Ich möchte an dieser Stelle auch die Gelegenheit nutzen, darauf aufmerksam zu machen, dass Abschiebungen nicht nur für die von der Abschiebung betroffenen Menschen und ihren Freundeskreis, sondern auch für unsere Ausländerbehörden insgesamt und ganz besonders auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden eine große Belastung darstellen.
Das haben wir bei den jüngst geplanten Abschiebefällen hier in NRW – ich erinnere zum Beispiel an die geplante Abschiebung von Ebrima M. in Wuppertal – deutlich gesehen. Diese Situation kann allen Betroffenen erspart bleiben. Gehen Sie jetzt endlich voran, Herr Minister Stamp! Ergreifen Sie die Initiative! Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen: Stimmen Sie unserem Antrag dafür zu. – Herzlichen Dank.
In meinen zwölf Jahren als Mitglied des Landtags und in meiner Funktion als integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion habe ich unzählige verzweifelte Anfragen von Geflüchteten erhalten, die aufgrund ihrer unsicheren Bleibeperspektive große Angst vor einer Abschiebung haben. Ich denke, das haben sehr viele von uns.
Im Falle des Aufenthaltsrechts müssen wir deswegen schnell handeln. Denn das von der Bundesregierung angekündigte Chancen-Aufenthaltsrecht soll für Geflüchtete gelten, die am 1. Januar 2022 bereits fünf Jahre in Deutschland lebten. Heute ist Donnerstag, der 17. Februar. Mehr als 64.000 Menschen sind aktuell in NRW lediglich geduldet und haben kein sicheres Bleiberecht. Das sind 64.000 Menschen, die in ständiger Angst vor einer drohenden Abschiebung leben, 64.000 Menschen, denen wir schon helfen können – wenigstens einem großen Teil davon, nämlich denjenigen, die bei uns gut integriert sind und Chancen auf das Chancen-Aufenthaltsrecht haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Integration von Geflüchteten ist trotz der Coronapandemie eine der wichtigsten Aufgaben und Herausforderungen unserer Zeit. Abschiebung und Rückführung – da haben Sie ganz recht, Frau Aymaz – sind unbestritten für betroffene Menschen, aber auch für die beteiligten Behörden belastend.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die NRW-Koalition aus FDP und CDU hat in den letzten Jahren für mehr Verbindlichkeit in der Migrationspolitik gesorgt, und zwar sowohl bei dem Thema „Abschiebung“ als auch bei der Schaffung von Perspektiven und Chancen. Uns ist auch das gelungen, was der rot-grünen Vorgängerregierung eben nicht gelungen ist.
Ich fand das eben ganz interessant. Die Kollegin Aymaz sprach davon, wie sie unserem Minister ja immer den Rücken gestärkt habe. Diese Rückenstärkung würde ich mir von den Grünen auch wünschen bei dem Thema „Abschiebung von Straftätern und Gefährdern“, aber die habe ich bisher vermisst.
Erstmals seit zwei Jahrzehnten ist Deutschland auch hiervon betroffen. Für die Aufnahme ist allerdings auch Platz zu schaf fen, und zwar mit sofortiger Abschiebung nicht Bleibeberech tigter.
Aber eines muss ich an dieser Stelle auch sagen: Wenn ich im Moment priorisieren müsste, wie ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, die Beamtinnen und Beamten, die Be schäftigten einsetze, wenn ich entscheiden müsste, ob ich mich um eine humanitäre Aufnahme kümmere oder wie die einzelne Abschiebung durchgesetzt werden kann, dann wür de ich mich jetzt für die Aufnahme entscheiden. Nichtsdesto trotz gibt es auch weiterhin Abschiebungen, die wir durchfüh ren – natürlich nicht in die Ukraine. Aber die wird es auch weiterhin geben. Auch die Durchsetzung des Aufenthalts rechts läuft wie bisher weiter.
Sechstens: Bei 8.000 Abzuschiebenden in Rheinland-Pfalz brauchen wir eine konsequente Abschiebung.
Ich möchte noch über einen kuriosen Fall berichten. Ein Petent begehrte die Abschiebung in sein Heimatland Albanien. Er war bereits seit 2016 in einer rheinland-pfälzischen JVA aufgrund einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten untergebracht, also ein Hochkrimineller. Bereits seit drei Jahren hat er mehrere Anträge gestellt, dass er in sein Heimatland abgeschoben werden will, was ihm verwehrt wurde. Durch die Intervention der Bürgerbeauftragten gelang das kurz vor seinem Haftende.
