Wenn Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig sind, nicht in nerhalb der gesetzlichen Frist freiwillig ausreisen und keine Abschiebehindernisse vorliegen, dann wird die Abschiebung geplant bzw. durchgeführt. Es gibt leider vielfältige Gründe, weshalb geplante Abschiebungen scheitern bzw. scheitern können. Diese wurden in zwei Drucksachen – in den Druck sachen 16/9826 und 17/4218 – bereits ausführlich dargelegt.
Die Abschiebehafteinrichtung in Pforzheim wird derzeit aus gebaut, um zukünftig mehr Personen in Abschiebehaft neh men zu können und auch Ausreisegewahrsam sicherzustellen, sodass die Abschiebung erfolgen kann. Natürlich fordern wir vom Bund eine entsprechende Verbesserung des Verfahrens ein.
Drittens: Die Stellen, die wir im Moment im Bereich des Re gierungspräsidiums Karlsruhe für Rückführungen und auch Abschiebehaft haben, genügen. Wir haben derzeit insgesamt ein Problem bei der Stellenbesetzung der Ausländerbehörden; das liegt definitiv vor. Das betrifft hier jetzt aber nicht direkt den Bereich Abschiebung. Wir haben definitiv ein Personal defizit; dazu gab es ja auch Erhebungen. Im Bereich der Lan deshauptstadt Stuttgart beispielsweise sind knapp 30 % der dortigen Stellen nicht besetzt. Wir haben ein Fachkräfteprob lem, auch im Bereich der Ausländerverwaltung.
Wenn ein solches Verfahren durchlaufen ist und endgültig ein Ablehnungsbescheid vor handen ist, dann wäre eine theoretische Möglichkeit ja auch die freiwillige Ausreise. Sehen Sie irgendwelche Maßnahmen oder Faktoren, die man ändern könnte, damit es nicht so oft zur polizeilichen Abschiebung kommen muss und damit die Zahl freiwilliger Ausreisen gesteigert werden könnte?
Ich stimme hier grundsätz lich der AfD mal zu. In diesem Fall mache ich es, weil die freiwillige Ausreise immer der Abschiebung vorzuziehen ist.
(Klaus Herrmann (AfD): Für die Abschiebung ist die CDU zuständig!)
Die Frage lässt sich im Grunde genommen ganz schnell mit einer Überschrift beantworten: den politischen Islam als Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie jetzt wirksam bekämpfen. „Jetzt wirksam bekämpfen“ heißt: ohne Zögern, ohne Zaudern, ohne Aufschieben, ohne lange Diskussionen zum Thema „Abschiebung nach Afghanistan“.
(Holger Hentschel, AfD: Ideologiebasierte Politik ist abzulehnen! Dazu gehört auch Gendergaga! – Dr. Rolf Weigand, AfD: Abschiebung schafft Wohnraum!)
Das sind Dinge, die sind nicht nur sehr nervenzehrend für die Betroffenen, sondern sie haben auch Einfluss auf ihr Leben. Man kann zum Beispiel von vielen Vermietern keine Wohnung mieten, wenn man nicht nachweisen kann, dass man einen lang andauernden Aufenthalt hat. Man bekommt oftmals auch schwer einen Ausbildungsplatz, wenn man nicht nachweisen kann, dass man länger hierbleiben darf als ein Jahr. Auch psychisch bereitet es vielen Menschen Probleme: Auch wenn sie vielleicht Aussicht auf einen gesicherten Aufenthalt haben, bleibt bei Geflüchteten doch oft die Angst, es könnte doch noch eine Abschiebung kommen.
der Dublin-III-Verordnung zu erhöhen, die konsequente Abschiebung von Straftätern auch nach Syrien und Afghanistan zu erreichen,
Über das Thema Abschiebung sprechen wir in dieser Woche noch einmal ausführlicher. Trotzdem möchte ich kurz darauf eingehen: Schnellere und konsequentere Abschiebungen gehören zu einem funktionierenden Asylsystem dazu. In diesem Punkt waren beziehungsweise sind wir aus unterschiedlichen Gründen noch nicht so weit, wie wir es gern wären. Die angekündigte Zentralisierung in Bezug auf besonders schwierige Personengruppen ist deswegen ein wichtiger und richtiger Schritt. So entlasten wir die Kommunen, erhöhen die Effektivität und bauen nicht einfach eine neue Landesbehörde auf, weil wir damit am Ende nicht die Probleme lösen, die wir in den Verfahren haben.
