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Auch das wollen wir fördern. Wer das nicht will, muss mit einer Abschiebung rechnen, erst recht, wenn es sich um extremistische, gefährliche oder kriminelle Personen handelt.

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Damit möchte ich, damit es eine Aktuelle Debatte ist, ein paar Worte zur Lage in Syrien sagen. Natürlich konnten einzelne CDU-ler nicht der Versuchung widerstehen, sofort nach Abschiebung und Ähnlichem zu krakeelen. Die Situation dort bleibt aber schwierig, nicht nur wegen der Hinterlassenschaften des Assad-Regimes, sondern auch durch die Eskalation in den kurdischen Gebieten. Ich warne vor vorschnellen Äußerungen und rate dazu, die Lage zu beobachten. Wir haben in Sachsen zum Beispiel 1 100 syrische Ärztinnen und Ärzte. Die können wir nicht entbehren wollen.

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Die größte Heuchelei an der ganzen Sache ist Ihr Gerede über sichere Herkunftsländer. Der Freistaat Sachsen schiebt Menschen in Länder ab, in die Sie, die CDU, niemals nur einen Fuß setzen würden, weil das Auswärtige Amt Ihnen von einer Einreise abrät. Machen Sie ruhig mal Urlaub im Irak, oder besser: Fliegen Sie doch in den Winterferien nach Syrien! Ihr Parteikollege Herr Poseck fantasiert bereits über die Abschiebung von syrischen Menschen, nachdem Assad gestürzt ist. Wenn die Lage dort so rosig ist, reisen Sie bitte voraus und breiten Sie am Pool Ihre Handtücher aus!

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Keine Abschiebung macht unser Leben besser. Ich habe die Erfahrung in meinem Stadtteil gemacht: Ob ostdeutsche Rentnerin, afghanischer Arzt oder vietnamesische Studentin – wir lösen unsere Probleme gemeinsam statt gegeneinander. Deshalb an alle da draußen: Lasst euch nicht verarschen!

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Ich möchte noch einmal generell auf das Thema Abschiebung eingehen. Es gibt eine Sache, die auch hier immer wieder gern behauptet wird und dennoch nicht wahr ist: Es wird keine einzige Wohnung gebaut, es wird keine neue Lehrkraft vor einer Klasse stehen und die Löhne werden nicht steigen, nur, weil wir plötzlich mehr Menschen abschieben. Wer das erzählt, erzählt Märchen.

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[Thorsten Weiß (AfD): Oder Abschiebung!]

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Frau Senatorin! Weil dieses gesamte Verfahren, wie Sie es eben dargestellt haben, sehr schwierig ist: Werden Sie jetzt schon versuchen, die Abschiebung dieser Schwerstkriminellen vorzubereiten, damit sie nicht einen Tag mehr in diesem Land in Freiheit leben können?

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Wir brauchen eine Politik, die Mut zu echten Reformen hat: die Entlastung des Marktes durch weniger Regulierung, die Abschiebung illegal hier lebender Personen, mehr Wohneigentum, eine bessere Verkehrsanbindung der ländlichen Regionen und ein Ende der Klimadogmatik. Nur so wird die Wohnungspolitik in Sachsen wieder pragmatisch und wirtschaftlich tragfähig. Nur so gibt es wieder genügend Wohnraum zu günstigen Preisen. Daher lehnen wir den Antrag der Linken ab.

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Zur Krönung knüpfen die Grünen auf Bundesebene ihre Zustimmung zur Bezahlkarte an eine Bedingung: Flüchtlinge ohne Pass sollen zum Arzt gehen können, ohne Angst vor Abschiebung haben zu müssen. – Zur Klarstellung: Hierbei handelt es sich um Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten.

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Was meint Remigration in unserem Sinne? Zusammenfassend geht es um eine Umkehr der Migrationsströme und mehreren Maßnahmenpaketen, um dieses zu erreichen, auf der einen Seite die Abschiebung ausreisepflichtiger Migranten und Ausweisung krimineller Ausländer sowie die Diskussion um die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei doppelter Staatsbürgerschaft und schwersten Verbrechen. Erinnern Sie sich?

