Von den insgesamt 45 durch Haftbefehl oder Festnahme betroffenen Personen befinden sich derzeit noch 4 Personen in Haft, darunter 1 Person, die während eines Hafturlaubs im Rahmen einer Verfolgungsfahrt und unter Einfluss von berauschenden Mitteln festgestellt wurde, 1 Person, für die ein Abschiebehaftbefehl vorlag – die Abschiebung ist bereits für den 23. März vorgesehen –, 1 Person, für
Da müssen wir ansetzen. Ein realistischer Politikansatz, wie ihn immer mehr europäische Nachbarländer verfolgen, sähe dagegen wie folgt aus: Zuwanderungsbegrenzung durch sichere europäische und nationale Außengrenzen, Verlagerungen der Asylentscheidung an die EU-Außengrenze, konsequente Abschiebung der nicht anerkannten
4. Inwieweit erwägt die Landesregierung Absprachen bzw. bestehen Absprachen mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt, die eine Abschiebung der serbischen Staatsangehörigen vorsehen?
Antwort auf Frage 4: Zuständige Ausländerbehörde für die Verurteilten, beide serbischer Staatsangehörigkeit, ist die Ausländerbehörde des Burgenlandkreises in Sachsen-Anhalt. Diese entscheidet eigenständig und ausschließlich über die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Absprachen zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Bundesland Sachsen-Anhalt, die eine Abschiebung der serbischen Staatsangehörigen zum Gegenstand haben, gibt es nicht und sind auch nicht beabsichtigt.
Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich auch nicht durch Abschiebung oder Ähnliches, wie es die AfD gerne behauptet, lösen lässt; denn wir wissen, Sexualstraftäter, meist Männer, kommen zu 75 % aus dem sozialen Umfeld der Opfer.
vom Senat Einigkeit bei der Frage der Abschiebung. Wir erwarten weiterhin
wir am besten mit Abschiebung.
jetzt tatsächlich überhaupt eine Abschiebung begründen sollte, wird aus
beschleunigte Asylverfahren, konsequentere Abschiebung, faire Verteilung
Zum anderen kommen Duldungen zustande, weil Ausreisen nicht möglich sind – de facto nicht möglich sind wie im Falle Afghanistans beispielsweise. Gut 10 Prozent der momentan Geduldeten in Berlin sind Afghanen. Wir alle wissen um die aktuelle Situation in Afghanistan seit der Machtübernahme durch die Taliban. Eine Abschiebung nach Afghanistan würde zwingend eine Zusammenarbeit mit den Taliban bedeuten. Duldungen gibt es aus guten Gründen, eine Ausreise dieser Menschen, wie es dieser Antrag fordert, ist überhaupt keine Option.
Wir haben zurzeit knapp 360 Menschen mit iranischer Staatsbürgerschaft in Mecklenburg-Vorpommern, die einen Asylantrag gestellt haben, und wir haben 218 weitere Personen, die kein erfolgreiches Verfahren durchlaufen haben und dem Grunde nach ausreisepflichtig wären. 194 davon – das ist immer ein bisschen blöd mit diesen Worten, Ausreisepflicht klingt wie, morgen musst du los –, 194 von diesen 218 haben verschiedenste Typen von Duldungen. Wir differenzieren also Recht immer weiter aus und sagen, eigentlich muss jemand gehen, Komma, aber unter gewissen Umständen sagen wir, wir dulden, dass du nicht gehst. Das sind zum Teil gleichwohl sehr langfristige Möglichkeiten, in der Bundesrepublik zu bleiben, sodass in Mecklenburg-Vorpommern aktuell 24 Menschen ganz konkret davon bedroht wären, davon 11 Frauen, unmittelbar in die Abschiebung zu müssen. Noch einmal: Wenn deren Asylverfahren heute entschieden würden, bin ich nicht sicher, ob mit der aktualisierten Berichtslage des Auswärtigen Amtes nicht am Ende eine andere Entscheidung erginge.
Abschiebung von ausreisepflichtigen Iranern, darunter auch Verbrecher, Mörder und Vergewaltiger eingeschlossen, ausgesetzt werden soll.
Und was den Änderungsantrag der CDU betrifft: Was ist mit straffälligen ausreisepflichtigen Islamistinnen? Sollen sie auch hierbleiben? Zumal, wenn Personen aus religiöspolitischen Gründen einen Asylgrund haben – das ist doch Konsens –, erhalten sie Asyl oder einen Schutzstatus. In diesen Fällen kommt es erst gar nicht zur Abschiebung. Damit wird dieser Punkt obsolet. Vor diesem Hintergrund lässt einen fassungslos zurück, dass die hier antragstellenden Parteien ohne Rücksicht auf Verluste die Schutzbedürftigkeit der eigenen Bevölkerung leichtfertig aufs Spiel setzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, der Vorwurf an die regierungstragenden Parteien, dass wir hier in einem, sage ich einmal, ideologiegetriebenen System wären, dass wir uns zwanghaft an jeden Flüchtling ketten und den vor Abschiebung zu retten versuchen, geht ziemlich in die Irre. Allerdings eines haben wir auch nicht, dass wir den 24-monatigen Aufenthalt in einer AfA mit dem Begrif „Romantik“ verbinden.