Aber einen letzten Vergleich möchte ich zum Ende dieser Legislaturperiode dann doch ziehen. Der Muhammad, der unerlaubt einreiste, mehrfach straffällig wurde, seine Identität unterdrückt und zur Verhinderung seiner Abschiebung wahlweise gut Deutsch kann, einen alten Herren pflegt, sich als Bäcker verdingt und ersatz
Ihre Floskel „Für Vielfalt. Gegen Rassismus.“ heißt doch auf Grün-Deutsch übersetzt: Wer sich gegen die unbegrenzte und unkontrollierte Einwanderung von Ausländern ausspricht, wer für Abschiebung Ausreisepflichtiger ist, wer Grundschulklassen mit 90 % Migrationsanteil nicht als Bereicherung empfindet, ist in Ihren Augen ein Rassist.
Zur Begrenzung der hier eingesetzten Gelder hat Ihnen meine Fraktion seit 2015 viele Vorschläge gemacht: systematische Überprüfung, ob es sich bei den Flüchtlingen wirklich um Minderjährige handelt, keine Integrationsausgaben für Bürgerkriegsflüchtlinge ohne Bleibeperspektive, konsequente Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern und natürlich Grenzkontrollen, mit denen die illegalen Einwanderungen von vornherein verhindert werden können.
In der Konsequenz müssen Länder und Bund gemeinsam dafür sorgen, dass konsequenter abgeschoben wird als bisher. Es gibt aktuell noch zu viele Gründe, an denen Abschiebungen scheitern. Als Land übernehmen wir hier unsere Verantwortung und haben mit dem Haushalt zusätzliche Stellen für den Vollzug beschlossen. Aber auch der Bund ist am Zug, wenn es um die Abschiebung in Drittstaaten geht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin in der Aktuellen Stunde der vergangenen Tagung auch auf die praktischen Probleme eingegangen, die der tatsächlichen Abschiebung ausländischer Straftäter im Weg stehen. An diesen grundsätzlichen Problemen ändert sich nichts, auch wenn bestimmte Parolen noch so oft und noch so laut wiederholt werden. Darum ist es umso wichtiger, die Kapazitäten dort zu verstärken, wo man im Sinne der öffentlichen Sicherheit Abschiebungen vorantreiben kann, die sonst im Alltag der überlasteten Ausländerbehörden verzögert werden oder sogar scheitern.
Es ist mittlerweile aber für jeden ofensichtlich, wie sehr sich die Ampelkoalition mit ihren gegensätzlichen Positionen selbst lähmt. Dafür beispielhaft ein Interview der Staatsministerin Binz am Montag in der RHEINPFALZ, in dem sie den Bundeskanzler kritisiert, es sei – so wörtlich – „,Quatsch‘, den Eindruck zu erwecken, dass [mit einer vermehrten Abschiebung ausreisepflichtiger Migranten] die vorhandenen Ressourcenprobleme [der Länder] gelöst werden könnten.“
Ja Herrschaft, Frau Ministerin, dass die Abschiebung allein nicht das alles lösende Mittel ist, das wissen wir auch, aber die Hände in den Schoß zu legen und nichts zu tun, das ist sicherlich die schlechteste Lösung.
Wenn Sie in den letzten Jahren hier zugehört haben, dann ist unsere klare Aussage erkennbar: Ankerzentren, Residenzpflicht, Abschiebung. Etwas anderes sagen wir heute auch nicht.
Dann auch noch eine Bemerkung zu Herrn Herber. Ich wollte noch etwas zu Ihnen sagen aus der ersten Runde. Es war schon sehr selektives Zuhören und sehr selektives Zitieren, was Sie gemacht haben; denn Sie haben einen relativ wichtigen Teil des Zitats von mir vom Parteitag vom Wochenende vergessen, der nämlich lautete, dass Abschiebung die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit ist. Deshalb lasse ich mir von Ihnen auch nicht unterstellen, ich hätte Abschiebungen in Bausch und Bogen abgelehnt.
Wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, wenn klar ist, dass Asylbegehrende ofensichtlich einen unzulässigen Asylantrag gestellt haben, kann man sie über § 47 Abs. 1 b bis zu 24 Monate dort in der Wohnpflicht halten. Dann kann die Abschiebung daraus erfolgen. Das würde den Kommunen sicherlich helfen. Das wäre natürlich von der Landesregierung anzuwenden. Ich möchte Sie darauf hinweisen. Unsere Fraktion jedenfalls erachtet das als sinnvoll.
