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Einmal: Es braucht einen konsequenten Rechtsstaat, polizeiliche Überwachung, Unterbindung von antisemitischen Demonstrationen, keine Einbürgerung von Menschen mit antisemitischen Einstellungen und auch Abschiebung bei entsprechendem Aufenthaltsstatus.

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Nun ist es an der Zeit, meine Damen und Herren, dass umgehend Maßnahmen eingeleitet werden. Die logische Konsequenz muss natürlich bei antisemitischen Straftaten der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft und die sofortige Abschiebung bedeuten. Dies hätten Sie aber schon längst unternehmen können. Stattdessen berufen Sie sich in Ihrem Antrag auf Querdenker und Verschwörungstheoretiker.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche Dinge in unserer Gesellschaft sind aus menschlicher, aber auch sozialpolitischer Sicht unbegreiflich. Die Tatsache, dass in Schleswig-Holstein, mitten unter uns, Tausende Menschen ohne legalen Aufenthaltsstaus und damit ohne Zugang zur Krankenversorgung leben, zählt für mich eindeutig dazu. Leider reden wir hier nicht über Einzelfälle. Allein hier in Kiel wurden in diesem Jahr weit über 100 kranke Menschen ohne Papiere in ärztliche Behandlung vermittelt. Sie haben ihr Schicksal nicht freiwillig gewählt oder einfach nur kein Geld für eine Krankenversicherung. Diese Menschen müssen ihre Aufdeckung und Abschiebung fürchten, wenn sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Sie leben damit in ständiger Angst, zu erkranken und auf Hilfe angewiesen zu sein. Sie sind oft sogar gezwungen, Krankheiten zu verschleppen, um unentdeckt zu bleiben, was zur Folge haben kann, dass diese chronifizieren, sich verschlimmern oder im schlimmsten Fall sogar tödlich enden.

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Deshalb haben wir in unserem Antrag die nötigen Schritte formuliert, um diesen Zustand zu überwinden. Wir brauchen flächendeckende Anlaufstellen für alle Betroffenen. Hier muss der individuelle sozialrechtliche Status der Menschen ohne Papiere oder der Migrantinnen und Migranten mit unklarem Versicherungsstatus zweifelsfrei geklärt werden. Wenn sich ergibt, dass keine Möglichkeit zum Eintritt in die GKV besteht, muss der Zugang zur Behandlung über einen anonymisierten Krankenschein eröffnet werden. So können die Betroffenen ihren Arzt oder ihre Ärztin frei wählen, ohne direkt die Abschiebung befürchten zu müssen. Auf diesem Weg können sie im Zweifel auch zu Fachärzten oder Therapeutinnen weitergelotst werden.

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Es gibt aber nun einmal verschiedene ethische, verfassungsrechtliche und praktische Gründe, die einer Abschiebung entgegenstehen können.

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Daran ist so schnell nicht zu rütteln, und das wissen Sie auch sehr genau. Deswegen bringen Sie auch immer wieder diese 300.000 Menschen, die eigentlich abgeschoben werden müssten, ins Gespräch, weil Sie genau wissen, dass es eine sehr kleine Anzahl aus dieser Gruppe ist, die tatsächlich einer Abschiebung zugeführt werden kann, jedenfalls in der aktuellen Sicherheitslage der Länder, um die es sich hierbei handelt. Das ist eine Verdrehung der Tatsachen und keine sachliche Darstellung, dabei bleibe ich.

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insbesondere das Absenken von Hürden zur Abschiebung von Straftätern, und, und, und.

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Wir brauchen ein neues Aufenthaltsrecht ohne Schlupflöcher und ohne Bleibegarantie. Wir brauchen pragmatische Lösungen zur Abschiebung von illegalen und kriminellen Ausländern.