Ich fange mit dem grundsätzlichen Anliegen an. Der Gesetzentwurf hat das Ziel, die maximale Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes von 18 auf 24 Monate zu verlängern. Gelten soll die verlängerte Frist für Menschen in laufenden Asylverfahren und für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und deren Abschiebung bevorsteht. Das ist das eigentliche Ziel. Sie wollen also nicht, dass Menschen ohne Bleibeperspektive in die Kommunen verteilt werden. Sie wollen, dass die Menschen stattdessen länger in den AfAs bleiben. Das klingt einfach und gut umsetzbar. Das Enttäuschende daran ist aber, die Maßnahme, die Sie gewählt haben oder vorschlagen, ist nicht geeignet, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Das passiert im Übrigen auch vielfach. Im vergangenen Jahr wurde ungefähr ein Drittel aller Abschiebungen aus den AfAs heraus vorbereitet und durchgeführt. Das ist viel, vor allem wenn man bedenkt, dass nicht jede Abschiebung unmittelbar nach dem Asylverfahren durchgeführt wird.
Und selbst die EU-Migrationsagenda empfiehlt Maßnahmen zur verstärkten Abschiebung von nicht Schutzberechtigten, um die Glaubwürdigkeit der europäischen Asyl- und Migrationspolitik in den Augen der EU-Bürger nicht weiter zu beschädigen. Also fordert selbst die EU, dass Personen ohne Bleibeperspektive endlich schnellstmöglich abgeschoben werden.
Werfen wir einmal einen Blick auf die Abschiebungen in Niedersachsen. Hier halten sich derzeit knapp 28 000 Ausländer auf, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Nach Abzug der sogenannten Duldungen, welche nicht selten eine massenhafte Scheinlegalisierung von illegalen Aufenthalten ist, gibt es derzeit noch 4 700 vollziehbar Ausreisepflichtige im Land. Diese blockieren Unterbringungsplätze für tatsächlich hilfsbedürftige Menschen. Von den 2 350 im letzten Jahr geplanten Abschiebungen fanden gerade einmal 778 statt. 1 500 Abschiebungen konnten nicht durchgeführt werden, 705-mal wurde die Abschiebung bereits im Vorfeld storniert, sodass sie erst gar nicht versucht wurde. Das ist ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren.
Zuständig für Rückführungen sind grundsätzlich die Bundesländer. Es liegt auf der Hand, dass dafür in der Regel Vollzugsbeamte notwendig sind. Diese Vollzugsbeamten werden nicht selten außerhalb ihres Bundeslandes tätig, zum Beispiel wenn sie den Ausländer zum Flughafen in einem anderen Bundesland oder zur Passbeschaffung in das Generalkonsulat des Heimatlands begleiten. In Bayern übernehmen diese Aufgaben ausschließlich Polizeivollzugsbeamte. Viele Bundesländer setzen aufgrund einer anderen Verwaltungsstruktur aber nicht Polizisten, sondern Verwaltungsvollzugspersonal ein. Für Polizeibeamte gibt es gesetzliche Befugnisse für die Tätigkeit in einem anderen Bundesland. Da ist es kein Problem, wenn die auch in einem anderen Bundesland tätig werden. Für Verwaltungsvollzugsbeamte fehlen solche Regeln. Das bedeutet, die Bediensteten verlieren an der Landesgrenze ihre Befugnisse und müssen derzeit zwingend von Polizeibeamten der bayerischen Polizei oder des jeweiligen Landes begleitet werden. Wenn aus einem solchen Bundesland normale Verwaltungsvollzugsbeamte jemanden zur Abschiebung zum Flughafen München bringen, dann muss der Transport ab der bayerischen Landesgrenze von bayerischen Beamten begleitet werden; sonst wäre das Ganze so nicht zulässig.
Durch die Entlastung der jeweils für die Abschiebung zuständigen Landespolizei entfällt für die bayerische Polizei eine Begleitung von Rückführungen. Sie ist dann nicht mehr erforderlich. Damit können wir eine erhebliche Personalentlastung der bayerischen Polizei auf den Weg bringen. Deshalb bitte ich den Landtag um Zustimmung. Es ist nicht nur ein Gesetz, das im Einklang mit entsprechenden Vertragsbestimmungen anderer Bundesländer steht, sondern es ist auch ein Gesetz, das unsere eigene bayerische Polizei entlastet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Mein Resümee: Die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird durch den Staatsvertrag optimiert, und zugleich wird Rechtsklarheit für den länderübergreifenden Einsatz von Bediensteten, die nicht dem Polizeivollzugsdienst angehören, geschaffen. Damit geht auch eine Entlastung der jeweils für die Abschiebung zuständigen Landespolizei einher. Eine Begleitung von Rückführungen durch diese wäre im Normalfall nicht erforderlich und soll nur noch in begründeten Einzelfällen stattfinden. Wir, die FREIE-WÄHLER-Fraktion, signalisieren Zustimmung zu diesem Staatsvertrag.
