für mich – und das ist hier auch schon mehrfach angeklungen –, dass es sich im Kern um eine niedrige zweistellige Zahl von Mehrfach- und Intensivstraftätern handelt. Hier müssen wir alle Möglichkeiten nutzen, um ein klares Signal zu setzen. Und – das sage ich hier auch ganz deutlich – das heißt in letzter Konsequenz natürlich auch, es gilt auch für die Ausländerbehörden. Für mich ist Abschiebung ein mögliches Instrument, das wird es auch bleiben. Ich denke, auch an dieser Stelle muss der Hebel angesetzt werden, um auch für mehr Sicherheit zu sorgen.

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Ich möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, darauf aufmerksam zu machen, dass Abschiebungen nicht nur für die von der Abschiebung betroffenen Menschen und ihren Freundeskreis, sondern auch für unsere Ausländerbehörden insgesamt und ganz besonders auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden eine große Belastung darstellen.