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Schon der Titel spricht Bände, „Integrationsverweigerung nicht belohnen – Familiengrundschulzentren setzen falsches Signal“. Nun geht es in einem Antrag zur Bildungspolitik für die Antragsteller erneut um die Themen „Einwanderung“ und „Abschiebung“. Ganz ehrlich, mir fehlen bei so viel Pauschalisierung die Worte. Deshalb möchte ich mich auf den Inhalt konzentrieren, nämlich auf der einen Seite auf die Elternarbeit und auf der anderen Seite auf die Familiengrundschulzentren.

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Konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter auch nach Afghanistan und Syrien – Drs 22/15523 (Neufassung) – 7124,

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Wir kommen zu Punkt 50, Drucksache 22/15523 in ihrer Neufassung, Antrag der AfD-Fraktion: Konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter auch nach Afghanistan und Syrien.

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[Antrag der AfD-Fraktion: Konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter auch nach Afghanistan und Syrien – Drs 22/15523 (Neufassung) –]

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn wir heute über die gewollte Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan und Syrien sprechen, dann, glaube ich, muss zu Beginn eines sehr deutlich gesagt werden, weil die Leute das auch wissen sollen: Der SPD-Innensenator Andy Grote gibt sich jetzt zwar selbst als politischer Motor in dieser Thematik,

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Erstens: Unser Rechtsstaat ist verpflichtet, auch für Straftäter:innen ein faires Strafverfahren durchzuführen. Die Abschiebung nach Afghanistan oder Syrien kommt der Todesstrafe gleich, die es aus gutem Grund in Deutschland nicht gibt. Refoulement und Folterverbot werden verletzt, weil in Länder mit einer katastrophalen Menschenrechtslage abgeschoben werden soll. Das wissen wir aus den Lageberichten, auch wenn Innensenator Grote davon nichts wissen will. Obendrein will er Direktflüge nach Damaskus nutzen. Nur, wer soll die Abgeschobenen dahin begleiten? Das ist billigster Rechtspopulismus.

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Wer noch auf seinen Asylbescheid und gegebenenfalls seine anschließende Abschiebung wartet, der darf nicht dezentral über das Land verteilt untergebracht und dort bei entsprechen der Neigung zur potenziellen Gefahrenquelle für Leib und Le ben werden.

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Und schließlich viertens: die konsequente Abschiebung all je ner, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Erst letzte Woche haben die Ampelparteien im Bundestag das Chancen-Aufent haltsrecht beschlossen, das Ausländern ohne gesicherten Auf enthaltsstatus den Weg zum dauerhaften Hierbleiben noch leichter macht. Dadurch wird Deutschland zum Ziel vieler weiterer Migranten – und darunter eben auch tickende Zeit bomben – werden. Wer aber keinen gültigen Aufenthaltstitel hat oder ihn nicht mehr hat, der gehört vielmehr abgeschoben, und zwar sofort und ohne jahre- oder gar jahrzehntelange Ver zögerungen durch staatliche Stellen oder staatsnahe NGOs, meine Damen und Herren.

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Wir alle haben in der Debatte heute Morgen gehört, was die Justiz tut und wie Täter dingfest gemacht werden, wie abge urteilt wird. Wir haben aber – das wollten wir damit eigent lich nochmals anstoßen – keine einzige Silbe über Präventi on, über Vorsorgemaßnahmen und eben über Abschiebung ge hört. Darüber haben wir keine einzige Silbe gehört.

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ben können –: Eine konsequente Abschiebung ausreisepflich tiger Personen sei aktuell unerlässlich.

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Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 17/3803-1, der Titel 422 01 – Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten und Richte rinnen und Richter – sowie Titel 428 01 – Entgelte der Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer – betrifft und Personalzu wächse im Bereich Abschiebung fordert. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltun gen? – Mehrheitlich abgelehnt.

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Die Sozialdemokratie hingegen steht dafür, dass gut integrier te Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und hier arbeiten, nicht mehr in ständiger Angst vor Abschiebung leben müssen und sich hier ein Leben aufbauen können. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Ampelregierung im Bundestag das Chancen-Aufenthaltsgesetz beschlossen hat.