Das Ziel des Staatsvertrages ist es, eine Entlastung der Landespolizei zu erreichen. Dieses Ziel ist natürlich richtig. Es handelt sich hierbei schlicht um eine Maßnahme, die die Polizei entlastet. Es geht nicht um inhaltliche politische Fragen in Bezug auf Abschiebungen. Auch wir von der SPD-Fraktion wollen eine Kurskorrektur. Wir wollen keine Abschiebungen in Krisengebiete, und wir wollen auch keine Abschiebung gut integrierter Menschen. Wir wollen erst recht keine Abschiebungen direkt aus Schulen, wie es in Nürnberg passiert ist. Liebe Kollegin Demirel,
Ich habe mich auch gefragt, ob Bayern wie etwa Berlin oder das Saarland nach Artikel 2 Absatz 6 eine Unterrichtungspflicht einführen sollte. In diesem Fall müsste jedes Mal eine Meldung erfolgen, wenn ein Verwaltungsmitarbeiter eines anderen Bundeslandes eine Abschiebung nach Bayern begleitet. Das wäre reine Bürokratie und würde keinen Mehrwert bringen. Man kann darauf also verzichten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zur Klarstellung, worüber wir heute hier an dieser Stelle reden, noch einmal auf Artikel 30 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes hinweisen, in dem es heißt: "Die Abschiebung von Ausländern obliegt der Polizei". Daran soll sich auch nichts ändern. Das bleibt unverändert so.
Das, was jetzt erweitert wird, ist eine andere Sache, weil es diese Regelung, die ich eben vorgetragen habe, in anderen Bundesländern so nicht gibt und dort nichtpolizeiliche Verwaltungsvollstreckungsbeamte solche Zwangsmaßnahmen zur Abschiebung durchführen können. Ob und unter welchen Voraussetzungen Abschiebungen zu erfolgen haben, haben wir auch in diesem Hause immer mal wieder kontrovers diskutiert. Aber das ist eben ausdrücklich nicht der Gegenstand der heutigen Frage und damit auch nicht geeignet, dass man sich darüber den Kopf zerbricht. Wir wollen jedenfalls einer solchen vernünftigen Maßnahme nicht im Wege stehen, sondern wir begrüßen sie ausdrücklich.
Ich erinnere Sie an die Abschiebung über sichere Drittstaaten. Ich erinnere Sie an grüne Themen wie Lastenfahrräder. Ich erinnere Sie an die völlig verfehlte Abschiebepolitik in diesem Land. Sie machen genau das Gegenteil von dem, was Sie den Menschen draußen erzählen. Deswegen ist das alles so, meine sehr geehrten Damen und Herren.
„Diese Politik wird die Entrechtung und das Leid an den Außengrenzen eskalieren. Sie macht die Ausgrenzung von Geflüchteten in Deutschland und deren Inhaftierung und Abschiebung zu ihrem Markenkern. Statt ernsthaft Fluchtursachen zu bekämpfen, werden die Schutzsuchenden zum Problem erklärt.“
„Die Folgen dieser aktiv betriebenen und geduldeten Herabsetzung von Menschen zeigen sich ebenso in der permanenten ‚Auslagerung‘ und Abschiebung von Flüchtlingen oder im Verdrängen und der beschämenden, demaskierenden Gleichgültigkeit und Tatenlosigkeit gegenüber dem tausendfachen Leiden und Sterben von Menschen im Mittelmeer und an den Außengrenzen Europas.“
Noch knapp 14 200 Menschen leben aktuell in Berlin mit einer Duldung, die sogenannten „Altfälle“. Wer geduldet ist, ist im Prinzip ausreisepflichtig, die Abschiebung ist lediglich ausgesetzt, ganz gleich, ob der- oder diejenige schon seit 10, 15 Jahren hier leben, hier geboren sind, hier arbeiten, Steuern zahlen oder deren Kinder in die Schule gehen. Dieser Status, der zu einem Leben in permanenter Unsicherheit verdammt, ist unwürdig und beleidigend. Das wusste schon der große deutsche Dichter Johann Wolfgang von Goethe.
(Roberto Kuhnert, AfD: Aber nur auf Asyl! – Carsten Hütter, AfD: Und wir haben ein Recht auf Abschiebung!)
Ich gebe Ihnen jetzt auf das Debattenthema gern recht. Mit jeder Abschiebung von Ausreisepflichtigen kann eine sichere Unterbringung von berechtigten Asylbewerbern gewährleistet werden. Doch offenbar schafft es der Innenminister nicht oder will diese Erwartung nicht erfüllen. Das sehen wir an den gesamten Abschiebungen in