Meine Damen und Herren, auch über die Verschärfung weiterer Sicherheitsmaßnahmen kann und muss man natürlich sprechen. Die Bundesregierung hatte Ende August bereits ein Sicherheitspaket vorgelegt – viele gute und wichtige Punkte drin, sicherlich nur ein Auftakt. Die Wirksamkeit vieler Maßnahmen bleibt schließlich überschaubar, wenn Straftäter und Islamisten weiterhin relativ ungehindert einreisen, sich dann ganz einfach der Abschiebung entziehen können und auch noch weiterhin Geld bekommen, als wäre nichts gewesen.
Was in Nordrhein-Westfalen – das sage ich auch sehr deutlich – mit der nicht weiterverfolgten Abschiebung des späteren Attentäters passiert ist, ist ein Skandal. Aber wenn wir ehrlich sind, ist es leider kein Einzelfall. Das darf sich in dieser Form nicht wiederholen. Deswegen brauchen wir eine Änderung im System.
Was mussten wir uns alles anhören! Beispiele sind die GEAS-Reform, die Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten und die Frage der Abschiebung von Straftätern nach Syrien und Afghanistan. Was musste insbesondere Kollege Buchholz sich anhören: „Menschlich nicht erträglich!“, „Menschenrechtsverletzend!“, „Geht gar nicht!“, „Verstößt gegen die Verfassung und gegen internationale Abkommen!“ – Das mussten wir uns hier anhören, auch dann, als es der Ministerpräsident gemeinsam mit den anderen Kollegen von der Union bei der MPK vorschlug. Dann kam es doch irgendwie.
An eine gescheiterte Abschiebung müsste sich eigentlich ein Verfahren anschließen. Es ist im Asyl- und im Aufenthaltsgesetz vorgesehen. Einzuleiten wäre ein Aufenthaltsermittlungsverfahren; notfalls würden sich die Ausschreibung zur Fahndung, der Haftbefehl, Abschiebegewahrsam oder Abschiebehaft anschließen. Beim Täter von Solingen ist all das nicht passiert. Das ist der Skandal von Solingen.
Aber es wäre auch bei uns nicht passiert; denn eine Ausländerbehörde hätte nach missglückter Abschiebung entsprechende Anträge stellen beziehungsweise entsprechende Verfahren einleiten müssen. Wir wissen aus allen Zahlen, die wir haben, dass genau das auch im Land Schleswig-Holstein nicht passiert.
Auch bei uns in Schleswig-Holstein gibt es immer noch erhebliche Vollzugsdefizite bei der Rückführung. So mussten im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 584 geplante Rückführungsmaßnahmen storniert werden. Wir müssen feststellen, dass gerade in Bezug auf Straftäter eine nicht vollzogene Abschiebung eine vermeidbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Diese Gefahr gilt es mit aller Kraft abzuwehren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg_innen! In Richtung FDP möchte ich zunächst sagen, dass ich es gerade in Zeiten politischer Polarisierung – die erleben wir ja gerade – schon schwierig finde, wenn Sie den einzigen Fokus in der Migrationspolitik immer wieder auf die Abschiebung von schutzsuchenden Menschen legen.
sich - in etwa 95 % der Fälle wegen der drohenden Ausweisung in einen Dublin-Staat, worin politische Beobachter wie der damalige Bundesinnenminister De Maizière eine „systematische Verhinderung von Überstellungen nach Dublin“ und einen „Missbrauch des Kirchenasyls erkannten - in Obhut von Kirchen begeben und dort Kirchenasyl genießen, erhalten dadurch keinen legalen Aufenthaltsstatus. Sie sind spätestens nach Überprüfung durch das BAMF, die in 99 % bis 99,5 % der Fälle negativ ausfällt, gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG zwangsweise abzuschieben, ohne dass den zuständigen Behörden diesbezüglich ein Ermessen zustünde. Die zwangsweise Abschiebung ist nach Ablauf der Ausreisepflicht zwingende Rechtsfolge. Die Landesregierung äußerte
dass ein Vorschlag aus der Opposition bereits im März erfolgt ist, dem Sie damals nicht gefolgt sind. Man kann auch sagen: Regierung und regierungstragende Fraktionen haben dazugelernt und gesagt: Okay, FDP und SPD haben hier einen Punkt; lassen Sie uns gemeinsam eine Zentralisierung des Rückkehrmanagements doch machen. – Sie stellen sich hier hin und richten Vorwürfe vor allem in Richtung FDP, und sagen, es gehe bei Schwarz-Grün nicht nur um Abschiebung,
während Frau Papo nur über Abschiebung, über Straftäter, über restriktive Abschiebemaßnahmen gesprochen hat.