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Und jetzt stellen wir uns vor, derselbe Beamte hätte an jener schon jetzt als Geheimtreffen in die Geschichte eingegangenen privaten Veranstaltung teilgenommen, wo genau über das diskutiert wird, was der Kanzler vollmundig zuvor als Abschiebung in großem Stil propagiert hat. Nun, was käme in diesem Fall auf den Beamten zu? Sie wissen es, bei Geltung des Gesetzentwurfs vermutlich die Entlassungsverfügung des Dienstherrn, denn nach dem, was die herrschenden Kreise, vom Bundespräsidenten angefangen, dem Volk erklären, handelt es sich bei den Teilnehmern dieses Treffens – auch CDUAbgeordnete – um Neonazis mit Vertreibungs- und Vernichtungsorgien im Kopf. Das nennt man eine organisierte Staatshetze und so etwas sollte eigentlich in einer funktionierenden liberalen Demokratie nicht vorkommen.

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Sie wäre vermeidbar gewesen, wenn alle beteiligten Behörden über die erforderlichen Informationen verfügt, diese zutreffend bewertet und danach gehandelt hätten, wenn die zuständige deutsche Auslandsvertretung nicht die bereits zugesagte Visumserteilung verschleppt hätte, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht auf einer Anwendung des Dublin-III-Verfahrens bestanden hätte, wenn die Ausländerbehörde in Kiel nicht die Abschiebungsanordnung erlassen hätte und wenn die Polizei Mecklenburg-Vorpommern nicht versucht hätte, diese Abschiebungsanordnung gemäß dem Amtshilfeersuchen aus Schleswig-Holstein zu vollziehen. Schon der Versuch der Abschiebung muss als Bruch des der Familie gewährten Kirchenasyls gelten.

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Doch worin genau bestehen die Besonderheiten eines Kirchenasyls? Kirchenasyl ist „eine in besonderen Härtefällen gewährte, zeitlich befristete Aufnahme von Geflüchteten in kirchliche Räume“. Dadurch soll, so die „Handreichung für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland“, „Zeit gewonnen werden, um bei den Behörden eine rechtlich, sozial und humanitär vertretbare Lösung für die betroffenen Menschen und in der Regel eine Aufhebung der Abschiebeentscheidung zu erwirken.“ Ein solcher Härtefall liege insbesondere dann vor, wenn befürchtet werden müsse, dass im Fall der Abschiebung Leib und Leben der asylsuchenden Person oder der Personen gefährdet sei beziehungsweise eine sonstige

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unzumutbare Härte drohte. Wörtlich heißt es in der Handreichung, ich zitiere: „Die Fürsprache zugunsten von Ausländern und Ausländerinnen, denen eine Abschiebung droht, soll nicht das Recht außer Kraft setzen …, sondern dazu beitragen, dass im Einzelfall Gerechtigkeit zum Tragen kommt. Das Ziel des ,Kirchenasyls‘ ist immer, das Anliegen des Asylverfahrens, den Schutz bedrohter Menschen, zu gewährleisten.“ Zitatende.

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Wenn Sie sich den Erlass vom 9. November 2023 ansehen, stellen Sie fest, dass das Ministerium darin nur auf das gesetzlich geregelte Verfahren hinweist, das ohnehin durchzuführen ist. An dieses Verfahren haben sich die Polizei unseres Landes und die weiteren beteiligten Behörden gehalten bislang und auch in diesem Fall. Es wurde unabhängig vom Vorgehen des BAMF und der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein auch hier das Gespräch mit den beteiligten Ausreisepflichtigen und der Kirchengemeinde gesucht. Das Verfahren wurde kommunikativ begleitet mit dem Ziel, eine einvernehmliche Beendigung des Kirchenasyls zu erreichen, die der zuständige Kirchenvertreter vor Ort letztlich auch vollzogen hat. Kirchenasyl muss bleiben, was es seit Jahrzehnten ist und sein sollte, eine stille Übereinkunft zwischen Kirche und Staat zum zeitweiligen Schutz von Flüchtlingen für eine erneute Verfahrensprüfung bei Lebensgefahr durch eine Abschiebung in das eigene Land.

