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Als großer Verfechter vereinfachter Prozesse stellt sich mir die Frage, warum nicht mit dem gleichen digitalen Enthusiasmus die Abschiebung vollziehbar Ausreispflichtiger vorangetrieben wird.

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Wir kennen die Hindernisse einer geregelten Abschiebung zur Genüge. Sein Herkunftsland ist dem Antragsteller nicht mehr erinnerlich. Die Personaldokumente sind auf der Flucht durch mehrere sichere europäische Anrainerstaaten verloren gegangen, oder aber das Herkunftsland verweigert die Einreise. Es drängt sich die Frage aus, warum das Anpassen und Beschleunigen eines Verwaltungsaktes hier in Berlin nur punktuell vorgenommen werden soll und sich vornehmlich auf das Landesamt für Einwanderung konzentriert.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Staatssekretär! Teilen Sie denn meine Auffassung und offensichtlich auch die Auffassung der Innensenatorin, dass man sich trotz Vereinbarung der Koalition weiterhin, gerade was die Abschiebung nach Moldawien angeht, an Recht und Gesetz halten muss?

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Außerdem fordern wir zusätzliche Mittel für die Einrichtungen der Abschiebehaftanstalten in Eichstätt und Hof. Die Abschiebung von illegal im Land befindlichen kriminellen Ausländern ist sogar ein erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Hinter diesem Ziel blieb sie allerdings zurück. Die Funktionsfähigkeit und die Arbeitsbedingungen in den Abschiebeeinrichtungen erfordern zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Mittel. Diese müssen natürlich bereitgestellt werden.

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Geht es um Bleibeperspektiven von gut integrierten Menschen häufig zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis melden sich immer mehr Chefs und Mitarbeiter oder Gewerkschafts- und Betriebsräte von kleinen und mittelständischen Betrieben bei uns und setzen sich für den Verbleib ihrer Kolleginnen und Kollegen ein, die aus ihrem Betrieb nicht mehr wegzudenken sind. So war ein ortsansässiger Unternehmer aus dem Münsterland – Münster spielte ja auch in der vorigen Rede eine Rolle – sehr froh darüber, endlich ein Ehepaar für seinen großen, überregionalen Betrieb im Hotel- und Gaststättengewerbe gefunden zu haben. Beide leisteten hervorragende Arbeit. Der Chef zeigte sich glücklich darüber, sie in seinem Team zu haben. Leider waren die Eheleute und ihr Sohn von der Abschiebung bedroht.

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Denn würden die nachfolgenden Punkte der AmpelRegierung eine Chance auf politische Umsetzung haben, Punkte wie gesetzliche Neuregelung zum Auslesen der Mobiltelefone zwecks Identifizierung, Abschiebung nach Syrien, Afghanistan, Libyen, eine Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer, die gleichzeitig – das ist das Absurde – hierzulande beliebte Urlaubsziele sind, wie Marokko, Algerien und Tunesien, aber auch die Schaffung eines neuen Ausweisungstatbestands „Clankriminalität“ oder

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Dabei würde ein Blick über den Tellerrand helfen. In Großbritannien mündet die illegale Einreise nun in der Abschiebung nach Ruanda. Außerdem zahlt Großbritannien plötzlich eine halbe Milliarde Euro an Frankreich für ein Abschiebezentrum in Nordafrika. Jetzt werden auch Stimmen in Großbritannien laut, wonach ein Austritt aus der sogenannten Menschenrechtskonvention in Erwägung gezogen wird. All diese Initiativen werden ausgerechnet von zwei indischstämmigen Politikern vorangetrieben. Diesen Politikern gilt unser Respekt.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen zu unserer Verantwortung, Rückführungen und Abschiebungen unter Betrachtung rechtsstaatlicher Bestimmungen und humanitärer Erwägungen vorzunehmen. Entsprechend wird ein abgelehnter Asylantrag eine freiwillige Rückkehr oder eine Rückführung zur Folge haben. Priorität hat für uns die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.

