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Die Aussage von Olaf Scholz mit der Abschiebung von allen flüchtigen Menschen mit Aufenthaltserlaubnis und sogar deutschen Staatsbürgern gleichzusetzen, ist bezeichnend und passt genau in die rechte Strategie.

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So wandten sich mehr als 68.000 Menschen gegen die geplante Abschiebung zweier Armenierinnen, deren Asylanträge zwar abgelehnt worden waren, die sich mittlerweile jedoch mit guten Deutschkenntnissen sehr gut in den Arbeitsmarkt integriert hatten. Zwar mussten sie letztlich ausreisen, doch hat der Petitionsausschuss zumindest darauf hingewirkt, dass den beiden jungen Frauen eine Wiedereinreise mit einem Arbeitsvisum erleichtert wird.

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Es gibt einen weiteren Punkt, der auch dazugehört; dazu hat die SPD auch eine klare Position. Wer hier unter gar keinen Umständen ein Bleiberecht hat, muss Deutschland wieder verlassen; das gehört auch dazu. Dabei setzen wir in erster Linie auf freiwillige Rückkehr. Wir werden diese weiterhin unterstützen und fördern. Dort, wo es notwendig ist, muss aber auch eine konsequente Abschiebung erfolgen. Das gilt insbesondere – aber nicht nur – für straffällig in Erscheinung getretene Personen oder Gefährderinnen und Gefährder. Hierbei wollen wir bestehende Hindernisse, z. B. bei der Passersatzbeschaffung, weiter verringern.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: a) Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abschiebungen in den Iran weiter aussetzen, Drucksache 8/3534, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE und SPD – Keine Abschiebung in den Iran – Abschiebungsstopp wiederaufnehmen, Drucksache 8/3618

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Nun ist es so, dass der bisherige Beschluss über einen Abschiebestopp die Abschiebung von schweren Straftätern und Gefährdern nicht völlig ausschließt, aber doch erschwert. Jedoch ist das Erfordernis schwerer Straftaten nicht einzusehen. Jeder, der über den Bagatellbereich hinaus straffällig wird, hat dieses Land zu verlassen. Bei der Beurteilung der fremden Lebensverhältnisse auch im Iran machen wir den Fehler, dies immer nur mit unseren Augen und Vorstellungen zu betrachten, und dabei agieren wir noch widersprüchlich.

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Jetzt mal ganz, ganz langsam: Nach Paragraf 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz kann die oberste Landesbehörde „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird. Für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten gilt § 23 Abs. 1.“ Dann bedarf die Anordnung zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.

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Nachdem uns Hinweise auf möglicherweise bevorstehende Abschiebungen aus Mecklenburg-Vorpommern in den Iran erreicht hatten, haben wir am 13. März 2024 den Dringlichkeitsantrag „Abschiebungen in den Iran weiter aussetzen“ in den Landtag eingebracht. Der Abgeordnete da Cunha begründete die Ablehnung der Dringlichkeit für die rot-rote Koalition damit, der Innenminister habe bereits ein Zustimmungserfordernis formuliert und die Ausländerbehörden seien sensibilisiert. Am 13. März 2024, pardon, am 19. März 2024 ist es dann zu einem Abschiebungsversuch aus MecklenburgVorpommern in den Iran gekommen. Effektiven Schutz vor Abschiebung scheinen die ergriffenen Maßnahmen, Zustimmungserfordernis und Sensibilisierung, also nicht zu bieten.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Abschiebungen in den Iran setzen die Betroffenen wegen der dortigen Menschenrechtslage Gefahren für Leib und Leben aus. Unser Antrag zielte im März genau wie heute darauf ab, dass der Landtag die Landesregierung dazu auffordert, die Abschiebung von Iraner/-innen aus Mecklenburg-Vorpommern bis auf Weiteres auszusetzen und sich auf Bundesebene für eine bundesweite Aussetzung von Abschiebungen in den Iran einzusetzen. Die Dringlichkeit des Antrags wurde im März abgelehnt, das wurde hier auch schon mehrfach gesagt, und wenige Tage später wurde ein Abschiebeversuch aus MecklenburgVorpommern in den Iran unternommen. Aus Sicht meiner Fraktion warf dieser Abschiebeversuch eine ganze Reihe Fragen auf.

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In der Kommentarliteratur zu dieser Vorschrift heißt es, ich zitiere: „§ 60a Absatz 1 Satz 1 ermächtigt die oberste Landesbehörde, die Abschiebung bestimmter Ausländergruppen für die Dauer von längstens sechs Monaten auszusetzen. Ziel der Regelung ist es, den obersten Landesbehörden eine allgemeine Schutzgewährung für bestimmte Ausländergruppen ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer individuellen Gefährdung zu ermöglichen, um humanitären Schutz in besonderen Lagen bieten zu können.“ Zitatende. Das Innenministerium hat also einen Spielraum von sechs Monaten und nicht nur von drei Monaten.