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terschlupf, weil sie eine Abschiebung entweder in das Heimatland oder aber in ein europäisches Land befürchten. Gemäß dem Dublin-Übereinkommen aus den 1990erJahren müssen Geflüchtete in dem Land einen Antrag auf Asyl stellen, das sie in der EU als erstes betreten haben. Der Minister ist darauf eingegangen.

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Weiter geht es: Die Sicherheit unserer Bürger sollte eigentlich oberste Staatsraison sein, nicht nur in der Außenpolitik, sondern gerade auch im Inneren. Doch die Realität sieht düster aus. In Sachsen gab es allein im vergangenen Jahr weit mehr als 11 000 ausreisepflichtige Ausländer. Abgeschoben wurden gerade einmal 936 Personen. Laut Kleiner Anfrage vom September hatte Sachsens 2024 mehr als 1 400 Asylbewerber, die gleichzeitig Intensivtäter waren. Was glauben Sie, wie viele davon im ersten Halbjahr abgeschoben wurden? 1 000? 500? Ich kann es Ihnen sagen. Es waren 21, also nicht einmal 1,5 %. Herr Kretschmer, Herr Schuster, wann hören Sie endlich damit auf, nur anzukündigen? Wann beginnen Sie endlich mit der Abschiebung von Intensivstraftätern aus Sachsen?

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Aber wer kein Bleiberecht hat, muss Sachsen wieder verlassen, entweder freiwillig oder durch Abschiebung. Wenn durchschnittlich 20-mal mehr neue Asylsuchende nach Deutschland kommen, als ausreisepflichtige Migranten abgeschoben werden, dann stimmt im Kurs etwas nicht. Es braucht sichtbare und nachhaltige Änderungen der Migrationspolitik. Die europäischen Asylregeln haben sich als dysfunktional erwiesen. Deshalb müssen wir ab sofort nationales Recht anwenden und dauerhaft die Staatsgrenzen kontrollieren, bis europarechtliche Maßnahmen wirkungsgleich umgesetzt werden können.

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Und deswegen lassen Sie uns das Thema Migration viel konkreter, viel besser bewerten! Dazu gehört eben auch, dass wir das Thema Abschiebung viel stärker anpacken und dass wir Abschiebungen auch weiter forcieren. Auch das bleibt in diesem Land aus, aus unterschiedlichen Gründen.

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und dass Abschiebung irgendwas mit Faschismus zu tun hätte. Das nehme ich einfach nicht ernst,

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Hier müssen endlich alle rechtsstaatlichen und rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden, und zwar in vollem Maße. Es kann und darf einfach nicht sein, dass sich allein in Nordrhein-Westfalen 37 ausreisepflichtige ausländische Gefährder aufhalten. Zur Erinnerung: Als Gefährder bezeichnet das Bundeskriminalamt Personen, denen es schwere politisch motivierte Gewalttaten bis hin zu Terroranschlägen zutraut. Bei ihnen scheitert die Abschiebung dann an Gründen wie fehlenden Ausweispapieren oder unklarem Herkunftsland oder, weil das Herkunftsland die Aufnahme verweigert. Wie desolat ist eine Integrations-, Zuwanderungs-, aber auch Sicherheitspolitik, wenn es in NRW zu solchen Grotesken kommt?

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Schon lange hat die grüne Landtagsfraktion darauf hingewiesen, dass sie bessere Chancen auf gleichberechtigte Teilhabe und faire Asylverfahren für unabdingbar dafür erachtet, unserer humanitären Verantwortung nachzukommen. In NRW leben ca. 64.000 Menschen in einer Duldung, die entgegen der vielen Schranken, die ihnen gesetzt werden, einen Job gefunden und Deutsch gelernt haben. Ihre Kinder besuchen die Schule, beginnen eine Ausbildung oder ein Studium. Eine der ersten Amtshandlungen unserer grünen Ministerin Josefine Paul war es, die Möglichkeiten des Chancen-Aufenthaltsrechts in ihren Vorgriffserlass einzubringen, um die Menschen vor einer Abschiebung zu bewahren. Diesen Schritt begrüßen wir sehr.