Es geht auch darum, dass Sie etwas bei der Bearbeitung zentralisieren. Sie träumen die ganze Zeit davon, Vorgänge zu verschlanken. Sie träumen davon, Verwaltungen zu verkleinern, aber Sie bekommen es nicht auf die Reihe, 36 Kommunen und Landkreise zusammenzufassen und denen eine Möglichkeit zu geben, zentral Abschiebung und Asylanträge zu bearbeiten.
Meine Damen und Herren, wer gegen die Abschiebung von Ausländern ist, wer sich gegen Rechtsextremisten wendet, wer die Auswüchse des Kapitalismus beklagt, der kann in unserem Rechtsstaat demonstrieren. Er kann seine Meinung sagen, er kann sich politisch betätigen. Richtig so! Wer jedoch zu Gewalt greift, wer Steine gegen Polizisten wirft, wer Fahrzeuge beschädigt oder gar anzündet, wer Häuser in Brand steckt, der macht sich strafbar.
Acht Petitionen haben eine ausländerrechtliche Thematik. So erreichten den Petitionsausschuss immer wieder Eingaben von Arbeitgebern, die sich für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ihrer gut integrierten und von Abschiebung bedrohten Arbeitskräfte einsetzen. Hier war es dem Petitionsausschuss in einem sechs Jahre dauernden Verfahren gelungen, ein Aufenthaltsrecht für zwei Familien zu erwirken.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag vermischt die AfD auf ihre ureigenste populistische Weise Migranten mit Straftätern, die Rückführung mit dem Schutz der Grenzen und nennt das auch noch „Vernunft statt Migrationschaos“. Die illegale Einreise von Menschen aus verschiedenen Drittländern und die Abschiebung von Gefährdern und Straftätern nach Syrien sind sowohl inhaltlich als auch rechtlich voneinander zu trennen.
Grundsätzlich sind eine individuelle Gefährdungslage und auch die europäische Menschenrechtskonvention zu berücksichtigen. Das steht für uns als Christdemokraten dabei natürlich außer Frage, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es muss eine Abschiebung natürlich auch geprüft werden können, wenn von Straftätern eine Gefährdung für unser Land ausgeht. Das gilt aber nicht nur für syrische Staatsangehörige und richtet sich nicht nach der Einschätzung der Lage in den Rückführungsländern, die von der AfD vorgenommen wird, sondern da gibt es in Deutschland andere Gremien und Institutionen.
(Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ausweisung oder Abschiebung?)
so bedauerlich man das aus Sicht von betroffenen Menschen vielleicht empfinden kann, denn wir haben – und das hat Frau Pulz vorhin ja auch schon hauptsächlich sehr bildlich hier dargestellt –, es gibt auch für Abschiebung von Straftätern rechtliche Grenzen. Und nicht umsonst wurde hier angeführt, dass die Situation in Syrien ja leider nicht so ist, wie wir sie uns nach diesen langen Bürgerkriegszeiten oder auch in Zeiten der Stellvertreterkriege, die dort ausgefochten werden, wünschen würden. Es vergeht kein einziger Monat, in dem nicht schwerste Gefechte oder Angriffe von dort gemeldet werden. Und Syrien steuert tatsächlich ja auf eine unkontrollierbare Hungersnot zu.
Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Wir reden hier von einer Abschiebeoffensive aus dem Land MecklenburgVorpommern und Sie nannten ein Beispiel, 66 abgeschobene Syrer, und ich frage mich, ob Ihnen der Unterschied bewusst ist zwischen Abschiebung und Ausweisung. – Danke schön!
Ich darf noch einige weitere Äußerungen anführen. Herr Pegel kann ja vielleicht seiner sozialdemokratischen Parteifreundin Frau Tegtmeier auch einmal erzählen, das hat Herr Kramer ja schon angesprochen, was denn der Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung ist. Und meines Erachtens, so ist mein Stand – ich kann mich da gerne von Herrn Pegel berichtigen lassen, wenn er da andere Informationen hat, ist der –, dass eben keine Entscheidung über die Situation in Syrien vom Auswärtigen Amt getroffen worden ist.
Von den insgesamt 45 durch Haftbefehl oder Festnahme betroffenen Personen befinden sich derzeit noch 4 Personen in Haft, darunter 1 Person, die während eines Hafturlaubs im Rahmen einer Verfolgungsfahrt und unter Einfluss von berauschenden Mitteln festgestellt wurde, 1 Person, für die ein Abschiebehaftbefehl vorlag – die Abschiebung ist bereits für den 23. März vorgesehen –, 1 Person, für