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Wir in NRW – das darf ich Ihnen sagen, Herr Wagner – sind da klar. Lesen Sie es doch einmal im Koalitionsvertrag nach – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Priorität hat für uns die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.“ Genau daran arbeiten wir. Ich bin fest davon überzeugt, dass auch ein afghanischer Straftäter wieder in sein Land zurückgeführt werden muss – egal, ob es vor der Verbüßung einer Strafe ist oder danach.

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Was wollen wir im Schwerpunkt? Wir fordern in Bezug auf afghanische Ortkräfte im Wesentlichen drei Dinge, die Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene durchsetzen soll. Wir fordern erstens eine erneute qualifizierte Sicherheitsüberprüfung aller bisher eingereisten Personen, zweitens die Abschiebung von Gefährdern und Kriminellen und drittens den sofortigen Stopp des Aufnahmeprogramms aus Afghanistan.

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Die Koalitionsvereinbarung Nordrhein-Westfalens beinhaltet die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftäter*innen und Gefährdern. Insofern ist die Haltung der Landesregierung klar, auch wenn die AfD-Fraktion hier erneut versucht, das anders darzustellen.

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Aber genauso klar muss sein: Wer unser Gastrecht missbraucht, verwirkt sein Gastrecht. Deswegen sage ich Ihnen ganz ruhig und nachdenklich: Ich glaube, wir können nicht so weitermachen. – Jede zweite Abschiebung scheitert. Auch das verringert die Akzeptanz für Einwanderung in unsere Gesellschaft.

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„Es ist eigentlich ganz einfach: Migration muss gesteuert und begrenzt, Straftäter mit aller Härte des Rechtsstaats bestraft werden. Bei Missbrauch des Asylrechts muss eine Abschiebung erfolgen. Zusätzlich: mehr Polizeipräsenz, mehr Aufklärung und ein selbstbewusstes und entschlossenes Auftreten unseres Rechtsstaats.“

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tikum. Mwafak, selbst 18 und damit zwei Jahre jünger als Philippos, war polizeibekannt: fünfmal Diebstahl, achtmal schwerer Diebstahl, Gewalt, Drogendelikte, einem anderen Opfer schlug er bereits mit einer Stange auf den Kopf – keine Verurteilung, keine Abschiebung.

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Zur Wahrheit gehört aber auch: In 3.967 Fällen ist die Abschiebung gescheitert. Fakt ist heute: Die meisten Menschen, die einmal in Deutschland sind, bleiben. Es ist die große Zahl an Menschen, die dazu geführt hat, dass die Schwelle der Überforderung vielfach schon vor Monaten überschritten wurde. Die Kommunen tragen die Hauptlast der Versorgung und Unterbringung und müssen in Kitas und Schulen Zehn

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nisterin Paul in der gestrigen Sitzung mitgeteilt, dass man jetzt solche Regeln eingeführt habe – leider zu spät. Das zeigt: Nicht das Dublin-System allein ist das Problem. In diesem konkreten Fall hat das Dublin-System funktioniert. Eine Abschiebung nach Bulgarien wäre ja möglich gewesen. Es ist das Abschiebemanagement dieser Regierung, das nicht funktioniert hat. Das war dysfunktional.

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Herr Ministerpräsident, Sie fordern – wie auch eben wieder – Abschiebungen nach Syrien und nach Afghanistan. Abschiebung ist die Aufgabe der Länder. Und Ihre Regierung war nicht in der Lage, nach Bulgarien, einem EU-Land, abzuschieben. Sie hatten die Aufgabe, ihn zurückzuführen. Sie hatten die Zuständigkeiten und die Kompetenz. Damit hatten Sie auch die Verantwortung. Ich erwarte daher etwas mehr Selbstkritik und keine Ausflüchte.

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Im ersten Halbjahr dieses Jahres scheiterten über 50 % der geplanten Abschiebungen. Die Verfahren dauern hier nicht Monate, sie dauern Jahre. Und im Schnitt kommen auf elf Asylanträge in Deutschland sechs Zusagen, fünf Ablehnungen, aber nur eine Abschiebung. Das ist Staatsversagen am Fließband, und das wird gepaart mit einem organisierten Wegsehen, weil der politische Willen insbesondere bei den Grünen fehlt, im Asylrecht auch wirklich konsequent zu sein.