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Nun gilt es, gemeinsam die Weichen dafür zu stellen, dass unsere Behörden unsere Integrations- und Sprachangebote so aufstellen, dass wir die neuen Regelungen gut umsetzen können. Wir setzen damit das Ziel, die ausgrenzende Politik für Menschen mit einer Duldung endlich zu beenden. Angst vor Abschiebung ist keine Grundlage für eine erfolgreiche Teilhabe in unserer bunten Gesellschaft.

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Sie haben dann in Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 2 sozialrechtliche Bestimmungen im Blick, nämlich die Frage, ob jemand sich zunächst, bevor er Sozialleistungen empfängt, selbstständig bemühen muss, für seinen Lebensunterhalt einzustehen. Das scheint mir im Übrigen jetzt losgelöst davon, welche Nationalität jemand innehat. Auch da gibt es mit den Sozialgesetzbüchern abschließende Regelungen, zugegebenermaßen im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. In dem gleichen Paragrafen die Ziffern 3 und 4 betreffen Fragen von Ausreise, Rückkehr und Abschiebung. Auch da sind wir wohl tief in der ausschließlichen Zuständigkeit, zumindest in der konkurrierenden, auch hier Aufenthaltsgesetz des Bundes – umfassende, vermutlich abschließende

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Gerade deshalb sind die Argumente, die die damalige Rednerin Karin Hussing vor 28 Jahren durch ihren CDU-Antrag in diesem Hause hervorgebracht hat, sehr wohl und sehr richtig. Sie beklagte damals, dass die Herabwürdigung von Gerichten und Ausländerbehörden, die vor der Entscheidung zur Abschiebung jeden Einzelfall bereits voll umfänglich geprüft haben, tatsächlich immer wieder vorkommt. Sie machte klar, dass nicht nur die Einrichtung der Härtefallkommission an sich entbehrlich sei, sie sprach auch von einem Misstrauen seitens der Grünen gegenüber unserem Rechtsstaat, und das bereits vor 28 Jahren hier in diesem Hause.

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Eine „Abschiebung jetzt“ bezieht sich auf diejenigen, die kein Bleiberecht haben, und nicht auf schwere Straftäter, die Stra fen verübt haben. Das ist klar, denn auch das ist ein Gebot des Rechtsstaats.

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Am Ende des Tages wird Ihre Bezahlkarte völlig verpuffen. Sie wird wahrscheinlich gar keinen Effekt erzielen. Dann hat man sich natürlich wieder selbst belogen, weil wir am Ende des Tages konstatieren müssen, dass die effektivste Maßnahme natürlich die Abschiebung bleibt. Eigentlich ist uns das allen klar, aber einige wollen das nicht zugeben.

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Ich hatte es gerade schon erwähnt und muss es leider Gottes noch einmal erwähnen. Am Ende des Tages bleibt als stärkste Abschreckungstaktik, die Abschiebung umzusetzen. Wir müssen verstehen, dass die Bezahlkarte in dieser Form verpufft, wie das hier schon deutlich angeklungen ist. Herr Panske, wir werden Sie an Ihren Worten messen – das ist selbstverständlich –, nach der sogenannten Ausschreibung. Aber wir wissen ja, wie das in der Regel läuft.

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Und leider brauchten so einige von ihnen auch Unterstützung und Solidarität, um ihre Abschiebung zu verhindern. In der Regel gab es keine Chance, trotz aller Bemühungen, trotz gelungener Integration. Etliche Abschiebungen, als „Rückführungen“ bezeichnet, waren dramatische Momente, die vor allem bei den Betroffenen, aber auch bei mir und bei vielen anderen Spuren hinterlassen haben. Und angesichts dessen verbietet sich jetzt jeder erhobene Zeigefinger, verbietet sich jede Unterstellung, wir hätten die Situation in der Ukraine nicht ernst genommen oder unterschätzt.

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Olaf Scholz ließ und lässt jedoch niemandem im Unklaren darüber, dass er allein die verstärkte Abschiebung nach jetziger Rechtslage ausreisepflichtiger Migranten meint.

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Die Aussage von Olaf Scholz mit der Abschiebung von allen flüchtigen Menschen mit Aufenthaltserlaubnis und sogar deutschen Staatsbürgern gleichzusetzen, ist bezeichnend und passt genau in die rechte Strategie.