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(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und Rolf Kahnt (fraktionslos) – Robert Lambrou (AfD): Von Abschiebung haben Sie mit keinem Wort gesprochen! Ist das auch Teil des Konzepts?)

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In Hessen fordert Nancy Faeser konsequente Rückführung. Im Bund verhindert sie bzw. ihr Ministerium aktiv die Abschiebung verurteilter Straftäter.

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Was die Probleme bei Aufenthaltsbeendigungen vollziehbar ausreisepflichtiger Personen aus dem Clanmilieu angeht: Da können wir nicht unterscheiden. Das sind ähnliche Probleme, wie wir sie auch bei allen anderen Ausreisepflichtigen haben. In erster Linie sind dies ungeklärte Identität und Staatsangehörigkeit, mangelnde Mitwirkung der Betroffenen bei der Identitätsklärung, fehlende Dokumente, die für eine Abschiebung erforderlich sind, geringe oder fehlende Kooperationsbereitschaft des Herkunftslandes bei der Rücknahme der eigenen Staatsangehörigen.

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Aktuell entscheiden die Verwaltungsgerichte des Landes über die Anordnung der Wohnungsdurchsuchung nach § 58 des Aufenthaltsgesetzes, wenn im Vorfeld einer Abschiebung ein Ausländer in seiner Wohnung gesucht werden soll. Diese Zuständigkeitswahrnehmung wird in Sachsen-Anhalt seit Jahren gelebt und ist durch das Bundesverwaltungsgericht, allerdings für ein anderes Bundesland, im Herbst 2022 bestätigt worden.

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Wenn sich alleine in Dresden zum 30.06.2023 knapp 2 000 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aufhalten, so ist die Lösung für mehr Wohnraum und weniger Flächenneuversiegelung doch ganz einfach. Schreiben Sie sich das bitte hinter die Ohren. Abschiebung schafft Wohnraum. So ist es nun einmal.

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Zum Thema Abschiebung möchte ich sagen: Im Freistaat unternehmen wir alle Maßnahmen, konsequent aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen. Wir haben im Freistaat Sachsen eine eigene sächsische Abschiebehafteinrichtung.

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Natürlich durfte die Forderung der AfD nach einer verstärkten Abschiebung Ihrem Antrag nicht fehlen.

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zialleistungen darstellt, jedoch bei der Abschiebung ein Hindernis sein soll?

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Eine weitere einfache Antwort ist, dass wir nur mehr und konsequenter abschieben müssten, dann erledigen sich die Probleme von selbst. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier ist die Antwort etwas komplizierter. Viele Rückführungen scheitern nicht daran, dass die Menschen sich einer Abschiebung entziehen, sondern daran, dass zum Beispiel keine Papiere vorliegen oder der zuständige Dublin- oder Herkunftsstaat den Menschen nicht zurücknehmen möchte.

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Wenn man Maßnahmen treffen möchte, dann hätte man die Gelegenheit dazu. Das Asylrecht ist so ein Beispiel. Es muss keinen individuellen Anspruch auf Asyl geben, jedenfalls dann nicht, wenn man das Grundgesetz durchsetzen will. Nach Artikel 16a Grundgesetz hätte maximal 1 Prozent der Menschen, die hierherkommen, Anspruch auf Asyl. Die anderen sind nämlich gar nicht schutzberechtigt im engeren Sinne unserer Verfassung. Was ziehen wir daraus für eine Konsequenz? Wir wenden das Recht einfach nicht an. Ich habe gestern oder heute gelesen, dass ein Verwaltungsgericht in München eine Abschiebung nach Kroatien wegen der dorti

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Grenzkontrollen an deutschen Außengrenzen, die umgehen de Abschiebung der 300 000 ausreisepflichtigen Ausländer, die Abschaffung der Duldung,

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Abschiebung des Intensivtäters Mohamed Miri.