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Seit der Tat am Freitagabend in Solingen bzw. seitdem der Mann identifiziert werden konnte, handelt es sich natürlich nicht mehr um einen normalen Asylfall. Mittlerweile wissen wir, zu welch schrecklichen Taten dieser Mensch bereit und fähig war. Aber das wissen wir erst jetzt. Diese Erkenntnisse, die möglicherweise zu anderen Maßnahmen im Sinne der Abschiebung von Gefährdern hätten führen können, lagen zum damaligen Zeitpunkt nicht vor.

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Viele Dublin-Überstellungen, aber auch viele Abschiebungen scheitern daran, dass die betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Überstellung bzw. der Abschiebung nicht anzutreffen sind. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Umso wichtiger ist es, dass die Zentralen Ausländerbehörden tatsächlich Zugriff haben, um in Echtzeit, und damit vor einem Zugriff, überprüfen zu können, ob die Person in der Einrichtung ist.

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Schutz. Nun kann man natürlich darüber diskutieren, dass man Menschen, die, wo sie herkommen, unter Tod und Folter eventuell leiden müssten, dass man diese woanders hin abschiebt. Diese Diskussion wird allenthalben geführt, und dass wir als SPD uns hier hingestellt hätten und die Abschiebung von schwersten Straftätern in Bausch und Bogen verneint hätten, das stimmt ja nicht. Wir haben verneint, die in bestimmte Länder, wo denen nämlich nach unserem Rechtsverständnis auch Tod und Folter drohen würden, das haben wir abgelehnt. Wir sind nicht dagegen und waren es auch nie, hier Menschen, die unsere demokratische, freiheitliche Grundordnung bedrohen oder schwerste Straftaten begehen, abzuschieben oder zu bestrafen natürlich. Also das stimmt so nicht.

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Hinzu kommt, dass wir immer mehr Menschen zur freiwilligen Rückkehr bewegen. 2023 wurde fast jede vierte bundesweite Abschiebung aus NordrheinWestfalen durchgeführt. Der Anteil der Abschiebungen ist höher als der Anteil der Zuweisungen. Unsere Haltung ist da klar. Natürlich ist das immer noch zu wenig.

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Für Migration sind in unserem Land viele Behörden zuständig – zu viele. Das macht sich insbesondere bei der Abschiebung bemerkbar. Richtig wäre es, wenn der Bund die Zuständigkeit für die Dublin

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Wir haben im Land erste Maßnahmen ergriffen, um die Erfolgsquote bei Dublin-Überstellungen zu erhöhen, und wir werden diesen Kurs konsequent fortsetzen. Wir werden innerhalb der Landeszuständigkeit die gesamte bestehende Erlasslage zum Komplex „Abschiebung“ einer umfassenden Überprüfung unterziehen. Wir gehen aufgrund der beschriebenen Maßnahmen von einem steigenden Bedarf an Abschiebehaftplätzen aus. Deshalben planen wir eine zweite Abschiebehaftanstalt; das gehen wir jetzt an.

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Die Abschiebung von Straftätern mit syrischer oder afghanischer Staatsangehörigkeit muss regelmäßig möglich werden. Wer in sein Heimatland reist, ohne dass dies unbedingt notwendig ist, muss seinen Schutzstatus verlieren und mit einer Wiedereinreisesperre belegt werden.

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Allerdings können wir wirkliche Erfolge nicht erkennen. Im Gegenteil: Sie weisen den Kommunen sogar weiterhin Menschen ohne Bleibeperspektive zu. Dann sind Sie auch noch, wie im Fall der gescheiterten Abschiebung des Tatverdächtigen von Solingen, so dreist, mit dem Finger auf die Kommunen zu zeigen, wie das Ministerin Paul getan hat. So etwas darf eine Regierung nicht machen. Sie brauchen hier mehr Rückgrat.

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Die Abschiebung von Kriminellen und Illegalen, so der schwarz-grüne Koalitionsvertrag, hat keine Priorität. Der Schutz der Grenzen kommt gar nicht erst vor. Doch wie wichtig, ja, wie lebenswichtig Abschiebungen und Grenzschutz sind, sehen wir jeden Tag

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Zweitens: Abschiebung aller vollziehbar Ausreisepflichtigen, aller Schwerkriminellen und terroristischen Gefährder mit nichtdeutschem Pass.

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Auch die Abschiebung von Straftätern mit syrischer oder afghanischer Staatsangehörigkeit soll vom Bund rechtssicher und praktikabel auf den Weg gebracht werden.

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In Nordrhein-Westfalen scheitert keine Abschiebung an einer fehlenden Möglichkeit. Trotzdem ist das im Maßnahmenpaket enthalten, und es ist der richtige Weg, um auf einen steigenden Bedarf reagieren zu können.