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Die Landesregierung hat sich auch lange gesträubt, wie ande re Bundesländer eine sogenannte Vorgriffsregelung zu erlas sen und im Vorgriff auf die Bundesregelung die Abschiebung von gut integrierten Menschen, die unter dem Chancen-Auf enthaltsrecht eine Bleibeperspektive hätten, auszusetzen. Die se Politik ist nicht nur inhuman, sondern schadet auch nach haltig unserer Wirtschaft und damit Interessen Deutschlands und insbesondere auch Baden-Württembergs.

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Wir brauchen in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Erhöhung der Abschiebehaftplätze, damit die, die ausreisepflichtig sind, sich der Abschiebung nicht entziehen können.

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Damit mich keiner falsch versteht: Wir sind für Familiennachzug, und zwar per Abschiebung in die Heimatländer.

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die Diakonie bekommt eine Stelle und beobachtet das. Dies soll Einblicke geben in die Umstände der Abschiebung, die natürlich eigentlich immer eine Extremsituation darstellt.

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleg*innen! Um das Vorurteil von rechts zu bestätigen: Ich finde, wir finden, jede Abschiebung ist ein massiver Eingriff in die Würde des Menschen. Wenn am Ende jemand abgeschoben werden muss, ist das auch eine Niederlage für alle Beteiligten, weil es nicht gelungen ist, entweder Bleibeperspektiven auszuschöpfen oder ausreichend gut über eine freiwillige Rückkehr zu beraten und das zu fördern. Das muss man mal voranstellen.

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Dass es die Abschiebebeobachtung gibt, ist auch deswegen wichtig, weil wir in der Debatte über Aufenthalt und Abschiebung sehr oft über Rechtsempfinden reden. Das Rechtsempfinden vieler Menschen ist allerdings durch die Tatsache gestört, dass Menschen überhaupt abgeschoben werden, und dadurch, wie dies vollzogen wird,

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Wenn Sie jetzt das Abschiebemonitoring thematisieren – da muss ich Herrn Wysocki vollumfänglich zustimmen –, dann ist das aus Ihrer Sicht ein Vorwand, weil Sie weder Ausreisepflichten noch Abschiebung wollen. Sie wollen die offenen Grenzen, dass jeder zu uns kommen und hierbleiben kann; und das funktioniert nicht.

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sind, dem nicht im geordneten Rahmen nachkommen – und das kann man alles menschlich gestalten, da gibt es sogar noch Beratung und Unterstützung –, greift die Abschiebung. Als Mensch, der zu uns gekommen ist, kann man das also verhindern, indem man sich an seine gesetzlichen, rechtlichen Pflichten hält und freiwillig ausreist; dann ist das alles ohne Probleme. Aber das, was Sie hier machen, wird weder der Debatte gerecht noch hilft es dem Asylrecht, das Sie sonst sehr hochhalten. Insofern ist das kein Beitrag, der überhaupt irgendetwas nützt.

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Dann noch zu sagen, jede Abschiebung sei ein Versagen der Behörden, weil es nicht gelungen ist, jemanden zur freiwilligen Ausreise zu bewegen: Wo leben Sie eigentlich? Die Leute kommen doch nicht hierher, um dann wieder freiwillig auszureisen – die kommen doch her, um hierzubleiben.

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Herr Präsident, liebe Kolleg:innen und Zuhörende! Ich sage es mal so: Das Wie stellt mitunter auch das Ob infrage; lieber keine Abschiebung als eine rechtswidrige.

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Ich komme zu den Beispielen: Ob Fesselungen und Zwangsmedikation verhältnismäßig sind, lässt sich kaum überprüfen. Wenn aber einem Gefesselten gegen seinen Willen noch zusätzlich Beruhigungsmittel gespritzt werden, wie die Abschiebebeobachterin berichtet, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine verbotene Ermöglichung der Abschiebung durch Gewalt handelt.