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Ich will es mal versuchen. Vielleicht können wir ja einen Konsens darüber herstellen, dass wir Bundesrecht anwenden, oder? Dass also § 60a Aufenthaltsgesetz irgendwie auch in Berlin gilt und dass bei Menschen mit Duldung die Abschiebung deswegen ausgesetzt ist. Allein daraus ergibt sich schon, dass jedes Jahr mehr Menschen freiwillig ausreisen, als sich hieraus errechnet. Mehrfachstraftäter, also Gewalttäter und Gefährder, ja, sie werden abgeschoben. Ansonsten gilt, und dafür bin ich Innensenatorin Spranger ausdrücklich dankbar, der Winterabschiebestopp.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, das Thema der Aktuellen Stunde heißt: „Für ein sicheres, weltoffenes Thüringen mit klaren Regeln und fairen Chancen“. Ja, wir sind ein weltoffenes Land, das gebietet schon mein christlich-humanistisches Weltbild. Klar ist aber auch, dass jeder Bürger in Thüringen Anspruch auf Sicherheit hat, vor allen Dingen auch auf Schutz vor den Gefahren, die die Migration leider mit sich bringt. Es hilft sicherlich nicht, alle Migranten unter einen Generalverdacht zu stellen, weil wir wissen, dass das eine sehr geringe Minderheit ist. Klar ist aber auch, dass nur die bei uns bleiben können, die unsere Regeln beachten und – ich sage – auch akzeptieren. Ausgehend davon möchte ich mal die Diskussion, was Abschiebung und Ausreisepflicht anbetrifft, ein bisschen vom Kopf auf die Füße stellen.

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Es gibt aber Ansätze, mit denen wir schon jetzt diesen Problemen begegnen können. So kann die Erteilung bzw. die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden, wenn die Person schwerwiegende Straftaten begangen hat, sie also zu einer Freiheitsstrafe und Geldstrafen von über 90 Tagessätzen verurteilt worden ist – bestehende Regelungen, die nur umgesetzt werden müssen. Dies gilt bei allen kriminellen Migranten, insbesondere aber auch bei Afghanen und Syrern. Ebenso ist laut Aufenthaltsgesetz ein Ausländer in Haft zu nehmen, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht. Gleiches gilt, wenn ein Ausländer wiederholt wegen vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig mindestens zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Wir dürfen uns einfach nicht scheuen, diese rechtlichen Mittel anzuwenden. In diesem Sinne wird auch die Thüringer Landesregierung im Rahmen ihrer Kompetenzen alles dafür tun, dass die Regeln zur Ausreise und Abschiebung konsequent umgesetzt werden. Genau aus diesem Grund haben wir uns im Rahmen des 100-Tage-Programms vorgenommen, endlich eigene Abschiebehaftplätze in Thüringen zu etablieren, nicht weil wir neue Regelungen schaffen wollen, sondern weil wir die vorhandenen Regelungen, wie ich sie gerade genannt habe, endlich umsetzen wollen und, wie uns diese Taten vor Augen führen, auch müssen.

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Dieser Antrag verfolgt wieder so eine Taktik, irgendwelche Behauptungen in die Welt zu setzen. Aber auch durch regelmäßige Wiederholung wird das alles nicht wahrer. Bei Menschen mit Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz ist die Abschiebung nämlich ausgesetzt, und der zwangsweise Vollzug wäre rechtswidrig. Möglich ist für Menschen mit Duldung nur eine freiwillige Ausreise. In Berlin waren dies im Jahre 2021 knapp 4 600 Menschen und in diesem Jahr bis Ende Oktober bereits über 7 100 Menschen. Wenn also behauptet wird, die Berliner Abschiebepraxis hätte zur Folge, dass es irgendwie zwei Jahrzehnte – oder was auch immer da geschwafelt wurde – dauern würde, die gegenwärtig vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer außer Landes zu bringen, dann müssen wir vielleicht noch mal nachrechnen.