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einer Ausländerbehörde soll dafür zuständig sein, Duldungen zu erteilen, die Arbeitsmarktintegration zu gewährleisten und Kontakte zu vermitteln, also quasi für die Integration zu sorgen. Wenn dann aber der Titel „vollziehbar ausreisepflichtig“ lautet, muss dieser Mitarbeiter für denselben Menschen die Abschiebung organisieren. Das ist etwas, das diese Menschen persönlich schwer ertragen können.
Als wir das zum ersten Mal hier gesagt haben: „Das könnte man mal machen“, wurde sich ja geweigert, darüber nachzudenken. Jetzt, wo die Kommunen in den Verhandlungen damit gekommen sind, machen Sie noch mal einen Prüfauftrag. Mir ist schon klar, was eventuell ein anderer Hintergrund ist: Das ist natürlich unbequem. Natürlich ist das eine Sache, wenn man zum Beispiel eine Dublin-Abschiebung macht, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu einem kommen und fragen: „Was macht ihr denn da?“ Man holt die Familien raus. Ich bin mir ziemlich sicher: Wenn es dann zu den entsprechenden Abschiebungen kommt, die wir schon hatten und die von der Art und Weise her nicht immer in jedem Fall die Menschenwürde beachtet haben – teilweise aus Unkenntnis –, dann werden wir hier wieder andere Diskussionen führen, wenn diese populäre Welle ein bisschen vorbei ist.
Die Realität ist: Wir sind eines der sichersten Länder der Welt. Es gibt aber keine absolute Sicherheit. Der islamistische Terrorismus bedroht unser Land. Viele der Geflüchteten, die zu uns kommen, fliehen genau vor diesem Terrorismus, aber nicht alle. Wer schwere Straftaten begeht oder begehen will, wer meint, dass er hier ein Kalifat errichten könnte, oder wer dem Islamismus verfallen ist, hat keinen Platz in unserem Land. Hier gibt es keine Toleranz, sondern der Aufenthalt ist dann mit voller Härte und Konsequenz des Rechtsstaats zu beenden. Das beinhaltet auch die Abschiebung.
Aber wer tatsächlich so integriert ist, dass er sich mit allen Papieren zu seiner eigenen Abschiebung meldet, der ist dann schon wieder so deutsch, dass er eigentlich bleiben sollte.
Es ist kein Wunder, dass ein Großteil der Abschiebungen immer wieder geplatzt ist. Allerdings möchte man offensichtlich gänzlich kapitulieren, die Abschiebung sei nun nicht mehr der Regelfall, so heißt es ganz offiziell. Im Klartext: Jeder, der seinen Fuß über die Grenze setzt, wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen bleiben dürfen.
Forderung Nummer 16 ist auch der falsche Ansatz. Warum sind denn die Ausweisungen – Sie haben es gerade dargestellt – so ein großes Problem? Weil die Identität der Leute nicht feststeht. Wenn am Ende, wenn sie abgeschoben werden sollen, müssen, die Identität festgestellt werden muss und ein aufwendiges Passersatzverfahren betrieben wird und man dann auf die Beteiligung und aktive Mitarbeit der Herkunftsländer angewiesen ist, dann ist das das große Problem. Wir fordern im Übrigen auf der Bundesebene, dass die Identität zweifelsfrei bei der Einreise festgestellt wird. Das wäre der richtige Ansatz und nicht erst bei der Abschiebung. Dann hätten wir nämlich die Probleme am Ende gar nicht. Seit 2017 ist das im Übrigen auch ein Thema, bei dem ich bei unseren parteiinternen Debatten dabei bin. Ich war 2018 auf Lesbos und habe mir das Flüchtlingsankunftslager vor Ort angeschaut.
Sie haben zu Recht angeführt, dass Sie nichts von Vermögensabschöpfung, Abschiebung etc. gehört haben, von Herrn Katzidis zum Beispiel. Richtig. Wir
Wir haben gestern schon ein bisschen über Abschiebung geredet, also die
dürfen und auf ihre Abschiebung warten.
fordern als Abschiebung oder Repressionen oder Atempause oder wie auch