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denn letztlich, Herr Franco, muss es Grenzen geben, und für diese Grenzen gibt es auch Dinge, die im Ernstfall die Härtefallkommission und Ähnliches betreffen; das sind alles Möglichkeiten. Aber wenn diese Wege ausgeschöpft sind und wenn wir sagen, dass wir hier eine Abschiebung durchführen, da wundert es mich doch sehr, wenn man sich dem entgegenstellt, wie Sie das tun.

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Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Eine Frau, die durch Zufall nicht hier, sondern in einem sehr armen Land des Globalen Südens geboren wird, arbeitet täglich hart, und es reicht trotzdem nicht, um ihre Kinder durchzubringen, geschweige denn, ihnen Entwicklungschancen zu bieten. Sie entschließt sich daher zur Flucht nach Europa in der Hoffnung, Arbeit zu finden, um ihrer Familie ein besseres Leben zu ermöglichen. In Berlin angekommen stellt sie einen Asylantrag, der aber abgelehnt wird, weil Flucht aus Not und Hunger nicht in die engen Grenzen des Asylrechts passt. Sie und ihre Kinder müssen jeden Tag ihre Abschiebung fürchten, obwohl andere Familien, die das Glück hatten, hier geboren zu sein, diese Angst nicht haben müssen.

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Stattdessen haben Sie uns oder einem Teil der Zuhörer weismachen wollen, dass es in diesem Hause Teile gebe, die es mit der Menschenwürde nicht so hätten. Dazu muss ich Ihnen ganz klar sagen: Wir stehen völlig klar auf der Seite der Menschenwürde. Ich glaube auch nicht, dass die Rückbesinnung auf die Genfer Flüchtlingskonvention die Menschenwürde irgendwie infrage stellen würde. Wer sich hier in Deutschland aufhält, wird menschenwürdig behandelt, auch bei der Abschiebung, solange er sich in unserem Zuständigkeitsbereich aufhält.

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Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, hat im Parlament ausgeführt, wie das im Detail geschehen soll: Abschiebung aller Ausländer – keine Einbürgerungen mehr für Menschen mit der aus seiner Sicht falschen Abstammung. Auf die Frage, wie man seiner Meinung nach mit den bereits Eingebürgerten oder den Kindern der Eingebürgerten umgehen solle, antwortete er, dass man ja die Staatsbürgerschaft wieder entziehen könne, dann könne man auch abschieben.

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Siebentens. Der Bund muss Rückführungsmöglichkeiten für Straftäter nach Afghanistan und Syrien schaffen. Rückführungen nach Afghanistan und nach Syrien sind seit Jahren nicht möglich. Damit können selbst schwerste Straftäter und Gefährder in diese Staaten nicht abgeschoben werden. Der Bund muss Wege eröffnen, damit die Abschiebung von hoch sicherheits- relevanten Personen in diese Staaten möglich ist. Ich habe das bereits in die letzte Innenministerkonferenz eingebracht. Der Bund wird dazu und zu seinen Anstrengungen bei der nächsten Innenministerkonferenz berichten. Es ist zwingend erforderlich, dass zum Schutz der

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Bloß es ist so: Ein Migrationsabkommen abzuschließen ist das eine, es mit Leben zu erfüllen ist das andere. Wir haben nicht abgewartet, bis nach indisch-deutschen Regierungskonsultationen dieses Migrationsabkommen mit Leben erfüllt wird, sondern der Ministerpräsident und ich haben persönliche Gespräche mit dem indischen Botschafter geführt. Wir haben sozusagen unsere eigenen Gespräche geführt. Das hat unter anderem dazu geführt, dass in das Thema Abschiebung von ausreisepflichtigen indischen Staatsangehörige sehr viel Bewegung gekommen ist.

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Wenn Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig sind, nicht in nerhalb der gesetzlichen Frist freiwillig ausreisen und keine Abschiebehindernisse vorliegen, dann wird die Abschiebung geplant bzw. durchgeführt. Es gibt leider vielfältige Gründe, weshalb geplante Abschiebungen scheitern bzw. scheitern können. Diese wurden in zwei Drucksachen – in den Druck sachen 16/9826 und 17/4218 – bereits ausführlich dargelegt.